Diskussion:Jan Rouven

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von KurtR in Abschnitt Name des Ehemanns
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Verhaftung in USA

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Ich halte es nach dem bisherigen Stand nicht für nötig, den Vorfall im Artikel zu erwähnen, schon gar nicht in mehreren Absätzen im Boulevardpressestil. Zum einen ist es bis jetzt nur ein (von ihm und seinem RA bestrittener) Vorwurf ohne Urteil, zum anderen gilt WP:PR und WP:WWNI (8.) Sollten weiterhin reisserische Abhandlungen eingefügt werden, werde ich mal um 'ne Halbsperre ersuchen. --AchimP (Diskussion) 00:48, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Upps, jetzt ist es leider kein "Vorfall" mehr, sondern der Verdacht wurde mit dem Fund von über 3200 Kinderporno-Videos und 40.000 Kinderporno-Bildern bestätigt. Das Urteil ist bereits gefällt worden -- 20 Jahre Haft, ohne Bewährung! -- Alexey Topol (Diskussion) 23:05, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Seine Haft zeigt einiges >

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sehr ernst, Kaution nicht möglich.. scheint sehr sicher zu sein.. USA hat harte und lange Strafen (nicht signierter Beitrag von 84.63.65.224 (Diskussion) 01:34, 18. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Das ist keine Haft, sondern U-Haft und zwar wegen Fluchtgefahr. Völlig normal, kein Grund zur Aufregung und vor allem keine Verurteilung. Ruhe bewahren, Prozess und Urteil abwarten. Danach kann man's immer noch hier eintragen. --AchimP (Diskussion) 01:39, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Upps, jetzt ist es leider keine "U-Haft" mehr, sondern der Verdacht wurde mit dem Fund von über 3200 Kinderporno-Videos und 40.000 Kinderporno-Bildern bestätigt. Das Urteil ist bereits gefällt worden -- 20 Jahre Haft, ohne Bewährung! -- Alexey Topol (Diskussion) 23:06, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten

U-Haft wegen Fluchtgefahr ist in den USA überhaupt nicht NORMAL! Deswegen sitzt der ja in U-Haft und ist eben nicht auf Kaution draussen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:9200:448:F5F2:5DBB:A249:F774 (Diskussion | Beiträge) 10:23, 18. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Verhaftung/Absetzung Show nicht erwähnenswert?

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Es handelt sich um sehr schwerwiegende Vorwürfe mit weitreichenden Folgen. Das hat, zumindest in kurzer nachrichtlicher Form und mit Quellenhinweisen, sehr wohl etwas hier zu suchen. --Pirate66 07:05, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten

In dieser Form hätte ich keine Einwände. --AchimP (Diskussion) 16:23, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Fakt ist ja, dass es Vorwuerfe und Verhaftung gab. Das wird in jedem Fall in den Artikel rein müssen - derzeit eben mit offenem Ausgang 87.178.112.224 17:51, 19. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Soll das hier eine Zensur darstellen? (nicht signierter Beitrag von 80.187.114.182 (Diskussion) 16:59, 29. Mär. 2016 (CEST))Beantworten
Scheint ganz so, als wenn die Unterstützer in der Überzahl sind. Kar gehört das in den Artikel rein, wenn das FBI einen verhaftet. 91.33.87.37 10:22, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Alter

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Ich kenne Rouven (Sein Rufname) seit 1992 persönlich und kann bestätigen, dass das Alter hier im Artikel falsch ist. Er ist tatsächlich schon 1978 geboren und nicht erst 1981. Nachzulesen übrigens auch hier: https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D1051153557

Kann das jemand ändern?

194.149.241.3 09:18, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Vergleich zu D

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Mittlerweile liest man von 30 Jahren möglicher Haft. Intressant zu wissen wäre da welches Strafmass bei diesem mutmasslichen Vergehen hierzulande minmal/maximal drohen würde. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 15:19, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Bin zwar kein Jurist, aber wenn man den Fall mit ähnlich gelagerten Fällen in DE vergleicht, dann kann man ganz klar feststellen, dass das Strafmass in DE sehr viel niedriger liegt. Schlimmstenfalls hätte er ein paar Jahre aufgebrummt bekommen ... -- Alexey Topol (Diskussion) 23:09, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Heute wurden die Betreiber der Elysium Plattform verurteilt. Die Urteile liegen zwischen drei bis neun Jahren. Und da wird die U-Haft mit angerechnet. Jan Rouven wird wohl insgesamt 23 Jahren sitzen müssen. (nicht signierter Beitrag von 78.94.237.104 (Diskussion) 12:47, 7. März 2019)

Schuldbekenntnis

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Der letzte Abschnitt mit dem Schuldbekenntnis ist uneindeutig: "Dabei verwendete er den Falschnamen Lars Schmidt" - wobei? Bei dem Schuldbekenntnis wohl nicht, dies wäre semantisch aber der einzige richtige Schluss. Wenn es darum geht, dass er unter diesem Namen die Pornos verbreitete, dann muss es anders formuliert werden. --89.204.139.223 06:10, 18. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Das stand nie im Text. --Janjonas (Diskussion) 12:35, 4. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Name des Ehemanns

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Dass es in den USA eine öffentliche "Marriage Information" gibt, ist kein Grund, den Namen des Ehemanns zu nennen. Die dann auch noch demonstrativ zu veröffentlichen, ist nach WP:BIO absolut daneben. Als "Beleg" eine Klatschillustrierte anzuführen, genügt nicht, um den Mann an den Pranger zu stellen. Der Link ist auch, vielleicht kein Zufall, nicht mehr zu erreichen. Der Name ist zu entfernen. Die Datei kann bei dem Commons schmoren. --Autumn Windfalls (Diskussion) 07:16, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Bevor Du Dich unnötig aufregst und unnötig die Disk-Seite bemühst, hilft eine Google-Suche: Der Ehemann ist/war auch sein Manager, der Name öffentlich bekannt, siehe z. B. Welt.de. --KurtR (Diskussion) 01:58, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Über meine Befindlichkeit brauchst du dich nicht auszulassen, deine Bewertung von nötig oder unnötig ist ebenso unnötig. Lass sowas einfach, das spart Zeit. Dass der Ehemann auch Manager war/ist, weiß ich wohl. Vermischte Seiten eines Tagesmediums sind allerdings vergänglicher als eine Enzyklopädie und deswegen als Argument nicht anzuführen. --Autumn Windfalls (Diskussion) 02:05, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Das kam aber gar nicht so rüber, dass Du das mit dem Manager wusstest, sonst hättest Du es sicher erwähnt. Mit einer Recherche würdest Du auch rausfinden, dass er namentlich in der ZDF-Doku aufgetreten ist und dort Auskunft gegeben hat. Ich halte das Thema für erledigt. --KurtR (Diskussion) 02:30, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Du solltest weniger spekulieren. --Autumn Windfalls (Diskussion) 02:37, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
:-) Und Du mehr recherchieren. EOD --KurtR (Diskussion) 02:40, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Der Ehemann und Manager ist keine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, daran ändern auch Dokumentationen nichts. Er ist an dem Fall auch nicht „beteiligt“. --Autumn Windfalls (Diskussion) 02:43, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Der Ehemann und Manager ist öffentlich bekannt und auch vielfach öffentlich zu dem Fall aufgetreten, u.a. in einer ZDF-Dokumentation: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/skandal-in-las-vegas--das-dunkle-geheimnis-des-magiers-jan-rouven-100.html . Deshalb ist es auch ok und angebracht, die Ehe mit Namen hier im Artikel zu erwähnen. —— Alstersegler (Diskussion) 14:13, 27. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Ergo: KurtR hat völlig Recht. —— Alstersegler (Diskussion) 14:14, 27. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Danke! :-) --KurtR (Diskussion) 22:51, 28. Jul. 2022 (CEST)Beantworten