Diskussion:Goldrohrbambus

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2A02:908:898:9780:849F:4252:1BCA:DBE0 in Abschnitt Schweizer Freisetzungsverordnung
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Ethymologie: aureus oder aurea

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Ich habe aureus wieder zu aurea geändert, da der wissenschaftliche Name Phyllostachys aurea heißt, und aurea ebenso golden bedeutet wie aureus.

falsches Bild

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Das untere Bild zeigt Phyllostachys aureosulcata 'spectabilis', ähnlicher name, aber doch eine andere Art ;-)... (--Hanfmampf 12:11, 6. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Schweizer Freisetzungsverordnung

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Die Freisetzung des Goldbambus (als invasive Art) ist in der Schweiz verboten.

Grundsätzlich gilt gerade diese Art für Gärten als extrem problematisch, da sie sich jahrelang unerkannt als Rhizom verbreiten kann. Aus England kamen Berichte von Häusern, die abgerissen werden mussten, weil sie komplett von Goldbambus unterwuchert und dann zerstört wurden. Liste der gebietsfremden invasiven Pflanzen der Schweiz --2A02:908:898:9780:849F:4252:1BCA:DBE0 18:50, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten