Diskussion:Immediatbau
Hierher kopiert: Dieser Begriff kommt in der Tat besonders oft für die Berliner Baugeschichte vor. Dieser ist jedoch keineswegs an diesselbe gebunden. Er ist keineswegs ein Berliner Spezifikum. Benutzer: Mario todte, 13:22, 13. Oktober 2005 (CEST)
- Hallo Mario todte !
- Ich habe (weiterhin) Bedenken: Die (wenigen) Suchmaschinen-Treffer außerhalb Wikipedia + Clone verweisen immer auf Bauten in Berlin + Brandenburg. Dort findet sich außerdem: ... Das Memhardtsche Haus war noch ein reines Wohnhaus, der Titelsche Bau hingegen schon ein königlicher Immediatbau - also der königlichen Verfügungsgewalt unterworfen. ... ([1]). dazu passt dann auch Immediat und das es eine "Königliche Immediat-Kommission" gab.
- Ich zweifle ja nicht das Lemma als solches an, ich halte nur die Definition für (möglicherweise) völlig falsch ... Gruß Hafenbar 19:52, 13. Okt 2005 (CEST)
Richtig. Da fehlte so einiges. Die bevorzugt zentrale Lage. Und der Rechtsträger, der ihre Entstehung verfügte. Benutzer: Mario todte, 18:36, 14. Oktober 2005 (CEST)
Nach meinem Kenntnisstand aus dem Potsdamer Blickwinkel waren Immediatbauten Bürgerhäuser, die der jeweilige König auf eigene Kosten errichten ließ und die dann den Grundstückseigentümern geschenkt worden sind unter der Auflage, sie im entsprechenden Zustand zu erhalten. Damit hatte der Herrscher einen Einfluss auf das Stadtbild und konnte die Architekten nach seinem Gutdünken auswählen. Stilistisch lässt sich lediglich der Zeitstil und der Architekturgeschmack der Hohenzollern an den Gebäuden ablesen. Weitergehende Einflüsse (Revolutionsarchitektur) sowie Kriterien der Lage sind mir nicht bekannt. Ich kann (noch) nicht sagen, wie es sich mit den im Artikel aufgelisteten öffentlichen Gebäuden verhielt. Der Potsdamer Immediatbaufonds wurde Mitte des 19. Jh. aufgelöst. -- Giorgio Michele 04:13, 19. Nov. 2008 (CET)
Das muß nicht falsch sein. Ist mit Sicherheit aber nur die halbe Wahrheit. Ich denke, das der Gedanke sich schon verwenden läßt.--Mario todte 13:46, 3. Dez. 2008 (CET)
Das ist geschehen.--Mario todte 11:07, 15. Apr. 2009 (CEST)
Einleitungssatz
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beginnt mit "Immediatbauten sind zum einen Gebäude...". Was ist die andere Bedeutung? --TT 19:04, 26. Jan. 2010 (CET)
Definition
[Quelltext bearbeiten]1. Die Definition ist falsch, weil zu allgemein. Entscheidend ist nicht der palastartige Charakter, sondern der "Staat" als Bauherr. Das muss im ersten Satz kommen. 2. Weise bitte eine Belegstelle nach, in der dieser Begriff für Bauten außerhalb Brandenburg-Preußens benutzt wird. --Quinbus Flestrin 10:47, 10. Apr. 2011 (CEST)