Diskussion:Gewaltschutzgesetz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von House1630 in Abschnitt Abschnitt "Kritik"
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gewaltschutzgesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Der größte Teil des Artikels ist per copy & paste aus der Gesetzesbegründung übernommen worden (klickst du hier). Ist das eine Urheberrechtsverletzung? --81.14.153.136 21:43, 7. Feb 2005 (CET)

Geschlechtsneutralität

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Es geht nicht an, dass in einem der Neutralität verpflichteten Nachschlagewerk wie Wikipedia krass-geschlechterdiskriminierende Formulierungen gewählt werden. Das Gewaltschutzgesetz ist geschlechtsneutral formuliert, denn dies fordert allein schon Artikel 3 des Grundgesetzes. Zudem weist selbst der Frauengesundheitsbericht vergleichbar große Anteile männlicher wie weiblicher Opfer aus. Das Familienministerium stellt auf seiner Website längst schon Anträge auf Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz für Männer bereit. Ich habe daher einige Formulierungsänderungen vorgenommen. --Robert T. Mueller 13:41, 30. Apr 2005 (CEST)

Es ist Fakt, dass als Opfer von häuslicher Gewalt immer noch mehr Frauen betroffen sind. Männer sind meist als volljährige Söhne, Väter oder Großväter, die von ihren Söhnen oder Enkeln misshandelt werden oder aus homosexuellen Beziehungen Opfer häuslicher Gewalt. Die Gewalt im Geschlechterverhältnis ist ein gesellschaftlich-strukturelles Problem. Ich wollte nur mal drauf hinweisen, dass das, was du da schreibst, Robert, eine sehr falsche Sicht auf Frauen vermittelt. Nur ein geringer Teil der misshandelten Männer wurden von ihren (Ehe-)Frauen verprügelt. Ich werde an der Formulierung im Artikel nichts ändern, da WP sie eh zurück in eine androzentristische Schreibweise ändern würde, möchte aber auf die realen Verhältnisse von Frauen und Männern als Opfer von HG aufmerksam machen. --Albatrossin 17:05, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

"Es ist Fakt, dass als Opfer von häuslicher Gewalt immer noch mehr Frauen betroffen sind." Nein, das ist kein Fakt. Repräsentative Studien belegen, dass häusliche Gewalt zwischen Männern und Frauen weitgehend gleichverteilt sind. Laut der Polizeistatistiken sind aber praktisch ausschließlich Fälle häuslicher Gewalt gemeldet, laut derer Frauen von Gewalt betroffen sind. das heißt, dass Flle Häuslicher Gewalt gegen Männer nicht in gleicher Weise gehandhabt werden. Es gibt ausführliche Beschreibungen von Fällen, in denen ein Mann die Polizei ruft wegen Gewalttätigkeit der Frau, am Ende aber der Mann die Wohnung verlassen muss und Gewaltschutz GEGEN ihn beantragt wird. Ein Mann ist gegenwärtig in einer solchen Situation weitestgehend Macht- und Rechtlos. --Maddes8cht (Diskussion) 12:49, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Des weiteren habe ich "Frauenhaus" aus der Aufzählung der Möglichkeiten von HG herausgenommen, da Frauenhäuser keine Form der häuslichen Gewalt darstellen und mir nicht klar war, was die in der Aufzählung sollen. Die Misshandlunbg durch den/die Ehepartner/in habe ich rausgenommen, weil die Definition von HG diese mit umfasst. --Albatrossin 17:05, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Abschnitt "Kritik"

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Den Abschnitt "Kritik", der von einer IP eingefügt wurde, habe ich wieder entfernt. Vorher haben dies offensichtlich auch schon andere gemacht. Ich bitte die IP um Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei der Wikipedia um eine Enzyklopädie hält, die dem neutralen Standpunkt verpflichtet ist, vgl. WP:NPOV. Die Aufnahme unbelegter Kritik ist damit nicht vereinbar. Vgl. hierzu auch WP:Q. Gruß, --Langsammerker 12:10, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ist ein Rechtsgutachten kein Beleg?

Nein. Die Einzelansicht in einem Rechtsgutachten ist nicht der Rede wert. Und wenn überhaupt, muss Kritik neutral dargestellt werden. --Langsammerker 18:50, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten
WP:DM;Für mich ist das klar: Der Kritikabsatz ist kompletter POV und muss raus. In so einem Stil und ohne jegliche Grundlage nicht zu gebrauchen. Gruß --Star Flyer 11:42, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Mit diesem Tenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen ... - das ist doch völlige Grütze. Transparent 22:01, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Der Satz: "Diese Kritik findet allerdings im Gesetz keinerlei Rückhalt. Das Gewaltschutzgesetz ist durchgehend geschlechtsneutral formuliert. Verletzte bzw. tätliche Person im Sinne der Normen können Frauen und Männer sein. Eingeschränkt ist die Anwendung des Gesetzes lediglich in Bezug auf den Schutz Minderjähriger vor Gewalt durch ihre Sorgeberechtigten, weil insoweit die Regelungen des BGB zum Sorgerecht, der Pflegschaft und Vormundschaft haben (§ 3 GewSchG)." ist unbelegte Meinung. Es fehlen Quellen.79.244.18.247 (12:17, 10. Apr. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Habe eine Untersuchung dazu ergänzt. --House1630 (Diskussion) 16:35, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Klingt alles sehr tendenziös

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Dieser Abschnitt sollte dringend grundlegend überarbeitet werden. Es klingt fast so, als hätte es vor dem GewSchG keinen Rechtsschutz für sog. "Opfer" gegeben und als wären (Gewalt-)Straftaten vor der Einführung straffrei gewesen. Das GewSchG ist eingeführt worden und hat rechtliche Geltung in Deutschland, aber es sollte in einer Enzyklopädie neutral bzw. kritisch beschrieben werden und nicht aus sog. "Opfersicht" so geschrieben werden, als sei es die Rettung für alle Probleme. Außerdem schreibt es den Rechtsweg vor. Durch das GewSchG selbst ist niemand geschützt - man muss erst den FamFG-Rechtsweg beschreiten. Das ist ein ganz normaler Rechtsweg. Hier werden Dinge zusammen gemischt wie: Eilrechtsschutz = Opferschutz usw. Was für ein Blödsinn. --ICE21 (Diskussion) 19:06, 14. Jun. 2013 (CEST)Beantworten