Diskussion:Hamburg/Archiv/2016

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Lz89z1 in Abschnitt Beowulf - hámas ond héaburh
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Geschichtsabschnitt ändern

Der Geschichtsabschnitt stimmt nicht mehr mit dem aktuellen Stand der Forschung überein. [1]--85.176.49.85 12:33, 13. Aug. 2015 (CEST)

OK, was muß alles geändert werden? Gruß! GS63 (Diskussion) 23:38, 22. Jan. 2016 (CET)

Staatsoberhaupt

Liebe Itti, lieber Minemanx10, nur fürs Protokoll: Staatsoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Senat - so habe ich das zumindest im Referendariat gelernt, siehe auch ein Beitrag in dieser Diskussion. Vielleicht sollte man das auch mal (mit Beleg) in den Artikel einfügen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:41, 26. Sep. 2015 (CEST)

Leider ist weder das was du "im Referendariat gelernt" hast noch irgendeine WP-Diskussion ein geeigneter Beleg für irgendwelche Behauptungen in WP-Artikeln. Wie wäre es bei solchen Themen mit einer konkreten Angabe von Fundstellen in juristischer Fachliteratur? Gerade Verfassungen werden gerne in juristischen Standardwerken ausführlich kommentiert.--Definitiv (Diskussion) 11:21, 26. Sep. 2015 (CEST)
Jaja, ich habe ja schon selbst gesagt, dass es dazu eines Belegs bedarf. Ich schaue nachher mal in der Bibliothek nach, aber ein Blick ins Gesetz pflichtet mir schon bei: Der Senat übernimmt die auswärtige Vertretung, Art. 43, hat das Begnadigungsrecht, Art. 44, ernennt die Beamten, Art. 45 und fertigt die Gesetze aus, Art. 52 HmbVerf - alles typische Aufgaben des Staatsoberhaupts. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:26, 26. Sep. 2015 (CEST)
So. :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:25, 26. Sep. 2015 (CEST)
Liebe Itti, lieber Definitiv, und natürlich lieber Gnom, In Hamburg gibt es gewollt keine Festlegung auf ein Staatsoberhaupt. Das hat mit der vor 1859 bestehenden "Diktatur" durch den Senat zu tun. Der Senat hat zwar viele Aufgaben eines Staatsoberhaupts ist es aber nicht. In der FHH gibt es kein Staatsoberhaupt - in der Verfassung von 1860 ist aber dem Präsidenten der Bürgerschaft diese Aufgabe - wenn auch nicht mit der Bezeichnung - zugewiesen. Darauf wird auch im Zusatz- und Begründungstext zur Verfassung der FHH von 1952 hingewiesen. (Den gibts nicht online - man muss sich ggf. durch die Parlamentsbibliothek wühlen). Zusammengefasst: es gibt in der FHH kein offizielles Staatsoberhaupt. Jedoch ist dem Präsidenten der Bürgerschaft diese Aufgabe zugetragen. Auch in der innerprotokolarischen Reihenfolge steht der Präsident der Bürgerschaft vor dem (ersten) Bürgermeister. Gruß, --Minemanx10 20:35, 26. Sep. 2015 (CEST)
„Auch in der innerprotokollarischen Reihenfolge steht der Präsident der Bürgerschaft vor dem (ersten) Bürgermeister.“: Ja natürlich, weil das Volk der Souverän ist und protokollarisch der Chef der Legislative immer vor dem Chef der Exekutive kommt. Das ist kein Beleg für Deine Ausführungen, Minemanx10. Zudem habe ich „innerprotokollarisch“ noch nie gehört, das Protokoll gilt nach innen wie außen und wird m. E. nicht differenziert (auf welcher Grundlage auch?). Gruß --GeoTrinity (Diskussion) 00:28, 21. Feb. 2016 (CET)
Der Senat und das Senatsprotokoll missachten seit Amtseinführung Olaf Scholz' gerne mal "versehentlich" das Protokoll. (Daher ist es nach außen nicht mehr klar ersichtlich). Bester Gruß, --MineManX10 23:29, 18.Dez.2016 (MEZ/CET)

Beowulf - hámas ond héaburh

Zur Discussion: Das "hámas ond héaburh" ist Proza aus Beowulf und bezeignet "Heim und Heuhaufen". In modern West-Frysisch is Heuhaufen besser noch zu erkennen als Sasksisch als auf modernes Deutsch: "Heaberch". Also mit "hámas ond héaburh" ist natuurlich gemeint "zu Hause". Und wenn mann das versteht, kan mann auch die moeglichkeit sehen das Hammaburg eigentlich eine zusammenfassung ist von "hámas ond héaburh". Dieses Gebied war auch richtig das "zu Hause" fuer die Saksen... Also kein fremde nahme...

--Lz89z1 (Diskussion) 11:10, 2. Aug. 2016 (CEST)