Diskussion:Gewaltenteilung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A01:C22:B136:9E21:ECEF:62DC:5134:10BC in Abschnitt Quelle 15 Winfried Steffani
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gegen Monopolisierung?

Die angebliche Literatur hat mit dem Thema nichts zu tun. Ich habe Sie deshalb entfernt.

Der zweite Satz des ersten Abschnitts lautet derzeit Gewaltenteilung ist eigentlich nur deshalb nötig, weil sie zuvor monopolisiert wurde.

Ich habe diesen Satz entfernt, weil ich ihn insbesondere in Verwendung des Wortes nur für unrichtig halte.

Benutzer:NL hat diese Änderung revertiert ("Löschen Sie keine korrekten Sätze raus, vgl. Versionsgeschichte).

Ich bin immer noch der Meinung, daß der betreffende Satz weder NPOV noch dem Artikel angemessen ist. Ich würde mich freuen, wenn sich andere an dieser Diskussion beteiligen wollten und dadurch ein Meinungsbild entstehen kann. -- Stechlin 19:30, 27. Apr 2004 (CEST)


Was soll denn andem Satz wertend sein? Es ist a priori richtig. Wenn Gewalt nicht monopolisiert wäre, also schon geteilt ist, bräuchte man sie auch nicht teilen. Völlig logisch. Ihnen gefällt doch bloß der nicht-staatstragende Ton nicht.--NL 19:39, 27. Apr 2004 (CEST)

Stimmt, der Satz hört sich aber komisch an und ich finde, dass er eigentlich unnötig ist, wenn müsste man das ausbauen. G 21:40, 27. Apr 2004 (CEST)
Das hört sich nur wegen der allg. Staatsgläubigkeit "komisch" an. Die Erläuterung wäre, dass Gewaltenteilung schon im Naturzustand existiert. Sie muss nicht extra erfunden werden. Und sie ist nichts, was sich Demokraten an die Brust heften können.--NL 22:55, 27. Apr 2004 (CEST)


Der Satz Gewaltenteilung ist eigentlich nur deshalb nötig, weil sie zuvor monopolisiert wurde ist weder a priori richtig, wie Benutzer:NL meint, noch ist das gegenteilige Verständnis eine Folge der algemeinen Staatsgläubigkeit. Benutzer NL geht offenbar aus, daß es sich bei der Gewaltenteilung um den Urzustand (Naturzustand) gehandelt hätte, wonach das aufkommende Staatsdenken die Gewalt bei sich monopolisierte und sodann im Zuge der Demokratisierung die Gewaltenteilung wieder hergestellt wurde. Ohne auf das Verhältnis von Gewaltenteilung und Demokratie hier eingehen zu wollen, unterliegt diese Auffassung bereits im Hinblick auf den Naturzustand einer grundlegenden Fehlvorstellung: Gewalt im Sinne der Möglichkeit, fremdes Handeln zu diktieren, ist dem Starken auch im Naturzustand gegeben. Jegliche staatliche Organisation muß daher auch die vorhandene Gewaltmöglichkeit organisieren. Dies kann geschehen, indem die Möglichkeit zur Gewaltausübung in einer Person oder Personengruppe zusammengefaßt wird, oder durch eine gewaltenteilige Organisation des Staates.

In jedem Fall ist es aber verfehlt, den Artikel Gewaltenteilung mit einem Satz einzuleiten, der sich gegen die allgemeine Staatsgläubigkeit wendet und die Gewaltenteilung so zu einem bloßen Korrektiv der bereits im Ansatz zu mißbilligenden Staatsgewalt werden läßt. Der von mir aufgegriffene Satz kann somit in dem Artikel nicht erhalten bleiben. Ich insistiere auf seiner Löschung.

Das soll nicht bedeuten, daß Denkansätze, die sich vom tradierten Staatsbegriff lösen oder diesen kritisieren hier nicht enzyklopädisch, das heißt NPOV, dargestellt werden sollten. Dies möge jedoch in einem eigenen Beitrag erfolgen und nicht in der Durchsetzung bestehender Artikel. -- Stechlin 13:25, 28. Apr 2004 (CEST)


Ich meinte nicht den Inhalt. Ich habs mir nochmal genau angeschaut und das Problem ist das Wort "eigentlich", das passt nicht zum Stil eines Wikipedia Artikels.

Kann man auch weglassen
würde helfen (aber meiner Meinung nach kann man den ganzen Satz weglassen)

Der Satz ist unnötig, weil ich jedem Leser zutraue zu wissen, dass Gewalt nur geteilt werden muss, wenn sie das nicht vorher schon ist.

Offenbar weiss es Stechlin aber nicht.


Die Gewaltenteilung im Urzustand lässt sich übrigens nicht mit der Gewaltenteilung in einem Staat vergleichen.

Das ist auch nicht das Ziel der Bemerkung. Gewaltenteilung ist Gewaltenteilung.
Die Gewaltenteilung zwischen einzelnen Personen (jeder hat nur Gewalt über sich selbst, das ist mehr Gewaltenzersplitterung) ist etwas anderes als die Gewaltenteilung im Staat (der die Gewalt über alle Staatsbürger hat) zwischen Staatsorganen (die alle zusammen einen Staat "bilden", es ist quasi eine Gewaltenteilung INNERHALB des Monopolbesitzers).

Der Satz hat keinerlei informativen Inhalt.

Es geht doch darum zu erklären, warum Gewaltenteilung überhaupt nötig ist. Ist das unwichtig? Die Gewaltenteilung ist nötig, wenn Gewalt nicht geteilt ist. Und sie ist nicht geteilt, weil sie monopolsiert wurde. Musste sie monopolisiert werden, damit sie anschließend wieder geteilt werden muss? Ich finde das ist ein wichtige Frage und das gehört zum Begriff der Gewaltenteilung. An welcher Stelle mag man ja diskutieren. Aber nicht exportiert, damit man es auch ja nicht findet.
Das war etwas missverständlich formuliert: Der Satz hat keinen Inhalt, den man nicht schon weiß. Der Begriff der Monopolisierung ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach falsch: es wurden nicht die Gewalten monopolisiert, die Staatsgewalt (Steuern, Bestrafung) wurde neu geschaffen. In der Einleitung steht eine kurze Begründung der Gewaltenteilung. Eine Gewaltenteilung ist nicht unbedingt nötig, wenn sie monopolisiert wurde, sie ist auf Grund des menschlichen Egoismus nötig.

Eine sachliche Kritik der Gewaltübernahme (basierend auf den Meinungen von Staatstheoretikern)

Wieso NUR von Staatstheoretikern? Wie wäre es mit Meinungsfreiheit?
Wikipedia ist nicht da, um jedem die Darstellung seiner Meinung zu ermöglichen. Erstens habe ich gesagt BASIEREND auf ihrer Meinung, zweitens umfassen die Meinungen der Theoretiker ein sehr großes Spektrum.

in einem anderen Artikel würde ich begrüßen, in diesen Artikel passt der Satz nicht hinein. G 16:52, 28. Apr 2004 (CEST)

Kann ich nicht nachvollziehen.--NL 17:20, 28. Apr 2004 (CEST)
Es wäre gut, wenn du nochmal hier ausführlich schreibst, was der Satz aussagen soll und was du mit monopolisierung meinst. --G 18:09, 28. Apr 2004 (CEST)

@Stechlin

> Der Satz Gewaltenteilung ist eigentlich nur deshalb nötig, weil sie zuvor monopolisiert wurde ist weder a priori richtig, wie Benutzer:NL meint,

Da stehen Sie wohl alleine da. Aber Sie können das ja dann sicher zeigen.

> noch ist das gegenteilige Verständnis eine Folge der algemeinen Staatsgläubigkeit.

Das hilft hier nicht sehr weiter.

> Benutzer NL geht offenbar aus, daß es sich bei der Gewaltenteilung um den Urzustand (Naturzustand) gehandelt hätte,

Nein. Das ist nur der einzig prinzipielle sinnvolle Vergleich.

> wonach das aufkommende Staatsdenken die Gewalt bei sich monopolisierte und sodann im Zuge der Demokratisierung die Gewaltenteilung wieder hergestellt wurde. Ohne auf das Verhältnis von Gewaltenteilung und Demokratie hier eingehen zu wollen, unterliegt diese Auffassung bereits im Hinblick auf den Naturzustand einer grundlegenden Fehlvorstellung: Gewalt im Sinne der Möglichkeit, fremdes Handeln zu diktieren, ist dem Starken auch im Naturzustand gegeben. Jegliche staatliche Organisation muß daher auch die vorhandene Gewaltmöglichkeit organisieren. Dies kann geschehen, indem die Möglichkeit zur Gewaltausübung in einer Person oder Personengruppe zusammengefaßt wird, oder durch eine gewaltenteilige Organisation des Staates.

Nein. Das ist nur eine (wahrscheinlich unbeweisbare) Theorie.
Vor allem, weil es nur eine Theorie ist, ist auch die Vorstellung, dass der Urzustand prinzipiell Gewalt enthalten muss falsch, denn dass ist ebenso ein Ideal wie der idealisierte Staat. Man kann also nicht ein Ideal auf der einen Seite mit einer unperfekten Wirklichkeit auf der anderen Seite vergleichen, sonst tut man einer Seite auf jeden Fall unrecht.


> In jedem Fall ist es aber verfehlt, den Artikel Gewaltenteilung mit einem Satz einzuleiten, der sich gegen die allgemeine Staatsgläubigkeit wendet

er wendet sich nicht GEGEN, eher umgekehrt.

> und die Gewaltenteilung so zu einem bloßen Korrektiv der bereits im Ansatz zu mißbilligenden Staatsgewalt werden läßt.

Genauso ist es aber.

> Der von mir aufgegriffene Satz kann somit in dem Artikel nicht erhalten bleiben. Ich insistiere auf seiner Löschung.

Kann ich nicht nachvollziehen.

> Das soll nicht bedeuten, daß Denkansätze, die sich vom tradierten Staatsbegriff lösen oder diesen kritisieren hier nicht enzyklopädisch, das heißt NPOV, dargestellt werden sollten. Dies möge jedoch in einem eigenen Beitrag erfolgen und nicht in der Durchsetzung bestehender Artikel. -- Stechlin 13:25, 28. Apr 2004 (CEST)

Sie fordern erneut politisch korrekte Formen. Das ist aber nicht NPOV.--NL 17:42, 28. Apr 2004 (CEST)
Wenn der Staat keine staatsgewalt hätte müsste man die Gewalt nicht teilen, DAS stimmt, aber wie schon gesagt ist monopolisierung meiner Meinung nach falsch und die vorher vorhandene Gewalt eine andere als die geteilte Staatsgewalt.
Haben nicht sie mit der Staatsgläubigkeit angefangen? Am besten wäre es, den Begriff nicht mehr zu erwähnen.
Die Annahme, dass es ohne staatlichen Eingriff Gewalt geben würde ist für mich sicher: Das Ziel des Menschen ist die Fortpflanzung und irgendjemand käme sicher auf die Idee es wäre vorteilhaft jemanden dafür umzubringen (wollen sie den Egoismus vieler Menschen leugnen?)
Ob die Staatsgewalt notwendig oder schlecht ist darf in einem Artikel nicht bewertet werden. Man könnte allerdings in einem Artikel die negativen UND positiven Aspekte gegenüberstellen. Ein Zusammenschluss zu einem Staat (einer Gemeinschaft) ist für fast alle von Vorteil: ohne ihn gäbe es keine Straßen, ...

Die Demokratie ist nicht die beste aller Regierungsformen, aber die beste, die der Mensch erfunden hat.--G 18:25, 28. Apr 2004 (CEST)



Ich meinte nicht den Inhalt. Ich habs mir nochmal genau angeschaut und das Problem ist das Wort "eigentlich", das passt nicht zum Stil eines Wikipedia Artikels.

Kann man auch weglassen
würde helfen (aber meiner Meinung nach kann man den ganzen Satz weglassen)

Der Satz ist unnötig, weil ich jedem Leser zutraue zu wissen, dass Gewalt nur geteilt werden muss, wenn sie das nicht vorher schon ist.

Offenbar weiss es Stechlin aber nicht.


Die Gewaltenteilung im Urzustand lässt sich übrigens nicht mit der Gewaltenteilung in einem Staat vergleichen.

Das ist auch nicht das Ziel der Bemerkung. Gewaltenteilung ist Gewaltenteilung.
Die Gewaltenteilung zwischen einzelnen Personen (jeder hat nur Gewalt über sich selbst, das ist mehr Gewaltenzersplitterung) ist etwas anderes als die Gewaltenteilung im Staat (der die Gewalt über alle Staatsbürger hat) zwischen Staatsorganen (die alle zusammen einen Staat "bilden", es ist quasi eine Gewaltenteilung INNERHALB des Monopolbesitzers).
Das habe ich schon beantwortet. Darum geht es nicht. Es ist ein prinzipielle Frage.--NL 18:36, 28. Apr 2004 (CEST)

Der Satz hat keinerlei informativen Inhalt.

Es geht doch darum zu erklären, warum Gewaltenteilung überhaupt nötig ist. Ist das unwichtig? Die Gewaltenteilung ist nötig, wenn Gewalt nicht geteilt ist. Und sie ist nicht geteilt, weil sie monopolsiert wurde. Musste sie monopolisiert werden, damit sie anschließend wieder geteilt werden muss? Ich finde das ist ein wichtige Frage und das gehört zum Begriff der Gewaltenteilung. An welcher Stelle mag man ja diskutieren. Aber nicht exportiert, damit man es auch ja nicht findet.
Das war etwas missverständlich formuliert: Der Satz hat keinen Inhalt, den man nicht schon weiß.
Und wieso weiß es Stechlin dann nicht? Du machst Aussagen über andere Menschen, die Du nicht beurteilen kannst.

Außerdem soll der Satz logisch erläutern. Man mathematiklehrer könnte auch eine brechend lange Formel hinschreiben und darunter direkt das Ergebnis und sagen: Ist doch klar. Weiß doch jeder.

Der Begriff der Monopolisierung ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach falsch: es wurden nicht die Gewalten monopolisiert, die Staatsgewalt (Steuern, Bestrafung) wurde neu geschaffen. In der Einleitung steht eine kurze Begründung der Gewaltenteilung. Eine Gewaltenteilung ist nicht unbedingt nötig, wenn sie monopolisiert wurde, sie ist auf Grund des menschlichen Egoismus nötig.
Wie gesagt, das ist eine vermutlich nicht beweisbare Behauptung.

Eine sachliche Kritik der Gewaltübernahme (basierend auf den Meinungen von Staatstheoretikern)

Wieso NUR von Staatstheoretikern? Wie wäre es mit Meinungsfreiheit?
Wikipedia ist nicht da, um jedem die Darstellung seiner Meinung zu ermöglichen.
Aber das Wissen von jedem, oder? Außerdem ist Staatstheorie auch nur eine Meinung.
Erstens habe ich gesagt BASIEREND auf ihrer Meinung, zweitens umfassen die Meinungen der Theoretiker ein sehr großes Spektrum.
Unter Staatstheoretikern verstehe ich solche Leute die das wollwohlend oder apologetisch sehen, keine Anarchisten.

in einem anderen Artikel würde ich begrüßen, in diesen Artikel passt der Satz nicht hinein. G 16:52, 28. Apr 2004 (CEST)

Kann ich nicht nachvollziehen.--NL 17:20, 28. Apr 2004 (CEST)
Es wäre gut, wenn du nochmal hier ausführlich schreibst, was der Satz aussagen soll und was du mit monopolisierung meinst. --G 18:09, 28. Apr 2004 (CEST)
s.o.--NL 18:36, 28. Apr 2004 (CEST)

@G

> Wenn der Staat keine staatsgewalt hätte müsste man die Gewalt nicht teilen, DAS stimmt, aber wie schon gesagt ist monopolisierung meiner Meinung nach falsch und die vorher vorhandene Gewalt eine andere als die geteilte Staatsgewalt.

Das ist nicht mein Punkt. Bitte lesen Sie genau, sonst drehen wir uns im Kreis.


> Haben nicht sie mit der Staatsgläubigkeit angefangen?

Wieso?

> Am besten wäre es, den Begriff nicht mehr zu erwähnen.

Warum?


> Die Annahme, dass es ohne staatlichen Eingriff Gewalt geben würde ist für mich sicher:

Nochmal. Wenn der Naturzustand als Idee mit Gewaltenteilung verstanden werden kann, also als "Anarchie-Ideal", -das Gewaltmonopol kommt auch als Idee daher- dann ist das nicht der Punkt. Dann müssten Sie sagen: In der Anarchie gibt es kein Gewaltmonopole. Das wäre aber schon per Definition falsch.


> Das Ziel des Menschen ist die Fortpflanzung und irgendjemand käme sicher auf die Idee es wäre vorteilhaft jemanden dafür umzubringen (wollen sie den Egoismus vieler Menschen leugnen?)

Die Methode der besten Sicherheitsproduktion hat damit nichts zu tun. Die kann auch privat sein. Da gibts sogar exzellente Bücher drüber.

> Ob die Staatsgewalt notwendig oder schlecht ist darf in einem Artikel nicht bewertet werden.

Habe ich auch nicht.

>Man könnte allerdings in einem Artikel die negativen UND positiven Aspekte gegenüberstellen. Ein Zusammenschluss zu einem Staat (einer Gemeinschaft) ist für fast alle von Vorteil: ohne ihn gäbe es keine Straßen, ...

Diese Behauptung ist schlicht weg unhaltbar. Sorry, dass ich das so sagen muss.

> Die Demokratie ist nicht die beste aller Regierungsformen, aber die beste, die der Mensch erfunden hat.--G 18:25, 28. Apr 2004 (CEST)

Wer sagt denn, dass man eine erfinden muss? Sie orientieren sich am Status quo. Genau das ist ein Vorurteil.--NL 18:56, 28. Apr 2004 (CEST)

Der Satz bleibt auch unter neuer Überschrift an neuer Stelle falsch. Der Begriff der Gewaltenteilung bezieht sich in seinem gesamten Kontext auf staatliche Gewalt. Staatliche Gewalt setzt das Vorhandensein eines Staates voraus. Daß in einem staatenlosen Zustand vieles anders wäre, berechtigt nicht, jeden diesbezüglichen Artikel dadurch zu verunklaren, daß man hinzufügt, sein Gegenstand sei "nur" infolge der Staatsbildung "notwendig". Der Passus bleibt ein Ärgernis und ist zu entfernen. Staatenlose Theorien mögen an anderem Orte ihre Darstellung finden. -- Stechlin 19:30, 28. Apr 2004 (CEST)

Ok, das sehe ich ein.--NL 19:48, 28. Apr 2004 (CEST)

"Politischer Machtmissbrauch soll durch die Gewaltenteilung schon im Ansatz verhindert werden;..."

Kann das denn? Das geht doch gar nicht - "Im Ansatz schon". Dann gäbe es ja gar keinen Machtmißbrauch, wenn das klappen würde. So gut kann doch gar keine Gewaltenteilung sein. Durch Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch soweit wie möglich verhindert werden, oder?--NL 19:48, 28. Apr 2004 (CEST)

Änderungen von Konrad Gähler

Erst mal zu dem Abschnitt: In einer identitären Demokratie (ohne jede Form der Repräsentanz) gibt es selbstredend keine horizontale Gewaltenteilung, da das Volk selbst alle Gewalt/Macht unmittelbar innehat und ausübt. (Hab ihn für die Diskussion rausgenommen) Dass es keine Repräsentanz gibt stimmt so eigentlich nicht, den meisten dürfte auch nicht klar sein was identitär meint und auch das Wort selbstredend gefällt mir ohne weitere Erklärung nicht. Da mir kurzfristig nichts Gutes eingefallen ist hab ich den Absatz mal hierher gestellt.

Dann zur sozialen Ebene: Das hab ich bisher anders Verstanden, nämlich so, dass Rücksicht auf die verschiedenen Gruppen genommen werden muss. Das was jetzt beschrieben wird ist meiner Meinung nach Chancengleichheit.--G 23:30, 26. Jan 2005 (CET)


Der Begriff Direkte Demokratie ist m.E. irreführend. Deshalb hab ich identitäre Demokratie hingeschrieben. Das ist eben der korrekte und vor allem eindeutige Begriff für das, was da gemeint ist - also die Selbst-Regierung von Menschen. Unter Direkter Demokratie werden ja alle möglichen Sachen - von Volsbegehren/Volksentscheid über fakultative Referenden bis zu obligatorischen Referenden... - miteinander in einen Topf geworfen, obwohl sie ganz verschiedene Ergebnisse bringen... Daß du diesen Teil rausgenommen hast, finde ich im Übrigen sehr in Ordnung, weil mir da irgendwie ein recht normativer Unterton enthalten war, den man bei sowas wie einer Enzyklopädie nun wirklich nur ganz schlecht gebrauchen kann.

Soziale Gewaltenteilung ist in etwa ziemlich genau das, was jetzt drin steht, also daß jeder aus jeder sozialen "Schicht" die Möglichkeit hat, pol. Ämter zu bekleiden. Was du meintest, ist dezisive GT. Das ist sozusagen die Entfaltung des Pluralismus dadurch, daß es für keinen ein "Politikmonopol" gibt. (Siehe Patzelt, Einführung in die Politikwissenschaft, S. 271) --Konrad Gähler 00:30, 27. Jan 2005 (CET)

Gegen den Begriff Direkte Demokratie habe ich nichts, aber der Absatz passte einfach nicht zusammen und kann so nicht bleiben. Über (sogenannte) "Demokratien" ohne Gewaltenteilung sollte noch was reinkommen.--G 16:54, 27. Jan 2005 (CET)

Was hältst du davon:

totalitäre/identitäre "Demokratien" (als Überschrift) In Staaten deren Regierungssystem der Identitätstheorie folgt, wo also eine Einheit des Willens der Führung und der Bevölkerung propagiert wird (z.B. faschistische oder kommunistische Staaten), gibt es keine Gewaltenteilung. Dies wird damit begründet, dass alle Entscheidungen Entscheidungen des Volkes sind, weshalb eine Aufteilung der Befugnisse unnötig ist. In der Realität verbirgt sich hinter diesen "Demokratien" ein totalitärer Staat.

Am besten verbessern und gleich in den Artikel einfügen.--G 17:18, 1. Feb 2005 (CET)

Gewaltentrennung statt Gewaltenteilung?

Die Ausführungen zu der politisch NICHT praktizierten Gewaltenteilung in Deutschland ist richtig. Durch eine Beschreibung der Abweichung abzuleiten, dass die Gewaltenteilung besser durch eine Gewalten-Trennung realisert werden sollte ist völlig unlogisch. Welcher Author, ob nun vom CIA oder sonstigen kriminellen Organisationen gesponsort oder nicht, wagt es die Prinzipien der Gewaltenteilung in Frage zu stellen und damit die OLIGARCHI in Deutschland zu legitimieren? Von welcher Organisatiopn wird WIKIPEDIA eigentlich gesponsort?

Von "Gewaltentrennung" habe ich noch nie etwas gehört. Auch Ipsen spricht von Gewaltenteilung. Das Ding mit der Exekutive-Legislative wird als "Durchbrechung der Gewaltenteilung" (O-Ton BVerfG) bezeichnet. Und das schon seit einem halben Jahrhundert.
Zu Anonymous: besser durch eine Gewalten-Trennung realisert werden sollte Wo hast du das gelesen? Im Artike steht's nicht. -- C.Löser 18:42, 12. Mär 2005 (CET)
Die Hinfälligkeit der Prinzipien der Gewaltenteilung und soweiter wird im Suchbegriff -Gewaltenteilung- in einem Unterpunkt -Missverständnis der Gewaltenteilung- behauptet. Das in einer Enzyklopädie politische Gegebenheiten Dargestellt werden ist in Ordnung. Das die Prinzipien der Demokratie falsch Dargestellt werden, ist eine neue Dimension. Daher mein Misstrauen. Gruss, Josef
Der Begriff "Gewaltentrennung" existiert auch in seriöser rechtswissenschaftlicher Literatur. Er soll dort die (notwendigerweise) eingeschränkte Gewaltenteilung erklären - hier als Gewaltenverschränkung beschrieben. Dass der Begriff tendenziös angewandt würde, ist mir nicht aufgefallen. --Berlin-Jurist 13:26, 17. Mär 2005 (CET)
In der Schweiz spricht man von Gewaltentrennung z. B. hier: http://www.grosserrat.bs.ch/grosser_rat/gewaltentrennung/ Das kann auch darauf zurückzuführen sein, weil man dort konsequenter ist. 80.202.29.33 09:58, 1. Feb. 2011 (CET)

Eine etwas späte Korrektur zum meinerseits angegebenen Wort "Gewalten-Trennung". Sorry, diesen Begriff gibt es schon lange. Verwundert hatte mich - im Bereich der Artikel - ein anderer Begriff, die "Gewaltenverschränkung". Dieser Begriff erscheint in Wikipedia erstmalig. Zumindest führt kein mir zugängliches Lexikon diesen Begriff. Ein Nachweis, oder Gegenbeweis, ob dieser Weg besser als der Weg der Gewaltenteilung ist, dürfte somit schwer möglich sein. Gruss, Josef


Hallo---auch wenn Prof.Carlo Schmid/SPD im Parl. Rat 1948 von Gewaltenteilung sprach... richtig ist GewaltenTRENNUNG, da beißt auch keine deutsche Maus ´n Faden dran ab...alles andere ´s "Deutsche Ideologie" (Marx/Engels). Und wenn hier irgendwelche Juristendummköppe bekennen, noch nie was von G.trennung gehört zu haben unter Verweis auf einen professoralen Wicht wie Herrn Ipsen...peinlich, sehr peinlich und nix als peinlich, sowas.

Gute Besserung, Gruß MvS

Sinn, Zweck und Ursprung der Gewaltenteilung

In dem Diskussionspfad der Gewaltenteilung scheint es zu diversen Missverständnissen gekommen zu sein die den Ursprung der Gewaltenteilung nicht treffen. (Intelligenz kann Wissen nicht ersetzen)

Zunächst muss berücksichtigt werden, dass DER STAAT durch die freiwillige Abtretung von Teilbereichen des unveräusserlichen Grundrechts der Freiheit eines jeden Menschen entsteht. Durch die Abtretung einiger Bereiche der Freiheit an den STAAT erhofft der Mensch eine Stärkung der Staats-Gemeinschaft und im Austausch dafür einen Schutz für seine Person durch den Staat. Ausser bei der Staatsform Anarchie ist die Abtretung des Gewaltrechtes an den Staat üblich. Ein Gewaltmonopol des Staates ist aus diesem Grund schwer zu kritisieren.

Damit dieses Staats-Monopol nun wiederum nicht zu potentiellem Missbrauch (wie in einer Diktatur, oder Monarchie) führt wurde die Gewaltenteilung definiert. Einer der besonders gut verständlichen Erklärungen zu diesem Thema gibt es von Montesquieu.

Bereits Montesquieu wusste; die wichtigste Bedingung der politischen Freiheit des Bürgers ist die Gewaltenteilung. Teil seiner Aussage (Zitat-Anfang): Die politische Freiheit des Bürgers ist jene Ruhe des Gemüts, die aus dem Vertrauen erwächst, das ein jeder zu seiner Sicherheit hat. Damit man diese Freiheit hat, muss die Regierung so eingerichtet sein, dass ein Bürger den anderen nicht zu fürchten braucht. Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht, um sie tyrannisch zu vollziehen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben. Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der einzelnen zu richten. (Zitat-Ende)

Ich hoffe dass mit diesem kurzen Beitrag der Sinn und Zweck der Gewaltenteilung etwas klarer wird und die hohe Bedeutung bei der representativen Demokratie (die angeblich in Deutschland gilt) verständlicher wird. Übrigens ist es auch interessant zu wissen, die Gewaltenteilung ist bei der direkten Demokratie hinfällig, da jedes Amt durch den Souverän (das Volk) bestätigt wird.

Gruss, Josef


Zunächst muss berücksichtigt werden, dass DER STAAT durch die freiwillige Abtretung von Teilbereichen des unveräusserlichen Grundrechts der Freiheit eines jeden Menschen entsteht. Durch die Abtretung einiger Bereiche der Freiheit an den STAAT erhofft der Mensch eine Stärkung der Staats-Gemeinschaft und im Austausch dafür einen Schutz für seine Person durch den Staat.

Das ist nur reine Fiktion.

Ausser bei der Staatsform Anarchie

was begrifflich Unsinn ist. Aber Nebensache.

ist die Abtretung des Gewaltrechtes an den Staat üblich.

Ja, üblich ist das schon. Aber es geschieht nicht freiwillig. Das ist nur der Status quo.

Ein Gewaltmonopol des Staates ist aus diesem Grund schwer zu kritisieren.

s.o. Wer dagegen aufbegehrt, landet im Knast. Das macht nun wirklich kein Argument.

Damit dieses Staats-Monopol nun wiederum nicht zu potentiellem Missbrauch (wie in einer Diktatur, oder Monarchie) führt wurde die Gewaltenteilung definiert. Einer der besonders gut verständlichen Erklärungen zu diesem Thema gibt es von Montesquieu.

Bereits Montesquieu wusste; die wichtigste Bedingung der politischen Freiheit des Bürgers ist die Gewaltenteilung. Teil seiner Aussage (Zitat-Anfang): Die politische Freiheit des Bürgers ist jene Ruhe des Gemüts, die aus dem Vertrauen erwächst, das ein jeder zu seiner Sicherheit hat. Damit man diese Freiheit hat, muss die Regierung so eingerichtet sein, dass ein Bürger den anderen nicht zu fürchten braucht.

Soweit könnte das auch Hobbes gesagt haben. Und soweit könnte man auch Hobbes in seinem Staatsglauben widerlegen. Aber weiter.

Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht, um sie tyrannisch zu vollziehen.

Erst mal muss das nicht so sein. Es gab auch liberale Diktatoren wie Friedrich der Große oder einige Thai-Könige. Natürlich ist darauf kein Verlass zumal die Könige sich durch Erbfolge einstellten. Aber eine Monarchie hat auch ökonomische Vorteile gegenüber einer Demokratie. Gewaltenteilung muss also nicht unbedingt Sinn machen. Und Gewaltenteilung bedeutet auch nicht, dass Legislative, Jurisdiktion, Exekutive und föderale Institutionen nicht doch die gleichen Interessen verfolgen, also dass die bürokratische Klasse nicht wieder zum Diktator würde.
Entscheidend für die Argumentation ist jedoch, dass man erst einmal einen Staat voraussetzen muss und dabei wären wir erst mal bei den schwachen Annahmen von Hobbes.

Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die Macht eines Unterdrückers haben. Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der einzelnen zu richten. (Zitat-Ende)

Die gleiche Argumentation benutzt auch Locke. Locke sagte, das Problem sei dass, Menschen würden sich nicht trauen können, wenn sie ihre eigenen Gerichtsurteile fällen. Wenn zwei Menschen eine Streitigkeit haben und einer sagt, "Ich weiß was mein natürliches Recht ist und ich werde es an Dir anwenden", dann tendieren die Menschen parteisch zu sein und würden dem zu Folge das natürliche Recht finden, welches ihnen am meisten nützt. Also dachte Locke, dass man nicht in seiner eigenen Sache richten dürfe. Deswegen sei es moralisch richtig zu verlangen, dass die Menschen ihre Dispute vor unabhängigen Schiedsstellen austragen. Vielleicht in Notfällen dürften sich Menschen noch auf der Stelle selbst helfen, aber für alle anderen Fälle, sei eine unmittelbare Selbstverteidigung nicht angemessen. Menschen müssten solche sozialen Fragen an Dritte deligieren -- und das sei der Staat.
Zunächst ist es kein gutes Argument für ein Monopol, und es ist ein Trugschluß zu argumentieren, jeder sollte sich einer dritten Partei fügen und deshalb sollte es ein dritte Partei geben, damit dies auch geschehen kann. Das ist so als wenn man argumentiert, jeder mag zumindest eine TV-Show und deshalb gibt es zumindest eine TV-Show die jeder mag. Das folgt daraus nicht. Es ist denkbar, dass jeder seine Streiterei an eine Dritte Partei leitet ohne dass eine dritte Partei vorhanden wäre zu der jeder seine Dispute weitergibt. A und B können sich C zum Schiedsrichter nehmen, A und C können sich B nehmen, und B und C können sich A nehmen. Auf diese Weise braucht man kein Monopol, nur um das Prinzip Streitigkeiten vor Dittten auszutragen, aufrechtzuerhalten.
Aber mehr noch - das Argument über Richter seiner Angelegenheiten zu sein, fällt auf Locke (bzw. Montesquieu) zurück. Nicht nur, dass eine Regierung dafür überflüssig ist, Regierung ist auch noch genau das, was das gewünschte Prinzip auf den Kopf stellt. Denn wenn Du einen Disput mit dem Staat hast, dann leitet der Staat nicht den Disput an einen Dritten weiter, sondern wird an einem staatlichen Gericht entschieden. Wenn Du Glück hast, dann lebst Du gerade nicht in einem 0-8-15-Demokratie, wo sich das staatliche Gericht schon allein deshalb an Dir rächt, weil Du es gegen den Staat in Anspruch nimmst. Dann ist es natürlich besser, wenn der Staat selbst unterteilt ist in "checks and balance", Gewaltenteilung usw.. Das ist etwas besser, weil es näher bei der Entscheidung Dritter liegt. Aber selbst dann, wenn es eine sehr gut funktionierende Gewaltenteilung ist - und dies ist nur der Idealzustand, dann sind immer noch die Beteiligten alle Teil eines Systems und die Richter werden von Staat bezahlt, sind also den Interessen des Staates näher als denen der Kläger. Also obwohl Du eine bessere oder schlechtere Annäherung zwischen verschiedenen Demokratien zu dem Prinzip haben kannst -- solange wie es ein Monopolsystem ist, welches seine eigenen Streitsachen nicht an Dritte abtritt, solange handelt das Staatsmonopol gemäß seinem eigenen Prinzip gesetzlos.

Ich hoffe dass mit diesem kurzen Beitrag der Sinn und Zweck der Gewaltenteilung etwas klarer wird und die hohe Bedeutung bei der representativen Demokratie (die angeblich in Deutschland gilt) verständlicher wird. Übrigens ist es auch interessant zu wissen, die Gewaltenteilung ist bei der direkten Demokratie hinfällig, da jedes Amt durch den Souverän (das Volk) bestätigt wird.

Das ist natürlich Unsinn aus der Sicht eines Schafes unter zwei Wölfen. --Alge 12:52, 16. Mär 2005 (CET)



[... ...]

Das ist nur reine Fiktion.
Fiktion ist nur eine Frage des Standpunktes.
Es gibt keinen freiwilligen Staat. Du kannst das für Dich anders sehen. Das ändert aber nichts daran wie andere (wie z.B. Goethe) das sehen.

[... ...] ist die Abtretung des Gewaltrechtes an den Staat üblich.

Ja, üblich ist das schon. Aber es geschieht nicht freiwillig. Das ist nur der Status quo.
Ohne einen Startpunkt (oder Standpunkt) wird jede Fiktion Realität.
?

Ein Gewaltmonopol des Staates ist aus diesem Grund schwer zu kritisieren.

Wer dagegen aufbegehrt, landet im Knast. Das macht nun wirklich kein Argument.
Sollten die Grundrechte (hier wird das Gewaltmonopol vereinbart) nicht eingehalten werden ist im deutschen Grundgesetz auf das Recht des Widerstandes hingewiesen. (Vermutlich eine Fiktive Aussage, aber keiner behauptet das der Weg Stromaufwärts leicht ist.) Sollten diese Grundrechte (Spielregeln) falsch sein, muss man diese entweder Ändern, oder Auswandern (das Spiel beenden)...
Die Grundrechte sind keine Vereinbarung.

[... ...]

Entscheidend für die Argumentation ist jedoch, dass man erst einmal einen Staat voraussetzen muss und dabei wären wir erst mal bei den schwachen Annahmen von Hobbes.
Wenn wir keinen Staat voraussetzen können, die Gewaltenteilung eine Thema innerhalb eines Staates ist, wo liegt dann das Problem? Einer fiktiven Welt den fiktiven Staat die fiktive Gewaltenteilung zugestehen?
Das hat m.E. nichts mit dem zu tun was ich Dir geschrieben habe.

[... ...]

Das ist natürlich Unsinn aus der Sicht eines Schafes unter zwei Wölfen.
Soll dies eine Methapher sein? Die Rollenverteilung zwischen Schaaf und Wölfe ist ebenso unklar wie der Bezugspunkt des angeblichen Unsinn. Geht's auch einen hauch verständlicher?
Naja, die Mehrheit regiert die Minderheit. Das mag die Mehrheit gut finden. Warum muss sich die Minderheit fügen? --Alge 18:37, 17. Mär 2005 (CET)

Gruss, Josef

Erstmal an Josef: Ich bin deiner Meinung, aber steht das nicht so im Artikel? an Alge: Was ist das Ziel deiner Argumentation?--G 18:08, 17. Mär 2005 (CET)

Ich habe nur Josef geantwortet. --Alge 18:37, 17. Mär 2005 (CET)
Klar, die Gewaltenteilung wird im Artikel richtig definiert. Mein Kommentar bezog sich nur auf den Diskussions-Bereich. Hier werden von einigen Teilnehmern grundlegende Voraussetzungen in Frage gestellt. Das ist immer legitim, nur hilft es im Zusammenhang mit der Definition der Gewaltenteilung nicht weiter. Gruss, Josef

Meine Bitte ist einfach; In Deutschland soll die representative Demokratie gelten. Diese Demokratie-Form kann nur funktionieren wenn die zugrundeliegenden Prinzipien, insbesondere die Gewaltenteilung, nicht Untergraben werden.

Es gilt - bedauerlicherweise - festzuhalten, dass bei der Definition des Grund-Gesetzes (GG) die Siegermächte Angst vor dem deutschen Volk hatten. Diese Angst vor dem deutschen Volk legte im GG den Keim der Missachtung der Prinzipien der Gewaltenteilung. Die Bedeutung der Parteien wurde überproportinal Stark und die des Volkes überproportional Schwach.

Dieser Sachverhalt wird in der Wikipedia stellenweise sogar richtig dargestellt. Nun wird teilweise die Schlussfolgerung getroffen, dass das Prinzip der Gewaltenteilung demzufolge überholt sei. Meiner Meinung nach ist das Prinzip der Gewaltenteilung heute wichtiger als jemals zuvor. Die politische Realität in Deutschland: Die Gewaltenteilung ist von den Parteifunktionären unterlaufen (Richter müssen ein Parteibuch haben!). Die politische Kaste wiedersetzt sich jeglicher Form von Volksabstimmung. Angefangen mit der unverschämten Verweigerung das Grundgesetz über eine Volksabstimmung zur Verfassung werden zu lassen, setzt es sich fort in der schleichende Einführung der EU-Gestzte OHNE Abstimmung des Volkes. Dies ist eine Missachtung der Gewaltenteilung durch die Politiker-Kaste. (Sorry ist etwas politisch geworden, aber dieses Thema ist definitionsgemäss politischer Natur) Gruss, Josef

Demokratieprinzip

Mir gefällt folgender Satz nicht: Nach dem im Grundgesetz verankerten Demokratieprinzip müsste an sich jegliche Gewalt von der Legislative ausgeübt werden, da, z.B. auf Bundesebene nur der Bundestag vom Volk selbst legitimiert ist. Er wird zwar "korrigiert", aber er wirkt als würde er Gültigkeit beanspruchen, das ist meiner Meinung nach auch nicht der Fall. Ich habe versucht das zum Ausdruck zu bringen, das wurde aber rückgängig gemacht.--G 22:10, 17. Mär 2005 (CET)

Hi G,
ja, der Satz ist wirklich nicht schön. Ich habe auch an sich nichts gegen eine Änderung, nur hattest du den allgemeinen Begriff "Legislative" rausgenommen und durch "Bundestag" ersetzt. Es gibt aber auch Landesparlamente in De. Wenn du bei deiner Änderung berücksichtigst, dass "Bundestag" nur das Beispiel für die Bundesebene ist, dann wäre es ja auch weiterhin richtig. Gruß -- C.Löser (Diskussion) 22:19, 17. Mär 2005 (CET)
Der Satz stammt von mir, wenn ihr meint, er ist missverständlich, OK, aber mit "müsste" (Konjunktiv) UND "an sich" meinte ich eigentlich, die Aussage hinreichend relativiert zu haben. Was soll man denn sonst noch schreiben, zumal wenn die Sache anschliessend näher erläutert wird? --Berlin-Jurist 23:48, 17. Mär 2005 (CET)
So, ich hoffe mit dem Satz können wir nun alle leben (siehe Artikel) :) -- C.Löser (Diskussion) 08:52, 18. Mär 2005 (CET)
Alles klar, ich bin einverstanden. Danke, C.Löser! --Berlin-Jurist 09:06, 18. Mär 2005 (CET)

Der Absatz spricht vom Demokratieprinzip des Grundgesetzes, da gehören die Länderverfassungen erstmal nicht dazu (auch wenn sie nach dem GG demokratisch sein müssen) und wenn man von der Legislative spricht gehört eigentlich auch der Bundesrat dazu, der Begriff ist also auch falsch. Es ist übrigens in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch Landesebenen ein direkt gewählter Regierungschef möglich.--G 16:13, 18. Mär 2005 (CET)

Das ist richtig, aber der Artikel handelt ja von der Gewaltenteilung, und die Gewalten sind nunmal Legislative, Exekutive und Judikative. Den Hinweis "in Deutschland" finde ich überflüssig, der Abschnitt heisst ja nicht umsonst "Situation in Deutschland" aber naja, sei's drum. -- C.Löser (Diskussion) 17:30, 18. Mär 2005 (CET)

politische Theorie und Praxis -> Systematisierung, bitte.

Ich glaube, der Artikel krankt daran, daß hier politische Theorie mehrerer Jahrhunderte und die Praxis vor allem von Deutschland komplett verrührt werden. Das trägt nicht unbedingt zur Klärung der Untiefen bei.
Mein Vorschlag wäre also, politische Theorie und Praxis zu unterscheiden und die Praxis dann jeweils nach Ländern oder vielleicht Modellen. Es ist ja einleuchtend, daß die Gewaltenteilung zB der USA sehr unterschiedlich zu der Gewaltenverschränkung der Bundesrepublik ist. So, wie das jetzt ist, kann es ja nur dazu kommen, daß der eine die Idealvorstellungen eines Rousseau'schen Gewaltenteilungs-Ideals vor Augen hat und dann Probleme bekommt, wenn dann was von der BRD geschrieben steht. Dem Artikel kann nur durch eine aufschlußreiche Systematisierung geholfen werden. Ich würde auch mitmachen. --Konrad Gähler 21:39, 25. Aug 2005 (CEST)

Ist ok, wobei ich die große Verrührung nicht finde.--G 23:06, 25. Aug 2005 (CEST)

Bild:Horizontale und vertikale Gewaltenteilung

Ich denke,dass die Übersicht zu der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung unvollständig ist,da betreffs der vertikalen Gewaltenteilung der Bezug zu den Kommunen,Gemeinden et cetera fehlt!

Die Kommunen werden nicht immer als Gewalt mitgerechnet. Ich habe sie daher im Bild weggelassen. --C.Löser (Diskussion) 17:12, 20. Sep 2005 (CEST)


GewaltenTRENNUNG

...alles andere ´s Ideologiemüll und Geistesschrott - auch wenn Prof.Carlo Schmid/SPD im Parl. Rat 1948 von Gewaltenteilung sprach...richtig ist GewaltenTRENNUNG, da beißt auch keine deutsche Wiki-Maus ´n Faden dran ab - der Rest ist "Deutsche Ideologie" (Marx/Engels) - denn hier geht´s nicht um "travail", sondern um "pouvoir", also: division [du travail = division of labour = Arbeitsteilung] ist correct, nicht aber: division [du pouvoir] = sowas gibts nicht, weder bei Montesquieu noch im frzs. oder engl. oder sonst einer zivilisiert-aufgeklärten Weltsprache ...


Dürfte das nun bitte Wiki-klar sein oder wird hier ideologischen Dünnpfeiffern wie Prof´es Schmid, Ipsen et tutti quanti weiter im Sinne des "deutschen Sonderwegs" nachgeplappert ?


Gruß MvS


Der Begriff Gewaltenteilung ist definitiv weiter verbreitet. Er hat eine bestimmte Bedeutung, die über die Bedeutung seiner Bestandteile hinausgeht. Du könntest einen Absatz über die Begriffswahl schreiben, ich bin aber dafür, dass der Artikel unter diesem Lemma bleibt.--G 21:24, 4. Jan 2006 (CET)


Wissenschaft ist auch, m.E. vor allem, "selbstloses Streben anch Wahrheit" (Djerassi) - weiß de.Wiki das nicht oder schert das de.Wiki nicht ? - Und dann diskutier´nse mal schön, Herr Georg Messner, nachdemse wieder mal zensuriert ham...Gruß nach Wean und andernorts v.S.

???Komm grad nicht ganz mit, ist das alles von einer Person? Wär gut, wenn du dich anmeldest, dann kannst du unterschreiben und es wird übersichtlicher. Natürlich wollen wir hier die Wahrheit, das Richtige. Es ist aber nicht immer offensichtlich, was richtig ist, dann sollte das ausdiskutiert werden. Ein anderer Ton könnte übrigens auch ganz hilfreich sein.--G 18:05, 5. Jan 2006 (CET)


Nein Danke, meine Herren, bei/mit Ignoranten wie Ihnen, das möge sich antun wer will - MvS nicht

Lobbyismus-Absatz

Die Zahl der beim Bundestag eingetragenen Lobbyverbände beträgt 2003, die Rekordmarke von 1781. So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages 20 Lobbyisten gegenüber.

Was immer das hier ausdrücken soll, es bedarf der Überarbeitung. Falls es im Jahr 2003 die Rekordmarke von 1781 Lobbyisten gab (oder wie ist es zu verstehen?), warum stehen dann jedem der ca. 600 Bundestagsabgeordneten 20 Lobbyisten "gegenüber"?--Zanza 09:53, 17. Mär 2006 (CET)

Ich habe die aktuelle Zahl [1] gefunden und den Satz korrigiert.--G 17:46, 17. Mär 2006 (CET)

Horizontal? Vertikal?

Warum entspricht die vertikale Gewaltenteilung der Teilung zwischen Bund und Ländern und nicht (wie im Schaubild) der Teilung in die 3 Gewalten? Unser Lehrer hat behauptet, irgendjemand hätte wohl in einem Lexikon etwas von "Die Horizontale Gewaltenteilung ist die Teilung nach der Senkrechten auf dem Lot" gelesen und das falsch verstanden. Und das hätte sich dann verbreitet obwohl es falsch ist. Was haltet ihr davon? Weil Vertikal und Horizontal ist offensichtlich im Schaubild genau andersrum dargestellt.

Die horizontale Gewaltenteilung ist die zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, die vertikale zwischen Bund und Bundesland, so ist es meiner Ansicht nach auch auf den Grafiken. Ich habe noch 2 andre meiner Ansicht nach glaubwürdige Websites gesucht und habe es bisher auch nie anders gelsen. http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Groepl/lehre0304/SRI25.pdf http://www2.bundesrat.de/Foederalismus/index.html --G 19:50, 24. Mär 2006 (CET)
wie passt das?: http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm Franz Romer 17:03, 11. Mai 2007 (CEST)

Gibts eigentlich keine Kritik an der sogenannten "Gewaltenteilung"?

Der Begriff ist doch eindeutig eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, da die Regierung selbst der entscheidende Teil der Legislative ist und über die Fachminister Einfluss auf die zwei Gewalten Judikative (der Justizminister ist oberster Chef der weisungsgebundenen Staatsanwälte - Ermittlungsrichter seit dem XIII.Strafrechtsänderungsgesetz abgeschafft - und der Richter) und Exekutive (der Innenminister ist Chef der Polizei, die ihrerseits ausführendes Organ der Staatsanwaltschaft ist). Gibts dazu keine Quellen?--217.13.79.226 12:06, 20. Apr. 2007 (CEST) (Peter Nowak)

doch es gibt Kritik, siehe Diskusssion zu Art. 20 GG: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Artikel_20_GG#Absatz_3_Benutzer:Primus_von_Quack

"(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Was wird denn hier für ein Deutsch verwendet?: "verorten". Soll hier den Mitbürgern Sand in die Augen gestreut werden .-)? In diesem Artikel geht es um die Begründung der Demokratie und die daraus folgende Erkenntnis, dass sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes selber in den späteren Ausführungen nicht an diesen Artikel gehalten haben. Klarer kann ein Satz gar nicht definiert werden, alles andere ist unerlaubte Auslegung, denn auch die Rechtssprechende Gewalt muss sich an Recht und Gesetz halten und da geht eindeutig Art. 20 allem anderen vor. Wir wählen bislang 50 % der Gesetzgebung, alles andere ist Parteidiktatur, weshalb wir die Situation haben: u.a. Ablehnungen en Masse beim BVerG und Verstopfung beim EGMR. Der Bundesrat ist auch kein Legislativ-Organ, sondern eine Abordnung der Exekutive, also auch sachlich falsch. Mein Vorschlag:

[Zitat]
Mit diesem Absatz wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht. Der Grundgesetz-Satz heißt deshalb nicht „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sondern „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Die Begründer des Grundgesetzes haben damit festgelegt, dass das Volk der Souverän ist, der durch Wahlen und Abstimmungen seine Gesamtgewalt auftrennt in "besondere Organe der Gesetzgebung" (Legislativen), also Bundestag und Länderparlamente, "der vollziehenden Gewalt", also (Exekutiven) bzw. Regierungen und Verwaltungen, und "der Rechtsprechung" (Judikative), also alle Gerichte. Die späteren Ausführungsbestimmungen sind nicht in Übereinstimmung mit diesem Absatz des Artikel 20.
[Zitat Ende] -

Der Unterabsatz Staatsgewalt kann gestrichen werden.Franz Romer 12:11, 20. Apr. 2007 (CEST)

Kritisch sehe ich die im Artikel sogenannte 4. und 5. Gewalt. Aber das ist ja wohl nicht Gegenstand dieser Frage. --Weissmann 12:15, 20. Apr. 2007 (CEST)

Kurz zur Eingangsfrage: Der Justizminister ist nicht „oberster Chef der Richter“. Ein Richter hat wegen seiner durch die Unabhängigkeit garantierten Weisungsfreiheit keinen Chef. Richtig ist, dass der Justizminister (oder die Justizministerin) der oder die oberste Dienstvorgesetzte der Richter ist. Aber da ein Justizminister einem Richter im Bereich der Rechtsprechung keine Weisungen erteilen kann, passt der Begriff „Chef“ nicht. Und die Behauptung, dass der Ermittlungsrichter abgeschafft sei, ist - mit Verlaub - Unfug. Natürlich gibt es weiter Ermittlungsrichter, bei jedem Amtsgericht und sogar beim Bundesgerichtshof. Sollte der 1975 tatsächlich abgeschaffte Untersuchungsrichter gemeint sein? Die Abschaffung der von einem Untersuchungsrichter geführten gerichtlichen Voruntersuchung diente doch gerade der besseren Abgrenzung der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Gericht und stärkte damit die Gewaltenteilung.

Und noch was: „Der Bundesrat ist auch kein Legislativ-Organ, sondern eine Abordnung der Exekutive.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan des Bundes. Die in den Medien ständig wiederholte Behauptung, der Bundesrat sei eine „Ländervertretung“, wird auch durch Wiederholung nicht richtiger.

-- Thomas Dancker 15:26, 11. Mai 2007 (CEST)

Wenn Legislative (also Deutscher Bundestag) und Exekutive (also Regierung) getrennt wären, dürfte es doch nicht geben, was in Bundesregierung (Deutschland) zu lesen ist: "Mit Ausnahme von Philipp Rösler sind alle Mitglieder der Bundesregierung gegenwärtig auch Mitglied des Deutschen Bundestages."
Neben der im Artikel kritisierten "nicht-Unabhängigkeit" der Justiz gibt es (wie ich es sehe) also auch eine "nicht-Trennung" von Exekutive und Legislative. Das sollte m.E. auch im Artikel genannt werden. Hat jemand einen Formulierungsvorschlag? Grüße, --Qaswed 16:07, 17. Jun. 2011 (CEST)

Gewaltenteilung als politische Programm der US-Unabhängigkeitserklärung?

Ich würde den Satz

„Als politisches Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten 1776 und als Checks and Balances bezeichnet.“

mutig rausnehmen, wenn das nicht schon seit der allerersten Version dieses Artikels von 2002 drin stehen würde. Ich kann in der US-Unabhängigkeitserklärung wenig erkennen, was mit Gewaltenteilung zu tun hat, jedenfalls keine Verkündung eines politischen Programms der Gewaltenteilung. Es könnte die US-Verfassung gemeint sein, aber die verkündet ja kein politisches Programm, sondern setzt es bereits um. Kommentare wären willkommen.

Joriki 06:43, 17. Feb. 2008 (CET)

Mach mal. --Фантом 13:11, 17. Feb. 2008 (CET)

QUALITÄTSSICHERUNG (betr. GEWALTENTRENNUNG)

Guten Tag, im Beitrag ist durchgängig von Gewaltenteilung die Rede. Das ist grundfalsch und hat mit M.´s Ansatz nichts zu tun. Er meint/e nicht Arbeitsteilung. Sondern Gewaltentrennung. Dazu Zit. aus dem Fachaufsatz „nullum crimen sine lege – nulla poaena sine lege“ (Autor Richard Albrecht), vgl. [[2]]:

«Lorsque dans la même personne ou dans la même corps de magistrature, la puissance législative est réunie á la puissance exécutrice, il n′y a point de liberté; parce qu′on peut craindre que le même monarque ou le même sénat ne fasse des lois tyranniques pour les exécuter tyranniquement […] Il n′y a point encore de liberté si la puissance de juger n′est pas séparée de la puissance législative et de l′exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire: car le juge serait législateur. Si elle était jointe á la puissance exécutrice, le juge pourrait avoir la force d′un oppresseur. Tout serait perdu si le même corps des principaux, ou des nobles, ou du peuple, exercainent ces trois pouvoirs: celui de faire les lois, celui d′exécuter les résolutions publiques, et celui de juger les crimes ou les différends des particuliers.» («De l´esprit des loi» [1748, VI/6]: [[3]]). The central phrase of the most famous chapter Montesquieu (1689-1755) wrote on the English constitution (1748) is polar to any tyranny of the ancient regime: “Whenever the same person or the same public office simultaneously holds both the legislative power and the executive power, there cannot be any freedom and liberty. Moreover, liberty and freedom cannot be guaranteed whenever the power to judge is not separated from the legislative and executive powers.” - The German wikipedia-version is following this falsified trait, in a cretinistic manner translating instead of «Gewaltentrennung» - “Gewaltenteilung” (like “Arbeitsteilung”, i.e. “division of labour”, [[4]]; [[5]]). – The English version correctly translates «separation of powers» ([[6]]; [[7]]; [[8]]). - Moreover, “Encyclopaedia Britannica” also translates correctly “separation of powers” in her entries “Montesquieu” and “liberalism …“ [quot. end]. - Es wird vorgeschlagen, ggf. unter Benützung o. Zitate/Quelle, das bald zu korrigieren, indem wenigstens anstatt der falschen "G.teilung" immer die richtige "G.trennung" geschrieben wird. MfG 80.136.97.13

Die Begriffe Gewaltenteilung und Gewaltentrennung sind im Deutschen synonym. Es ist völlig irrelevant, ob jemand eine Minderheitsmeinung vertritt, weil er einen Unterschied zwischen einer Teilung und einer Trennung zu sehen glaubt, Gewaltenteilung mit Arbeitsteilung gleichsetzt und einem feststehenden Fachbegriff widerspricht
In Europa ist die Gewaltentrennung (separation of powers) üblich. Der Einfluss der Exekutive auf Anstellung, Beförderung und Dienstaufsicht der Richter ist die Ausnahme. Gewaltenteilung ist eine Beschreibung des Zustandes in Deutschland, während Gewaltentrennung die Verhältnisse in Europa beschreibt. Sie auch http://gewaltenteilung.de/prantl.htm 80.202.29.33 09:35, 1. Feb. 2011 (CET)
„Gewaltenteilung: rechtsstaatlicher Grundsatz, demzufolge die Staatsgewalt von drei voneinander getrennten Trägern der Staatsgewalt (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) ausgeübt wird (Art. 20 II und III GG).“ Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon 2004.
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:54, 7. Okt. 2008 (CEST)

Seitenschutz: Bitte einstellen!

Unter Abschnitt Schweiz zuoberst:

Legislative Exekutive Judikative
Bundesebene Bundesversammlung
Parlament
(National- und Ständerat)
Bundesrat Bundesgericht
Bundesstrafgericht
Bundesverwaltungsgericht
Kantonsebene Kantonsrat
Grosser Rat
Landrat
Parlament
Regierungsrat
Kleiner Rat
Staatsrat
Obergericht
Verwaltungsgericht
Gemeindeebene Gemeinderat Gemeinderat (u.a.)
Bezirksgericht
Friedensrichter
Horizontale- und vertikale Gewaltenteilung in der Schweiz mit ihren gebräuchlichsten Bezeichnungen der verschiedenen Kantone

Danke und vielleicht mal wieder daran denken den Schutz zu entfernen! 80.238.174.176 20:16, 30. Dez. 2008 (CET)

der seitenschutz wurde nun aufgehoben. -- seth 11:22, 31. Dez. 2008 (CET)

Gewaltenteilung - Wikipedia im Studium

Liebe wiki-Leute,

Ich mische mich wirklich ungern in Eure Arbeit ein, nutze Wikipedia ja auch selber. Es passiert mir aber, dass meine Studentinnen und Studenten (an der Ohm-Hochschule Nürnberg, ich unterrichte dort Politikwissenschaft) Wikipedia abschreiben wie die Raben. Wenn Sie dabei nicht korrekt zitieren, was vorkommt, kriegen sie sowieso eine "5" wegen Plagiats. (Ich bin kein Studentenfresser, aber manches geht nicht.) Nun passiert es aber auch, dass sie sich korrekt auf Wikipedia berufen und gleichwohl eine "5" kassieren, weil der Inhalt Quatsch ist. Das ist passiert bei Eurem Artikel über Gewaltenteilung. Deswegen einige Bemerkungen:

Ob Gewaltenteilung die Staatsmacht begrenzt und "die Freiheit" (welche?) sichert, halte ich für zweifelhaft, jedenfalls seid ihr hier total unkritisch. Es hat wohl noch nie soviel Macht gegeben wie in einem gewaltenteiligen System, selbst Hitler sieht blass aus gegen den US-Präsidenten (auch wenn manche Historiker das Gegenteil behaupten [Ergänzung 17. 2. 09: Weil einer meiner Studenten in einer Mail an mich dies bezweifelt, möchte ich nur an das Atomwaffenarsenal erinnern, über das der Präsident verfügt]). Das liegt exakt an der Gewaltenteilung, weil 1. kein Gericht was anderes nachprüfen darf als die Gesetzmässigkeit und Gesetze sind schnell passend gemacht (kein Gericht kann Guantanamo schliessen, weil es einfach eine Sauerei ist, sondern nur, wenn es US-Gesetzen widerspricht, wobei die Bush-Regierung genug Winkelzüge hatte, die im amerikanischen Recht halt möglich waren); 2. weil die Bindung der Staatsmacht (Exekutive) an das Gesetz eine grosse Befreiung darstellt: Jeder kleine Beamte beruft sich drauf, dass er nur die Vorschriften ausführt, wenn er mitleidslos ist, und die Legislative beruft sich darauf, dass sie vom ganzen Volk beauftragt ist, weshalb sie keiner einzelnen Gruppe verpflichtet ist, also von allen frei. (Dass dann gewisse Gruppen Ihren Einfluss durchsetzen, kommt noch dazu, ist aber eine andere Baustelle.)

Über all dies kann man diskutieren, und an Wikipedia ist hier ärgerlich, dass viele kritische Diskussionen abgeschnitten sind. Manche Staatsrechtslehrer nennen eure Gewaltenteilungslehre eine "Irrlehre, die den Sinn der Gewaltenteilung nicht in der Bewirkung innigerer Einheit und grösserer Richtigkeit, sondern in einer durch Teilung und 'Hemmung' herbeigeführten Schwäche des Staats sieht." (Krüger, Herbert: Allgemeine Staatslehre. Stuttgart: Kohlhammer, 2. Aufl. 1966, S. 945 - ein altes Buch, sicher, und ein stockkonservativer Autor, ja, aber eine Irrlehre ist es trotzdem.)

Wie gesagt, das alles kann man diskutieren, das Folgende aber nicht:

Was unter "2. Arten der Gewaltenteilung" steht, hat grösstenteils mit Gewaltenteilung nichts zu tun (ausser 2.1 sog. horizontale Gewaltenteilung). Was Gewaltenteilung ist, nämlich Existenz verschiedener Staatsorgane [17. 2. 09: korrekt müsste ich "Staatsgewalten" sagen], deren Namen jeder weiss, findet ihr bekanntlich in GG Art. 20 III, dazu als Kommentar am besten Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, Art. 20, Rz. 461ff., an neuerer Literatur z.B. Degenhart, Christoph, Staatsrecht I, Heidelberg: Müller, 2005, Rn. 260-279 = S. 90-97 (ähnlich, was an alten Sachen bei mir herumsteht, z.B. Hesse, Konrad, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 13. Aufl. Heidelberg: Müller, 1982, § 13 (neuere Auflagen wahrscheinlich genauso, habe ich aber nicht gecheckt) oder, eher liberal: von Münch, Ingo: Grundbegriffe des Staatsrechts II, 2. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer, 1982, Kapitel 4.2 und 4.3.).

Im einzelnen:

Bundesländer sind keine Staatsorgane[gewalten], sondern Staaten, hier verwechselt ihr den Bundesstaat mit Gewaltenteilung in einem Staat.

Zeitliche Ebene: Dass Ämter und Mandate zeitlich beschränkt sind, mag schön sein; da das keine Staatsorgane[gewalten] sind, ist das keine Gewaltenteilung.

Soziale Ebene: Dass verschiedene soziale Gruppen Einfluss auf den Staat nehmen, weiss jedes Kind. Da sie keine Staatsorgane[gewalten] sind ... [Hier merke ich gerade, dass ich nicht genau auf den Artikel aufgepasst habe, denn da ist wohl eher davon die Rede, dass man Zugang zu Staatsämtern hat, also wohl Art 33 II = gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern (ohne Ansehung der sozialen Herkunft); das ist zwar ein Grundrecht (auch wenn nicht im Grundrechtskatalog von Art. 1-19), aber Gewaltenteilung ist das trotzdem nicht, wo sind denn hier verschiedene Staatsorgane[gewalten]?]

Dezisive Ebene: Dass diverse Gruppen an Politik und Staat mitwirken, ist trivial. Da sie keine Staatsorgane[gewalten] sind ...

Konstitutionell: Eine Verfassung sieht vielleicht innerhalb des Staates, den sie verfasst, Gewaltenteilung vor, gehört aber nicht dazu. Was eine Verfassung ist, könnt ihr nachlesen bei Carl Schmitt: Verfassungslehre, 5. Aufl Berlin: Duncker u. Humblot 1970 (zuerst 1928 ( - zum Autor gleich noch mehr)), I. Abschnitt, besonders §§ 8, 10 unmd 11: Die verfassunggebende Gewalt des Volkes - wie Juristen das halt so sehen - steht weit über der Gewaltenteilung in der Verfassung!

Medien als "vierte Gewalt": ist eh nur eine Metapher, ihr setzt das ja selbst in Anführungszeichen. (Ist schon deshalb keine Gewalt, weil rechtliche Kompetenzen fehlen: Medien können Bundeskanzlerin anschiessen, haben aber kein Recht, sie abzusetzen - der Bundestag evtl. schon.) Alles andere, auch die vielen netten Begriffe,die oben jemand gefunden hat, haben mit der Organisation der drei Staatsgewalten nicht zu tun.

Noch einmal zu meinem Motiv: Was soll ich machen, wenn meine Studentinnen und Studenten das bei euch abschreiben, nichts davon stimmt aber? Wenn ich ihnen dann dazu sage, dass Sie Wikipedia - wenigstens, was Gewaltenteilung betrifft - in der Pfeife rauchen können, sind sie irgendwie auch zu Recht sauer, weil Ihr doch schon eine gewisse Autorität habt (natürlich vor allem, weil's so einfach aufzurufen ist).

Die Tendenz dieses Artikels ist komplett falsch: Weil es diverse Begrenzungen von diversen Dingen gibt, sei alles Gewaltenteilung. Ihr nährt damit eine falsche Vorstellung von unserem Staat, dessen Macht ja sowas von eingeschränkt sei, in mindestens siebenerlei Hinsicht. Nur über diese falsche Abstraktion kommt man darauf, Kraut und Rüben mit Gewaltenteilung zu verwechseln.

Wo bleibt das Positive? Eine wirklich gute Darstellung der Lehre und rechtlichen Bestimmungen (Trennung und Balanzierung) ist: Carl Schmitt, a.a.O., § 15, auch § 12. Demnach ist Gewaltenteilung das Prinzip, mit dem der Rechtsstaat seine Rücksichten auf bürgerliche Freiheiten organisiert. (Dass auch Schmitt dem falschen liberalen Freiheitsbegriff und einem falschen Rechtsstaatsbegriff anhängt, ist zu diskutieren. Von wegen Begrenzung der Staatsmacht! Freisetzung! Nur angedeutet: Erinnert ihr euch, wie Max Weber die rational-bürokratische Herrschaft definiert? Ein Element ist die Vorstellung, Recht könne "willkürlich" gesatzt (sic) werden. (Sorry, habe meine Ausgabe nicht hier stehen, ich kann nur angeben: Wirtschaft und Gesellschaft, darin: Herrschaftssoziologie, Typen der reinen Herrschaft, rationale Herrschaft).

Noch ein Wort zu Carl Schmitt, damit ich keine Hiebe kriege: Ich weiss wohl, dass er ein übler Nazi-Jurist wurde und was er da so ungefähr geschrieben hat. Das ist kein Einwand gegen Teile seiner Verfassungslehre. Die Einwände, die gegen die Verfassungslehre gemacht werden können, kenne ich auch (siehe z.B. Erhard Denninger, Staatsrecht, Bd. 1, Reinbek: Rowohlt, 1973, S. 91f.). Aber sie sind irrelevant im Hinblick auf den Begriff der Gewaltenteilung.

Fazit: Der Artikel über Gewaltenteilung ist in der Grundtendenz problematisch, in der Ausführung des Teils 2 (ausser 2.1) sachlich falsch und unbrauchbar. Er lebt von der vagen Vorstellung, dass in einem Rechtsstaat die Macht total viele Grenzen hat, weshalb alles Gewaltenteilung ist, wo irgendein Mächtiger auf irgendwas achten muss. Kaum muss er auf seine Wiederwahl schauen, ist seine Macht dahin. (Auch das ist Quatsch, aber über Wahlen und Kontrolle kann ich heute nicht mehr.)

Notabene: Eines Tages unterhalten wir uns mal über die Freiheit des Bürgers und damit dann über die bürgerliche Freiheit, die ist was ganz Anderes als "die Freiheit". Das verstehen wenige, daher eine kleine Andeutung: Die Freiheit des Bürgers als Hartz-IV-Empfänger besteht, auch da steht es im Gesetz (SGB II), in Selbstverantwortung, und die besteht darin, sich selber einzuteilen, was zum Leben nicht reichen kann. Aber das ist, wie der alte Briest sagen würde, "ein weites Feld".

Ich lasse es für heute gut sein. Nehmt's wie Ihr wollt, am besten aber als einen - wenn auch etwas heftigen - Versuch, Eure Arbeit zu verbessern!

Manfred Trapp, Nürnberg Manfred.Trapp@arcor.de

P.S. Ich lese gerade noch hier herum und finde, dass das mit der sechsfachen Gewaltenteilung von Winfried Steffani ist, den ich nicht gelesen habe. Also plagiiert auch Wikipedia, und ausserdem ist halt dann der Steffani auch Quatsch. - Leute, mir gefällt das nicht, dass ihr glaubt, wenn Ihr einen Mann zitiert (oder auch nicht), der einen Namen hat in der Politikwissenschaft, dann sei das Argument genug. Das ist autoritätshörig und unkritisch bis dorthinaus. So, jetzt reicht's.

M.T. (nicht signierter Beitrag von 84.57.82.215 (Diskussion) 14:55, 14. Feb. 2009)

Hallo Manfred Trapp, Du bist herzlich eingeladen, den Artikel zu verbessern. Gruß --Phantom 15:20, 14. Feb. 2009 (CET)
Erstmal sollte man sich für eine solche ausführliche und konstruktive Stellungnahme bedanken, was ich hiermit tue. Für Bearbeiter des Artikels ist das doch eine Fundgrube. Gruß Lutz Hartmann 19:34, 14. Feb. 2009 (CET)
Sag ich doch. Ich meine, Prof. Trapp hätte bei so einer fundierten Kritik ruhig auch mutig sein und den Artikel gleich bearbeiten können. --Phantom 19:59, 14. Feb. 2009 (CET)

Liebe Leute,

das ist bestimmt nett gemeint. Aber wenn ich überhaupt konzentriert zum Arbeiten an meinen Projekten komme, dann ist Nr. 1 ein ganz unpluralistisches Buch "Zur Kritik der Politik in der Bundesrepublik Deutschland". Unpluralistisch = ich verantworte es allein und lasse mir auch nicht hineinreden. Leider wird es erst in ca. 17 Jahren fertig, und dann will es doch keiner lesen. Und ausserdem habe ich noch einen Hund und eine Querflöte, auf der ich gerne herumträllere. Also nichts für ungut, aber ich muss nicht überall dabeisein.

Manfred.Trapp@arcor.de oder auch: Manfred.Trapp@ohm-hochschule.de (nicht signierter Beitrag von 84.57.82.215 (Diskussion) 20:52, 14. Feb. 2009)

Na ja, es geht ja jetzt nicht darum, „überall“ dabei zu sein, sondern an diesem konkreten einen Artikel Gewaltenteilung, der hier wohl auch zurecht kritisiert wird. Wikipedia lebt eben von Benutzern, die kompetente Beiträge schreiben. Und wer wäre besser geeignet, diesen Artikel zu überarbeiten, als ein Dr. phil. habil. aus diesem Fachgebiet? Zumindest hättest Du dann selber maßgeblichen Einfluss darauf, dass Deine Studenten (und der Rest der Welt) keinen problematischen und sachlich falschen und unbrauchbaren Quatsch aus der Wikipedia „ziehen“. Überleg es Dir nochmal: Statt 17 Jahre an einem großen Buch zu arbeiten, das doch keiner lesen will, lieber zwei Nachmittage an einem kleinen Wikipedia-Artikel mitzuwirken, den viele Leute lesen wollen. ;-) Gruß --Phantom 22:29, 14. Feb. 2009 (CET)

Liebes Phantom,

ich überleg' es mir tatsächlich, aber gib mir bitte noch ein bisschen Bedenkzeit, ich bin wegen dieser ganzen Auseinandersetzungen mit meinen Studierenden total über die Zeit hinaus, wo ich eigentlich die Noten abgeben soll, und dann habe ich nur 4 Wochen vorlesungsfreie Zeit und so viele Ideen im Hirn, dass ich fast platze und jetzt schon fürchte, nicht genug Zeit zu haben, alles aufzuschreiben und vorzubereiten. Aber vielleicht nehme ich einfach meine Studierenden mit herein in die Diskussion? Bitte, lass mir ein paar Tage Bedenkzeit! Übrigens bin ich heute den ganzen Abend herumgesurft. Ich habe natürlich Glück, weil über die FH Zugang zu allerlei schmucken Online-Portalen, die mich nichts kosten, zum Beispiel das beste Lexikon der Welt: Encyclopadia Britannica. Lest mal da über "powers, separation of" oder über "checks and balances", da wird manche Erörterung, die hier oben steht, überflüssig. Oder in den schönen e-Books des Springer-Verlags, an die ich halt leicht ran komme. Warum lest Ihr solchen Dreck wie den Steffani? Muss die Devise nicht sein: Nur das Beste ist gut genug? Und dann gerade bei einem solchen Thema: Verfassung, Kommentare dazu, juristische Lehrbücher.- Die Juristen lachen die Sozialwissenschaftler in der Regel aus, weil die alles durcheinanderbringen (s.o. Steffani).

Also lass mal bei mir erst ein bisschen Ruhe einkehren.

Vielleicht macht man mal ein kleines Leseprogramm für alle, die hier mitmachen wollen. Und noch eines am Rande: Wenn hier jetzt einer anfängt, auf Titel und Abschlüsse Wert zu legen, dann sag ich ihm gleich: In meinem Studium habe ich das wirklich nicht gelernt, was ich heute kann.

Manfred.Trapp@arcor.de (Wenn mir mal einer beim Signieren behilflich wäre,würde ich's ja vielleicht hinkriegen.) Tschüs, bis nach der Bedenkzeit! Manfred.Trapp@arcor.de (nicht signierter Beitrag von 84.57.82.215 (Diskussion) 02:19, 15. Feb. 2009)

Na, das klingt doch schon mal sehr interessant und vielversprechend! :-) Deine Teilnahme im Wikipedia-Projekt wäre natürlich hochwillkommen, aber lass Dir ruhig Zeit, in der Wikipedia besteht ja kein Zeitdruck. Du könntest den Artikeltext einfach nach Gutdünken editieren und erweitern und bräuchtest Dir um WP-interne Formatierungsregeln und dergleichen keine Gedanken machen, für so etwas wäre ich dann zur Stelle. Übrigens: Am einfachsten unterschreibst Du Deinen Diskussionsbeitrag durch einen Klick auf das Icon Signatur in der Bearbeitungswerkzeugleiste über dem Textfeld. Dadurch wird folgende Zeichenfolge in das Textfeld kopiert: --~~~~ also zwei Bindestriche und vier Tilden. Am besten wäre es, wenn Du Dich für Deine Mitarbeit anmelden würdest: Benutzernamen ausdenken, fertig. Gruß --Phantom 02:33, 15. Feb. 2009 (CET)

Der obige Beitrag beweist mal wieder, dass Quantitat nicht alles ist... Ich mochte den Bearbeitern der Seite nahelegen, nicht allzu viel auf einen Politikprofessor zu geben, der - offensichtlich zu Recht - in der Fachwelt vollig unbekannt ist. Wer meint, sich zur Gewaltenteilung aussern zu mussen, dabei aber noch nicht einmal Steffani kennt (und ihn als "Dreck" bezeichnet - sehr wissenschaftlich, vor allem nach der Einlassung, ihn gar nicht gelesen zu haben!) und dies daruberhinaus lediglich unter juristischen Gesichtspunkten tut, hat, so hart dies zu sagen mir fallt, einfach eins: namlich keine Ahnung, zu mindest nicht von Gewaltenteilung. Wer als Dozent der Politikwissenschaft noch nicht einmal das Prinzip der Gewaltenteilung als nicht bloss juristisch begreift, dito. Und ebenfalls die Aussage, der amerikanische Prasident machtiger ist als es Hitler war? Es ist bekannt, dass das Nazi-System in hohem Masse pluralistisch war, von daher nichts neues. Aber: im Gegensatz zum NS-System ist das US-System mit einer vielzahl INSTITUTIONALISIERTER mechanismen ausgestattet, die Machtmissbrauch ver- hindern. Gerade das Atomwaffenarsenal zu nennen, war von daher ein schones Eigentor, da der Prasident eben NICHT allein uber deren Einsatz entscheiden kann, sondern lediglich in Kombination mit einem von der Legislativ im Amtbestatigten Amtstrager. Mein Fazit: Bitte den obigen Artikel nicht durch Jura-Knechte verschandeln lassen, aber vor allem die Passagen von Steffani bedurfen in der Tat grundlicher Uberarbeitung. Herr Trapp ist gerne aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten, allerdings lediglich als juristischen Beitrag im Gesamtwerk. Von den anderen Dingen, die er ja nach eigener Aussage gar nicht kennt, mochte ich ihn bitten, die Finger zu lassen. (nicht signierter Beitrag von Tdrahcuhcs (Diskussion | Beiträge) 18:57, 18. Feb. 2009)

Arbeitsprobe "Gewaltenteilung"

Liebe Wiki-Leute, liebes Phantom, lieber Da-war-noch-jemand-den-Namen-hab-ich-vergessen, ah ja: Lutz Hartmann,

meine Bedenkzeit ist um, und ich habe sie genutzt, um eine kleine Arbeitsprobe über "Gewaltenteilung" zu verfassen, die ich zu kommentieren bitte. Es soll ein Stück von einem Artikel sein, alles wäre dann im Rest eines Artikels noch theoretisch auszuführen. Das Problem: Ich weiss nicht, ob das zu Wikipedia passt. Daher die Bitte um Kommentar.

Problem Nr. 2: Kann mir irgendein Oberguru sagen, was passiert, wenn ich den Text hier reinstelle? Ich nehme an, dann ist mein Copyright futsch. Das ist ja auch in Ordnung. Aber was passiert, wenn ich den Text in drei Jahren in ein Buch von mir übernehmen möchte? Wenn ich ihn jetzt schon neben Wikipedia als meinen Text hochschulintern meinen Studierenden zur Verfügung stellen möchte?

Mir ist daher als vorläufige Lösung eingefallen, dass ich den Text auf meine Homepage stellen könnte, wo ja auch jeder drankommt: www.ohm-hochschule.de, dann im Suchfeld "Manfred Trapp" eingeben. Den genauen Link weiss ich leider nicht.

Nur sind jetzt Ferien, und ich weiss nicht, wann der Kollege, der das kann, meine Mail liest und dazukommt, das auf meine Homepage zu stellen. Kann auch noch drei Wochen dauern!

Oder sieht jemand noch einen anderen Weg?

Manfred.Trapp@ohm-hochschule.de (nicht signierter Beitrag von 84.57.82.215 (Diskussion) 22:33, 19. Feb. 2009)

Nur eine Anmerkung zu deinen urheberrechtlichen Fragen: Diese kannst du bei Wikipedia besser hier stellen. Grüße, --T.M.L.-KuTV 23:02, 19. Feb. 2009 (CET)

Hier ist sie: Arbeitsprobe "Gewaltenteilung"

Urheberrecht hin oder her - ich gebe Euch das jetzt zur Beurteilung.

Der Zweck der Arbeitsprobe ist: Die Mitarbeiter von Wikipedia sollen prüfen, ob sie so etwas haben wollen.

Als ich hier einstieg, war ich in Rage, ich habe manches "Quatsch" oder "Dreck" genannt. Ich hätte erst argumentieren sollen.

Daher auch kein Problem, wenn jemand auf mich schimpft. Das halte ich schon aus.

Weil ich es eigentlich falsch finde, wenn jeder in einen Artikel hineinschreibt, ändere ich an dem vorliegenden Artikel nichts und setze meinen Vorschlag hier in die Diskussionsseite.

Das Folgende also könnte ich mir als Fallbeispiel in einem Artikel über "Gewaltenteilung" vorstellen.

Sagt mir bitte, was Ihr davon haltet.

Manfred.Trapp@arcor.de Manfred.Trapp@ohm-hochschule.de

_________________________________________________

Manfred Trapp Cimbernstr. 4

90402 Nürnberg


Arbeitsprobe für Wikipedia Fallbeispiel zum Artikel „Gewaltenteilung“

(Endfassung vom 17. 02. 2009, 19:45 Uhr)


Ein Mann macht Gebrauch von seiner Freiheit. Er fliegt nach Teheran, wo er an dem Kongress einer iranischen Studentenorganisation „Gegen das westliche Kreuzrittertum“ teilnimmt. Er unterzeichnet eine Erklärung, in der er die Bundesrepublik Deutschland einer „Politik der Gewalt und Kriegsvorbereitung“ bezichtigt und ihr „Wiederbelebung des deutschen Militarismus“ vorwirft.

Der Mann kehrt zurück. Einige Zeit vergeht. Er möchte erneut von seiner Freiheit Gebrauch machen und ins Ausland reisen, aber sein Pass ist abgelaufen. Er beantragt bei der zuständigen Behörde einen neuen. Der Pass wird ihm jedoch verweigert mit der Begründung, er gefährde „die Sicherheit und erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland“.

Nachdem alle anderen Mittel erfolglos bleiben, appelliert der Mann an die Gerichte. Die Gerichte (bis zum Revisionsgericht) weisen ihn ab: Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 des Paßgesetzes (PaßG) sehe vor, dass ein Pass zu versagen sei, wenn die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet seien. Mit seiner Unterschrift habe der Mann die Bundesrepublik verleumdet und das ihr in der Völkergemeinschaft entgegengebrachte Vertrauen untergraben.

Da der Mann vor den jeweils angerufenen Gerichten keinen Erfolg hat, wendet er sich schließlich an das Bundesverfassungsgericht und klagt, dass seine Grundrechte nach Art. 2, 3, 5, 6 und 11 GG verletzt seien. (Uns interessieren hier vor allem die Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es schließe sich der Ansicht des Revisionsgerichts an, dass die Sicherheit oder erhebliche Belange der Bundesrepublik gefährdet seien. Eine unangemessene Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit sei nicht festzustellen. Da schon das Recht auf Ausreise derart beschränkt sei, könne sich der Mann auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Der Mann hieß Wilhelm Elfes. Er war Anfang der fünfziger Jahre Mitglied der CDU, Gegner der Wiedervereinigungs- und Wehrpolitik Adenauers, er hatte Kontakte zur SED und reiste mehrfach zu Tagungen in Paris, Budapest und Ostberlin und äußerte sich öffentlich im In- und Ausland. Die zitierten Äußerungen stammen aus einer „Gesamtdeutschen Erklärung“, die er zusammen mit Delegierten der DDR unterzeichnet hatte. (Angaben nach Menzel: Verfassungsrechtsprechung, S. 76.)

„Le pouvoir arrête le pouvoir“, sagt Montesquieu, „Macht hemmt die Macht“ - oder vielleicht besser: „Die Macht hält die Macht in Schach“. Diese Gewaltenteilung hat unser Mann zu spüren bekommen:

Die Macht der Passbehörde hinderte ihn daran zu reisen.

Die Macht des Gesetzes hinderte die Passbehörde daran, dem Einspruch des Mannes stattzugeben (Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht).

Die Macht des Gesetzes hinderte die Gerichte daran, die Entscheidung der Passbehörde umzustoßen (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht).

Die Macht der Verfassung erlaubte dem Bundesverfassungsgericht, die Freiheitsbeschränkung zu überprüfen, und führte es dazu, deren Verfassungsmäßigkeit zu bejahen. Denn: Die Macht des Staates darf durch den Gebrauch der Freiheiten des Bürgers nicht gefährdet werden, „zwingende staatspolitische Gründe“ gehen der „freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik“ vor.

Man sieht: Die Gewaltenteilung einigt die Staatsgewalten darin, der Staatspolitik den Vorrang vor der freiheitlichen Entwicklung zu geben. Die Staatsgewalten vertreten die Ansicht, die Freiheit des Einzelnen werde ihm von der Staatsmacht gewährt, ende also auch da, wo sie der Staatsmacht unbequem oder gefährlich wird.

Liberale Juristen kritisieren später, dass die staatspolitischen Besorgnisse übertrieben worden seien: Weder habe Elfes strafbare Äußerungen getätigt noch habe eine Gefahr gesetzeswidriger oder staatssicherheitsgefährdender Äußerungen bestanden; auch zwingende staatspolitische Belange seien nicht gefährdet gewesen (Menzel: Verfassungsrechtsprechung, S. 82/83).

Die Crux dieser Einwände ist nur: Alle erkennen sie die Maßstäbe an, die das Bundesverfassungsgericht 1957 angelegt hat - sie spielen nur die Gefährlichkeit von Elfes herunter. Solange Elfes so ungefährlich war, hätte man ihm den Pass nicht verweigern müssen.

Wie würde das Verfassungsgericht entscheiden, wenn es zu einer politisch-militärischen Krise zwischen den USA und dem Iran käme, die Bundesrepublik einen amerikanischen Truppenaufmarsch logistisch unterstützte und unser Mann die deutschen Soldaten dazu aufriefe, solche Unterstützung zu boykottieren?


Literatur:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts [1. Senat, 16. 1. 1957] in der offiziellen Zitierweise: BVerfGE 6, 32. = Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, herausgegeben von den MITGLIEDERN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS bei J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen. Bd. 6 (1958), S. 32ff.

Nachzulesen ist das Urteil in Auszügen auch in der Studienausgabe: GRIMM, Dieter (Hrsg.); KIRCHHOF, Paul (Hrsg.); EICHBERGER, Michael (Hrsg.): Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Studienauswahl. Bd. 1. 3., erw. Aufl. Tübingen: Mohr Siebeck, 2007. S. 25-32.

Der Sachverhalt, die Entscheidungsgründe und Kritik daran sind dargestellt bei: MENZEL, Jörg (Hrsg.): Verfassungsrechtsprechung. Hundert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Retrospektive. Tübingen: Mohr Siebeck, 2000. S. 76-83.

Das Zitat von MONTESQUIEU entstammt seinem Buch „Vom Geist der Gesetze“, XI. Buch, 4. Kapitel.

Die Bestimmung des Passgesetzes findet sich auch heute in § 7 Abs. 1 Nr. 1 Paßgesetz (damals: § 7 Abs. 1 lit a). Siehe: Paßgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215).

Verfasser: Manfred Trapp (Manfred.Trapp@arcor.de)

--84.57.82.215 23:49, 19. Feb. 2009 (CET)

Ganz schlecht. Fallbeispiele dieser Art gehören nicht in die Wikipedia. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie, nichts anderes. Auch wenn es jetzt hart klingt: Thema komplett verfehlt. --Phantom 02:38, 20. Feb. 2009 (CET)

Die fallbeispiele der n-dimensionierten gewalt im sinne der rechtsausführung halte ich für falsch.Es liegt doch auf der Hand das dies nur zu einer Übergreifung der stilistischen Mittel der Weimarer Verfassung führe!! (nicht signierter Beitrag von 91.7.169.170 (Diskussion | Beiträge) 16:54, 29. Okt. 2009 (CET))

Ich finde das oben genannte Beispiel sehr gut, um zu verdeutlichen, wie sich Gewaltenteilung auswirkt. Aus welchem Grund sollen Beispiele dieser Art nicht in eine Enzyklopädie gehören? Ich glaube nicht, dass es dem Chrakter einer Enzyklopädie zuwider läuft, die Begriffserklärungen mit Beispielen anschaulicher zu machen(zumal das bei anderen Wikipedia-Artikeln doch auch geschieht). -- 92.229.78.185 09:34, 25. Mär. 2009 (CET) Mamaschlumpf

Weil sowas mit einem enzyklopädischen Artikel nichts zu tun hat. Das könnte am ehesten noch bei Wikibooks unterkommen. --Phantom 16:02, 25. Mär. 2009 (CET)

Blogs als sechste Gewalt?

Zum Satz "In neuerer Zeit werden Blogs im Internet auch als Sechste Gewalt bezeichnet." bitte eine Quelle oder entfernen. --188.109.94.123 11:04, 12. Mai 2010 (CEST)

Und dann sollte man vielleicht auch den Sinn dieser Weiterleitung: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sechste_Gewalt&redirect=no hinterfragen. --188.109.94.123 11:10, 12. Mai 2010 (CEST)

Umbau

Ich wollte zwar nur etwa kleineres Ändern, habe den Artikel inzwischen substanziell verändert. Ich war eben mutig :). Ich kann den Vorpostern zustimmen, dass der Artikel nichht genau weiß ob er a) gewaltentrennung (verstanden im amerikanischen Sinne) oder Gewaltenverschränkung (im bundesdeutscehn Sinne) beschreibt. Zu allem Unnütz ist sich offenbar auch die Literatur in dieser Frage nicht klar. Langfristig sollte mE ein Extra-Artikel für Gewaltenverschränkung angelegt werden. Leider wird allenorts das deutsche System mit "Gewaltenteilung" beschrieben, was die Sache nicht leicht macht. Gewaltentrennung halte ich für wenig etabliert, aber der Begriff erklärt sich ganz gut. Auch "vergisst" der Artikel an manchen Stellen (zB die "Verschiedene Arten der Gewaltenteilung") zu zitieren woher er diese Weisheiten hat. Der Artikel ist meiner Ansicht nach immer noch nicht gut strukturiert, es fehlt ein roter Faden, manche Dinge doppeln sich. work to do. -188.110.193.145 19:54, 16. Jul. 2011 (CEST)

Das "reflexionstheoretische" Modell würde ich eher rauswerfen. Es scheint mir keine echten Erkenntnisse oder Strukturierungen zu bringen. Die wissenschaftliche Verbreitung dieser These kann ich nicht beurteilen, sie scheint mir aber eher gering zu sein. --188.110.193.145 23:13, 16. Jul. 2011 (CEST)

Offenbar wurde der Abschnitt auch vom Autor selbst eingebracht - Was für die Löschung des Abschnittes spricht. --188.110.193.145 23:18, 16. Jul. 2011 (CEST)
Gegen die Entfernung dieses Abschnitts spricht nicht all zu viel. Mehr als die gedankliche Trennung der Exekutive in Regierung und Verwaltung besagt er nicht. Der Rest ist Schwulst. Also sei mutig. Gruß --Lutz Hartmann 01:34, 17. Jul. 2011 (CEST)
So kanns gehn, jetzt isser wieder drin. ;). --178.10.84.144 12:48, 17. Jul. 2011 (CEST)

Gewaltenteilung ungleich Gewaltenverschränkung

in meinen augen gibt es hier einen schwerwiegenden fehler... gewaltenteilung ist nicht gleich der gewaltenverschränkung und deswegen darf auch wenn man gewaltenverschränkung eingibt nicht auf gewaltenteilung weitergeleitet werden... außerdem beschreib die gewaltenteilung nicht den zustand, der in deutschland herrscht. (nicht signierter Beitrag von Deklexxx (Diskussion | Beiträge) 17:18, 18. Jan. 2007 (CET))

Richtig. Gewaltenverschänkung bedeutet, dass sich Legislative und Exekutive nicht gegenüber stehen, wie im präsidentiellen System der USA. In parlamentarischen Systemen geht die Exekutive aus der Legislative hervor. Schließlich wählt der Btag den BKanzler und die BVersammlung den BPräsidenten. Der Dualismus Legislative - Exekutive ist durch den Dualismus Regierung - Opposition ersetzt wurden. In den USA gibt es jedoch weiterhin den Dualismus Legislative - Exekutive und damit Gewaltenteilung. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche politische Systeme! Die Abgrenzung erfolgt in diesem Artikel nicht ausreichend. Wie oben beschrieben fehlen auch polittheoretische Grundlagen. Der Artikel muss grundsätzlich überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 88.74.230.141 (Diskussion | Beiträge) 10:50, 19. Aug. 2008 (CEST))

Weitere Gewalten

Gibt es konkrete Literaturen zu vierten und weiteren Gewalten? Gibt es dazu erwähnenswertes?

  • Die Kommunikative: Spätestens seit Berlusconi wissen wir, dass Medien eine Gewalt darstellen. FoxNews ist uns da auch ein gutes Beispiel.
  • Die Merkative: Gemäß Kurz bewegt sich die freie Marktwirtschaft in einem weitgehend eigenkontrollierten Rahmen, weswegen sie als Gewalt betrachtet werden kann (Man bedenke auch, dass das einzige demokratische Element in der Marktwirtschaft die Aktionärsversammlung ist).
  • Die Informative: Die Macht über Daten (und umgekehrt der Datenschutz) sollte man auch als eigenständige Gewalt betrachten. Die BStU (Gauck/Birthler-Behörde) ist eine erfolgreiche Wahrnehmung der Bedeutsamkeit dieser Gewalt - eine unabhängige Behörde entscheidet über den Zugriff auf Daten, sei es durch Exekutive, Judikative oder den einfachen Bürger. Die enormen Datenmengen, die erst durch moderne Technologien möglich geworden sind, etwa die Überwachung des Internets (Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Information Awareness Office, Echelon) sowie die Fähigkeiten Telefonate und Überwachungskameras automatisch auszuwerten, sollten ebenfalls der BStU oder vergleichbaren Behörde unterstellt werden, bevor Exekutive, Judikative und letztlich der betroffene Bürger Zugriff darauf erhalten.

Die Bezeichnungen der Mächte stammen allerdings von mir, gehören daher nicht in den Artikel... Weiss jemand hierzu mehr beizutragen? Thx. --lynX (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von LynX (Diskussion | Beiträge) 15:58, 12. Dez. 2007 (CET))

Kaum gefragt, stoße ich auf diese Liste im englischen Artikel zum Thema, welche weitere interessante Konzepte der Gewaltenteilung aufführt:

--lynX (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von LynX (Diskussion | Beiträge) 16:20, 12. Dez. 2007 (CET))

Habe den Link auf die Seite von kinderohnerechte.ch (http://www.kinderohnerechte.ch/kor/bund/briefe/bundespolitik-060407-d.pdf) gelöscht, weil es sich im besten Fall um eine politische Stellungnahme handelt, und nicht um sachliche Information. --85.1.90.77 20:40, 1. Jan. 2007 (CET)

in Ordnung. --Bahrmatt 12:52, 31. Jan. 2012 (CET)

Informationsempfehlung

Beispiel wie man's besser macht:

hier Gewaltentrennung

hier Gewaltenverschränkung

Der aktuelle Artikel versucht zuviele Aspekt unter ein Lemma zu bringen.

-- 84.61.238.173 19:40, 19. Dez. 2010 (CET)

Der Artikel wurde zwischenzeitlich deutlich verbessert und angepasst. --Bahrmatt 12:58, 31. Jan. 2012 (CET)

5. Gewalt: Facebook, Bürgerbewegungen und die "citizen scientists"

Weil die Messinstrumente immer billiger, und die Leute immer gebildeter (Abitur!) werden, umso mehr Einfluss werden die citizen scientists auf die Politik, Wirtschaftler, das Wissenschafts-Establishment etc. haben: citizen scientists werden also schon sehr bald die wirkliche Strahlung in Fukushima messen können (etc. etc.). Und via Facebook lassen sich sogar Konsumstreiks organisieren (z.B. boykottiert die Banken und den Aktienhandel, in dem ihr keine Aktien kauft), die ganze Wirtschaftszweige kaputt machen können (z.B. EHEC - Salatgurken - Spanien). Die 5. Gewalt ist also schon längst sichtbar... (nicht signierter Beitrag von 62.203.152.216 (Diskussion) 13:43, 7. Dez. 2011 (CET))

siehe auch Sechste Gewalt. --Bahrmatt 12:58, 31. Jan. 2012 (CET)

personelle Gewaltenverschränkung

Ich würde den Abschnitt Situation in Deutschland gerne erweitern. In seiner jetzigen Form beschränkt er sich meiner Auffassung nach nur auf eine institutionelle Gewaltenverschränkung (Wahl des Kanzlers durch den Bundestag), aber es gibt auch eine personelle Gewaltenverschränkung zwischen Regierung und Bundestag, da "Mit Ausnahme von Philipp Rösler [...] alle Mitglieder der Bundesregierung gegenwärtig auch Mitglied des Deutschen Bundestages [sind]."[9] Sehen das andere auch so? --Qaswed 13:05, 5. Feb. 2012 (CET)

Das ist m.E. eine gute Idee. Stichwort: Kompatibilität von Amt und Mandat. --Bahrmatt 08:36, 6. Feb. 2012 (CET)

Gewaltenteilung

Ist die Gewaltenteilung wirklich wichtig? Wofür benötigen wir sie und kann sie nicht einfach abgeschafft werden?

Eure J.S. (nicht signierter Beitrag von 78.51.116.88 (Diskussion) 20:21, 23. Apr. 2012 (CEST))

Ja, sie ist wirklich wichtig. Es geht darum, dass die Staatsgewalt nicht bei einer einzigen Instanz liegt, sondern auf "viele" Akteure verteilt ist. Das soll Machtmissbrauch sowie einer Diktatur vorbeugen und so die Freiheit des Einzelnen und die Demokratie gewährleisten. Gewaltenteilung und checks and balances sind somit ein essentieller Bestandteil aller modernen Rechtsstaaten und Demokratien. --Bahrmatt (Diskussion) 13:51, 24. Apr. 2012 (CEST)

Negative Konnotation

Weshalb steht im Abschnitt "Abgrenzung von Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Gewaltengliederung und Gewaltenverschränkung" am Ende des ersten Absatzes "Dies birgt jedoch auch die Gefahr der Parteiendemokratie."? Das ist eine unzulässige, unwissenschaftliche, weil problematische Suggestionen auslösende Formulierung. Sie zielt auf das Schüren von Abneigungen gegen politische Parteien und deren Einflüsse ab. Weshalb sollte eine "Parteiendemokratie" eine Gefahr darstellen? So kann das nicht bleiben, wie ich meine. (nicht signierter Beitrag von 84.183.202.102 (Diskussion) 10:27, 24. Jul 2012 (CEST))

Jein. Prinzipiell kann der Begriff "Parteiendemokratie" sowohl wertneutral als auch skeptisch verstanden werden. De facto ist er oftmals negativ konnotiert. Von daher wäre die Formulierung durchaus zulässig. Um jedoch Klarheit zu schaffen, habe ich den entsprechenden Satz überarbeitet. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 20:00, 24. Jul. 2012 (CEST)

"So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages ca. 2,5 Lobbyisten gegenüber."

Ich verstehe nicht, was der Satz mir sagen soll. Wäre an der Situation irgendetwas anders/besser, wenn die Größe des Bundestags erhöht wird? --134.2.189.38 09:47, 4. Feb. 2015 (CET)

Einzelnachweise

Der Link unter dem Einzelnachweis 26 funktioniert nicht. Kann das der Autor nachbessern?93.228.27.168 10:47, 16. Jul. 2015 (CEST)

ein Element fehlt

In der Demokratie geht alle Macht vom Volke aus. Geteilt ist die Macht nur zwischen den ausführenden Organen, aber in den Darstellungen fehlt jeweils die Quelle dieser Macht, die an die Organe nur delegiert wird; das Volk. Ich halte das deswegen für wichtig, weil dann nochmal Unterschiede z.B. zwischen Deutschland und der Schweiz sichtbar werden, konkret die Einflußmöglichkeiten (z.B. Volksabstimmung in der Schweiz) des Volkes auf die Arbeit der Organe. --2A02:8109:9A40:1778:3DF4:56AB:5C17:A4D0 19:29, 15. Aug. 2015 (CEST)

Gewaltenteilung und politische Strömungen

Die politischen Hauptströmungen, die nach der politologischen Literatur im 19. Jahrhundert entstanden sind, können den drei Gewalten zugeordnet werden. Die drei Strömungen sind: Konservativismus, Liberalismus und Sozialismus. Danach den Gewalten zugeordnet:

- Als konservativ empfinden wir eine Politik, die mehr auf die Exekutive, also die Regierungsgewalt wert legt (ordnungspolitische Themen wie Sicherheit, Innenpolitik werden hier präferiert).
- Als liberal sehen wir dagegen solche Parteien an, die das judikative Element betonen (Gericht, Richter, Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft), wie es die FDP in Deutschland macht, oder wofür sie steht, welches ihr Image ist (FDP als Partei der Richter und Anwälte).
- Als sozialistisch sehen wir solche Parteien an, die das legislative Element in den Vordergrund stellen, und das heißt hier, das parlamentarische oder demokratische, so wie eine radikaldemokratische Partei als "links" empfunden wird. (nicht signierter Beitrag von 80.154.77.2 (Diskussion) 16:04, 5. Feb. 2016 (CET))
Eine andere Schematik läßt sich über die drei politischen Strömungen auch noch drüber stülpen: Die Unterscheidung der Sphären in Land, Wasser (See) und Luft, wie sie für das Militär relevant sind und z. B. von Carl Schmitt ausgearbeitet wurden und von [[Paul Virilio wieder aufgenommen wurden. Nach diesen Räumen können z. B. die Waffengattungen unterschieden werden, und es gilt alle drei Sphären zu beherrschen, um einen Krieg zu gewinnen. So kann man sagen, daß der Konservativismus mehr wert legt auf das Land (Boden, Blut u. Boden z. B.), der Liberalismus auf das Wasser (die See), England als Beherrscherin der Meere und liberales Land, und der Sozialismus auf die Luft (Entwicklung von Raketen und Luftgeräte durch Nordkorea und andere Länder). (nicht signierter Beitrag von Mirko Bialas (Diskussion | Beiträge) 17:29, 11. Feb. 2016 (CET))

Zu: Erweiterung des Begriffs der Gewaltenteilung

Vielleicht sollte der Abschnitt neben der rein theoretischen Erklärung auch die tatsächliche Realität etwas beleuchten. Die Kritik des Richters Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden lässt sich nicht nur auf die Justiz, sondern auch auf die freie Presse anwenden. Denn natürlich sind, wie Herr Hochschild sehr richtig sagt, die Interessen der Regierung auch auf Machterhalt ausgerichtet. Die dauerhafte Sicherung von Herrschaft, egal in welcher Form diese Herrschaft besteht, ist jedoch ohne Kontrolle der Mehrzahl der Medien faktisch wohl kaum möglich. Wer die Medien kontrolliert, der kontrolliert die Meinung. Die aktuelle Kritik an den Medien zeigt deutlich, dass einer zunehmenden Zahl von Menschen in Deutschland die Medienlandschaft nicht mehr gefällt. Bei tatsächlich freien Medien würde sich die Existenz von Rundfunkräten (die zu einem erheblichen Anteil aus Parlamentsabgeordneten des jeweiligen Bundeslandes bestehen, was bereits zu Kritik von Verfassungsrechtlern führte) verbieten, um jegliche Möglichkeit der Einflussnahme soweit es geht zu erschweren. Die SPD hält bundesweit Anteile an mehr als 20 Tageszeitungen... Für den privaten Rundfunksektor gibt es die Landesmedienanstalten, deren Existenz sich bei freien Medien ebenfalls verbieten würde, und die eigentlich "staatsfern" sein sollen. Beispiel Medienanstalt Berlin-Brandenburg: Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer, der 2003 vom Brandenburger Landtag erst im zweiten Wahlgang und erst, nachdem die SPD massiv Druck auf den Koalitionspartner CDU ausgeübt hat, in den Medienrat gewählt wurde und nun dessen Vorsitzender ist. Soviel zur "Staatsferne" der Landesmedienanstalten.2001:1438:4010:101:0:0:0:1009 08:49, 11. Dez. 2016 (CET)

"Auch hier kann von einer durchaus bedenklichen Gewaltenverschränkung gesprochen werden"

gudn tach!
2014-03-04 09:40 wurde von user:Gerdshow im abschnitt ueber gewaltenverschraenkung ergaenzt:

Darüber hinaus werden potentielle Richter für die höchsten Richterämter im Staat zum großen Teil von den zuständigen Ministern vorgeschlagen. Auch hier kann von einer durchaus bedenklichen Gewaltenverschränkung gesprochen werden.[10]

das blieb seitdem offenbar unangetastet im artikel. ich sehe darin einen eklatanten verstoss gegen WP:NPOV und loesche das jetzt. in anderer form kann das ja gerne als kritik eingebracht werden, aber bitte nur in enzyklopaedischem stil und belegt. -- seth 14:30, 30. Sep. 2017 (CEST)

Situation in der Schweiz

Dieser Satz ist irgendwie sinnentstellend, hat jemand eine Idee, was eigentlich gemeint ist? "Jede Behörde nimmt Aufgaben wahr, die bei strenger Auffassung der Gewaltenteilung nur durch eine Behörde ausgeübt werden dürften."(nicht signierter Beitrag von 2003:C0:ABE6:7328:68D4:22F:37A3:2DCC (Diskussion) 17:01, 17. Dez. 2017 (CET))

Einleitung

Die Einleitung des Artikels ist nicht hinnehmbar. Sie bringt nichts auf den Punkt. Gewaltenteilung ist doch erst einmal begrifflich zu fassen, bevor man die teleologische Begründung liefert und einen Kurzausflug in die Historie betreibt um die Herleitung zu signalisieren. Es handelt sich ganz schlicht um einen rechtsstaatlichen Grundsatz, bei dem die Staatsgewalt von voneinander getrennten Trägern ausgeübt wird. Dies horizontal (Legislative/Exekutive/Jurisdiktion) und vertikal (Bund/Länder/Gemeinden). Ist es zu viel verlangt, Gesetzesangaben zu machen? Art. 20 II und III GG (ad horizontal) sowie Art. 20 I, 23 und 30 GG (ad vertikal)? Zwar taucht ein Teil davon im dritten Einleitungsabschnitt dann endlich auf, aber völlig verquast und mit x Fußnoten, die sich - da immer derselbe Autor - auf eine einzige und völlig entbehrliche, reduzieren ließen. Fußnoten haben in der Einleitung primär nichts zu suchen, jedenfalls nicht in längeren/langen Artikeln, die die Einleitung einer dezidierten Folgeabhandlung lediglich summarisch voranstellen. Und das hier: Vollziehung ist der Überbegriff für Verwaltung und Justiz, die beide organisatorisch grundsätzlich streng getrennt sind, soll ein tragender Satz im Kontext sein? Da die Schweiz und in Kurzform die EU abgehandelt werden, gehören auch die beiden in Einsatz-Form angerissen. Danach kann auch auf den Zweck und die Historie eingegangen werden. Mannmannmann !--Stephan Klage (Diskussion) 14:09, 13. Nov. 2018 (CET)

Europäische Union

Hier fehlt die Beschreibung der EU und der Mechanismen. Nach der Inthronisierung von Frau v. d. Leyen stellt sich die Frage nach der Machtverteilung und -kontrolle hier mehr denn je. Yotwen (Diskussion) 07:51, 24. Aug. 2019 (CEST)

„Sechste Gewalt“

Der Abschnitt zu einer angeblichen „sechsten Gewalt“ sollte gelöscht werden, sofern nicht aufgezeigt wird, dass der Begriff – wie behauptet – in der Literatur in diesem Kontext gebraucht wird. Dafür müsste Fachliteratur zitiert werden und nicht eine Seite, die m. E. nicht reputabel ist. --FWS AM (Diskussion) 13:33, 28. Apr. 2023 (CEST)

Richtig gemacht, +1. Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 21:29, 2. Mai 2023 (CEST)

Geschichte

Der historische Exkurs scheint den englischsprachigen Diskurs zu kopieren, dabei scheint es im 'Heiligen Römischen Reich' ja auch genügend Anknüpfungspunkte zur Thematik gegeben zu haben --93.243.245.82 10:56, 17. Sep. 2023 (CEST)

Verfassung der Ukraine

@Vergänglichkeit: Könntest du deine Änderung belegen?--FWS AM (Diskussion) 19:13, 8. Nov. 2023 (CET)

Manchmal ist es so, dass eine mittelbare Referenz genügen kann, dann nämlich, wenn ein Artikel dazu in der Aussage verlinkt wird, der die Aussage nicht nur trägt, sondern auch die unmittelbaren Referenzen enthält. Das soll nicht heißen, dass Dein Anliegen nicht opportun sei. VG --Stephan Klage (Diskussion) 19:31, 8. Nov. 2023 (CET)
Das stimmt. In diesem Fall ist dem jedoch nicht so. Der Artikel führt zwei Referenzen auf, die beide nicht die Aussage belegen.—FWS AM (Diskussion) 19:53, 8. Nov. 2023 (CET)
Und der verlinkte Artikeltext? Legt er keine Schlüsse nahe? --Stephan Klage (Diskussion) 21:49, 8. Nov. 2023 (CET)
Du meinst schon auch Verfassung Pylyp Orlyks, oder? Da steht es mehr oder weniger so, wie Vergänglichkeit es formuliert hat. Da die Information in beiden Artikeln unbelegt ist, müsste sie zumindest hier raus, denn ein WP-Artikel kann ja nie als Beleg dienen.—FWS AM (Diskussion) 07:19, 9. Nov. 2023 (CET)
Oh ja, sehe gerade, dass die angegebene Literatur nicht deutschsprachig ist und daher für den deutschen Nutzer kaum bewertbar. Das hatte ich übersehen. Habe einen Behelfslink gesetzt, der zumindest auch nach hierher strahlen kann. Wissenschaftlichen Referenzen ist natürlich stets der Vorrang einzuräumen. --Stephan Klage (Diskussion) 09:46, 9. Nov. 2023 (CET)

Wow, hier haben sich aber einige Fehler eingeschlichen.

Also, jetzt ist die Unterteilung in Parlamentarischer und Präsidentieller Demokratie nicht ganz unstreitig, aber wenn man von diesen beiden Idealtypen ausgeht, kann man sagen, dass sich Gewaltenteilung in beiden Systemen unterscheidet. Stichwort hierzu ist der neue und der alte Dualismus.

Es wird unterschieden zwischen organischer und Institutioneller Gewaltenteilung. Dabei beschreibt Institutionelle Gewaltenteilung, die Aufteilung von Macht auf Regierungsmehrheit und Opposition, wie sie in Parlamentarischen Demokratien üblich ist. Eine Organische Gewaltenteilung beschreibt hingegen, die Aufteilung von Macht auf Organe, was hier in diesen Artikel als Gewaltenteilung verstanden wird, aber sich i.d.R. nur in Präsidentiellen Demokratien (nicht Deutschland) wiederfindet.

Zusagen, dass Institutionelle Gewaltenteilung in Deutschland abgelöst wird, durch die Aufteilung der Macht zwischen Regierung und Opposition, ist somit völliger Quatsch. Eine Organische Gewaltenteilung ist in Deutschland, wie in jeder Parlamentarischen Demokratie, nicht vorgesehen. Das ist ja der Witz bei diesen Demokratietyp (Abrufbarkeit der Exekutiven vom Parlament) und in soweit auch nicht schlimm, da man Macht auch anders Begrenzen kann, zum Beispiel mit einer Institutionellen Gewaltenteilung.

Übrigens, in Parlamentarischen Demokratien hat das Parlaments vor allem eine Wahlfunktion, während in einer Präsidentieller Demokratie die Gesetzgebung im Vordergrund steht.


Falls mal jemand Bock hat, diesen Artikel zu überarbeiten, mehr Infos hierzu gibt es z.B. hier:

Croissant, A. (2010): Regierungssysteme und Demokratietypen. In: Lauth, H. (Hrsg) Vergleichende Regierungslehre

--78.54.12.85 20:15, 26. Okt. 2024 (CEST)

Quelle 15 Winfried Steffani

In Winfried Steffani (1997): Gewaltenteilung und Parteien im Wandel, S. 37 - 55 wird auf 6 Teilungslehren eingeganngen, jedoch werden auf Seite 20 - 24 vier Ebenen der Gewaltenteilung (1) funktionale, (2) sozial-strukturelle, (3) institutionelle und (4) systemische Ebene beschrieben --2A01:C22:B136:9E21:ECEF:62DC:5134:10BC 22:42, 30. Okt. 2024 (CET)