Diskussion:Gewaltmonopol des Staates

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Letzter Kommentar: vor 3 Tagen von 2001:16B8:B889:A00:651E:4558:CD3:AA03 in Abschnitt In seiner idealtypischen Ausprägung...
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Das Gewaltmonopol des Staates wird nicht allgemein verherrlicht

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Es ist nicht korrekt, dass, wie hier behauptet wird, das Gewaltmonopol von Staaten allgemein für notwendig gehalten oder gar als zivilisatorischer Fortschritt angesehen wird. Staatliche Gewalt ist nicht legitimiert, sondern nur angemaßt und wird stetig durchgesetzt. Genausowenig werden Recht und Gesetze in den meisten als demokratisch bezeichneten Staaten "von allen" sanktioniert. Der Artikel muß als staatsapologetisch angesehen werden und entspricht nicht einem NPOV. Die abermalige Löschung meiner Beiträge durch Stechlin kann ich nur als Provokation eines erneuten edit-wars auffassen. --Freedy 16:18, 18. Nov 2005 (CET)

Umgekehrt kann ich Deine Äußerung nur als Ankündigung eines Edit-War auffassen. Sei versichert, daß es Dir nicht gelingen wird - gleich unter welchem Benutzernamen Du gerade auftrittst - die einschlägigen WP-Artikel mit Deinem anarchistischen Denkansatz zu durchsetzen. -- Stechlin 16:20, 18. Nov 2005 (CET)
Es wird Dir nicht gelingen, mich zu provozieren. Ich habe nicht vor, hier etwas durchzusetzen. Ich zeige nur auf, wie die Verherrlichung von Gewalt durchgesetzt wird. Vielen Dank für Deine Unterstützung dabei!--Freedy 16:25, 18. Nov 2005 (CET)

Jetzt hab ich diesen Wikipediaartikel tatsächlich ausschließlich geöffnet, um denkbare oder gedachte Alternativen zum Staatsmonopol oder eventuelle Kritik daran zu finden. Es kann doch nicht sein, dass ich dazu a) die Diskussionsseite öffnen muss und b) dann nur wage auf den Anarchismus und die Gesamtablehnung von Herrschaft im Allgemeinen verwiesen werde. Kennt sich irgendjemand damit aus und kann den Artikel entsprechend editieren? (nicht signierter Beitrag von 90.186.168.82 (Diskussion) 16:45, 7. Jul. 2023 (CEST))Beantworten

Legislative erlässt Gesetze, die Judikative prüft und sanktioniert sie.

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Abgesehen von den unveräusserlichen Elementarrechten, Freiheit von allen krankhaft, perversen, ratslosen, weltlustfreien Alleingottesbildern und hierarchischen Weltanschauungen aus der Knabenliebe der antiken Römer, Griechen und derer noch schlimmeren monotheistischen Nachbarn entströmend.

Ist Recht ein demokratisch befundenes System aus Pflichten und vertretbaren Strafen, die zu definieren dem Volke obliegt, das durch seine Vertreter parlamentarische Stimme erhält. Die Prüfung auf Vereinbarkeit mit den Elementarrechten, obliegt dann der häretischen, gottlosen und weltlichen Kunde des Advokatos Mayor, dem diabolischen Abwäger, der u´in Dubio Duro testet, ob die Gesetze wortsicher genug sind, keine Implikation zu erreichen, die die Freiheit von aller Religion gefährdete, oder die der Person unnötig einschränkte, oder aber ihr Schaden durch Folterdarstellung zufügte, wie in der Form des pervers-sexuellen Kruzifixes.

Das Volk hält die Gewalt unter Schulungsgebot als Fertigkeit aufrecht, die Wehrpflicht ist dem Volke aufgetragen und unterliegt nur indirekter Kontrolle des Staates durch die freiwillige Dienstannahme des Wehrkörpers und die ebenso freiwillige Abgabe der Exekutivgewalt an die zivilen Beamteten, aber mit dem Damoklesschwert über diesen, sich nicht gegen Freiheit, Demokratie und Billigkeit zu vergehen. Das Volk gibt seine Gewalt über den Wehrkörper organisiert, nur unter Vorbehalt ab.

Schulungspflicht und Wehrpflicht sind streng säkular und gottlos zu halten, Ein Gott der Kinder ersäuft, ist als Feind des Volkes zu verifizieren und mit äußerster Härte zu bekämpfen, das gehört zum Pflichtenheft weltlicher Auftragsarmeen mit Schutzauftrag.

Aus diesem simpel Exkurs wird auch unmittelbar einsichtig, warum zwar Militärdienst und der an der Waffe abgelehnt werden kann, nicht aber der Wehrdienst und die Einbindung in dessen unabhängiges Meldewesen, der auch nicht durch Krankheit oder Anschauung abwendbar ist.

Der Staat braucht Züchtigung und Läuterung von den Subsidaritätsbrüchen durch die mafiösen Religionen der Dominuskulte wie der Kirche oder dem dritten Reich. oder Zi... lala.

Alles klar soweit? (nicht signierter Beitrag von 217.255.135.118 (Diskussion) 04:09, 12. Jun. 2019 (CEST))Beantworten

es gibt kein Gewaltmonopol des Staates

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Das Gewaltmonopol ist eine uralte Legende, die leider falsch ist. Wenn jemand nachts durch die Fußgängerzone geht und bekommt mit, wie ein Krimineller die Fensterscheibe eines Juweliers einwirft um zu stehlen, dann darf er den Täter festhalten. Wehrt sich der Täter, dann darf er die Gewalt anwenden, die nötig ist um ihn festzuhalten (§127 StPO). Anderes Beispiel: sehe ich wie ein Mann seine Frau schlägt dann darf ich eingreifen und den Täter abhalten. Ich darf dabei die Gewalt anwenden die nötig ist, um den Angriff zu unterbinden. Wenn es nötig ist, darf ich den Täter sogar zusammenschlagen und "festnehmen" (§32 StGB). Nächstes Beispiel: Hausrecht. Das ist auch das Prinzip privater Sicherheitsfirmen. Wenn die Nachts ihre Runden drehen um ein Objekt zu bewachen, dann dürfen sie natürlich eingreifen, auch mit Gewalt, wenn ein Unbefuger das Objekt betritt. Es ist sogar Waffengewalt erlaubt, wie man bei jedem Werttransport sehen kann. Privatleute haben also fast so viel Gewaltbefugnis wie die Polizei. Und die Legitimation zu dieser Gewalt kommt vom Volk. Denn das Volk ist der Souverän. --2001:9E8:A509:BB00:DC2F:4340:E00B:478C 18:43, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Dass es Ausnahmen gibt, steht schon im Artikel. Habe entsprechende Anmerkung mit Nachweis auch noch bei der Notwehr nach dem Recht Deutschlands eingefügt. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:15, 7. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Das oben aufgezählte sind keine Ausnahmen. Tausende Sicherheitsfirmen und Werttransporte mit Bewaffnung sind doch keine Ausnahme. Und Notwehr und Nothilfe ist ein ganz zentraler Bestandteil unserer verfassungsmässigen Gemeinschaft. In Deutschland haben Staatsorgane eben nicht das Monopol auf Gewalt. --92.117.214.13 23:56, 10. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

In seiner idealtypischen Ausprägung...

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"In seiner idealtypischen Ausprägung schützt das Gewaltmonopol den Bürger vor Übergriffen anderer, indem Vollzugsbeamte gewaltsamen Rechtsmissbrauch oder Willkür einzelner Personen oder Gruppen verhindern."

Das ist natürlich absurd, denn jeder deutsche Bürger kann aufgrund StGB §32 andere Bürger vor der Gewalt anderer Bürger schützen, notfalls auch mit Gewalt. Dazu braucht man keine Vollzugsbeamten. --2001:16B8:B889:A00:651E:4558:CD3:AA03 10:37, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten