Diskussion:Jugendarbeitsschutzgesetz
Bezüglich Jugendarbeitschutz während der Betriebspraktika WÄHREND der Schulzeit hier eine hilfreiche Information zu Arbeitszeiten! (cave! für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten die Kinderarbeitszeiten max 7 h/Tag, max 5 Tage die Woche, max 3 h/Woche).
http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/leitfaden_schuelerbetriebspraktikum.pdf
Notwendige Änderungen/ Ergänzungen
[Quelltext bearbeiten]1. Im Text ist unter "Links" der Text der Broschüre "Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung" (derzeit leider noch Stand: Jan. 2020) des BMAS nicht mehr erreichbar. Hier der aktuelle Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.html
2. Man könnte auch noch die entsprechende Info-Seite "Jugendarbeitsschutz" des BMAS angeben? https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Jugendarbeitsschutz/jugendarbeitsschutz-art.html
Beste Grüße aus Köln
Jörg Gerlach Rechtsanwalt
28.02.2021 (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:9722:AE00:1EC:300B:9E33:28F2 (Diskussion) 13:19, 28. Feb. 2021 (CET))
Wer sind Kinder und Jugendliche i.S.d. Gestzes?
[Quelltext bearbeiten]Es wäre hilfreich, wenn man die Antwort zum Gültigkeitsbereich des Gesetzes nicht erst mühsam suchen müsste, sondern wenn das gleich im Text stehen würde.
Zu Jugendlichen findet man dem Link folgend: Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG).
Bitte dies und auch die entsprechenden Daten zu Kindern im Text ergaänzen. Danke! --Exilsaarländer (Diskussion) 10:01, 25. Okt. 2021 (CEST)