Diskussion:Hire and Fire
Der Satz "Nach deutschem Arbeitsrecht ist dieses Prinzip nicht realisierbar (siehe Kündigungsfrist, Kündigungsschutz)." entspricht meiner Ansicht nach nicht der Wahrheit und beschönigt das deutsche Arbeitsrecht.
Es gibt zwar einen gesetzlichen Kündigungsschutz und auch Kündigungsfristen, aber der Kündigungsschutz tritt erst nach 6 Monaten ein. Bis dahin kann der Arbeitgeber unter Beachtung von bestimmten Kündigungsgründen den Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Soweit auch meiner Ansicht nach kein "Hire and Fire".
Es gibt aber auch eine Hintertür, die tatsächlich ein "Hire and Fire" ermöglicht: "Nach § 622 Abs. 4 BGB können durch Tarifverträge abweichende, auch kürzere Fristen bestimmt werden, die dann im Geltungsbereich des Tarifvertrags auch von Nicht-Tarifgebundenen vereinbart werden können."
So passiert es aktuell im Tarifvertrag der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V), wo eine Kündigungsfrist von 2 Tagen vereinbart wurde. In der Praxis sieht es dann so aus, dass ein neuer Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag für den Einsatz bei einem Kunden eingestellt wird. Nach zwei Wochen hat der Kunde keinen Bedarf mehr und der Personaldienstleister spricht eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Frist von 2 Tagen aus. Das ist meiner Ansicht nach "Hire and Fire" und leider mit dem deutschen Arbeitsrecht realisiert. --Johor71 (Diskussion) (21:16, 24. Jan. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Überhaupt
[Quelltext bearbeiten]Hire and Fire ist doch keine deutsche Erfindung, wenn der Begriff schon englischsprachig übernommen wird, sollte auch auf Herkunft und Historie außerhalb Deutschlands Bezug genommen werden. Gwele kloz (Diskussion) 16:22, 16. Nov. 2024 (CET)