Diskussion:Gunnar Beck

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:6:33AE:3D45:5C70:B18C:EB6F:16C2 in Abschnitt Neue Straftatvorwürfe
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Professorentitel unklar

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Die Universität Sussex bestreitet die Ernennung zum Professor laut Medienbericht (https://verfassungsblog.de/ranks-and-titles/). Angabe sollte verifiziert oder gestrichen werden. --Bastelexistenz (Diskussion) 16:57, 11. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Spricht etwas dagegen, die unklare Titelsituation zu erwähnen? Da der Titel auf dem Wahlzettel steht (und in Zukunft gar Grundlage einer Wahlprüfungsbeschwerde sein könnte), sicher keine unwichtige Information. -- toblu 19:03, 11. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Das würde ich unterstützen, da ein klarer Widerspruch zu seiner Uni-Homepage [1] besteht, die keinerlei Professorentitel erwähnt, und er laut Steinbeis auf Nachfrage anstatt einer klaren Antwort nur irreführende/falsche Andeutungen zu diesem Titel lieferte (Verweis auf Wikipedia, die zu dem Zeitpunkt eben die Uni Sussex als Titelverleiher angab).--46.114.4.14 10:58, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Inzwischen hat auch der Deutschlandfunk berichtet, er hat wohl unzulässigerweise sich "Fachanwalt" genannt. Ein Unterparagraph zu dem Thema ist meiner Meinung nach also gerechtfertigt [2] --Ktb80 (Diskussion) 19:13, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Lieber Kollege @Orik:, ich empfinde deine jüngsten hiesigen Bearbeitungen als suboptimal und würde sie gerne übergehen, wenn ich noch einige Einzelheiten hinzufüge. Stichworte: Redundanz, Neutralität, Stil, Form. Besser Schwamm drüber. Ich hoffe auf dein Verständnis. Mit freundlichen Grüßen, der Sockenschütze (Diskussion) 03:47, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Es gab während meines edits einen oder mehrere BKLs. Das Ergebnis konnte ich nicht mehr sehen, da mobil unterwegs. Gruß --Orik (Diskussion) 06:43, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe das mal etwas geradegezogen. --Micha.Kramer (Diskussion) 08:17, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Lieber Herr Micha Kramer, hier darf folgende Tatsache behauptet werden: "Nach deutschem Recht ist Beck in Deutschland kein Professor und darf diesen Titel nicht führen." Das ist klar und korrekt. Hier muss sich auch nicht auf irgendwelche Aussagen berufen werden, da die Quellen einfach nur Recht zitieren, das i n dem Fall eindeutig ist.--European-integration (Diskussion) 08:25, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Dann ist der vierte Satz aber schief, weil da noch von "vermutlich" die Rede ist. --Micha.Kramer (Diskussion) 08:45, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Stimmt, ich habe den Satz gestrichen, weil die Aussage des NRW Ministeriums eindeutig ist. Wenn es weitere Quellen zum Titel "Fachanawalt" gibt, dann gerne einfügen. --European-integration (Diskussion) 10:48, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Watson: Falscher Professor? Vorwürfe gegen einen AfD-Europakandidaten. --M2k~dewiki (Diskussion) 13:36, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
The issue here is whether Beck was responsible for the information on the ballot paper. The Ministry of Culture and Science has confirmed that he was not. He has therefore committed no offence. Moreover, he submitted his expert evidence to the Bundestag with no titles before his name but simply added the words 'D.Phil and Barrister-at-Law'. There is therefore no basis for the allegation he may have committed a legal offence. It follows that the debate simply concerns the proper translation of the term 'Reader' into an equivalent German professional rank. Both Wikipedia and the Oxford University Personnel Services Website confirm that Reader is equivalent to professor in both the US and Continental Europe. As a translation of the meaning of the word, the translation of Reader as the equivalent of a professor in Germany or elsewhere is therefore unobjectionable. (nicht signierter Beitrag von SOAS Law (Diskussion | Beiträge) 20:51, 14. Aug. 2019 (CEST))Beantworten
Hallo, Herr Beck, Sie können hier ruhig Deutsch schreiben. ;-) Zum Komplex der Titelaneignung findet sich ein längerer und intensiv belegter Absatz im Artikel, ebenso wurde die Frage der Übersetzung hinreichend debattiert. Sie wissen: eine Rechtfertigung ergibt kein Recht. ;-) 95.90.116.68 11:35, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, aber

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Ja, Sussex ist suspekt und ja, Fachanwalt ist suspekt. Ja, er ist kein Professor in Deutschland. Allerdings entspricht "Reader" sehr wohl dem, was früher C2 oder C3 in Deutschland war, während "Professor" C4 entspricht. Obwohl rechtlich falsch, halte ich das Recht hier für falsch, denn dies ist eine vernunftige Übersetzung. "Hochschulassistent" in Deutschland ist in anderen Ländern "assistant professor" und sie werden auch so angesprochen. Wenn man sich an dem Wort "Professor" festhält, sollte man bedenken, dass in manchen Ländern alle Lehrkräfte, auch Grundschullehrer, diesen Titel tragen. Besser ist das deutsche Wort für seine Stelle, nicht ein ähnliches Wort. Eine high school ist keine Hochschule. Ich stehe der AfD keinesfalls nahe. Allerdings hat man hier den umgekehrten Streisand-Effekt: durch die Diskussion wissen jetzt viele, dass er "Reader" ist, was schon ein ehrernwerter Titel ist.

Ja, aber - was hat das nun mit dem Artikel zu tun, was tragen Sie zu dessen Inhalten bei? Grüße an Ihre "Grundshculprofessoren". 95.90.116.68 13:19, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Ein Großteil des Artikels dreht sich um diese Berufsbezeichnung. Auch wenn dies rechtlich nicht in Ordnung ist, wird so getan, als ob er Hochstapler ist. Was den Professorentitel (in Bezug auf Reader in London, nicht in Bezug auf Sussex) ist dies schlicht und einfach falsch. Viele Journalisten geben jetzt unabsichtlich zu, sie kennen sich weder mit der englischen Sprache noch mit englischen akademischen Titeln aus. (Meine Muttersprache ist Englisch und ich habe ein paar Jahre an einer Universität in England gearbeitet.)

Sollten Sie Quellen für diese Behauptung haben, führen Sie diese an. WP ist kein Ort für Theoriefindung und Privatbetrachtungen. PS: Bitte setzen Sie vier Tilden nach dem Kommentar.95.90.116.68 15:20, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Edit: Ich habe meinen obigen Kommentar eingerückt, um ihn visuell von dem IP-losen Spekulator zu trennen. 95.90.116.68 15:21, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Es lohnt sich übrigens, auch den Stimmzettel etwas näher zu betrachten. Denn bei der Berufsangabe auf dem Fragebogen zur Europawahl (mit dem man seine Kandidatur formal bestätigt und die in der Regel 1:1 auf den Stimmzetteln übernommen wird), hat Beck eher „tiefgestapelt“, indem er sich nur „Hochschuldozent“ nannte - und nicht etwa „Hochschullehrer“. (Woher der vorangestellte Titel „Prof“ dann kam, wissen wir nicht, mutmaßlich von Mitarbeitern der AfD-Parteizentrale, den dort werden ja die Listen aufgestellt). Möglicherweise hat sogar erst dieser Widerspruch - „Prof.“ vorne, aber nur „…dozent“ hinten, dazu geführt, dass jemand stutzig wurde und der Sache nachgegangen ist. Man sollte auch sehen, dass die Kandidaten bei den Berufsangaben auf Wahlzetteln einen Spielraum haben; ob sich ein Hochschullehrer also als solcher bezeichnet, ob ein FH-Professor auf das vorangestellte „Prof.“ verzichtet, dafür aber „Professor“ als Beruf wählt (vgl. der SPD-Kandidat, seines Zeichens zwar Prof einer Fachhochschule, jedoch aktuell wegen Beurlaubung gar nicht als solcher tätig), ist Ermessenssache. Ich hatte auch schon mal so einen Zettel auszufüllen und ich glaube, der freundliche Mitarbeiter im Wahlamt meinte, ich möge doch „Hochschuldozent“ schreiben, obwohl ich formal wohl „Lehrbeauftragter“ hätte nehmen müssen, das Wort kannte er aber nicht. Hat sich sonst keine Sau für interessiert, war aber natürlich auch keine Europawahl … Diese Titelhuberei ist eh etwas ziemlich Deutsches, in GB legt man eher wenig Wert drauf, selbst in den traditionell ja doch recht dünkelhaften juristischen Kreisen. Auch ein „richtiger“ Professorentitel wird dort eigentlich nicht „geführt“ insofern, als dass man ihn dem Namen voranstellen würde. Und auch wenn Beck titelhuberisch und formaljuristisch kein „echter“ Professor ist, ist er funktional gesehen ebensowenig ein „unechter“, denn ein Reader einer britischen Universität entspricht im Großen und Ganzen dem, was wir im Deutschen „Professor“ nennen. Insofern hat das Ganze sogar noch etwas Amüsantes: Beck ist ja ein harter EU-Kritiker und Brexit-Befürworter - ich find’s fast lustig, dass nun ausgerechnet er über die Hürden und nationalen Grenzen einer sinngemäßen Übertragbarkeit akademischer Ränge zwischen verschiedenen EU-Ländern stolpert. Aber nun, immerhin seinen Doktor Dphil (oxon) darf er wohl problemlos auch in Deutschland führen und als „Dr.“ voranstellen. EU sei Dank … --Mangomix 🍸 00:47, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Rolle von Wikipedia nicht unterschlagen

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"I asked Dr. Beck on what basis he lets himself be listed as a professor, and in response he sent me a link to a "legal tip" on the website anwalt.de as well as the advice to read up on British academic ranks and titles and their German equivalents and to consult Wikipedia: "As far as I remember, Wikipedia correctly sums up my professional activity, with a correct indication of the professional titles." I followed his advice and looked him up at Wikipedia. His entry "Gunnar Beck" includes the information, apparently added in summer of 2018, that he was appointed professor in 2016 by the University of Sussex. This information is part of both the English and the German version of his Wikipedia page." (Zitat aus Verfassungsblog) 80.187.113.111 13:28, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Was Sussex betrifft, hat er zurückgerudert. Das war wohl gelogen, "Fachanwalt" ist falsch. "Reader" entspricht durchaus "Professor". Ja, rechtlich nicht in Ordnung, aber hier ist das Recht falsch. Viele Sachen werden falsch übersetzt. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"? Kling wie falsche Tischmanieren. "Humanity" bedeutet nicht nur Menschlichkeit sondern auch (und meistens) Menschheit. "University of Applied Sciences" gibt es auf Englisch nicht; das ist ein polytechnic. Usw.

WP gibt Fakten wieder, auch wnen die einem nicht passen. Ob das Recht "falsch" ist, entscheiden andere an anderen Orten und kann hier nicht Teil der Debatte sein. PS: Bitte Kommentare mit vier Tilden signieren. 95.90.116.68 15:24, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
" WP gibt Fakten wieder"? Demnach war/ist "he was appointed professor in 2016 by the University of Sussex" (ohne jede Quellenangabe hinzugefügt) also doch Fakt? Lach! 80.187.113.111 16:37, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Gemeint war hier natürlich Fakt im Gegensatz zu Spekulation, wie sie obige IP betreibt. Artikelvandalismus und unbelegte Behauptungen sind ein anderes Problem, aber ein Problem relativiert ein anderes Problem nicht. Wollen Sie nun noch etwas zum (deutschen) Artikel beitragen? 95.90.116.68 17:25, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Die IP-Adresse, die diesen Unsinn in den Artikel eingefügt hat, wird von GeoIP in Neuss verortet. Gunnar Beck wohnt in Neuss. Das ist aber bestimmt Zufall. --Johann Flott (Diskussion) 19:07, 14. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Denke eher, dass er in seiner alten Heimat am ehesten Unterstützer hat, bzw. Leute, die ihn auch damals schon kannten und sich überhaupt für so'n Artikel interessieren. Könnte auch so'n Missverständnis erklären, oder dass da mal einer über's Ziel hinausgeschossen ist. Denn auch wenn er kein Professor ist, so klug dürfte er wohl sein, zu wissen, dass das nur nach hinten losgeht. -ZT (Diskussion) 08:02, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Schon andere kluge Menschen sind über ihr Ego gestolpert. Ich denke nicht, dass Becks Fanclub in neuss größer ist als anderswo. Richtig ist: wir wissen es nicht. Aber viele WP-Einträge werden von deren Objekten selbst "gepflegt", vanitas vanitatis. 95.90.116.68 10:46, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten

 Info: Die angebliche Rechtsprofessur Becks aus/in Sussex wurde am 20. Juli 2018 in den englischen Personenartikel eingefügt (Difflink), und zwar von der IP 2.97.7.190 (Geolocation) des Providers TalkTalk. Und siehe da, es waren IPs genau dieses Providers, die den Artikel auch sonst, über mehrere Jahre hinweg, immer wieder maßgeblich erweitert und ihn mit zum Teil extrem detaillierten Informationen beispielsweise zu Becks Vita, seiner Forschung und seinen Veröffentlichungen angereichert haben, z. B. 78.145.30.156, 78.149.200.181, 78.145.26.208, 79.75.51.124, 79.75.61.248, 79.75.33.232. Geographisch sind sie stets London und Umgebung verortet, wohl nicht unzufällig dem Wirkungsort Becks in Großbritannien. Interessant ist, dass die korrespondierende Bearbeitung seines deutschsprachigen Personenartikels, wo die angebliche Professur aus Essex nur wenige Wochen später, am 8. August 2018, ergänzt wurde, ausgerechnet aus Becks deutscher Heimatstadt Neuss kommt (Difflink). Honi soit qui mal y pense.--Mangomix 🍸 00:25, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Abschnitt Leben

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Zu Werdegang, Ausbildung und beruflicher Tätigkeit könnte noch einiges ergänzt werden und manches ist unbelegt, eine vollständige CV von Beck kann ich aber gerade nicht finden, am ausführlichsten sind noch die Angaben auf der Webseite seiner Uni [3], noch knapper die auf der Kanzlei-Website [4]. @Southpark: Als Hauptautor von Isaiah Berlin, im Artikel als Becks Doktorvater genannt: Hast du eine Quelle für Becks Promotion (DPhil (oxon)) und das Thema derselben? Was mich etwas verwundert ist, dass Berlin zum im Artikel (ohne Beleg) genannten Promotionszeitpunkt (1996) bereits hochbetagt war und ein Jahr später verstarb, wobei er aber offenbar immer noch publizierte (The Sense of Reality: Studies in Ideas and their History erschien im gleichen Jahr) und in den 1990er Jahren noch Promotionen betreut haben muss.--Mangomix 🍸 06:43, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Fehlende Abschnitte: Juristische Tätigkeit, Politische Positionen

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Was im Artikel noch komplett fehlt (und wonach ich ursprünglich gesucht hatte, als ich hierherfand), ist ein Abriss über Becks Forschungsschwerpunkte, beispielsweise seiner Analyse der EUGH-Jurisdiktion. Im englischen Artikel gab es zeitweise recht ausführliche Infos dazu (z. B. in der Artikelversion vom 14. Mai 2019), allerdings leider komplett unbelegt und in ihrer Ausführlichkeit unenzyklopädisch, vermutlich auch POV-lastig. Mit ein paar guten Quellenangaben aus seinen zahlreichen Publikationen (siehe hier) ließe sich da aber bestimmt was draus machen. Auch würde, neben den beiden Monographien, eine Auswahl (!) weiterer Veröffentlichungen nicht schaden; zeitweise war Beck ja auch in deutschen Medien präsent, zum Beispiel als der ESM diskutiert wurde. Auch seine Beteiligung an diversen Verfassungsbeschwerden zum EU-Recht (Vertrag von Lissabon, ESM) dürften imho erwähnt werden, ich vermute, hier und hier war er selbst Beschwerdeführer / Antragsteller („Dr. G…“), kann das aber nicht verifizieren; hier und hier wird er, da Prozeßbevollmächtigter, namentlich genannt. Im Zusammenhang mit der Kandidatur zum Europaparlament dürften auch seine politischen, insbesondere seine europapolitischen Positionen für unsere Leser von Interesse sein - auf lange Sicht sogar eher von größerem als der aktuelle Streit über den Professorentitel, der hier im Artikel ja mittlerweile mehr als ausreichend dokumentiert ist.--Mangomix 🍸 06:28, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Rolle von Steinbeis/Verfassungsblog und Schwager Detjen/Deutschlandfunk transparenter darstellen

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Die Professorentitel-Kontroverse wurde wohl unzweifelhaft durch den Verfassungsblog-Betreiber Maximilian Steinbeis ausgelöst, der als erster auf die Ungereimtheiten hingewiesen hat. Dass daraus anschließend ein deutschlandweites Medienthema wurde, ist wohl ebenso unbestritten das Verdienst des prominenten Journalisten Stephan Detjen vom Deutschlandfunk, der allerdings bisher persönlich noch nicht im Artikel erwähnt wird. Im Interesse der Transparenz rege ich diese persönliche Zuschreibung jedoch an, verbunden mit dem Hinweis, dass beide mit ihren Recherchen für die Aufklärung des Sachverhalts hauptverantwortlichen Personen eng miteinander verbunden sind, zum Beispiel als Ko-Autoren des gerade erschienenen Sachbuchs Die Zauberlehrlinge: Der Streit um die Flüchtlingspolitik und der Mythos vom Rechtsbruch. Aber auch privat: Detjen ist Ehemann von Steinbeis’ Schwester Marion. Die Aufnahme der Vorlage des Verfassungsblog durch die Institution Deutschlandfunk geschah also nicht ganz zufällig, sondern hängt auch an konkreten Personen. So viel Transparenz sollte sein. (Vor ein paar Stunden meine ich in einem Text von Steinbeis überhaupt erst einen Disclaimer-Hinweis auf seinen "Schwager Stephan Detjen" gelesen zu haben, den ich inzwischen aber nicht mehr wiederfinde.) --Hvd69 (Diskussion) 16:16, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@ Hvd69. Das ist durchsichtiger Versuch, Journalisten zu diskreditieren. Daß Journalisten so ticken, wie Du glaubst, scheint mir eher eine Denke zu sein, die in AFD- oder FPÖ- Kreisen kursiert. Bei ernsthaften Jounalisten, die unserer Rechtsordnung verpflichtet sind, ist das anders. Die haben einen Beruf und einen Ruf zu verlieren. So etwas scheinst Du nicht zu wissen. --Orik (Diskussion) 17:52, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten
@Orik: Häh? Was soll der persönliche Angriff und der belehrende Ton? Worauf willst du mit "so ticken" hinaus? Welche mangelnde Ernsthaftigkeit oder gar welcher Zweifel an Detjens/Steinbeis’ Verpflichtung auf unsere Rechtsordnung(!) folgt für dich aus dem Hinweis auf ihre von mir mit keiner Silbe kritisierte Partnerschaft? Die verdienstvollen Recherchen der beiden Journalisten-Schwager werden ja nicht dadurch unehrenhaft oder irgendwie unseriös, dass sie zusammenarbeiten und sich offen und beständig professionell denselben Themen widmen. Dass der Hinweis auf die bestehenden Verbindungen, die ja kein Geheimnis sind, dem (Be)Ruf eines oder beider schaden könnte, ist für mich ein völlig absurder Gedanke. Damit kann man völlig offen umgehen, finde ich. Oder man kann Detjen wie aktuell hinter der Formulierung "gegenüber dem Deutschlandfunk" anonym verschwinden lassen, was ich persönlich für suboptimal formuliert und Detjens Leistung und Wirkung unangemessen halte. Nicht nur in der angelsächsischen Journalismustradition sind Disclaimer, die Beziehungen offenlegen, übrigens völlig alltäglich und alles andere als ein Anlass für Unterstellungen, dass jemand so oder so "tickt". Lass gut sein. --Hvd69 (Diskussion) 19:29, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Aussage, deren "Beleg" ihren Inhalt eben nicht belegt

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Zitat "Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, das wegen seines amtlichen Wohnsitzes in Neuss für ihn zuständig ist, hat erklärt, dass ihn das jedoch nicht zu der Führung der Bezeichnung „Prof.“ oder „Professor“ in Deutschland berechtige." Der als Beleg verlinkte Text enthält in diesem Zusammenhang kein "jedoch". Die fehlende Berechtigung wird ausdrücklich unabhängig von der behaupteten Gleichwertigkeit bzw. Entsprechung konstatiert. Zudem wird dort die Gleichwertigkeit ausdrücklich bestritten. --217.225.44.155 18:31, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Theoriefindung, eigene Recherchen und Primärquellen

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Teile des Artikels, wie die Aufzählung, wo er sich überall als Professor bezeichnet hat und wann etwas durch wen in Wikipedia eingetragen oder gelöscht wurde, sind nicht durch Sekundärliteratur belegt. Diese Form der eigenen Recherchen sind sicherlich für die Diskussion hilfreich, gehören aber ohne gültige Quellen nicht in den Artikel. --Perfect Tommy (Diskussion) 08:04, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Politische Positionen

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Bisher wird in dem Wiki-Artikel nur eine Position aufgeführt. Aber hat Beck wirklich nur die eine politische Position oder Forderung, nämlich die, man möge dem russischen Prsäidenten Putin den Nobelpreis für Medizin verleihen? Mir erscheint dieser angeführte Twitter-Beitrag außerdem auch doch wohl eher ein lediglich satirischer Twitterbeitrag zu sein, ähnlich wie das man von Martin Sonneborn (von der Satire-Zeutschrift "Titanic" bzw. von der Satire-Partei "Die Partei") kennt. Britische Philosophen sind ja wohl auch oft Monthy-Pythonss-Fans.--2003:E7:7F3B:2D01:31A8:EEF7:E42B:8DC8 14:18, 17. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Kontroverse um Professoren- und Fachanwaltstitel

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"Auch die Bezeichnung „Fachanwalt für EU-Recht“ verwendete Beck laut Christian Wolf, Leiter des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität Hannover, zu Unrecht.[18] Er erfülle nicht die Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung für diesen in Deutschland geschützten Titel. Nach deutschem Berufsrecht gibt es einen Fachanwalt für Europarecht gar nicht.[18]"

Geht es widersprüchlicher? Wie kann eine Bezeichnung "geschützt" sein, die es gar nicht gibt... (nicht signierter Beitrag von 88.73.23.103 (Diskussion) 12:45, 18. Mär. 2023 (CET))Beantworten

Einfach nachlesen oder anderweitig informieren, dann klärt sich der angebliche Widerspruch schnell auf: geschützt ist der Begriff "Fachanwalt". Und die Bezeichnung "Fachanwalt für EU-Recht" gibt es einfach nicht! --92.195.234.50 01:20, 5. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
"Er erfülle nicht die Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung für diesen in Deutschland geschützten Titel" ist rückbezüglich und kann sich in dieser Konstellation nur auf "die Bezeichnung" beziehen, die schon mal feminin ist. Wäre mit "Er" - am Satzanfang - der "Fachanwalt für EU-Recht" gemeint, wäre es (grammatisch) falsch formuliert, bzw. "übergeleitet", und da von "diesem Titel", nämlich dem Fachanwalt für EU-Recht die Rede ist, der geschützt sei, den es aber, wie wir unmittelbar danach erfahren, gar nicht gibt, inhaltlich mindestens missverständlich. --2A02:810A:8E80:11C:853F:3623:A8FF:D183 20:16, 3. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Neue Straftatvorwürfe

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Wegen Vorwürfen u.a. des Diebstahls und der Körperverletzung ist eine erneute Aufhebung der Immunität beantragt: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/diebstahl-körperverletzung-widerstand-gegen-polizei-afd-europapolitiker-beck-könnte-immunität-verlieren/ar-BB1loAlO. --2003:6:33AE:3D45:5C70:B18C:EB6F:16C2 02:20, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten