Diskussion:Hessische Katastervorbeschreibungen
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Flora Weichlein
Der Artikel „Hessische Katastervorbeschreibungen“ wurde im Juni 2016 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 23.07.2016; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Das sieht doch schon recht gut aus. Vielleicht noch ein Abschnitt zur Würdigung des Quellenwerts? Sie könnten eigentlich auch in den Artikelraum gehen.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 18:14, 14. Jun. 2016 (CEST)
- §30 müsste Fruchtgenuss = Nießbrauch heißen. Fruchtgemäß gibt keinen Sinn. --Hannes 24 (Diskussion) 14:17, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Zitate bitte kennzeichnen. §1 -§44 ist zitiert? --Hannes 24 (Diskussion) 14:20, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Danke für die Hinweise, Hannes 24. §30 heißt es "Fruchtgemäß", da es sich auf eine Maßeinheit bezieht. In der Katastervorbeschreibung zu Borken heißt es hierzu:
§30 Fruchtgemäß
Ist hierselbst durchgängig das Homberger Gemäß in usu und hält ein solches Viertel 1 Viertel 4 Metzen Casselisches Maß.(Heinrich Albrecht (Bearb.): Borken 1777 (Hessische Ortsbeschreibung, Bd. 4). Marburg/Witzenhausen 1962, S. 29.)--Flora Weichlein (Diskussion) 14:44, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Danke für die Hinweise, Hannes 24. §30 heißt es "Fruchtgemäß", da es sich auf eine Maßeinheit bezieht. In der Katastervorbeschreibung zu Borken heißt es hierzu: