Diskussion:Hochhaus Herrengasse

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Invisigoth67 in Abschnitt Familienbesitz
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Geschoß - Geschoss

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Als Wiener, der sein "Österreichisches Wörterbuch" jederzeit gegen den Duden zu verteidigen bereit ist, würde ich es bevorzugen, die bisherige Schreibweise von Erdgeschoß beizubehalten. Grund (laut ÖWB):

Ge|schoß das, -es/-e, auch Geschoss; Wurfgeschoß|Erdgeschoß || -ge|scho|ßig, auch: geschossig (nur in Zusammensetzung wie zweigeschoßig)||

Ich berufe mich dabei auf die (wacklige) Einigung, österreich-bezogene Artikel in der in Österreich zulässigen Schreibweise verfassen zu dürfen. --GuentherZ 19:40, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Meine Geheimwaffe Duden: Wie sagt man in Österreich, Wörterbuch des österreichischen Deutsch gibt mir ebenfalls Recht:

Geschoß, das; -es, e: das -o- wird österr. (und süddt.) lang gesprochen und daher in allen Formen mit -ß geschrieben. * eingeschoßig usw. --GuentherZ 19:47, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Okay, gut, ich kannte das umgekehrt nur aus der Schweiz, weils da kein ß auf der Tastatur gibt. --Thomas doerfer 19:56, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kein Problem, wenn man will, kann man alles friedich ausreden, wie wir hier sehen ;-) Schönen Gruß aus Wien --GuentherZ 20:16, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

aus dem artikel ist nicht ganz klar ersichtlich, ob dieses gebäude noch existiert, formulierungen wie: "Das Gebäude umfasste 224 Wohnungen" "Dies machte das Hochhaus zu einer noblen Wohnadresse" sind nur beispiele etwas irreführender formulierungen, vielleicht könnte man das etwas klarer machen ... lg lobo -- 77.119.11.49 07:12, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Hallo! Wie das Beweisfoto zeigt, steht das Hochhäuschen noch. ;-) Was ich mit den von dir kritisierten Formulierungen ausdrücken wollte, war, dass ich nicht weiß

Der Abschnitt "Architektur" endet mit dem Halbsatz: "In den letzten drei über Schnellaufzüge erreichbare Stockwerken war" ... ? -- 77.119.111.90 11:54, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Gute und berechtigte Frage. Da scheint wem was passiert zu sein. --GuentherZ 19:32, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Unterdessen ist der Schaden behoben. --GuentherZ 19:43, 18. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Fehlinformation im Artikel

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Im Artikel wird Gerald Matt als Bewohner genannt, als Quelle ein Presse-Artikel über Matt und Christian Rainer angeführt. Dort steht aber nicht, dass Matt im Hochhaus Herrengasse wohne, sondern Rainer:

"Matt macht morgens – auf dem Weg von seiner Naschmarkt-Wohnung zum Büro – stets kurz Halt im Café Sperl. Für „einen kleinen Braunen und die Zeitungen“. Rainer hingegen sagt: „Ich hasse Kaffeehäuser. Ich halte das für geschwätzigen Zeitvertreib.“ Er liest Zeitungen lieber in seiner kleinen Wohnung im Dachgeschoß des 1931 erbauten Hochhauses in der Herrengasse mit Blick über Wien oder im Büro." (http://diepresse.com/home/leben/546173/Matt-und-Rainer_Zwei-Dandys-kaufen-Anzuege) (nicht signierter Beitrag von 80.108.45.62 (Diskussion) 20:42, 27. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

ältestes Hochhaus

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In dem Artikel wird behauptet, dass es das älteste Hochhaus Wiens wäre. Jedoch behautete der Hochbauproffessor der TU-Wien in einer Vorlesung, dass das nicht stimme, da der Kornhäuselturm (1825-1827) älter sei und der Kronhäuselturm das älterste Hochhaus Wiens wäre. Ich konnte auf die schnelle keine guten Quellen zu der Aussage finden:

Quellen dass das Hochhaus Herrengasse das älterste wäre liegt vl. einfach nur an einer besseren Vermarktung.  — Johannes Kalliauer(E-Mail) - Diskussion | Beiträge 11:53, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die angeführten Restaurant-Links haben offensichtlich nichts mit dem Kornhäuselturm zu tun außer Namensgleichheit.
Im Artikel zu Hochhaus steht die Definition für Hochhaus mit 22 Metern für den Boden der obersten Etage.
Das könnte beim Kornhäuselturm bei 9 Stockwerken knapp werden. Genaueres konnte ich nicht finden. Vielleicht der Herr Hochbauproffessor? --Thomas Ledl (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Definitionen von „Hochhaus“ sind sehr wiedersprüchlich[1], deshalb ist es mMn idR nicht möglich ein "Hochhaus" als älterstes Hochhaus zu bezeichen, in Deuschland gilt die Hochhausrichtlinie welche von 22m[1][2] spricht, jedoch legt die Bauordnung von Wien im §7f Hochhäuser erst ab 35m[1][3][4] fest, in Niederösterreich hingegen ist ein Hochhaus ein Hochhaus ab 25m[4][5]. Die in OIB-Richtlinien (OIB..."Österreichisches Institut für Bautechnik") sprechen hingegen von einem Hochhaus sofern: "Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m"[6], diese trat mit 2007/2008[1] in Wien in Kraft.
Ich konnte die Höhe des Kornhäuselturmes nicht finden, aber mit 9Stockwerken ist es hinfällig/offensichtlich, dass er die 22m klar überragt, es muss sich sogar die in der OIB-Richtlinien geforderten 22m Fluchtniveau ausgehen (Außer es gibt in den oberen Geschoßen keine Aufenthalsträume mehr), aber nicht die nach aktueller Wiener Bauordnung geforderten 35m. Da es die Bauordnung damals nicht in dieser Form gegeben hat, ist es fraglich, welche Kriterien man für das "älterste" Hochhaus heranzieht. Es wäre doch schon komisch, wenn aufgrund von Gesetzesänderungen sich jedes mal das älterste Hochhaus ändern würde.
[1] Kolbitsch Andreas: HBKⅡ Hochbaukonstuktionen Ⅱ LVA-Nr 206.101. Grafisches Zentrum an der Technischen Universität Wien, Wien Oktober 2015 Kapitel 0.3.1 Grundlagen zur Bemessung und Kapitel 6.1 Begriff des Hochhauses
[2] Hochhausrichtlinie#Definition
[3] https://www.jusline.at/7f_Hochhaeuser_BO_fuer_Wien.html
[4] Bauklasse_(Österreich)
[5] meine Mitschrift in der Schule HTL Krems
[6] http://www.oib.or.at/sites/default/files/eb2.3_061011.pdf
 — Johannes Kalliauer(E-Mail) - Diskussion | Beiträge 15:31, 9. Feb. 2016 (CET) (Edit:20:32, 9. Feb. 2016 (CET))Beantworten
Nach meinem Verständnis stellt die (deutschsprachige) Wiki einen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und einer schriftlichen Referenz. In diesem Fall liegt weder die schriftliche Referenz vor, noch die Gebäudehöhe vom Kornhäuselturm. Die Abgrenzung zu den Gotischen Wohntürmen z.b. im Innenhof bei der Griechengasse scheint mir auch unvollständig.
Diese Diskussion als beendet zu bezeichnen und überhaupt die ganze Diskussion mit neun Links auf Lokale und hat gesagt zu beginnen finde ich anmaßend.
Ohne die Gebäudehöhe des Kornhäuselturms kann das so nicht stehen bleiben. --Thomas Ledl (Diskussion) 08:04, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Der Kornhäuselturm ist sogar nach der aktuellen Wiener Bauordnung ein Hochhaus, da er höher als 35 Meter ist. Er befindet sich im Bereich einer Stiegenanlage mit einem Höhenunterschied von fast 4 Meter, aber selbst wenn man die Höhe ab dem höchsten Geländepunkt (also am oberen Ende der Stiege) misst, ist der Turm lt. Stadtvermessung Wien 35.7 m hoch. Misst man ab dem unteren Ende der Stiege, ist er 39.3 m hoch. Dass das Hochhaus Herrengasse gemeinhin (aber nicht korrekt) als erstes Hochhaus bezeichnet wird, liegt wohl daran, dass es einerseits zum Zeitpunkt seiner Errichtung das höchste Wohnhaus war, und zudem dem Typus eines Wohn-Hochhauses doch gefühlsmäßig mehr entsprach als dieser senkrechte Klotz, der eher an einen Wehrturm erinnert und ursprünglich nur von Kornhäusel selbst bewohnt wurde. lg --Invisigoth67 (Disk.) 16:38, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Familienbesitz

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Bez. "Mit Stand 1. Oktober 2018 ist das Haus immer noch in Familienbesitz": Leider schweigt sich der Beleg auch dazu aus, im Besitz welcher Familie das Hochhaus ist. Die Familie Liechtenstein ist es wohl nicht mehr, denn die hat die Liegenschaft schon 1912 verkauft. --Invisigoth67 (Disk.) 21:12, 26. Okt. 2018 (CEST)Beantworten