Diskussion:Hamburgische Ehrendenkmünze
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von AlsterH₂O in Abschnitt „gemäß dem Ehrenbürgerrecht“
„gemäß dem Ehrenbürgerrecht“
[Quelltext bearbeiten]„In Gold ist sie die höchste Auszeichnung gemäß dem Ehrenbürgerrecht.“ Wenn damit gemeint ist, dass sie die höchste Auszeichnung nach dem Ehrenbürgerrecht ist (also insgesamt die zweithöchste), sollte man es auch so formulieren. Einwände? --AlsterH₂O (Diskussion) 08:34, 27. Dez. 2019 (CET)
- Die Ernennung zum Ehrenbürger selbst ist, im Gegensatz zu einer Münze, kein „greifbare“ Auszeichnung, und du wirst die Münze wohl nur erhalten, wenn du auch zum Ehrenbürger ernannt worden bist. Daher sehe ich hier keine Nachrangigkeit. --Schnabeltassentier (Diskussion) 08:52, 27. Dez. 2019 (CET)
- Außer Hermann Göring und Adolph Schönfelder hat, soweit ich sehe, niemand beide Auszeichnungen erhalten (siehe Liste der Hamburger Ehrenbürger). Dennoch möchte ich vor einer Änderung dieser Formulierung aus dem 19. Jahrhundert noch andere Meinungen abwarten, weil ich mir eben nicht sicher bin. --AlsterH₂O (Diskussion) 16:07, 27. Dez. 2019 (CET)