Diskussion:Haushaltsplan

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 91.96.190.244 in Abschnitt Budgetrecht
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Haushaltsplan“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Haushaltsgrundsätze

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Haushaltsgrundsätze/prinzipien: Verdienen diese keinen eigenen artikel? --lg, senf 18:45, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt, Grüße--Wowo2008 (Diskussion) 14:35, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Konkrete Zahlen

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Ich vermisse die konkreten Zahlen der wichtigsten Haushaltsposten in Form einer kleinen Tabelle, damit man sich grob eine Vorstellung machen kann. --DuMonde 15:47, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Österreich, Schweiz

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Korrektur zur Einleitung: In der Schweiz wird der Haushaltsplan (SOLL) als „Budget” bezeichnet, nicht als „Rechnung”. Die Rechnung gibt die IST Zahlen nach Abschluss bekannt. -- Schützengarten 16:34, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

generell stell ich mir die frage wie österr./schweizer autorInnen mit den spezifika ihrer länder hier umgehen sollen, ich gewinne nämlich stark den eindruck dass viele begriffe des haushaltswesens anders sind, juristin bin ich allerdings auch keine... ist bspw. jmd eine sogenannte "soll-ist-reste-rechnung" oder eine "mehrphasenbuchführung" bekannt? --lg, senf 18:52, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
wieder: kammerer nie gehört, in ö vielmehr kämmerer. wobei kämmerer umgangssprachlich auch für beschäftigte in den arbeiter- bzw Wirtschaftskammern verwendet wird (weniger als selbstbezeichnung) --lg, senf 10:15, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Passage Änderung ???

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"So lässt sich leicht ermitteln, wie viel Geld der Dienststelle (zum Beispiel dem Bereich eines Ministeriums) im laufenden Haushaltsjahr (beispielsweise für die Neuanschaffung von Büromaterialien) zur Verfügung steht."

Bitte das "leicht" streichen! Nicht wissenschaftlich, da relativ! (nicht signierter Beitrag von 83.221.230.140 (Diskussion | Beiträge) 21:14, 26. Jul 2009 (CEST))

Bundeshaushaltsplan 1949

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Das Bild mit den Haushaltsplänen 1989 und 1949 gefällt mir nicht sehr. Es soll wohl den Schluss nahelegen, dass die Verwaltung immer größere Papiertiger verfasst. Eine Aussage die (zumal unbelegt) nicht enzyklopädisch ist. Zu beachten ist außerdem, dass der Plan für 1949 gar nicht das gesamte Jahr 1949 umfasste. Der erste Bundestag konstituierte sich ja erst am 7. September 1949. Das Gesetz mit dem Haushaltsplan 1949 stammt vom 7.6.1950. Also über ein halbes Jahr, nachdem das Rechnungsjahr schon beendet war. Auf der anderen Seite ist eine Veranschaulichung des "aktuellen" Umfang des Bundeshaushaltes tatsächlich wünschenswert. Wenn ein Vergleich mit einem früheren Haushalt dann doch bitte mit dem Haushalt 1950. --92.229.229.122 01:36, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Liste der Länder nach Haushaltsdefizit

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Bei der CIA gibt es einer Liste der Staatshaushalte https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/fields/2056.html?countryCode=zi&rankAnchorRow=#zi Damit könnte jemand der es beherscht sortierbare Listen zu erstellen eine entsprechende Seite erstellen --Antemister 13:46, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Dachlastig

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Der Artikel ist sehr auf den deutschsprachigen Raum bezogen. Haushaltspläne gibt es überall auf der welt, sollte etwas allgemeiner sein--Antemister 21:24, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 22:42, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Siehe auch

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Kann man die etwas aufräumen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:57, 11. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Budgetrecht

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Einen eigenständigen Artikel Budgetrecht gibt es nicht. Wer das Lemma anwählt, wird auf diesen Artikel weitergeleitet.
Das ist bedauerlich, weil sich die USA 1776 unter dem Schlachtruf: "No taxation without representation" für unabhängig erklärten.
Das Budgetrecht ist das Machtinstrument der Legislative schlechthin (auch in den USA). Keine Maßnahme ist wirksamer, als wenn aufmüpfige Abgeordnete der Exekutive „den Geldhahn zudrehen“.
Diese eher politische Betrachtungsweise fehlt dem Artikel völlig. Besser als entsprechende Ergänzungen wäre es wohl, die Weiterleitung von Budgetrecht hierher aufzuheben und einen eigenen Artikel zu verfassen, in dem neben dem o.a. Aspekt (1776) auch das BVerfG-Urteil zum „Vorbehalt des Möglichen“ zu behandeln wäre (das der Einklagbarkeit von sozialen Teilhaberechten enge Grenzen setzt). --CorradoX (Diskussion) 10:31, 25. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

In der Erstfassung des damals noch nicht weitergeleiteten Artikels „Budgetrecht“ ([1]) steht nur ein Satz. Warum dieser Extrem-Stub nicht ausgebaut wurde, anstatt den Artikel zu einem ganz anderen Lemma weiterzuleiten, ist mir schleierhaft. --91.96.190.244 17:17, 25. Aug. 2017 (CEST)Beantworten