Diskussion:Gewinnerzielungsabsicht
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.M.E. ist die Gewinnerzielungsabsicht für die Kaufmannseigenschaft nach dem HGB nicht erforderlich bzw. unbeachtlich. Da ich mir jedoch nicht zu 100 % sicher bin, habe ich den Satz des Autors nicht korrigiert. (nicht signierter Beitrag von 217.226.150.226 (Diskussion) )
- Dazu ein Zitat vom Focus: „Miese von zwei Millionen Mark, die eine Boutiquebesitzerin im Lauf von zehn Jahren angehäuft hatte, ließ das FG zur Verlustverrechnung zu. Trotz dieser Summe sei der Frau der Wille, Gewinne zu erzielen, nicht abzusprechen.“ Ich würde mal dreist behaupten, dass eine Boutiquebesitzerin durchaus als Kaufmann (bzw. Kauffrau) eingestuft werden kann, was das Finanzamt aber offensichtlich nicht davon abgehalten hat, die Gewinnerzielungsabsicht zu hinterfragen (und daran hatte scheinbar auch das Finanzgericht nichts auszusetzen). 79.214.71.173 14:28, 15. Mär. 2009 (CET)
Artikelspaltung
[Quelltext bearbeiten]Ich habe die Artikel Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei mal gespaltet, da beide einen eigenen Artikel verdienen. Die Gewinnerzielungsabsicht habe ich ausgebaut und versucht die Bedeutung in PR und StR herauszustellen, da sich beide TBM ziemlich ähnlich aber nicht gleich sind (siehe Artikel). Der Artikel Liebhaberei wird in Kürze noch ausgebaut werden. Ich bitte verstärkt darauf acht zu geben keine Redundanzen mehr zuzulassen... diese Artikel waren alle mehr oder minder mit ähnlichen Angaben gespickt Gewerbe, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht Jensen 02:12, 29. Jul. 2010 (CEST)
- Liebhaberei als eigenen Artikel zu führen, halte ich für irreführend. Liebhaberei ist nur ein anderer Ausdruck für "Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht" und somit nur das Gegenstück zur Gewinnerzielungsabsicht ohne eigene Rechtsqualität. Es gab vielleicht mal vor Jahren Mindermeinungen, die Liebhaberei eine eigenständige Bedeutung verleihen wollten. Da es aber für diese Mindermeinung an einer Gesetzesgrundlage fehlt, konnte sich diese Mindermeinung nicht durchsetzen und spielt heute keine Rolle mehr und sollte dies auch nicht in der Wikipedia spielen, oder wenn überhaupt - dann nur in einer kurzen Erwähnung im Artikel "Gewinnerzielungsabsicht". Das hieße sonst diese Mindermeinung hätte sich in der Wikipedia - anders als im richtigen Leben - durchgesetzt. Ich werde demnächst die Artikel wieder zusammenführen.--Mundanus (Diskussion) 20:07, 6. Nov. 2015 (CET)