Diskussion:Insolvenzrecht (Deutschland)/Archiv001
Verbraucherinsolvenz
Ich würde vorschlagen die Verbraucherinsolvenz in einen eigenen Artikel zu packen! Tomtomtom123 11:55, 12. Dez 2005 (CET)
Weblink entfernt
Habe Weblink www.schuldenabc.de entfernt. Es kann ja wohl nicht angehen, dass auf einer angeblichen Beratungsseite Kreditinstitute für neue Kredite werben und Rechtsanwälte Werbung für ihre Dienstleistung machen. --Putput 12:23, 14. Mär 2006 (CET)
Inhalte
von Insolvenz/Insolvenzverfahren/Verbraucherinsolvenz/Verbraucherinsolvenzverfahren sollten IMO zusammengeführt werden. --Bubo 容 23:16, 7. Dez 2004 (CET)
- Wenn sich kein Widerspruch regt, würde ich gerne folgendes tun:
- Was jetzt unter Insolvenz steht, gehört zu 90% zu Insolvenzverfahren
- Dopplungen zu Verbraucherinsolvenzverfahren würde ich minimieren
- Verbraucherinsolvenz müsste dann auf Verbraucherinsolvenzverfahren weiterleiten.
Wäre das OK? --103II 12:43, 29. Mär 2006 (CEST)
Literaturhinweise
- Anne Koark Insolvenz und trotzdem schwul
- Klaus Schmeh Die 55 größten Flops der Wirtschaftsgeschichte - Krimis, Krisen, Kuriositäten (Redline Wirtschaft 2002), ISBN 3-832-30864-4
heute entfernt, da keine weiterführende Literatur zum Lemma. --Bubo 容 18:20, 17. Apr 2005 (CEST)
Warum ist das Buch von Frau Koark keine weiterführende Literatur, es schildert Ihre eigene Insolvenz und somit ist es wohl das einzige Buch, welches wirklich erzählt, wie sich eine Insolvenz anfühlt und was passiert, nicht auf rechtlicher Basis, sondern auf menschlicher!! Ich bin der Meinung man sollte es aufnehmen.
Namenlos,
damals behandelte diese Seite noch das, was jetzt unter Insolvenzverfahren steht. Darauf bezog sich der Kommentar wohl. Nachdem sich jetzt der Schwerpunkt verschoben hat, mag das anders aussehen. Das Buch kenne ich aber nicht und kann deshalb weiter nichts dazu sagen. Schöne Grüße, --103II 12:42, 17. Apr 2006 (CEST)
Einleitung GROB falsch !
Hallo,
Überschuldung ist einer der beiden Fälle für Insolvenzauslösung. Insolvenz kann ausgelöst werden a. durch Überschuldung (nicht bei natürlichen Personen) b. durch Zahlungsunfähigkeit (juristische und natürliche Personen) und c. durch drohende Zahlungsunfähigkeit (nicht bei natürlichen Personen).
Die derzeitige Einleitung stellt Insolevenz und Überschuldung gegenüber - das führt definitiv in die Irre.
Viele Grüsse,
Harald Brennecke (Insolvenzrechtler, www.brennecke-partner.de/insolvenzrecht)
- Hm, dann hast Du natürlich mehr Ahnung als ich. Aber wir hatten hier Insolvenz unterschieden vom Insolvenzverfahren und verstehen unter erstem ganz eng nur die Zahlungsunfähigkeit. Unter Insolvenzverfahren sind die Insolvenzgründe dann alle aufgeführt. Ist das nicht akzeptabel? Schöne Grüße, --103II 21:05, 11. Jun 2006 (CEST)
- Ich sehe das genauso wie Harald. Insolvenz liegt einerseits bei Zahlungsunfähigkeit vor, andererseits aber auch bei Überschuldung. Insolvenz und Überschuldung sind keine gegensätzlichen Begriffe, sondern ersterer umfasst auch den letzeren. Insofern ist die Einleitung also tatsächlich falsch.--Brainbug 13:32, 21. Jun 2006 (CEST)
- War mir eben beim lesen des ARtikels auch aufgefallen. Habe mich bemüht es richtig hinzubiegen. Entfernt habe ich: "Davon zu unterscheiden ist die Überschuldung. Diese liegt vor, wenn die vorhandene Haftungsmasse nicht ausreicht, um die Zahlungsverpflichtungen bei allen Gläubigern zu erfüllen."
- Gruß --Saibo (Δ) 21:30, 16. Aug 2006 (CEST)
→→Kann bei Insolvenz ein Haftungsbescheid in angriff genommen werden?
Ich habe schon das Inet durchforstet aber leider kein beispiel für einen Haftungsbescheid gefunden.
Was für Punkte müsen geprüft werden? Müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse dann auch geprüft werden? Auf was für Rechtlichen Grundlagen basiert ein Haftungesbescheid für zb. eine GmbH (§ 69 AO, § 34, 35 AO und weiter?)
Danke für die Hilfe
Caimy (nicht signierter Beitrag von 82.135.62.8 (Diskussion | Beiträge) 14:04, 22. Apr. 2009 (CEST))
Insolvenz - Konkurs - Bankrott - Pleite
Wenn ich mich richtig erinnere, haben den Begriff Insolvenz von der DDR geerbt bzw. übernehmen müssen. Vor 1990 sprach man in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich vom Konkurs. -
Sind folgende Aussagen richtig?
- Zu Kaisers Zeiten gab es nur den Bankrott.
- Die Pleite ist der volkstümliche Begriff.
- Letztendlich bezeichnen alle Begriffe die Zahlungsunfähigkeit einer Firma (oder neu, einer Person).
- Lediglich die rechtlichen Folgen und die Behandlung sind unterschiedlich. --Wilkinus 20:19, 28. Aug 2006 (CEST)
- Nein, zu Kaisers Zeiten gab es den Konkurs, den man jetzt meist Insolvenz nennt oder (umgangssprachlich) Pleite. Bankrott gab es und gibt es, aber das ist ein Straftatbestand und erfordert mehr als nur eine Insolvenz/einen Konkurs. --103II 00:20, 29. Aug 2006 (CEST)
Thema betrifft nur Deutschland - Schweizer Recht abweichend
Das ganze Thema handelt nur vom Deutschen Recht. Das Schweizer Recht kennt ähnliche Regeln und Vorschriften, nennt sie jedoch etwas anders. Ev könnte man das in der Einleitung vermerken? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.192.12.83 (Diskussion • Beiträge) 13:23, 16. Okt 2006 (CEST)) -- Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 17:33, 16. Okt. 2006 (CEST)
Kasten mit den bekannten Insolvenzverfahren Deutschlands
hab den kasten mit den bekannten insolvenzvervahren gelöscht, weil dieser kasten den übrigen text überdeckt. beim nächsten mal den kasten bitte vor oder nach dem text setzen.
- kann man da nicht einige Unternehmen entfernen? Einige davon scheinen so irrelevant zu sein, dass sie noch nicht einmal einen eigenen Artikel haben... --Ĝù dímelo Alфabet fūr Deutŝland 20:39, 20. Apr. 2007 (CEST)
- sehe ich auch so. zumindest den kasten ein bischen abspecken. --Caijiao 20:42, 20. Apr. 2007 (CEST)
- habe jetzt mal alle Unternehmen gelöscht, die keinen eigenen Artikel haben. --Caijiao 19:34, 25. Apr. 2007 (CEST)
Dito! Schlag mal einer ein Kriterium vor, welche Firmen in den Kasten reingehören und welche nicht? Insolvenzen der Größe BTV4U und 100,6 gibt es zu hunderten. --Siehe-auch-Löscher 10:35, 26. Mai 2007 (CEST)
- Mein Vorschlag:
- Ein insolventes Unternehmen gilt als bekannt, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- - das Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Insolvenz mind. 1000 Mitarbeiter
- - das Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Insolvenz einen Jahresumsatz von mind. 100 Mio €
- - die Insolvenz hat in der bundesweiten Presse oder gar Politik eine ausführliche Diskussion ausgelöst (z.B. Schneider, BenQ, Holzmann)
- - das insolvente Unternehmen war den meisten Bundesbürgern bekannt (z.B. Salamander, Grundig)
- Wenn das zu allgemein sein sollte, könnte man immer noch verschärfen, insb. reduzieren auf die Kriterien 3 und 4, die wohl für das allg. Interesse doch maßgeblicher sind als 1 und 2. - K. Nagel 16:03, 1. Dez. 2007 (CET)
Insolvenz und Bilanz
Falls es einen Zusammenhang zwischen Insolvenz und der Bilanz gibt, dann sollte er hier dargestellt werden. (Falls dies keinen Sinn macht bitte entfernen.) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.135.206.43 (Diskussion • Beiträge) 23:29, 14. Jul. 2008 (CEST))
- Gleich im zweiten Satz wird auf Überschuldung als Schnittstelle zwischen Insolvenz und Bilanz verwiesen. --[Rw] !? 09:09, 15. Jul. 2008 (CEST)
Resolvenz
Der Begriff hat sich definitiv noch nicht durchgesetzt - magere 74 Google-Treffer, von denen die meisten sich auf WP oder den Verein beziehen, welcher das Markenrecht an dem Begriff hat.
Auch inhaltlich waren die Ausführungen zu diesem Punkt fehlerhaft, da der gerichtliche Beschluss zur Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase eben nur die Schuldenfreiheit herstellt - und selbst diese beschränkt auf die Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages bereits bestanden einschließlich der hierauf angefallenen Zinsen (obwohl die Wohlverhaltensphase eigentlich neue Schulden ausschließt, aber Theorie und Praxis sind nicht immer deckungsgleich). Der gerichtliche Beschluss stellt jedenfalls nicht - wie behauptet - auch die Zahlungsfähigkeit wieder her, denn selbst ohne Schulden ist man nicht unbedingt zahlungsfähig, wo sollte das Geld auch herkommen? Nebenbei suggeriert Zahlungsfähigkeit auch Kreditwürdigkeit - und gerade die dürfte nach einem eben beendeten Insolvenzverfahren regelmäßig nicht gegeben sein. --Hmwpriv 14:10, 15. Aug. 2008 (CEST)
Insolvenzstrafrecht
Vielleicht wäre es interessant, einen Punkt über Insolvenzstraftaten hinzuzufügen. Z.B. wenn der Geschäftsführer es unterlässt, selbst rechtzeitig ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Oder wenn er trotz Wissens über die Zahlungsunfähigkeit Bestellungen tätigt (ist das überhaupt eine Insolvenzstaftat?). Dies ist nur als Anregung gedacht, da ich selbst zu wenig über dieses Thema weiß. --Lärchenholz 09:36, 9. Sep. 2008 (CEST)
- Wer Waren bestellt obwohl er weiß, dass er selbige nicht bezahlen kann, begeht strafrechtlich Betrug. Die Anregung mit dem Insolvenzstrafrecht ist gut, wobei das aber ein eigenes Lemma ist und hier höchstens einen „Nebenkriegsschauplatz“ bilden kann, bei dem auf den Hauptartikel Insolvenzstrafrecht verwiesen wird. Wobei wiederum zu prüfen ist, was es diesbezüglich in der WP schon gibt (früher hieß das beispielsweise Konkusverschleppung) ... Juristen an die Front äh ans Werk! --Hmwpriv 12:25, 9. Sep. 2008 (CEST)
nach Verschiebung
nach Rückverschiebung der allgemeien Begrifflichkeiten und derem genauen durchlesen zeigt sch, dass auch diese abschnitte ursprünglich deutschlandlastig/spezifisch verfasst waren, ich hab sie in Insolvenzrecht verallgemeinert - was hier für das verständnis über die einführug dort hinaus unabdingbar ist, bitte wiederherstellen (man kann meinen edit auch ganz revertieren, es ginge auch, denn text doppelt zu führen, bis er sich innerhalb der artikel soweit auseinanderentwickelt hat - jedenfalls sind die texte zu AT und CH hier unnötig, hingegen DE-spezifisches im allgemeinartikel (daher stehen die Europa-links, die irgendwie im AT-artikel versumpft sind, wieder im allgemeinartikel) - es ist nicht nötig, sie in jeden landesartikel wrder zu führen, da reicht ein siehe Insolvenzrecht #Weblinks zur Lage in der EU --W!B: 06:47, 16. Jun. 2009 (CEST)
- folgende beiträge 15:53, 16. Jun. – 14:49, 20. Jun. zu Diskussion:Insolvenzrecht#nach Verschiebung, hier off topic --W!B: 16:13, 22. Jun. 2009 (CEST)
Sollte man noch einen Eröffnungsbeschluß als Beispiel anführen?
entweder so oder abgeschrieben: http://www.sbl-rechtsanwaelte.de/insolvenzverfahren_rechtsanwalt_muenchen/dokumente/_getraenke.pdf --77.4.35.149 19:51, 16. Aug. 2009 (CEST)
Halte es nicht für sinnvoll hier einen Link auf eine private Seite zu machen. -- Jokaste (08:50, 26. Okt. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Überschuldung
Im Text wird gesagt, die Überschuldung sei ein deutsches Problem, da in anderen Ländern kein Insolvenzgrund. Nun sagt aber diese Quelle etwas anderes. Danach gilt in Luxemburg als Insolvenz, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen. Etwas ähnliches gibt es auch im Recht von Gibraltar. --Duschgeldrache2 10:36, 21. Okt. 2010 (CEST)
- Ach ja, den hier hamm wer auch noch: In Griechenland ist wohl Überschuldung in Verbindung mit Zahlungsunfähigkeit gleich Insolvenz. --Duschgeldrache2 12:17, 21. Okt. 2010 (CEST)
Insolvenzfähig(-keit)
ich kann leider scheinbar keine neuen artikel mehr erstellen. also hab ich gedacht ich schreib hier einfach mal rein es müsste mal einen artikel über die insolvenzfähigkeit geben. denn nicht alles ist insolvenzfähig.(ich weiß es nicht was nicht insolvenzfähig ist aber ich glaube z.b. eine gbr)
nur mal so es könnte doch einen artikel dazu geben denn um überhaupt insolvenz anzumelden müsste man doch erstmal insolvenzfähig sein! (nicht signierter Beitrag von 82.83.76.112 (Diskussion) 22:49, 21. Jan. 2009 (CET))
- Die GbR ist natürlich insolvenzfähig, es wird für eine GbR nur sehr selten ein (Eigen-)Antrag auf Insolvenz gestellt, da es in der GbR ja keine Haftungsbegrenzung gibt. Aus dem Stehgreif fallen mir nur die Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 InsO ein. Vielleicht noch die stille Gesellschaft und die Scheingesellschaft und evt. kirchliche Körperschaften, aber das müsste ich recherchieren. Aber die Frage der Insolvenzfähigkeit erachte ich für diesen Artikel oder gar einen eigenen Artikel als uninteressant. Viele Grüße --Xarorn 19:03, 11. Jan. 2011 (CET)
Abschluss des Insolvenzverfahrens: §141a FGG nicht mehr gültig
Tach auch, stelle gerade fest, dass das zitierte FGG schon länger keine Gültigkeit mehr hat. Nachfolger ist das FamG oder FamFG (oder so ähnlich - vergessen). Einen adäquaten Ersatz für den §141a habe ich dort aber nicht gefunden. Vielleicht ist ja jemand so kundig... --85.176.49.57 17:40, 2. Jan. 2011 (CET)
- Ist geändert in § 394 Abs. 1 Satz 1 FamFG. --Xarorn 21:33, 11. Jan. 2011 (CET)
Lateinisch "nicht lösend"?
Kann jemand diese Übersetzung bestätigen? ich hab das Wort "insolvens" als solches nicht in meinem Wörterbuch gefunden - setzt man das Wort aus "in-" und "solvere" zusammen, ergibt sich aber die Bedeutung von "auflösen". Damit wäre auch die Begriffserklärung "hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“" falsch. (nicht signierter Beitrag von 141.70.67.136 (Diskussion | Beiträge) 20:07, 5. Feb. 2009 (CET))
- Wie viele andere lateinische Verben hat auch das Verb solvere auch etliche Bedeutungen. So bedeutet es auch die Schulden bezahlen. Daher bedeutet insolvens ganz einfach nicht die Schulden bezahlend. Quelle: PONS Schülerwörterbuch Latein, 1. Aufl. 2007, ISBN: 978-3-12-517534-1 Harry8 14:56, 5. Feb. 2011 (CET)
Bundesregierung beschließt Gesetze?
Macht das nicht der Bundestag? "Im Rahmen der Finanzmarktkrise hat das Bundeskabinett Mitte Oktober 2008 eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen."--Wikiseidank (Diskussion) 13:05, 21. Nov. 2014 (CET)
- Ja, der Absatz war unvollständig. Die Gesetzes-Vorlage wurde vom Kabinett beschlossen, und dann vom Bundestag als Gesetz verabschiedet. Ich habe das im Text ergänzt. Sleske (Diskussion) 18:29, 24. Nov. 2014 (CET)
Zahlungsunfähigkeit
Warum wird man von "Zahlungsunfähigkeit" auf diesen Artikel weitergeleitet? Zahlungsunfähigkeit ist lediglich einer der möglichen Gründe für Insolvenz. Nachdem das auch oben angesprochen worden ist und der Artikel offenbar weiter geht als lediglich eine Insolvenz im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit zu thematisieren, wäre ein eigenständiges Lemma "Zahlungsunfähigkeit" erforderlich. Ähnliche Probleme ergeben sich auch beim Lemma "Überschuldung", das umgangssprachliche und rechtliche Definitionen vermischt.
Die "Zahlungsfähigkeit" im Zusammenhang mit beispielsweise Insolvenzverschleppung ist darüber hinaus gerade nicht identisch mit Insolvenz, sondern Tatbestandsmerkmal für eine Strafbarkeit des Geschäftsführers oder Vorstands, wenn er trotz Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz beantragt. --Flicka 19:32, 15. Sep 2006 (CEST)
wenn ein Rechtsträger weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeit begleichen kann <-- steht so nicht in para. 17 IO., Quelle? (nicht signierter Beitrag von 84.112.247.209 (Diskussion) 18:46, 4. Dez. 2015 (CET))
Insolvenz im Bundesstaat
Erstmal hier: Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat im Jahr 2005 ein Insolvenzverfahren für deutsche Bundesstaaten vorgeschlagen, zur Abwehr künftiger Finanzkrisen, siehe[1], Seite 17 -- Cholo Aleman 14:01, 25. Mai 2009 (CEST)
- Der Link führt nicht mehr zum angegebenen Ziel. MfG Harry8 12:37, 5. Dez. 2015 (CET)