Diskussion:Islamisches Zentrum Hamburg

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 08Linus in Abschnitt e. V.
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Kategorie islamistische Organisation?

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Ich würde diese Kategorie als passend erachten. Siehe den Abschnitt „Kontroversen“. 77.177.110.132 15:10, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin über die Kategorie nicht glücklich, weil sie a) wertend ist und b) es keine klare Definition vom Adjektiv "islamistisch" gibt. Ich würde es bei der Beschreibung im Text belassen wollen. --85.180.163.121 17:20, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Vielleicht sollte man gar nicht mehr zwischen "islamisch" und "islamistisch" unterscheiden? Nach dem Verhalten wäre Mohammed islamistisch gewesen (27 Kriegszüge, mehrere Mordaufträge, Akzeptanz der Hinrichtung von Kriegsgefangenen, Aufträge zu Folter), islamisch in unseren Sprachgebrauch wären dann nur Muslime, die zwar der Religion, nicht aber dem politischen Part des Islam folgen würden. (nicht signierter Beitrag von 2003:D3:7704:65A0:CEC7:DF47:D259:8692 (Diskussion) 12:41, 16. Nov. 2023 (CET))Beantworten

nicht die viertälteste Moschee Deutschlands sondern die fünftälteste Moschee Deutschlands

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Diese Moschee ist die fünftälteste Moschee Deutschlands

1. älteste Moschee Deutschlands: Moschee im Halbmondlager

2. zweitälteste Moschee Deutschlands: Wilmersdorfer Moschee

3. drittälteste Moschee in Deutschlands: Fazle-Omar-Moschee

4. viertälteste Moschee Deutschlands: Nuur-Moschee

5. fünftälteste Moschee Deutschlands: Islamisches Zentrum Hamburg (Islamische Zentrum Hamburg (IZH)) (nicht signierter Beitrag von 79.228.137.219 (Diskussion) 22:12, 1. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

ist das überhaupt relevant? Ob jetzt viert- oder fünftälteste ist doch eigentlich egal. Bei "älteste" wäre das noch erwähnenswert... (nicht signierter Beitrag von 2003:D3:7704:65A0:CEC7:DF47:D259:8692 (Diskussion) 13:08, 16. Nov. 2023 (CET))Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 13:13, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Vermischung von zwei Dingen im Artikel

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Für mich sieht es so aus, als ob der Artikel zwei Dinge vermischt, nämlich die Organisation des Islamischen Zentrums Hamburg und das Gebäude der Imam-Ali-Moschee. Ist das so, oder kann ich nur nicht erkennen, dass man da keine Trennung machen kann? Gruß --Dirts(c) (Diskussion) 09:30, 26. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Das ist so, das sind zwei Lemmata: Verein (verboten) und Moschee (steht noch, aber gehört jetzt der Bundesrepublik Deutschland). Mal schauen, vielleicht finde ich in den nächsten Tagen was Schriftliches dazu. --Avigdor Blaustein (Diskussion) 09:15, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Trennung von Gebäude- und Vereins-Artikel ist angebracht. Ich schaue auch mal nach Literatur. --Jensbest (Diskussion) 11:18, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Denkmalschutz

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Sie steht angeblich unter Denkmalschutz. Falls dies so ist wäre dies im Artikel aufzuführen.--Falkmart (Diskussion) 21:02, 19. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Bild als Quelle?

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Gibt es keine andere Quelle zur Referenzierung des aktuell letzten Satzes als die Bild? Gruß--Werner, Deutschland (Diskussion) 23:36, 16. Nov. 2023 (CET)Beantworten

5 weitere Vereine

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5 weitere Vereine verboten, die als "Teilorganisationen des IZH" gelten. Darunter ist, wenn ich das richtig verstehe, dass IZ in Frankfurt, bis jetzt ein Rotlink. Ich würde dafür plädieren, diese in einen Abschnitt zu packen. Sollte es bereits Artikel zu einzelnen geben, die keinen eigenständigen besonderen Anlass darstellen, würde ich diese hier vermerken und den anderen Artikel löschen und WL. --Jensbest (Diskussion) 11:04, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

"Geschichte"

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Die Geschichte des Vereins und der Moschee scheint ja ein wenig mehr zu umfassen (seit 1960) als aktuell im Abschnitt Geschichte vermerkt. Dies sollte nachgearbeitet werden. Entsprechend Baustein gesetzt. --Jensbest (Diskussion) 11:08, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Quellensammlung:

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--Jensbest (Diskussion) 00:08, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Bezüglich der https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Islamisches_Zentrum_Hamburg&diff=247078893&oldid=247078745 [Es ist sowieso geplant der Moschee in Hambirg einen eigenen Artikel zugeben. Anregung: Es ist sowieso geplant der Moschee in Hamburg einen eigenen Artikel zugeben, hier ein paar weitere Quellen ...

Wer sich an der Erstellung eines eigenen Artikels für die Moschee beteiligen will, der findet den Entwurf hier. --Jensbest (Diskussion) 23:47, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Gebäude

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Ist die Mosche nun in Staatsbesitz übergegangen und wird abgerissen? --2001:9E8:CAE0:C700:4C85:F80A:FC93:5CBF 11:15, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

DER SPIEGEL:
»Bei der Razzia soll das Vermögen des IZH und seiner Teilorganisationen beschlagnahmt werden – darunter nach SPIEGEL-Informationen die Blaue Moschee an der Außenalster. Sobald das Verbot bestandskräftig wird, geht das denkmalgeschützte Gebäude in das Bundesvermögen über. Gemeinsam mit dem Hamburger Senat will die Bundesregierung überlegen, was aus der Immobilie werden soll.« --JKowar (Diskussion) 11:21, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kann man eine Moschee einfach so abreißen? --Khatschaturjan (Diskussion) 23:13, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kirchen müssen vor Abriss oder anderweitgier Nachnutzung ja "entweiht" werden, vllt gibt es im Islam ein ähnliches Verfahren. Außerdem steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Ein Abriss ist unwahrscheinlich. Eine weitere Nutzung als Gebetshaus für shiitische Moslems ist wohl das Wahrscheinslichste, wenn die Trägerschaft geklärt wird. --Jensbest (Diskussion) 23:17, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PS: FAZ-Artikel zur Diskussion Nachnutzung. --Jensbest (Diskussion) 23:52, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In den gestrigen Tagesthemen wurde gemeldet, das Gebaeude solle weiterhin einer religioesen Nutzung zur Verfuegung stehen. Es wird also auf gar keinen Fall abgerissen. -- Juergen 185.205.124.3 01:12, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wer sich an der Erstellung eines eigenen Artikels für die Moschee beteiligen will, der findet den Entwurf hier. --Jensbest (Diskussion) 23:49, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

e. V.

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@08Linus, das ist kein richtiger Editwar, weil hier niemand ernsthaft behauptet, dass der Titel des Lemmas nicht auf e. V. endet - hier geht es nur um die Frage, ob das e. V. einen Beleg braucht, wie RudolfSimon meint, oder eben nicht, wie TapTun und ich meinen.

Du bist herzlich eingeladen, das e. V. mit oder ohne Beleg wieder einzustellen - ich gehe jedenfalls fest davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass der volle Titel des Lemmas in den Einleitungssatz gehoert.

Und um den separaten Beleg dazu koennen wir hier dann noch diskutieren, falls dazu wirklich jemand Lust haben sollte, was ich ehrlich gesagt nicht glaube. -- Juergen 185.205.124.3 01:08, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hier ist der richtige Platz, um einen Konsens zwischen diesen Änderungen herzustellen. Dazu reicht keine Zusammenfassungszeile. :) Schönen Abend --Linus (c’est la vie) 01:12, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, natuerlich. Ich habe auch nicht damit angefangen, wie Du der Historie entnehmen kannst, sondern habe mich nur am Boden gekringelt vor Lachen und dann konnte ich einfach nicht anders antworten :-)
Jedenfalls faende ich es aber toll, wenn Du inhaltlich auch Position beziehen wuerdest, ob da nun ein Beleg hingehoert oder nicht. Und wenn Dir dann niemand widerspricht, die von Dir bevorzugte Variante nach einer Schamfrist von ein paar Tagen wieder herstellen wuerdest.
Mir ist es eigentlich egal, welche Variante gewinnt, wie man der Versionshistorie entnehmen kann (ich habe ja beide versucht) - Hauptsache, es gewinnt eine. -- Juergen 185.205.124.3 01:21, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten


Auf dem Schild in der Bildmitte ist der Name "ISLAMISCHES ZENTRUM HAMBURG E.V." (sic) angegeben

Da es gerade Streit gibt, ob der Zusatz "e.V." angegeben werden sollte (ich bilde mir jedenfalls ein diesen Streit zu sehen): ich denke, wenn die Eigenschreibweise eines Vereins das "e.V." beinhaltet, dann sollten wir das so übernehmen.

In der Praxis wird das offenbar auch gemacht. Siehe z.B. Artikel zu Vereinen in Hamburg. --TapTun (Diskussion) 01:26, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Gehe ich mit – Zumal Belege auch eher im Fließtext und nicht in der Einleitung vorkommen soll(t)en. --Linus (c’est la vie) 01:31, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann nicht erkennen, wer hier der Meinung ist, dass der Zusatz "e. V." (bitte mit Leerzeichen) nicht angegeben werden sollte. Und deshalb sehe ich um diese Frage auch keinen Streit. -- Juergen 185.205.124.3 02:05, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eventuell die Pressemitteilung des Bundesanzeigers als Vorbild nehmen? --134.100.1.225 12:34, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Im Vereinsregister steht »Islamisches Zentrum Hamburg e.V.« ( https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml ) Mehr Quelle geht nicht. --JKowar (Diskussion) 12:49, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

e. V. von TapTun wieder eingefuegt und von niemandem revertiert. Damit hier erledigt. Danke, -- Juergen 86.111.153.141 00:22, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das ging ja schneller als gedacht.. ;) Schönen Abend! --Linus (c’est la vie) 01:06, 26. Jul. 2024 (CEST)Beantworten