Diskussion:Hermann von Neuenahr der Jüngere
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Schiedrichter
Schiedrichter
[Quelltext bearbeiten]Ist das Wort „Schiedrichter“ so richtig? Was ist das? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 11:23, 9. Nov. 2022 (CET)
- Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedsrichter (natürlich mit „s“) (online)
- zur Schlichtung eines Streits berufener oder gewählter Vermittler, dem sich im Ggs. zum ordentlichen (I) Richter beide Parteien freiwillig unterwerfen; oft sind am Schiedsgericht vier S. tätig, die ihr Urteil nach dem Prinzip der Mehrheit (II) fällen, weshalb in Pattsituationen die Hinzuziehung eines (zuvor bestimmten) Obmannes oder Fünftmannes erforderlich ist; auch Sequester (Beleg 1743).
- Unter den Belegen z.B.: „eine person, welche einen streit entscheidet ..., welche man ... einen schiedsrichter, und wenn sie von beyden parteyen freywillig erwählet worden, einen schiedsfreund nennet.“ 1798 Adelung2 III 1442. Herzlicher Gruß Tomkater (Diskussion) 11:55, 9. Nov. 2022 (CET)
- Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich habe es gleich noch in der Liste von Persönlichkeiten aus Lugano und bei Johann Ghogreff korrigiert :) --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 12:23, 9. Nov. 2022 (CET)