Diskussion:Immaterielles Gut
Unterpunkte
[Quelltext bearbeiten]Hallo Freunde, ich denke die beiden Unterpunkte der immateriellen Güter, Rechte und Dienstleistungen, kann man nicht unterteilen in Konsum- und Produktionsgüter. Vielmehr unterteilt man die materiellen Güter in Konsum- und Produktionsgüter. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. LG Ulli--84.152.139.55 13:37, 10. Jan. 2008 (CET)
- Nehme alles zurück, habe mich schlau gemacht. Immaterielle Güter lassen sich doch in Konsum- und Produktionsgüter unterteilen. Viel Wind um nichts. LG Ulli--84.152.185.239 08:45, 11. Jan. 2008 (CET)
- Um solchen Wirrungen von vornherein zu begegnen, hab ich den Text mal etwas erweitert. Theoretisch kann der ganze Artikel auch mit in den Artikel über Wirtschaftliche Güter übernommen werden. Das lohnt sich beinahe nicht, dass zu zu trennen. --Nickaat 12:26, 11. Mär. 2009 (CET)
Immaterialgut
[Quelltext bearbeiten]Zum Vergleich der alte Artikel Immaterialgut:
- Immaterialgüter sind das ungegenständliche Vermögen. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Firmenwerte, Patente, geleistete Anzahlungen, Warenzeichen oder die Markenrechte zählen zum immateriellen Vermögen.
Grüsse, Simplicius 16:57, 23. Mär. 2009 (CET)
So ein Gehirnwäsche-Schwachsinn!
[Quelltext bearbeiten]Es gibt keine „immateriellen Güter“! Das ist ein Oxymoron! Etwas immaterielles kann man per Definition nicht besitzen. Das ist physikalisch unmöglich! (Zur Erinnerung: „Besitz“ ist etwas, über das wir die Kontrolle haben. Das ist bei Information deswegen physikalisch unmöglich, weil es physikalisch unmöglich ist, die totale Kontrolle über Information zu behalten, und gleichzeitig zu beweisen dass sie existiert. Weil man die Information dazu an andere weitergeben muss, deren Handlungen niemals komplett unter einem seiner Kontrolle stehen. (Ganz zu schweigen davon, dass sie das auch niemals sollten. (Siehe Artikel 2 Abschnitt 2 des Grundgesetzes: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“)))
Man kann sich das mit dem „Besitz“ von Immateriellem einbilden. Und die organisierte Kriminalität arbeitet hart daran, dass alle das tun. Die Realität interessiert das aber ’nen feuchten…
— 88.77.134.93 16:15, 10. Jan. 2012 (CET)
- magst du den Begriff Geistiges Eigentum lieber? 95.154.57.85 09:37, 8. Mär. 2013 (CET)
Falsche Definition?
[Quelltext bearbeiten]Laut 'Rechtslexikon.de' [1] ist der Begriff wesentlich weiter gefasst als der Artikel, der nur wirtschafliche immaterielle Güter beschreibt. Zitat: "Immaterialgut ist das unkörperliche, geistige Gut, z.B. Gesundheit, Freiheit, Ehre oder eine Idee. Das I. zeichnet sich dadurch aus, daß es nicht mit einem Geldwert meßbar ist. An Immaterialgütern können, wie auch an Sachen, Rechte bestehen (sog. Immaterialgüterrechte). Beispiele sind das Urheberrecht, das Patentrecht, das Warenzeichenrecht oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei der Verletzung von I. entsteht ein immaterieller Schaden, der nach spezialgesetzlichen Regelungen (z.B. § 12 BGB, §§ 97 ff. UrhG) oder u. U. auch nach § 823 I BGB zu ersetzen ist (das I. ist dann in aller Regel unter den Begriff sonstiges Recht i.S.v. § 823 I BGB zu subsumieren)." --Emil Bild (Diskussion) 11:37, 28. Nov. 2012 (CET)
- Richtig, hier wird der Begriff "Immaterielles Gut" aus Sicht der Wirtschaftswissenschaften beschrieben. In der Rechtswissenschaft sind so genannte "Immaterialgüter" (man beachte den leicht unterschiedlichen Begriff) so definiert, wie du es zitierst. Man könnte den Artikel entsprechend erweitern oder einen neuen anlegen, ich wäre für letzteres. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:23, 28. Nov. 2012 (CET)