Diskussion:Hypothek (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Hypothek(en)nehmer≟Sicherungsgeber
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hypothek (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Hypothek(en)nehmer≟Sicherungsgeber

[Quelltext bearbeiten]

Servus,
Soweit ich sehe, hat sich die Wortbedeutung des Hypothekengebers seit dem mittleren 19. Jh. vom Sicherungsgeber zum Sicherungsnehmer umgedreht – und analog für Hypothekennehmer. Das sollte im Artikel erwähnt werden (wird aber umständlich zu belegen sein).
Gruß, Ciciban (Diskussion) 03:58, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Das ist wie mit den Arbeitgebern, das waren bei Marx die Arbeiter, jetzt sind es die Firmen.--Ulf 12:35, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
In meinem Bekanntenkreis wird gerade diskutiert, ab welchem Alter man ein Hypothekendarlehen aufnehmen, also unterschreiben darf. Es dreht sich darum, ein 16-jähriger darf wählen, aber kein Hypothekendarlehen unterschreiben. Bitte im Artikel ergänzen. --2.205.128.237 19:27, 19. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Wahlrecht und volle Geschäftsfähigkeit sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Die Anfrage hat keinen Niederschlag im Artikel verdient.--Stephan Klage (Diskussion) 19:00, 25. Aug. 2024 (CEST)Beantworten