Diskussion:Helmut Müller-Enbergs
Kurras
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen,
könnte die Info über die Enttarnung des Stasi-Spitzels K-H Kurras mit dessen Namen verlinkt werden?
-- Annette Wiechmann 88.75.221.137 20:01, 19. Nov. 2010 (CET)
- Kurras selber ist verlinkt. Was sollte noch verlinkt werden?--Sanandros (Diskussion) 08:08, 31. Dez. 2018 (CET)
Rechtliche Auseinandersetzung
[Quelltext bearbeiten]Die Formulierung zur rechtlichen Situation nach Rückzug der Klage ist zumindest unscharf. Es wurde - soweit ich die Quellen verstehe - eben gerade nicht entschieden, ob Müller-Enbergs das Ehepaar Deuling namentlich nennen darf. Das Gericht erklärte sich als unzuständig, wodurch es nicht zu einer Entscheidung in der Sache kam. Gleichzeitig haben die Deulings ihre Klage nicht weiterverfolgt. Es kommt dadurch nicht zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung. Damit wurde auf der einen Seite gerichtlich nicht festgestellt, dass Müller-Enbergs die Namen nennen darf, ebenso wenig wurde festgestellt, dass er die Namen nicht nennen darf. Folgender Halbsatz sollte - soweit nicht andere Quellen vorgelegt werden oder ich einen entscheidenden Punkt in den Quellen übersehen habe - umformuliert werden: „Damit darf Müller-Enbergs das Ehepaar Deuling namentlich nennen, [...]“ Konkret schlage ich vor es wie folgt zu formulieren: „Damit ist es Müller-Enbergs nicht untersagt, das Ehepaar Deuling namentlich zu nennen, [...]“ Der folgende Halbsatz zum Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen erschließt sich aus dem Kontext nicht. Da fehlt einfach die Information, dass es zunächst eine einstweilige Verfügung gab, die von der BStU unterschrieben wurde, von Müller-Ensberg jedoch nicht. --Häuslebauer (Diskussion) 10:26, 28. Okt. 2015 (CET)
- @Häuslebauer: Und wo ist die Info zur finden dass die Bstu die Unerlassung unterschirieben hat? Denn der Focus Link ist tot und ich konnte auf die schnelle keine neuer Link finden.--Sanandros (Diskussion) 08:10, 31. Dez. 2018 (CET)
Löschung des Abschnitts "Fall Deuling"
[Quelltext bearbeiten]@O.Koslowski: Ich bitte um die in Aussicht gestellte Begründung der Löschung des Abschnitts. Solche umfangreichen Änderungen sollten vorab auf der Diskussionsseite besprochen werden. --Koschi73 (Diskussion) 15:13, 7. Sep. 2021 (CEST)
- +1.--Tohma (Diskussion) 18:32, 7. Sep. 2021 (CEST)
- @Koschi73:,@Tohma:: Bitte entschuldigt die späte Reaktion, die Woche war ein wenig wild. Der Abschnitt griff in unzulässiger Art in die Persönlichkeitsrechte von Deulin ein. Es gab keinen „Fall Deuling“, und die gemachten Behauptungen wurden (auch) dem Verlag von Müller-Enbergs rechtskräftig untersagt. Sie sollten damit auch nicht in dieser Form in einem Abschnitt eines enzyklopädischen Artikes wiederholt werden. Das Wort „mutmaßlich“ rettet das in diesem Kontext nicht, weil die Zuschreibung nicht haltbar war. --O.Koslowski Kontakt 07:57, 13. Sep. 2021 (CEST)
- @O.Koslowski: Zunächst vielen Dank für die Erläuterung. Ich würde aber gern noch erfahren, aufgrund welcher konkreten Beanstandung die Entfernung erfolgte. Außerdem sehe ich noch keine Quelle für die Behauptung, dass die Behauptungen dem Verlag von Müller-Enbergs rechtskräftig untersagt wurden. Die Verweigerung des Rechtsschutzes für einen Mitarbeiter der ehem. BStU-Behörde ist auf jeden Fall erwähnenswert, ggf. mit einer Abkürzung des Familiennamens des Betroffenen. Die bisherige Begründung für die Entfernung überzeugt mich jedenfalls leider noch nicht. --Koschi73 (Diskussion) 14:00, 14. Sep. 2021 (CEST)
- Dem Verlag wurde es durch das Urteil des LG Hamburg vom 5.2.2010 (!) untersagt. Die Geschäftsnummer des Urteils ist die 324 O 171/08. Wenn der Vorfall beschrieben werden kann, ohne dass das Urteil unterlaufen wird, dann gerne. -- O.Koslowski Kontakt 07:30, 15. Sep. 2021 (CEST)
- Du bringst hier offenbar verschiedene Verfahren durcheinander. (Was angesichts der hohen Anzahl auch kein Wunder ist.) In dem von dir angegebenen Verfahren 324 O 171/08 ging es nicht um Müller-Enbergs, sondern um seinen Kollegen Georg Herbstritt. Die Stasi-Unterlagenbehörde bzw. ihr Rechtsnachfolger geht mit dem Fall Deuling jedenfalls entspannter um als du. In der soeben von mir abgerufenen Publikation Hauptverwaltung A (HV A ): Aufgaben – Strukturen – Quellen [1] heißt es: „Wolfgang und Barbara Deuling haben am 23.1.2008 eidesstattlich versichert, »zu keiner Zeit bewusst und/oder gewollt mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zusammen gearbeitet« zu haben. Das Hanseatische OLG Hamburg folgt ihnen hierin, indem es die Behauptung für unzulässig erklärte, Wolfgang bzw. Barbara Deuling seien als Bundesbürger bzw. Bundesbürgerin »wissentlich und willentlich für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR tätig gewesen«. OLG Hamburg, Urteile v. 3.5.2011 – Az. 7 U 27/10, S. 5, sowie 7 U 26/10, S. 5.“ Deuling und seine Frau werden also durchaus nach wie vor namentlich erwähnt, ebenso übrigens die Darstellung im Artikel Wolfgang Deuling. Deshalb halte ich eine komplette Löschung des Abschnitts nach wie vor für verfehlt. --Koschi73 (Diskussion) 18:42, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Wenn die Behauptung „XYZ hat dies und jenes getan“ per Gerichtsbeschluss untersagt ist, dann hat sie auch als Zitat zu unterbleiben. In einem solchen Fall zu schreiben: „Die Behauptung, XYZ habe dies und jenes getan, wurde vom Landgericht ABC untersagt“ unterläuft den Sinn des Gerichtsbeschlusses, indem sie die Person XYZ weiterhin öffentlich dem Verdacht aussetzt. --Mussklprozz (Diskussion) 09:55, 17. Sep. 2021 (CEST)
- @Mussklprozz: Du bist also der Meinung, dass die aktuelle Formulierung auf der Seite des Rechtsnachfolgers des BStU den Gerichtsbeschluss unterläuft? Dann müsste allerdings auch der Artikel zu Wolfgang Deuling geändert werden. --Koschi73 (Diskussion) 14:49, 18. Sep. 2021 (CEST)
- Wenn die Behauptung „XYZ hat dies und jenes getan“ per Gerichtsbeschluss untersagt ist, dann hat sie auch als Zitat zu unterbleiben. In einem solchen Fall zu schreiben: „Die Behauptung, XYZ habe dies und jenes getan, wurde vom Landgericht ABC untersagt“ unterläuft den Sinn des Gerichtsbeschlusses, indem sie die Person XYZ weiterhin öffentlich dem Verdacht aussetzt. --Mussklprozz (Diskussion) 09:55, 17. Sep. 2021 (CEST)
- Du bringst hier offenbar verschiedene Verfahren durcheinander. (Was angesichts der hohen Anzahl auch kein Wunder ist.) In dem von dir angegebenen Verfahren 324 O 171/08 ging es nicht um Müller-Enbergs, sondern um seinen Kollegen Georg Herbstritt. Die Stasi-Unterlagenbehörde bzw. ihr Rechtsnachfolger geht mit dem Fall Deuling jedenfalls entspannter um als du. In der soeben von mir abgerufenen Publikation Hauptverwaltung A (HV A ): Aufgaben – Strukturen – Quellen [1] heißt es: „Wolfgang und Barbara Deuling haben am 23.1.2008 eidesstattlich versichert, »zu keiner Zeit bewusst und/oder gewollt mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zusammen gearbeitet« zu haben. Das Hanseatische OLG Hamburg folgt ihnen hierin, indem es die Behauptung für unzulässig erklärte, Wolfgang bzw. Barbara Deuling seien als Bundesbürger bzw. Bundesbürgerin »wissentlich und willentlich für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR tätig gewesen«. OLG Hamburg, Urteile v. 3.5.2011 – Az. 7 U 27/10, S. 5, sowie 7 U 26/10, S. 5.“ Deuling und seine Frau werden also durchaus nach wie vor namentlich erwähnt, ebenso übrigens die Darstellung im Artikel Wolfgang Deuling. Deshalb halte ich eine komplette Löschung des Abschnitts nach wie vor für verfehlt. --Koschi73 (Diskussion) 18:42, 16. Sep. 2021 (CEST)
- Dem Verlag wurde es durch das Urteil des LG Hamburg vom 5.2.2010 (!) untersagt. Die Geschäftsnummer des Urteils ist die 324 O 171/08. Wenn der Vorfall beschrieben werden kann, ohne dass das Urteil unterlaufen wird, dann gerne. -- O.Koslowski Kontakt 07:30, 15. Sep. 2021 (CEST)
- @O.Koslowski: Zunächst vielen Dank für die Erläuterung. Ich würde aber gern noch erfahren, aufgrund welcher konkreten Beanstandung die Entfernung erfolgte. Außerdem sehe ich noch keine Quelle für die Behauptung, dass die Behauptungen dem Verlag von Müller-Enbergs rechtskräftig untersagt wurden. Die Verweigerung des Rechtsschutzes für einen Mitarbeiter der ehem. BStU-Behörde ist auf jeden Fall erwähnenswert, ggf. mit einer Abkürzung des Familiennamens des Betroffenen. Die bisherige Begründung für die Entfernung überzeugt mich jedenfalls leider noch nicht. --Koschi73 (Diskussion) 14:00, 14. Sep. 2021 (CEST)
- @Koschi73:,@Tohma:: Bitte entschuldigt die späte Reaktion, die Woche war ein wenig wild. Der Abschnitt griff in unzulässiger Art in die Persönlichkeitsrechte von Deulin ein. Es gab keinen „Fall Deuling“, und die gemachten Behauptungen wurden (auch) dem Verlag von Müller-Enbergs rechtskräftig untersagt. Sie sollten damit auch nicht in dieser Form in einem Abschnitt eines enzyklopädischen Artikes wiederholt werden. Das Wort „mutmaßlich“ rettet das in diesem Kontext nicht, weil die Zuschreibung nicht haltbar war. --O.Koslowski Kontakt 07:57, 13. Sep. 2021 (CEST)
unklarer Satz
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel heisst es "1992–2019 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen beurlaubt." Es scheint hier mindestens ein Wort zu fehlen. Cyan22 (Diskussion) 00:46, 8. Dez. 2022 (CET)
- Ich habe jetzt "zeitweilig" eingefügt und den Hinweis in Klammern gesetzt. Ab wann genau er beurlaubt war, konnte ich noch nicht feststellen, vermutlich ab 2015 aufgrund seiner Tätigkeit beim Berliner Verfassungsschutz. --Koschi73 (Diskussion) 10:26, 8. Dez. 2022 (CET)