Diskussion:Jagdrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Tilon3 in Abschnitt Katzen
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Änderung des Jagdrechts:Gesetzentwurf der Bundesregierung von Dezember 2012

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Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde im Dezember 2012 beschlossen. 178.3.22.118 14:47, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Kompetenzen Bund – Länder

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Der Artikel sagt gar nichts darüber aus, welche Bereiche durch Bundes- und welche durch Landesrecht geregelt werden. Wäre schön, jemand könnte ihn diesbezüglich ergänzen. Man vergleiche hierzu den Artikel Jagdrecht (Schweiz). Gruss, --Freigut (Diskussion) 16:11, 28. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Lieber Benutzer:Freigut, scheinbar bist du, wie ich, kein "Rechtsgelehrter". Trotzdem finde ich, dass zu deiner Frage eigentlich genug im Artikel mit entsprechenden Verlinkungen zu finden ist. Das BJagdG ist ein Rahmengesetz und die Landesjagdgesetze werden in diesem Rahmen gestaltet. Es wäre also ganz konkret zu vergleichen, wo Abweichungen zu finden sind. Das kann z.B. bei Einschränkungen zu Jagdzeiten für verschiedene Wildarten sein, aber nicht bei Erweiterungen der Zeiten. Der Jagdschein gilt bundesweit, ist in diesem Sinn also so zu gestalten, dass ein Jäger aus Schleswig-Holstein auch alles übers Gamswild kennen muss, so wie der bayrische Jäger sämtliche Enten- und Gänsearten kennen muss. Eine aktuelle Diskussion zu den Kompetenzen findet derzeit über die Frage bleifreier Munition statt. Kann ein Bundesland vorschreiben, dass nur noch solche Munition verwendet wird? Da bisher keine länderübergreifende Antwort gefunden wurde und inzwischen sogar auf europäischer Ebene Einwände erhoben werden, wird es vermutlich über kurz oder lang einen Musterprozess dazu geben. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 13:16, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Habe inzwischen im Lemma Jagdgesetz die neuesten Links zu den Landesjagdgesetzen aktualisiert.Gruß--Gabrikla (Diskussion) 13:58, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Danke, Gabrikla. Ich hätte mir im Artikel halt schon eine konkrete Kurzinformation gewünscht, die mitteilt, in welchen Bereichen die Länder autonom sind (so wie ich das für die Schweiz beim Jagdrecht und für etliche andere Rechtsgebiete gemacht habe), ohne dass sich der Interessierte gleich selbst in die verschiedenen Gesetze vertiefen muss. Eine Enzypklopädie ist dazu da, beispielsweise bei föderalismusrelevanten Rechtsartikeln die Situation auch hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung kurz darzustellen, sie darf sich nicht auf Zusammenstellungen von Links zu den verschiedenen Gesetzen beschränken (wie in der WP leider häufig). Natürlich meine ich damit nicht, dass es jetzt zwingend Deine Aufgabe als Nicht-Rechtsgelehrte wäre, die Zuständigkeiten aus den Gesetzen herauszuinterpretieren. Aber vielleicht arbeitet hier jemand mit, der hierüber schon Bescheid weiss? Gruss, --Freigut (Diskussion) 17:31, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Jagdschein

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Weiß jemand, seit wann es die Jagdscheinpflicht gibt? --217.248.124.23 13:32, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten

unsachgemäße Bearbeitung

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Die von Nutzer 188.110.53.27 mehrfach, z.T. unrichtigen Bearbeitungen, die noch nicht gesichtet wurden, kann ich leider nicht revertieren. Seit die Quelltextbearbeitung eingeführt ist, hab ich sowieso Schwierigkeiten. Jetzt ist das Lemma für mich unübersichtlich geworden. Vielleicht kann da mal einer ran, der die Wiki-Formalia besser beherrscht, als ich. Inhaltlich klinke ich mich danach wieder ein. Danke!--Gabrikla (Diskussion) 20:18, 13. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Die "unsachgemäße Bearbeitung" wurde von einem anonymen Nutzer wiederhergestellt. Da ich keine Lust auf einen Editwar habe, bitte ich einen anderen Experten aus dem Portal:Jagd um Sichtung. Ich setze noch einmal zurück. Vielleicht lädt das zur weiteren Bearbeitung ein. --Gabrikla (Diskussion) 19:33, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Hallo lieber Nutzer:Freigut, leider habe ich gerade ein Problem mit den Formalien. Es gibt etliche markierte Änderungen, die ich nicht sichten kann. Insofern weiß ich nicht, wie ich inhaltlich am Lemma weitermachen kann.Kannst du das nicht auf einen aktuellen Stand bringen? Zu der schon 2015 von dir gemachten Bemerkung zu Inhalten bezüglich Gesetzinterpretation kann ich als Laie nur anmerken, dass sich die Regelungen des Bundesjagdgesetzes m. E. nur noch auf die Erteilung des Jagdscheines beziehen. Alles Andere können die Länder in ihren Jagdgesetzen selbst bestimmen. Insofern haben wir in Deutschland eigentlich keine einheitliche Jagdgesetzgebung mehr. --Gabrikla (Diskussion) 14:34, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Grundsätzliche Überarbeitung der Abschnitte 2.2 bis 2.7

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Ich schlage vor, die Abschnitte 2.2 bis 2.7 neu zu gliedern und zu überarbeiten, weil ich sie im Moment etwas unstrukturiert finde. Mein Vorschlag (Inhalte nur stichpunktartig):
2.2 Rechtsinhaber
Grundbesitzer als Inhaber des Jagdrechts. Hier könnte evtl. auch die Überarbeitung des Jagdgesetzes (jetzt Nr. 2.7) integriert werden. Die Verpachtung kann hier stehen oder unten bei 2.4.
2.3. Dem Jagdrecht unterliegende Tierarten und Sachen
2.3 Reviersystem
Einteilung der Grundflächen in Jagdbezirke, auch Reviere genannt.
2.3.1 Eingejagdbezirke
2.3.2 Gemeinschaftliche Jagdreviere
2.4 Jagdausübung
Jagdschein / Jagdkarte, Jägerprüfung
Falls Ihr einverstanden seid, wisst Ihr wie man das technisch am einfachsten macht? Kann man das zum Überarbeiten irgendwie übersichtlich zwischenspeichern oder einen Entwurf machen? Wie geht das?--Bihlar (Diskussion) 16:56, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Natürlich kannst du das so versuchen. Allerdings ist zu fragen, ob durch die Verlinkungen im Text nicht schon genügend Möglichkeit für den Nutzer besteht, sich hinreichend zu informieren. --Gabrikla (Diskussion) 11:35, 22. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Grundsätzliche Überarbeitung des ganzen Artikels

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In der Einleitung wird noch deutlich dargestellt, dass der Begriff Jagdrecht zwei Dinge beschreibt. Dann wird das schnell vergessen und alles mögliche geschrieben. Zu welchem Sachverhalt soll der weitere Inhalt denn die Erklärung liefern? Entweder müssen hier 2 Artikel her, die mit Klammerlemma auseinander gehalten werden können (würde ich bevorzugen, habe aber keine gute Idee für die Benennung), oder die weitere Artikelarbeit muss so gegliedert werden, dass die Zugehörigkeit zum Sachverhalt deutlich erkennbar ist (Beispiel Absatz 1 und Unterabsätze: Jagdrecht als objektives Recht, Absatz 2. und Unterabsätze: Jagdrecht als subjektives Recht). --Of (Diskussion) 13:39, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Wobei ich gerade sehe, dass die Definition am Anfang die gleiche ist wie in Jagdrecht. Das Problem müsste also dort gelöst werden. Hier muss klar das Lemma definiert werden. Solange die Definitionen gleich sind, sind die Artikel redundant. --Of (Diskussion) 16:54, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe versucht, eine Berichtigung der fehlerhaften Teile durchzuführen. Bei einigen Überschneidungen von Jagdrecht und Jagdrecht (Deutschland) sehe ich die Redundanz aber nicht als so erheblich an, als dass ein Lemma gelöscht werden müsste. --Gabrikla (Diskussion) 11:32, 22. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Berufsjäger

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In diesem Abschnitt bleibt unklar, worin die polizeilichen Befugnisse liegen. In den benannten Beispielen könnte jeder eingreifen (Jedermann-Paragraf im Strafgesetzbuch). Es gibt bestätigte Jagdaufseher, Berufsjäger als bestätigte Jagdaufseher und forstlich ausgebildete, meist Revierleiter, die Befugnisse haben können. --Gabrikla (Diskussion) 15:38, 15. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Katzen

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Da im BJagG der Schutz vor wildernden Katzen belegt ist, muss eine Quelle angegeben werden, falls und dann in welchem Landesgesetz dieser Passus anders dargestellt wird. --Gabrikla (Diskussion) 15:43, 15. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz und überlässt im § 23 ausdrücklich den Ländern, hier Regelungen zutreffen. Welches Land sollte in welcher Form dagegen verstoßen? --Of (Diskussion) 18:00, 15. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Es geht hier um den Beleg, in welchem Landesgesetz von der BJagdG Regelung abgewichen wird. --Gabrikla (Diskussion) 00:22, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das Bundesjagdgesetz war bis 2006 ein Rahmengesetz, ist es aber jetzt nicht mehr. Insofern haben die Länder heute sehr weitreichenden Handlungsspielraum beim Jagdrecht. vgl. Jagd in Deutschland#Objektives Jagdrecht --Tilon3 (Diskussion) 01:07, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Da merkt man mal wieder, dass man alt wird und viele Dinge an einem vorbei gehen. :-( --Of (Diskussion) 08:51, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Denk dir nix. Das war über ein halbes Jahrhundert der Fall und steht bis heute in jedem vor 2006 erschienen Buch so drin. Ich hab das neulich selber geschrieben und erst kurz vor dem Absenden ist mir eingefallen, dass das ja nicht mehr stimmt. Außerdem haben ja viele Bundesländer von ihrer neuen Abweichungskompetenz ja noch gar keinen Gebrauch gemacht, weswegen das BJagdG dort noch von größerer Bedeutung ist. --Tilon3 (Diskussion) 13:38, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten