Diskussion:Gleichstellungsbeauftragte
Neutralität
[Quelltext bearbeiten]Neutralität: ein(e) Gleichstellungsbeauftragte(r) ist kein(e) Frauenbeauftragte(r). Sie kümmert sich um allgemeine Belange der Gleichstellung, etwa auch von Männern, Behinderten, sozial Schwachen etc. Der Artikel erscheint mir zu sehr aus feministischer Perspektive geschrieben. Gruß, 88.74.1.246 14:51, 6. Feb. 2007 (CET)
- Der Artikel ist grundsätzlich überarbeitungsbedürftig, eine Verletzung der Neutralität, insbesondere einen besonderen feministischen Aspekt kann ich jedoch nicht erkennen und habe daher den Neutralitätsbaustein entfernt. --Lyzzy 14:11, 22. Feb. 2007 (CET)
Also Gleichstellungsbeauftragter muss nicht eine Frau sein, deshalb habe ich den Begriff Frau durch den Begriff Person geändert. (nicht signierter Beitrag von 89.246.208.178 (Diskussion | Beiträge) 11:02, 18. Sep. 2009 (CEST))
- Hallo 89.246.208.178, das ist nicht überall so. Lt Bundesgleichstellungsgesetz ist die Gleichstellungsbeauftragte zwingend eine Frau. Das aktive Wahlrecht haben ebenfalls nur Frauen. Theoretisch wäre es also nur logisch wenn die Gleichstellungsbeauftragten primär Fraueninteressen vertreten würden. In der Praxis erlebe ich das anders, aber problematisch ist dieses Gesetz vor dem Art 3 GG durchaus.
- Quellen:
- http://www.gesetze-im-internet.de/bgleig/__16.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
- an-d 09:37, 7. Feb. 2010 (CET)
- Du hast recht! Warum hast du es nicht geändert? Tieger 15:31, 8. Mär. 2011 (CET)
- Ist es nicht aus Gleichstellungssicht höchst problematisch, dass für den Posten der/des Gleichstellungsbeauftragten (nicht: Frauenbeauftragten!) nur Frauen in Frage kommen, sowie nur Frauen hierbei wahlberechtigt sind? Sollten nicht zumindest Angehörige anderer benachteiligter Gruppen wie bspw. Behinderte oder Zugehörige des LGBTQ+-Spektrums ebenfalls berücksichtigt werden? --Cyberhopser (Diskussion) 21:06, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Schreib das an den/die/... Abgeordneten Deines Vertrauens. Hier ist nicht der geeignete Ort, das zu diskutieren. --2003:C0:8F43:2A00:FCB6:A0D0:C6B2:3671 13:04, 12. Jun. 2023 (CEST)
- Ist es nicht aus Gleichstellungssicht höchst problematisch, dass für den Posten der/des Gleichstellungsbeauftragten (nicht: Frauenbeauftragten!) nur Frauen in Frage kommen, sowie nur Frauen hierbei wahlberechtigt sind? Sollten nicht zumindest Angehörige anderer benachteiligter Gruppen wie bspw. Behinderte oder Zugehörige des LGBTQ+-Spektrums ebenfalls berücksichtigt werden? --Cyberhopser (Diskussion) 21:06, 11. Jun. 2017 (CEST)
Kritik?
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt hier sehr die Kritik! Denn es ist so, daß zB bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in NRW generell und ausschließlich Frauen gefördert und bevorzugt werden. Also auch selbst dann, wenn in dem entsprechenden Bereich Frauen über- und Männer unterrepräsentiert sind.
Siehe Landesgleichstellungsgesetz NRW § 8 Abs. 4 "[...] In der Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.[...] ". Es geht sich also offenbar nicht um Gleichstellung, sondern um eine einseitige Bevorzugung der Frau. Dies ist nicht überall sinnvoll.
Zudem dürfte das Landesgleichstellungsgesetz rechtswidrig sein und gegen das AGG verstoßen. Denn da heißt es in § 2 (1): "Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg, [...]" --Oliverk71 12:09, 6. Jul. 2007 (CEST)
- Kritik nach 4 Jahren harter Arbeit endlich eingeflossen. Tieger 15:24, 8. Mär. 2011 (CET)
Guckst Du weiter in den § 5 des AGG: dann "ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen." Feueralarm 19:11, 3. Nov. 2008 (CET)
Eigentlich müsste es der Gleichstellungsbeauftragte sein. Der Gattungsbegriff im Deutschen hat nunmal meines Wissens nach eine maskuline Form. -> Artikelname sollte geändert werden!
Männliche Frauenbeauftragte
[Quelltext bearbeiten]gibt es [1] [2] [3] [4]. 1999 findet sich noch [5]. Naja das ist der Grund warum fast keiner mehr Wikipedia Verdraut kein einziger link geht 404 ist keine Quelle Gruß (nicht signierter Beitrag von 188.20.211.106 (Diskussion) 12:09, 24. Apr. 2015 (CEST))
Privater und Dritter Sektor?
[Quelltext bearbeiten]Wie schaut's denn mit Privatwirtschaft und Drittem Sektor aus? Beruht vermutlich auf Frewilligkeit. Wie verbreitet ist das? Hat da jemand Quellen zu und mag das schreiben? --Leonard 22:46, 24. Aug. 2009 (CEST)
Sachlichkeit und Neutralität
[Quelltext bearbeiten]Dieser Satz gehört m.M. definitiv nicht in einen Enzyklopädie-Artikel:
"Diese Kritiker übersehen jedoch, dass es nach wie vor eine objektive Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben gibt und dass der Gesetzgeber durch die Gleichstellungsgesetze diese Benachteiligung korrigieren will."
Es handelt sich hierbei um eine individuelle Meinung (bzw. um eine höchst subjektive Bewertung/Replik auf den vorherigen Satz), die fälschlicherweise als allgemeingültiges Faktum dargestellt wird.
Ich halte es für durchaus sinnvoll, eine Kritik der Kritik mit einzubringen, dann jedoch bitte in der Form "Prominente Befürworter halten jedoch dagegen, dass ... ... [QUELLE]" o.Ä. (nicht signierter Beitrag von 85.180.48.120 (Diskussion) 21:06, 3. Mai 2011 (CEST))
- Da wirst du auf Granit beißen! Alle Gender- und Feminismus-Artikel sind fest in der Hand von Autoren, die eben dieser Ideologie verhaftet sind und die alles nur erdenkliche tun, um Kritik an ihrem Weltbild zu unterbinden – wenn es sein muss auch mit autoritären Methoden. In ihrem Übereifer sind solche Leute oft gar nicht fähig zwischen ihren Ansichten und der objektiven Wirklichkeit zu unterscheiden. Da kannst du appelieren soviel du willst! --93.217.52.163 21:35, 26. Aug. 2011 (CEST)
Artikel teilen
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel behandelt vorwiegend die Themen Gleichstellung der Geschlechter und Gleichstellungsgesetz(e), kaum aber das eigentliche Lemma "Gleichstellungsbeauftragte" im Sinne eines Berufs/einer Tätigkeit. Ich schlage vor, im Artikel Gleichstellung der Geschlechter Gleichstellung und Gleichstellungsgesetze Deutschlands zu integrieren (später evtl. auszulagern in Gleichstellung der Geschlechter (Deutschland)), im Artikel Gleichstellungsbeauftragter den Beruf/die Beschäftigung zu beschreiben. Da es ja auch Männer seien können, sollte hier wie sonst in der Wikipedia der generische Maskulin verwendet werden. Auf die Thematik "Männer als Gleichstellungsbeauftrage" kann dann ja im Artikel verwiesen werden. --Zulu55 (Diskussion) 15:12, 1. Mär. 2012 (CET)
Kritik
[Quelltext bearbeiten]Fiona, du darfst anderen Autoren gerne etwas Zeit lassen, das zu belegen. Das darin ausschließlich Meinungsäußerungen von WP-Autoren enthalten sind, die sich nicht referenzieren ließen, ist erstmal nur deine Behauptung. Ich werde mich um den Abschnitt kümmern, sobald ich ein anderes Projekt (Vorlage für brsilianische Gemeinden) zu Ende gebracht habe. Wenn ich (oder jemand anderes) dann nichts finden sollte, lösch ich das auch gerne selbst, hab ich kein Problem mit. Ich erbitte mir dafür nur etwas Zeit. Danke. --- Carmen Lina grüßt aus Österreich 11:37, 19. Feb. 2013 (CET)
Ich habe selten etwas so Unsubstanziertes in Wikipedia gelesen wie dieses Kapitel. Es ist nicht haltbar, auch nicht mit Belegbaustein.
Wenn eine Artikel beginnt mit "Kritisiert wird, ..." und "Es wird als paradox angesehen:: " Ja von wem denn? - Beiträge von WP-Benutzern, die zusammengeklaubte Meinungen zum Besten geben, haben keine enzyklopädische Berechtigung.--fiona (Diskussion) 11:39, 19. Feb. 2013 (CET)
- Vielen Dank dafür, dass du anderen Autoren ganze 2 Minuten Zeit läßt, die Antworten zu deinen Fragen zu recherchieren, und ggf. Löschungen und Umformulierungen vorzunehmen. --- Carmen Lina grüßt aus Österreich 11:44, 19. Feb. 2013 (CET)
- Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden. Der Belegbaustein stand mehrere Wochen über dem Artikel. Die Autoren hatte also genügend Zeit, aus ihrem Meinungsbeitrag eine enzyklopädische Darstellung zu machen. Verbreite also keine unwahre Behauptungen. Den Artikel habe ich nun in die Qualitätssichtung Recht eingetragen, damit die Darstellung von Fachautoren geprüft werden, da es sich um juristische Aussgagen handelt.--fiona (Diskussion) 12:10, 19. Feb. 2013 (CET)
- Ich fasste das obige Belege-Bapperl für den direkt darunter befindlichen Absatz auf, nicht für den von dir entfernten. Wenn bei einem ganzen Artikel Belege fehlen, so wird dies normalerweise mit einem Baustein noch über dem Intro-Text kenntlich gemacht (zumindest kenne ich es nur so). Zur Behauptung einer unwahren Behauptung: das kann jede/r anhand der Zeitstempel oben selbst einschätzen - ich (nicht ein Textersteller der Passage) hatte mir Zeit für Recherche erbeten. Selbst wenn das Belege-Bapperl oben für den gesamten Artikel stehen sollte, so zeugt es von keiner großen Kollegialität, den Abschnitt genau dann zu löschen, wenn sich jemand für die Mängelbeseitigung gefunden hat. --- Carmen Lina grüßt aus Österreich 12:59, 19. Feb. 2013 (CET)
- Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden. Der Belegbaustein stand mehrere Wochen über dem Artikel. Die Autoren hatte also genügend Zeit, aus ihrem Meinungsbeitrag eine enzyklopädische Darstellung zu machen. Verbreite also keine unwahre Behauptungen. Den Artikel habe ich nun in die Qualitätssichtung Recht eingetragen, damit die Darstellung von Fachautoren geprüft werden, da es sich um juristische Aussgagen handelt.--fiona (Diskussion) 12:10, 19. Feb. 2013 (CET)
Moin zusammen, wegen EW geht es nun erst mal nicht weiter im Artikel (da Menkarlina nicht mehr revertieren will, können wir uns die Sperre sparen). Es muss aber doch möglich sein, dass Ihr einen Kritik-Abschnitt hinkriegt, dem beide zustimmen können ??? --He3nry Disk. 12:31, 19. Feb. 2013 (CET)
Textliche Übernahme des entfernten Abschnitts (Arbeitskopie) |
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Vorwurf der mangelnden Berücksichtigung von Männerbelangen |
Kritisiert wird, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oft ausschließlich als Beitrag zur Frauenförderung verstanden werde. Dabei wird vorgebracht, dass die aktuellen Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene männliche Beschäftigte in bestimmten Konstellationen (gleiche fachliche Eignung von Männern und Frauen) benachteiligen können. Es wird als paradox angesehen, dass ein Gesetz, das vorgibt, dafür zu sorgen, dass weder Frauen oder Männer aufgrund des Geschlechtes benachteiligt werden, ausgerechnet männliche Bewerber und Beschäftigte ausgrenzt. Aus Sicht der Kritiker verstoße das Gesetz gegen Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Nach Ansicht der Befürworter der gegenwärtigen Regelung übersehe diese Kritik, dass es nach wie vor eine Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben gebe und dass der Gesetzgeber durch die Gleichstellungsgesetze diese Benachteiligung korrigieren wolle. Die Bevorzugung weiblicher Bewerberinnen - bei gleicher Eignung - gelte denn auch nur in Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind und auch nur so lange, bis eine allgemeine Gleichstellung erreicht ist. Diese vorübergehende Besserstellung weiblicher Bewerberinnen ist nach deutscher und europäischer Rechtsprechung (z.B. sogenannte Kalanke-Entscheidung, EuGH, 17. Oktober 1995, Az. C 450/93) mit den Grundrechten vereinbar. |
An Universitäten ist es - insbesondere, wenn keine Frau Mitglied der Fakultät ist - durchaus üblich, dass die Position des Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten auch durch einen Mann besetzt wird. |
Bundesweit Aufmerksamkeit erlangte die parteiübergreifende Abwahl der Goslarer Gleichstellungsbeauftragten Monika Ebeling im Mai 2011, nachdem sie sich ausschließlich für Männer eingesetzt habe.[1][2] |
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Obige Tabelle ist eine Arbeitskopie des entfernten Kapitels. Gerne darf jede/r Autor mitwirken, ihn zu verbessern, speziell Belege zu finden und nicht belegbares zu entfernen.
- Eine umfassende Kritik der Praxis des "Gleichstellungsfeminismus" findet sich in dem neuen Buch von Markus Theunert, "Co-Feminismus". Darin wird den Gleichstellungsstellen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der patriarchalen Ordnung vorgeworfen, indem sie genau solche Frauen förderten, die sich klaglos in patriarchale Strukturen einordneten und dort funktionierten "wie echte Kerle". Im Ergebnis des Gleichstellungsprozesses sei im Wesentlichen den Interessen der Wirtschaft nach einer Vergrösserung des Pools an verfügbaren Arbeitskräften und einer Flexibilisierung von Arbeitszeiten gedient worden ohne wesentlich voranzukommen auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, eine Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen finde nicht nur nicht statt sondern werde geradezu sabotiert. Ich bin noch nicht ganz durch mit dem Buch, werde dann aber gerne die entsprechenden Belege daraus liefern. Wie hat sich Alice Schwarzer so treffend über Theunert geäussert: "der Mann sagt lauter kluge Sachen" :)--Nico b. (Diskussion) 14:14, 19. Feb. 2013 (CET)
- Nico, du hast schon verstanden, dass es in dem Artikel um den Begriff "Gleichstellungsbeauftragte" geht, nicht um "Gleichstellungsfeminismus"? Deine antifeminsitische Häme ist ganz und gar unangebracht. "Liefern" must du niemanden etwas, arbeite sauber nach Sekundärquellen.--fiona (Diskussion) 14:32, 19. Feb. 2013 (CET)
- Ja danke, das habe ich natürlich schon verstanden. Wo findet wohl die Praxis des Gleichstellungsfeminismus ihren Ausdruck? Richtig, in Gleichstellungsstellen. Und wer setzt sie um? Genau, GleichstellungsbeauftragtInnen, dafür sind sie ja da. Das du Markus Theunert nun zu den Antifeministen zählst konnte wohl nicht ausbleiben. Wie man so verblendet sein kann, eine Kritik "antifeministisch" zu nennen, die genau das Fehlen einer umfassenden Auseinandersetzung mit und Kritik der patriarchalen Struktur anmahnt weisst wohl nur du selbst. Theunerts Kritik zielt letztlich darauf, den Gleichstellungsprozess als kontraproduktiv für die Ziele der ursprünglich einmal fortschrittlichen und emanzipatorischen Frauenbewegung zu kritisieren, aber klar: kleb schon vorsichtshalber mal dein "Antifeminismus"-Bapperl drauf, könnte ja gefährlich werden.--Nico b. (Diskussion) 15:14, 19. Feb. 2013 (CET)
- Nico, du hast schon verstanden, dass es in dem Artikel um den Begriff "Gleichstellungsbeauftragte" geht, nicht um "Gleichstellungsfeminismus"? Deine antifeminsitische Häme ist ganz und gar unangebracht. "Liefern" must du niemanden etwas, arbeite sauber nach Sekundärquellen.--fiona (Diskussion) 14:32, 19. Feb. 2013 (CET)
- Ich zähle Markus Theunert nicht zu den Antifeministen, wie kommst du darauf?
- Was soll "Gleichstellungsfeminismus" eigentlich bedeuten? Und wer sind die Vordenkerinnen dieses Feminsimus? Ich kenne mich in feministischen Theorien und Philosophie ganz gut aus, "Gleichstellungsfeminismus" ist mir noch nicht begegnet. Offenbar doch ein Bapperl von Gegnern der Gleichstellung von Frauen? Doch für wen Gleichstellung "feministisch" ist, für den den ist dann das Grundgesetz der BRD auch feministisch und die Menschenrechtserklärung gleich mit. Oder liegt es daran, dass sich schweizer Männer immer noch damit schwer tun, dass Frauen in der Schweiz seit 1974 das Wahrecht haben?
- In enzyklopädischen Artikel betreiben wir keine Theorefindung, dass heißt auch wir konstruieren keine Begrifflichkeiten, die mit dem Thema nichts zu tun haben.
- Also schön bei der Sekundärliteratur zum Thema "Gleichstellungsbeauftragte" bleiben.--fiona (Diskussion) 16:03, 19. Feb. 2013 (CET)
- Wie Nico B. darauf kommt? In seinem Beitrag ordnet er Theunert diese Aussagen zu, die du daraufhin als antifeministische Häme bezeichnest. --- Carmen Linagrüßt aus Österreich 16:31, 19. Feb. 2013 (CET)
- Vorweg: benutze doch bitte die Einrückung, die hier üblich ist und setze deine Beiträge an die richtige Stelle der Diskussion, es ist etwas mühsam, dir hinterherzuräumen.
- Ich definiere gerne den Begriff "Gleichstellungsfeminismus", wie er in der Literatur verwendet wird. Es ist genau kein Begriff, dem es darum geht, die Gleichstellung als feministisch zu diskreditieren, Feminismus ist in unserem Umfeld schlicht kein Schimpfwort. Es geht auch nicht um Gegnerschaft zum Feminismus, sondern um eine Kritik an einer Reduktion feministischer Anliegen auf die Wirtschaftsinteressen weisser Mittelklassefrauen (vgl. dazu Peter Döge zum Thema Gleichstellung vs. Diversity Management [6]). Theunert wirft an einer Stelle die Frage auf, ob es wirklich ein emazipatorischer Akt ist, wenn es genausoviele "Abzockerinnen" wie "Abzocker" gibt (siehe die aktuelle Schweizer Debatte zur "Abzockerinitiative"). Aber zur Begriffsdefintion:
- „Diese Institutionen verfügen über die geschlechterpolitische Deutungshoheit und sehen Gleichstellung als reine Verteilungsgerechtigkeit, die durch Frauenförderung und Umverteilung zu erreichen sei. Diesen quantitativ-vergleichenden Ansatz nenne ich Gleichstellungsfeminismus.
- Gleichstellungsfeminismus meint jene geschlechterpolitische Haltung, die auf der Prämisse einer umfassenden Benachteiligung der Frauen beharrt.” (Markus Theunert: Co-Feminismus. Wie Männer Emazipation sabotieren - und was Frauen davon haben. Bern : Verlag Hans Huber, 2013. ISBN 978-3-456-85280-5, S. 12)
- Die "co-feministischen" Politiker machten, so Theunert, „die Gleichstellungsarbeit zur politischen Spielwiese der Frauen, ganz ähnlich wie der erfolgreiche Unternehmer seiner Ehefrau karitatives Engagement zugesteht, damit sie auch was Sinnvolles zu tun hat. So konnte sich der Gleichstellungsbereich zu dieser "matriarchalen Enklave" im Patriarchat entwickeln (...) ein eigenständiges Teilsystem, das nach patriarchalen Regeln unter umgekehrten Vorzeichen funktioniert”(S. 105). "Co-Feminismus" bezeichnet dabei eine Haltung und Methode von Männern, Feministinnen nach dem Mund zu reden mit dem einzigen Ziel, das patriarchale System nicht zu gefährden und mit scheinbaren Zugeständnissen die Kritik ihrer Spitze und ihrer Inhalte zu berauben.--Nico b. (Diskussion) 17:19, 19. Feb. 2013 (CET)
- Vielen dank schonbmal dafür (und vor allem dein Angebot, die Refs etc. selbst einzufügen), dann gibt es etwas weniger Aufwand für mich. --- Carmen Lina grüßt aus Österreich 14:37, 19. Feb. 2013 (CET)
Hi,
habe versucht in der Einleitung die Beschränkung der Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen auf Bundes-, und Landes-/kommunaler Ebene zu präzisieren.
Bitte, bitte keine verbissenen Grundsatzdiskussionen und Höfflichkeit fände ich auch nett.
Ggf. ließe sich noch auf das LGleiG Thüringen hinweisen, in welchem 2013 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten für Männer geöffnet wurde. Ob das das einzige Bundesland ist, weiß ich grad nicht und die GEW Synopse ist schon etwas veraltet. Die Links zu den universitären Gleichstellungsbeauftragten die auf der Diskussionsseite unter der Überschrift "Männliche Frauenbeauftragte" aufgeführt sind, funktionieren leider nicht.
Schöne Grüsse --Bullvolkar (Diskussion) 12:47, 27. Jun. 2014 (CEST) PS: Lang lebe der Plural !!
- generisches Maskulinum? --87.153.125.101 03:34, 23. Aug. 2015 (CEST)
Überarbeitung nach QS
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mich erbarmt diesen Artikel aus der QS Recht zu "kramen".
Ich habe die unbelegten Textabschnitte kurzerhand entfernt oder umgeschrieben. Eine Recherche der Rechtsquellen ergab, dass da vieles rein landesspezifisch ist (oder falsch), und nicht mit der Allgemeinheit dargestellt werden kann. Der oder die Verfasser haben sich offensichtlich nicht einmal der Mühe unterzogen bei der Darstellung der Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten des Bundes nach der konkreten Regelung zu suchen.
Hier darf noch einiges angepasst werden:
- Regelungen in den einzelnen Bundesländern (sofern verfügbar und erforderlich). Dann aber konkret und mit Rechtsquelle!
- Regelungen in Tendenzbetrieben, sofern vorhanden.
- Regelungen in wirtschaftlichen Betrieben.
- Situation außerhalb von Deutschland.
- Mögliche Interessenkonflikte und RSpr.
--Chz (Diskussion) 19:28, 3. Dez. 2019 (CET)
Definition
[Quelltext bearbeiten]In der Definition stolpere ich über das Wort "Funktion". Eine Gleichstellungsbeauftragte ist keine Funktion, sie ist eine Person (mit einer bestimmten Aufgabe/ Funktion).
Falls das ein Versuch sein sollte, die auf dieser Disk. allgegenwärtige Problematik des Genderns oder die Frage nach Beschränkung auf Frauen zu umgehen, so ist es jedenfalls keine allzu glückliche Lösung. --2003:C0:8F43:2A00:FCB6:A0D0:C6B2:3671 13:04, 12. Jun. 2023 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Warum ist das Lemma weiblich, wenn der Artikel Berufe umfasst, die auch von Männern ausgeübt werden? Müsste nicht nach Gleichstellungsbeauftragter verschoben werden? --ChickSR (Diskussion) 08:49, 28. Aug. 2024 (CEST)
- @Fiona B., hast du als Mitautorin eine Meinung dazu? --ChickSR (Diskussion) 09:16, 28. Aug. 2024 (CEST)
- @Fan-vom-Wiki, was meinst du? --ChickSR (Diskussion) 08:50, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Vielleicht handelt es sich auch um Plural? Auf alle Fälle ist das aktuelle Lemma um einen Buchstaben kürzer und so gesehen einfacher. Ich glaube es gibt wesentlich mehr Frauen als Männer, die so ein Amt ausüben. Am Ende kannst du sicher eine Verschiebung durchsetzen, wenn du es drauf ankommen lassen möchtest, aber bitte stelle es nicht so dar, dass es einen unvermeidbaren Zwang geben würde. Niemand „muss“ hier verschieben. Wenn du verschieben möchtest, dann sei bitte auch so ehrlich, dass das dein Wille ist. Falls es garnicht dein Wille sein sollte, dann verstehe ich die Thematisierung nicht. Beste Grüße --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:54, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Für mich fällt das unter Sprachfreiheit, aber eine Mehrheit ist ja leider für Sprachverbote, siehe WP:GMA. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:56, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Es geht hier nicht um das Geschlechterverhältnis, sondern um die Lemmakonvention bei Berufsbezeichnungen. Wenn es kein Frauenberuf ist (und ich glaube, die von mir vergebene Kategorie ist falsch), dann muss es im GMA stehen. --ChickSR (Diskussion) 16:00, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Dann verschieb es halt, wenn dir GMA so wichtig ist, aber niemand zwingt dich zu verschieben, das ist dann dein eigener Wille. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 16:03, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Ja, es ist der „eigene Wille“ eines Benutzers einen Artikel zu verschieben, aber man verschiebt ja nicht um des Verschiebens willen oder weil man eine persönliche Agenda durchsetzen will, sondern um die Namenskonventionen durchzusetzen. Und die NK sind halt in diesem Fall relativ eindeutig.
- Einem Außenstehenden ist aktuell schwierig zu erklären, warum dieser Artikel ein Lemma in der weiblichen Form hat und andere oft weiblich geprägte Berufe wie Erzieher ein Lemma in der männlichen Form hat.
- Wenn es sich um die Pluralform handeln würde, wäre das übrigens genauso ein Verstoß gegen die NK. Das Argument, dass das Lemma kürzer und dadurch einfacher wäre, finde ich ebenso hinfällig. Willst du dann auch den Artikel Beauftragter nach Beauftragte verschieben? --Berdi (Diskussion) 21:55, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Ja, leider ist der ganze Artikel im Femininum verfasst, sodass man ihn erstmal gründlich umschreiben muss. --ChickSR (Diskussion) 10:44, 30. Aug. 2024 (CEST)
- Ich habe bisher nicht vorgeschlagen Beauftragter nach Beauftragte zu verschieben. Es ist generell schwierig zu erklären, wie feminine und maskuline Formen in der deutschen Sprache verwendet werden, weil sie an dieser Stelle in sich unlogisch und nicht neutral ist. Ist ja auch kein Wunder, denn sie wurde in patriarchalen Gesellschaftsverhältnissen geprägt. Es gibt da keine Lösung, die alle zufrieden stellt. Ich bin an dieser Stelle raus. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 15:52, 31. Aug. 2024 (CEST)
- Ja, leider ist der ganze Artikel im Femininum verfasst, sodass man ihn erstmal gründlich umschreiben muss. --ChickSR (Diskussion) 10:44, 30. Aug. 2024 (CEST)
- Dann verschieb es halt, wenn dir GMA so wichtig ist, aber niemand zwingt dich zu verschieben, das ist dann dein eigener Wille. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 16:03, 29. Aug. 2024 (CEST)
- Vielleicht handelt es sich auch um Plural? Auf alle Fälle ist das aktuelle Lemma um einen Buchstaben kürzer und so gesehen einfacher. Ich glaube es gibt wesentlich mehr Frauen als Männer, die so ein Amt ausüben. Am Ende kannst du sicher eine Verschiebung durchsetzen, wenn du es drauf ankommen lassen möchtest, aber bitte stelle es nicht so dar, dass es einen unvermeidbaren Zwang geben würde. Niemand „muss“ hier verschieben. Wenn du verschieben möchtest, dann sei bitte auch so ehrlich, dass das dein Wille ist. Falls es garnicht dein Wille sein sollte, dann verstehe ich die Thematisierung nicht. Beste Grüße --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:54, 29. Aug. 2024 (CEST)