Diskussion:Jedermannfunk

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Mongole in Abschnitt "E" Kennzeichen
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Quellen

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Einige der Quellen sind nicht abrufbar. (nicht signierter Beitrag von Diega92 (Diskussion | Beiträge) 23:43, 24. Jul. 2022 (CEST))Beantworten

Außenantenne

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"In Deutschland ist das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kraftfahrzeug-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen."

kann so nicht stimmen. Dann dürfte ohne solche Außenantenne kein Handy im Fahrzeug betrieben werden. Quelle? -80.83.107.4 12:19, 10. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Amateurfunk

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Amateurfunk ist kein Jedermannfunk, weil zum Betrieb einer Sendestation eine entsprechende Genehmigung in Form einer Lizenzurkunde, verbunden mit einem individuellem Rufzeichen, ausgestellt sein muss. Die gibt es aber erst nach der bestandenen Prüfung! (nicht signierter Beitrag von 79.221.48.205 (Diskussion) 15:19, 18. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Jedermanns Funk heute

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Der Jedermanns Funk ist in Großteilen Deutschlands Tod das gesteht man sich aber nicht ein. Die DCBO ehemaligen Henning Gajek Namentlich heute neu erfundene RTCB Vertretung HNDX und Gefolge Leute. Macht lieber die Afu Lizenz, statt Geld für den 11 Meter PMR446/ LPD 433/434Mhz und Freenet 149 MHz Schrottfunk auszugeben. --88.78.195.60 09:30, 26. Mär. 2021 (CET) Peter Graf aus GummersbachBeantworten

"E" Kennzeichen

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Ich habe den Abschnitt in "Erwerb von Geräten" mit "Belege fehlen" markiert, da keine Quelle dafür vorhanden ist. Welches "E" Kennzeichen soll gemeint sein? Dieses? https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Das würde sich dann nur auf KFZ beziehen und somit wäre die Information an dieser Stelle falsch bzw müsste präzisiert werden. --Mongole (Diskussion) 13:15, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten