Diskussion:Handelsmarine

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von SteKrueBe in Abschnitt Grundgesetzartikel 27
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Wie viele Tonnen passen heutzutage auf ein handelsschiff???

Deutschlandflagge

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Ich muß sagen, die Deutschlandflagge ist nicht wirklich ein Informationsgewinn... Vielleicht wäre ein anderes Bild angebrachter.

dTb

Vor dem Hintergrund, daß (soviel ich weiß) nicht jedes Land die Nationalflagge zum Führen als Heimatflagge am Heck der Schiffe vorschreibt, ist das aber schon Ok so.
Ich finde dagegen problematisch, daß sich der Artikel bezüglich der Hochseefischerei selbst widerspricht: erst gehört Fischfang zum "Zweck" der Handelsmarine dazu, dann werden aber Fischereischiffe nicht dazu gezählt. IMHO ist letzteres auch richtig, aber das muß ein Fachmann präzisieren. Bei der Gelegenheit ließe sich dann evtl. auch gleich Matts Frage oben beantworten (evtl. nach Hochseehandelsflotte, Binnenschiffahrtsflotte, Hochseefischereiflotte unterscheiden?). -btl- 18:15, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Meines Wissens gibt es keinen Flaggenstaat (so nennt man die Staaten, die ein Seeschiffsregister führen), der das Führen der Nationale nicht vorschreibt. Will sagen: Alle Seeschiffe, egal welcher Nationalität, fürhren, wenn sie einen Hafen anlaufen ihre Landesflagge. Wenn auch nicht immer am Heck, aber dass ist eine andere Sache und würde hier zu weit führen... Die Fischerei im ersten Teil habe ich gelöscht, denn in der Tat gehört die nicht zur Handelsmarine.--El Almirante 21:19, 9. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Handelsmarine

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Meines Wissens gibt es die Handelsmarine nur im Kriegsfall. Sie besteht dann aus allen Handelsschiffen, die im Auftrag der (Kriegs-)Marine und meist unter einem "militärischen" Kommandanten (zusätzlich zum Kapitän), aber sonst mit ihrer zivilen Besatzung unterwegs sind, etwa um Nachschub oder Truppen zu transportieren.

So sehe ich das eigentlich auch. Der Artikelname sollte "Handelsschifffahrt" lauten. --OsakaJo 10:18, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten
So ist es auch. - Ich habe selber 1964 als 3.O. beim NDL an einer NATO-Übung (Geleitzugfahren im Atlantik) teilgenommen. Neben unserem Kapitän war ein höherer Marineoffizier an Bord. Den Dienstrang habe ich vergessen. Der Mann war meistens (auch nachts) mit auf der Brücke. - Von Handelsmarine hat auch da kein Mensch gesprochen. -- Buonasera (Diskussion) 10:25, 23. Jun. 2016 (CEST) ..... wobei ich im Nachtrag allerdings nicht unerwähnt lassen darf, dass in den 50iger- und noch in den 60iger Jahren bei der Handelsschiff(f)ahrt nicht wenige Besatzungsmitglieder der ehemaligen Deutschen Marine ihren Dienst taten. Solche gab es anfangs sogar in der Ausbildung auf den damaligen Schiffsjungenschulen. - Was ich sagen will ist, südlich von Hannover haben die meisten Leute zur damaligen Zeit die Begriffe sowieso durcheinander geschmissen bzw. Marine war ein Begriff, Schifffahrt eher nicht. -- Buonasera (Diskussion) 16:50, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Grundgesetzartikel 27

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Da „Handelsflotte“ auf diesen Artikel weiterleitet, wäre hier auch der Ort für jemand mit Ahnung, ein paar Worte über Sinn und Hintergrund von Art. 27 GG zu verlieren, der kurz und bündig lautet: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Ich bin sicher nicht der erste Staatsbürger, bei dem dieser Text mehr Neugier als Verständnis geweckt hat. --Barbulo 21:30, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Insbesondere, da unter Schiffsregister steht, dass Deutschland ein „Zweitregister“ eingerichtet hat. Wieso ist das dann nicht verfassungswidrig? --91.8.225.49 07:18, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wozu ist der Artikel 27 gut und wie ist er zu verstehen? Was wäre, wenn man ihn weggelassen hätte? --95.118.30.60 13:31, 8. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wenn Du allgemeine Fragen hast, die sich nicht auf den Artikel selber beziehen, wende Dich bitte an die Wikipedia:Auskunft. Gruß, --KuK (Diskussion) 13:58, 8. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich habe mich heute mit der gleichen Frage wie Nutzer 95.118.30.60 auf den Wikipedia-Artikel zubewegt. Die zurückweisende Antwort von KuK findet sich leider vielfach bei Wikipedia. Lösungsvorschlag: Grundgesetz-Kommentar zu Art. 27 lesen, entweder in der nächsterreichbaren guten Bibliothek oder, wo nicht gegeben, evt. mal freundlich bei einem Anwalt nach seinem alten GG-Kommentar fragen. --94.220.13.10 00:25, 3. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Moin zusammen! @Barbulo: Der Artikel 27 des Grundgesetzes wurde erst recht spät eingebaut und hat gleich oder ähnlich formulierte Vorläufer in der Weimarer Republik, dem Deutschen Reich und dem Norddeutschen Bund. Seine beabsichtige Wirkung besteht im Prinzip aus der Feststellung des Rechtsstatus der Handelsflotte aus dem sich Völker- und Seerechtliche Rechte für die darin zusammengefassten Schiffe herleiten lassen. Vor dem Hintergrund der heutigen Rechtslage wird in jüngerer Zeit häufiger die These aufgestellt, daß der Artikel inzwischen nicht mehr notwendig ist. Darüber hinaus streiten die damit befassten Juristen allerdings auch darüber, ob sich aus dem 27er eine Verpflichtung des Staates zur Sicherung der Existenz einer Handelflotte ergibt (auch im Hinblick auf ihre Transportfunktion für einen exportorientierten Staat und die Zugriffsmöglichkeit im Krisenfall). Gruß in die Runde, --SteKrueBe 08:34, 4. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Lemma

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Ist der Artikel dünn oder das Lemma falsch? Wie schon am Ende des Intro geht's eigentlich nur um die deutsche Handelsmarine. Die interessiert in der deutschen WP auch am meisten; aber was soll dann der Red Ensign und die Karte mit der Zahl der Handelsschiffe? Meiner Meinung nach sollte das Lemma verschoben werden: Entweder "Handelsmarinen" (mit Ausbau und Separierung des allgemeinen Teils) oder "Deutsche Handelsmarine". Die 2. Lösung hielte ich für besser, weil dann die Reedereien aufgelistet und die Probleme der Handelsschiffahrt (Ausflaggung, Arbeitsverträge, Steuern) erörtert werden könnten. Die Marinen anderer Nationen können als HA-Links erscheinen.--Mehlauge (Diskussion) 00:06, 22. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Moin Mehlauge! Das Lemma Handelsmarine ist in der Form erstmal richtig, da Lemma in der deutschen WP bis auf wenige Ausnahmen in der Einzahl gefasst werden sollen. Inhaltlich hast Du mit deinem Vorschlag tatsächlich recht. Um regelkonform zu arbeiten wäre meine Idee, einen eigenen Artikel über die deutsche Handelsmarine anzulegen, Inhalte aus diesem Artikel dort einzuarbeiten und den Artikel hier mit den Grunddefinitionen zum Thema Handelsmarine zu belassen. Groets, --SteKrueBe 10:13, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Danke. Einverstanden [1]?--Mehlauge (Diskussion) 10:23, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
PS: "Deutsche Handelsmarine" oder "Deutsche Handelsschiffahrt"? Siehe oben.--Mehlauge (Diskussion) 10:39, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Moin nochmal! Mhmm, es kommt dabei etwas auf angestrebten Fokus an, würde ich sagen. Unter dem Lemma Deutsche Handelsmarine müsste man sich aufgrund der gesetzlichen Definition stärker auf das konzentrieren, was unter deutscher Flagge passiert während man unter dem Lemma Deutsche Handelsschiffahrt etwas weiter ausholen könnte. Groets, --SteKrueBe 15:54, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Danke. Der VDR spricht von "Handelsflotte".--Mehlauge (Diskussion) 09:36, 24. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Die einzige Quelle, die ich bislang sehen kann, ist das Grundgesetz, und das sagt "Handelsflotte". "Handelsmarine" ist wahrscheinlich falsch, da auf den Kriegsfall bezogen (siehe Diskussion oben). Deshalb sollte das Lemma "Handelsflotte" heißen. Mit Flotte sind die Schiffe gemeint. "Handelsschifffahrt" dagegen meint einen Wirtschaftssektor, also die Reedereien usw. --Jejko (Diskussion) 22:17, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Die Behauptung, Handelsmarine gebe es nur im Krieg, sehe ich nirgends belegt. Allerdings gibt es keine offizielle Definition. Gesichert scheint mir, dass die Gesamtheit der Handelsschiffe eines (unseres deutschen) Staates als Handelsflotte bezeichnet wird (Art 27 GG). Man kann auch akzeptieren, unter Handelsschifffahrt den gesamten damit zusammenhängenden Wirtschaftszweig zu verstehen. Unter Handelsmarine würde ich die Handelsflotte einschließlich ihres Personals und der notwendigen (staatlichen) Organisation zu vestehen. Dafür sehe ich jedoch keine belastbaren Quellen. Es ist als Platz für Diskussionen. Gruß, --KuK (Diskussion) 23:57, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Moin zusammen!
Die Begriffe "Handelsmarine" und "Handelsflotte" sind weitestgehend synonym. Neben dem rein wörtlichen Bedeutungsunterschied - Marine umfasst eine ganze Institution während Flotte rein technisch erstmal nur die Schiffe erfasst - ist der größere Bedeutungsunterschied vor allem darauf zurückzuführen, daß der Begriff "Handelsmarine" schon deutlich länger verwendet wird und somit auch ältere Bedeutungsinhalte mit beinhaltet.
Gruß in die Runde, --SteKrueBe 20:57, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Admiral der Handelsmarine?

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Wenn ich jemandem begegne, der sich als Admiral der Handelsmarine bezeichnet, veräppelt der mich dann?--2003:C3:7727:FB4D:824E:D16A:E285:7AA4 12:08, 8. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ja. Gruß, --KuK (Diskussion) 12:30, 8. Mai 2021 (CEST)Beantworten