Diskussion:Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Peter2 in Abschnitt Haftung
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Quellen

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Urheberrecht nicht verletzt, wir sind WKO-Mitarbeiter und haben Copyright für alle unsere Beiträge auf WKO.at also auch für die tlw. übernommen Inhalte baus dem Infoblatt (http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=422736&dstid=940). Erst-Autor MaLech ist ebenfalls WKO-Mitarbeiter und hat den Artikel mit fälschlicherweise mit Privat-Account erstellt. lge -- Inhouse wko (Diskussion) 16:50, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Danke für die Klarstellung. Ihr solltet aber eure Inhalte in einer bestimmten Form freigeben und eine Freigabe jedenfalls an das Support-Team schicken. Siehe Wikipedia:Textvorlagen unter Freigaben von Texten und Bildern. Grüße--Orchester (Diskussion) 23:29, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2012042310005529 liegt seit dem 23. April 2012 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: --Krd 12:37, 27. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


Schwellenwerte

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Die Schwellenwerte für Umsatz wurden mit 1.1.2010 angehoben. §189 UGB

http://www.jusline.at/189_Anwendungsbereich_UGB.html (nicht signierter Beitrag von Nicolauswinterstein (Diskussion | Beiträge) 11:53, 2. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Das Naturrecht der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und die Umsatzsteuerbefreiung

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Wenn zwei (oder mehrere) gemeinsam und öffentlich (in der Öffentlichkeit bzw öffentlich angekündigt) einen Erlös erzielen, so ist dadurch automatisch eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht gegründet, ohne dass es eines speziellen Gründungsaktes bedarf, und der Erlös dieser so tätigen Gesellschaft ist bis 35.000,- Euro von der Umsatzsteuer befreit. Hat man mir das richtig erklärt? Ich halte obiges für eine wichtige Substanz der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, und sie fehlt mir in dem Artikel. --Norbert22 19:07, 30. Jan. 2014 (CET)

Haftung

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Es steht geschrieben: "subsidiär, das heißt jeder für die seine Schuld" - fehlen da nicht ein paar Worte? --Peter2 (Diskussion) 00:08, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Meiner Meinung nach und lt. Meinung unserer REchtsabteilung wirktdie Haftung - zumindest was die österr. GesnbR betrifft! - solidarisch und nicht subsidiär. Bitte um Prüfung und Korrektur! (nicht signierter Beitrag von 213.150.1.137 (Diskussion) 15:49, 7. Jul 2015 (CEST))