Diskussion:Grundpreisverordnung
eigenständiger Rechtsquellencharakter?
[Quelltext bearbeiten]§ 2 PAngV regelt wohl den Grundpreis, mir ist allerdings schleierhaft, warum dieser Vorschrift dann eigenständiger Rechtsquellencharakter zukommen soll. --AHK 13:00, 26. Jan. 2009 (CET)
Für 1 Liter ist der Endpreis zu hoch. 1 Liter Orangensaft kostet doch keine 11,60 Euro.
Falsch:
Orangensaft XY 250 ml / 2,90 Euro (Grundpreis pro Liter = 11,60 Euro)
Richtig:
Orangensaft XY 250 ml / 0,40 Euro (Grundpreis pro Liter = 1,60 Euro)
Abkürzung von Einheiten
[Quelltext bearbeiten]Wie sind Einheiten nach PAngV richtig abzukürzen? [1] gibt dazu keine Informationen. Mit naturwissenschaftlichen Verständnis erwarte ich z.B. 1,23 €/kg - nicht aber die hier im Laden z.B. verwendete Auszeichnung 1 KG = 1,23 --Traut (Diskussion) 15:11, 10. Jan. 2023 (CET)
Reduzierte Ware?
[Quelltext bearbeiten]Woraus ergibt sich der Dispens, bei preisreduzierten Waren mit nahendem MHD den reduzierten Grundpreis nicht angeben zu müssen? Im Gesetz habe ich die Vorschrift nicht gefunden. --77.1.117.47 22:15, 16. Nov. 2024 (CET)