Diskussion:Jährlichkeit und Jährigkeit

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von R2Dine in Abschnitt Einfache Sprache?
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Einfache Sprache?

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Also den Text muss eine KI geschrieben haben, das kann doch niemand verstehen. Wieso kann man zu Beginn nichat mit einfachen Worten erklären, was der Unterschied ist?

wer sagt, dass das nicht geht, soll versuchen andere zu finden, die sich das zutrauen. So ist der Text wertlos. --AndreasUndIch (Diskussion) 20:51, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Das ist weitgehend unbegründet und überhaupt unspezifisch.--Lysippos (Diskussion) 19:58, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die Kritik ist begründet. Jährlichkeit und Jährigkeit haben mit dem Haushaltskreislauf nichts zu tun. Es geht nur um die Aspekte "Feststellung des Haushalts" und "Haushaltsvollzug". Dafür ist jeweils ein bestimmter Zeitraum (Haushalts- oder Rechnungsjahr) maßgeblich. Beim Doppelhaushalt umfasst er eben zwei Kalenderjahre. Die Zitate von Findeisen/Trommer erscheinen aus dem Zusammenhang gerissen und verbessern den Artikel nicht. R2Dine (Diskussion) 08:57, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Eine völlig unspezifische Kritik (Was konkret ist unverständlich?) ist weder hilfreich noch konstruktiv. @R2Dine, du deutest nach eigenem Gutdünken. Auch das ist nicht konstruktiv.
In WP:WSIGA, ich hatte dich schon darauf hingewiesen, steht: „Unmittelbar nach der Definition sollte eine kurze Einleitung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Artikelinhalts folgen. Die Einleitung soll einen kurzen Überblick über das Thema ermöglichen und das Lemma in Grundzügen erklären.“ Genau das habe ich unter Bezugnahme auf entsprechende Fachliteratur nachgewiesen. Es wäre nun nach Klärung der Sache der Punkt, unbegründete Löschungen zu unterlassen. Mir scheint, dass du lediglich einen relativ aktuellen Fall der Bundespolitik (verfassungswidriger Haushalt) vor dem geistigen Auge hast.
Sorry, aber die Auffassung „haben mit dem Haushaltskreislauf nichts zu tun“ zeigt Unkenntnis über Regeln und Praxis. --Lysippos (Diskussion) 20:43, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wie schon andernorts gesagt, sollte der Artikel allgemeinverständlich geschrieben und die Kritik der Leser ernstgenommen werden. Und die Erläuterung anhand von (aktuellen) Beispielen erhöht die Verständlichkeit. Schönes Wochenende, R2Dine (Diskussion) 07:46, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Leider hat der Artikel durch Änderungen Dritter nicht an Allgemeinverständlichkeit tatsächliche Verbesserungen erfahren. Das kann man anhand der hier nicht angekündigten Artikelverschiebung (14:14, 17. Dez. 2023‎) sehen wie auch an deinen Einlassungen, die sich wiederholt als verbesserungsbedürftig erwiesen hatten. Auf die Kritik an deiner Aussage „haben mit dem Haushaltskreislauf nichts zu tun“ möchtest du wohl nicht eingehen? Kritik ist nur dann konstruktiv, wenn sie klar formuliert ist. Das ist natürlich ernstzunehmen. Darauf können wir uns hier sicher einigen. Das Lemma ist nicht dafür angelegt, um aktuelle Ereignisse darzustellen (die haben ein eigenes Lemma). Vielmehr entsprechen diese beiden Haushaltsgrundsätze der seit vielen Jahren vorgeschriebenen Alltagspraxis in den öffentlichen Verwaltungen (Bund, Land, Kommunen). Der „Tappe“ wurde von dir hier zweimal zitiert. Magst du mal diesen, seinen Text geflissentlich zur Kenntnis nehmen (erste PDF-Seite (original S. 139), der einführende Absatz)? Wie konntest du ihn übersehen. --Lysippos (Diskussion) 08:59, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Haushaltskreislauf am Beispiel des Bundeshaushalts

Dass Haushaltsfeststellung und Haushaltsvollzug alleine noch keinen "Kreislauf" ergeben (sondern noch Rechnungslegung und Rechnungsprüfung samt Entlastung dazu gehören) hattest Du inzwischen ja selber erkannt und die Einleitung entsprechend geändert. Im übrigen habe ich Tappe inhaltlich zutreffend zitiert. R2Dine (Diskussion) 08:18, 24. Aug. 2024 (CEST)Beantworten