Diskussion:Inquisitionsverfahren

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Neun-x in Abschnitt Abschaffung der Inquisition in Sachsen - 1770 ?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Inquisitionsverfahren“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hi, fände gut, wenn du zur genaueren Zuordnung ein paar historische Daten ergänzen könntest! Diana 16:26, 6. Nov 2003 (CET)

Das Inquisitionsverfahren löste die bisher angewandten Akkusationsverfahren und Infamationsverfahren ab...

Also, ich würde das gerne im Artikel auch zeitlich belegt haben, weil das sonst so aussieht, als wäre das Inq-V ein intellektueller Fortschritt gegenüber dem Akk-V. Wieso bieten eigentlich Akk-V und Inf-V "viele Möglichkeiten zum Manipulieren des Prozesses"?--Yanestra 22:01, 25. Apr 2006 (CEST)

Vergangenheit?

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Der Artikel sollte vielleicht in o.g. Form umgewandelt werden? Zumindest die Abschnitte, die im Mittelalter liegen? --Alexander.steffens 00:32, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Heilige Inquisition vs. Inquisitionsmaxime

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Es besteht im Artikel offenbar eine deutliche Verwechslung zwischen der Inquisitionsmaxime (engl. Inquisitorial system), zu deutsch Amtsermittlungsgrundsatz, die auf Justinians Corpus iuris civilis zurückgeht, und dem kirchenrechtlichen Inquisitionsverfahren der Heiligen Inquisition, das sich durch die Verschmelzung jeglicher Prozeßparteien zum allmächtigen klerikalen Inquisitionsrichter und die Einführung der Folter auzeichnete. Anders ist diese ganze Lobhudelei auf die religiöse Folterei, die fast tausend Jahre jünger als die Inquisitionsmaxime ist, auch gegenüber dem vorigen relativen Grad an Rechtssicherheit im Akkusationsprozeß, nicht zu erklären. Auf dieser Verwechslung zwischen kirchlichem und weltlichem Recht beruht offenbar auch der Verweis auf die lothringische Rechtspraxis. --TlatoSMD 12:56, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

So, habe das mal grundlegend zu überarbeiten versucht. --TlatoSMD 04:46, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Site "Mittelalter Zeit – Die Inquisition" existiert nicht mehr. Bitte löschen!

Tatjana Stöckler (Sorry, hab vergessen mich anzumelden!)

Mängel des Inquisitionsverfahrens

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Wünschenswert wäre, wenn jemand das altdeutsche Zitat "Jtem so balldt der angeclagt..." übersetzen würde und dessen Quelle unter einem separaten Titel angeben könnte. Zum Voraus besten Dank! --Spartanbu 11:32, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

ungeregeltes Regelverfahren

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Moin! Im Artikel steht unter der Überschrift Römische Königszeit: "Das Inquisitionsverfahren antiker Prägung stellte in der römischen Königszeit das Regelverfahren dar. Es war vollkommen ungeregelt und ... ". Das ist widersprüchlich und sprachlich unschön. Könnte man auch Standardverfahren oder geübte Praxis schreiben? Grüße! --Bukk 17:48, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Zustand heute

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Also für mich liest sich das nicht unbedingt so, das Inquisitionsverfahren sei heute abgeschafft. Gewiß, der (systematisch, weswegen speziell Methoden der Wahrheitsfindung betreffende Dinge wie die Folter, bei allem Mitleid und Distanzierung, außer acht bleiben können) bedeutendste Unterschied ist, daß es nunmehr einen Staatsanwalt gibt. Im Inquisitionsverfahren waren Richter und Staatsanwalt dieselbe Person. Aber ansonsten ist es ja eben doch so, daß (im kontinentaleuropäischen Rechtskreis!; dies dürfte ein maßgeblicher Unterschied z. B. zum angelsächsischen sein) der Richter nach wie vor selbständig Wahrheitsfindung betreibt, d. h. in gewissem Sinne Inquisitor (wenn auch nicht mehr Verfolgungsbehörde) ist.--131.159.0.7 16:57, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Abschaffung der Inquisition in Sachsen - 1770 ?

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Im Text heißt es: "Aufgrund der Arbeiten des aufgeklärten Strafrechtsreformers Karl Ferdinand Hommel wurde das Inquisitionsverfahren 1770 im damaligen Kurfürstentum Sachsen abgeschafft."

Könnte jemand hierfür eine Quelle angeben? Ich beschäftige mich zurzeit mit dem Inquisitionsverfahren in Sachsen, von einer Abschaffung bereits 1770 weiß ich jedoch nichts. 1770 wurde durch die "General Verordnung wegen des Verfahrens in Untersuchungssachen" die Folter abgeschaft. Zu einer grundlegenden Umgestaltung der Rechtspraxis kam es in den 1830er Jahren, erst 1856 wurde der Inquisitionsprozess endgültig im Königreich Sachsen abgeschaft. Im Moment arbeite ich mit einer Inquisitionsakte von 1807 (Amt Rochlitz, Sachsen), ein weiterer Hinweis darauf, dass auch nach 1770 noch weiter inquiriert wurde. Vielleicht gab es ja trotzdem bereits 1770 irgendeine Art von Verordnung, die aber schließlich nicht umgesetzt wurde. Ohne Quelle dafür bin ich aber skeptisch. --Kaisching (Diskussion) 04:24, 24. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

+1 => gelöscht. --Neun-x (Diskussion) 12:47, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Nachtrag 1: hier (Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, § 211) steht auch nichts davon
Nachtrag 2: falls jemand Karl von Zahns Buch Karl Ferdinand Hommel als Strafrechtsphilosoph und Strafrechtslehrer. Ein Beitrag zur Geschichte der strafpolitischen Aufklärung in Deutschland (Ernst Wiegandt, Leipzig 1911) hat oder 'drankommt' - wäre schön wenn er mal reinschaut, ob da was zu der Frage steht.