Diskussion:Kündigungsschutz
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Kündigungsschutz im Mietrecht
[Quelltext bearbeiten]Hier wird nur die Sinnhaftigkeit des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht betrachtet.
Interessant wäre es, auch etwas zum Kündigungsschutz im Mietrecht zu schreiben. Wegen des "besonderen Schutzrechts" des Mieters vor dem Verlust der Wohnung ist es schließlich - außer bei groben Verfehlungen des Mieters oder eben wegen Eigenbedarfs, und das ist sehr eingeschränkt - für den Vermieter fast unmöglich, einem Mieter die Wohnung zu kündigen. Hier versucht der Gesetzgeber zu verhindern, daß Leute auf der Straße landen, und das ist enorm wichtig.
- Diese Vorschrift wurde zunächst als Notverordnung im WK-I erlassen, damit Kriegswitwen samz Waisen und Kriegsversehrte nicht auch noch auf die Straße gestzt werden. Im Laufe der Geschichte - insbesondere nach WK-II - wurde aus Verfassungsrechtlichen Gründen ( Vorrang des Schutzes des Eigentums gegenüber des Schutzes der Wohnung) der Kündigungsschutz mehr und mehr eingeschränkt. Es genügt, als Vermieter einen Einzeiler zu verfassen, in dem nur "wegen Eigenbedarfs" drin stehen muß. Ob vorgeschoben oder nicht - einem solventen, ruhigen und verträglichen Mieter (das ist die Mehrzahl der Mieter) kündigt man nicht ohne Nutzungsgrund, da dies der Vernunft widersprechen würde.
Umgekehrt kann man mal die KehrKATHARINAseite diskutieren, daß auch nach erfolgter fristloser Kündigung Mieter - ggf. unentgeltlich! - bis zu 12 Monaten und länger in einer Wohnung bleiben können, was sich für den Vermieter zur wirtschaftlichen Katastrophe auswirken kann (Stichwort: Mietnomaden). Die faktische Bedeutung des Kündigungsschutzes im Mietrecht ist wesentlich größer als die Bedeutung im Arbeitsrecht - einen Mieter wird man nicht einfach mit 0,5 Monatsmieten pro Mietjahr als Abfindung los.
- Dies ist nur bedingt korrekt. Wer außerordentlich wegen Fehlverhaltens oder gar außerordentlich fristlos gekündigt bekommt, dessen Räumungsfrist nach § 721 ZPO ist sehr kurz - in der Regel nur 2 Monate. Nur eben: Das Amtsgericht ist nicht das Arbeitsgericht, das seine Fälle zügig innerhalb von 4 Wochen durchzieht. Zivilprozesse können sich über 6 Monate ziehen. In der Berufung geht es dann nochmal so ca. 3-6 Monate. Danach ist erst der titel da: Dann geht es wieder zurück zum Amtsgericht zur Vollstreckung. Das mit einem Jahr ist nicht übertrieben, hat aber leider nichts mit dem Kündigungsschutz zu tun, sondern mit der Überlastung der Amtsgerichte: Diese werden wegen jedem Blödsinn angerufen, selbst wenn eine Tanne 5 cm zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Streitwert 20€, d.h. der Prozeß kostet auch noch nicht mal relevant Geld!!! Hier liegt der Hase im Pfeffer. Wegen o.g. Mietvandalen muß ein ruhiger und rechtschaffender Mieter leiden. Nach jahrelanger pünktlicher Zahlung wir er rechtlos (da nicht sozial schwach) vor die Türe gesetzt und muß auf die Schnelle etwas finden, so daß das Schlechteste und/oder Teuerste gut und billig genug sein muß - von einer Abfindung ganz zu schweigen. Natürlich sind es immer die Schwarzen Schafe, die eine an und für sich gute Regelung ad absurdum führen.
- Eine Kündigung wegen Mietrückstandes ist ohnehin nicht besonders sinnvoll: Es geht hier dem Vermieter primär um pünktliche Mietzahlung und nicht um Räumung der Wohnung. Wie im Kapitel Mietnomade beschrieben, ist hier der Einzug der Forderung mittels Urkundenprozess der empfehlenswerte Weg: Zahlungsunwillige zahlen und ziehen aus, Zahlungsunfähige werden zum Weg zu Sozial- und Wohnungsamt motiviert, das fortan die Zahlungen leistet und quasi Vertragspartner wird. Dies ist insbesondere von großem Vorteil, wenn wegen sog. übermäßiger Abnutzung die Wohnung nach Auszug saniert werden muß.
- Manche Behauptungen sind ziemlich halbgar : z.B.:
- -Eigenbedarfskündigung muss detailiert und nachvollziehbar begründet werde. Der Mieter ist hier gar nicht "rechtlost". Das ist ziemlicher QUATSCH !!! (Siehe Mieterlexikon des deutschen Mietervereins !!!)
- - Mietnomaden sind echt ein Problem. Der Gesetzgeber ist aber zu unfähig bis korrupt um Kleivermieter vor den Ruin extrem langer Kündigungsprozweduren abgebrühter Mieter zu Schützen. (Gründe sind vielfältig : mangelnde Solidarität der Kleinvermieter untereinander, die einzigen "Mittelstandsparteien2 reagieren nur bei großzügigen Parteispenden in Millionenhöhe wie das jüngste Beispiel zeigt. Ader diese werden in der zukünftigen Legislaturperiode wahrscheinlich aus den Parlament gewählt.)
- -Großstädte: Das ist ein richtiges Problem für Mieter, die wegen der Wohnungsknappheit regelrecht ihre Recht aberpresst werden können. Auf dem platten Land ist es meist umgekehrt. Das Mietrecht sollte hier geteilt werden:
- Wesentlich strengere Regeln für Städte über 100.000 Einwohner, einschließlich Universitätsstädten. (wg. Marktmacht)
- Wesentlich weichere Gesetze in Kleinstädten, Dörfern und unterentwickelten Gebieten (auch wg. Marktmacht)
- Übrigens können sich Vermieter auch relativ wirksam schützen. ES gibt Insolvenzchecks. Und Man darf wirtschaftliche Fragen stellen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. (Sonst (fristlose) Kündigung).
- Näheres erfährt man als Mitglied der Vermietervereine, die in der Regel eine zusätzlich kostenlose Rechtsberatung haben. Zusätzlich eine Rechtschutzversicherung kostet zusammen 200;- Euro im Jahr.
- Mieter treten besser in einen Mieterschutzbund bei.
- Ich bin übrigens selbst Vermieter und war auch Mieter in einer Metropole. Ich kenne sowohl "Schweinemieter" als auch "Schweinevermieter". Ich kenne beide Seiten. 31.17.68.88 15:04, 19. Okt. 2011 (CEST)
"überarbeiten" von Kündigungsschutz im deutschen Versicherungsrecht
[Quelltext bearbeiten]Hallo Benutzer:82.82.81.155 fügte heute in den Artikel zum ersten Absatz "Hier fehlt Rechtsgrundlage !!!" und zum zweiten Absatz "Nicht logisch aber wertend !!!" hinzu. Sollte überprüft werden. Gruß --Saibo (Δ) 23:52, 11. Jun 2006 (CEST) fnde ich genau so
Vorteil des Gesetzes
[Quelltext bearbeiten]Ein wichtiges Pro-Argument fehlte: Und zwar würde, dass ist auch meine Meinung, die Lockerung oder gar die Abschaffung des Kündigungsschutzes zu einer Schwächung der Binnennachfrage führen. Die Geringverdienenden geben ja Anteilsmäßig am meisten von ihrem Lohn aus. Wenn diese aber nun ihren Job nicht mehr sicher haben und nie wissen, ob sie im nächsten Monat noch so viel Geld zur Verfügung haben, würden sie deutlich weniger kaufen. Somit würde eine Lockerung des Kündigungsschutzes der Konjunktur schaden. rusti 18:07, 13. Dez. 2006 (CET)
- Die Sicherheit eines Jobs kann nicht gesetzlich erhöht werden, da sie einzig von ökonomischen Faktoren abhängt (außer etv. Beamtentum).
- Ohne Kündigungsschutz haben die Unternehmen weniger Kosten für Arbeitsprozessrisiken, Anwaltskosten, betriebsschädliche Sozialauswahl, schlechte Mitarbeiter, aufwändige Auswahlverfahren bei Neueinstellungen usw usw und ohne Kündigungsschutz bleibt somit mehr Geld für Investitionen und Wachstum (und das ist deutlich bedeutsamere Nachfrage!). Bei Wachstum können auch neue Leute eingestellt werden, und zwar welche, die man auch will und gebrauchen kann. ("Hire and Fire" bedeutet nun einmal nicht nur schnelles Feuern sondern auch schnelles Heuern!) Geringere Arbeitslosigkeit, schnelleres Heuern und daher auch geringere Angst vor Jobverlust haben positive Wirkungen auch auf die Konsumgüternachfrage. Insofern ist das Pro-Argument ziemlich fragwürdig. 217.232.60.171 19:57, 13. Dez. 2006 (CET)
- PS: Zitat Rusti: "Wenn diese aber nun ihren Job nicht mehr sicher haben... " Zur Zeit gibt es den Kündigungsschutz doch und wer hat denn hierzulande "seinen Job sicher"???? (abgesehen von Beamten...) 217.232.60.171 20:00, 13. Dez. 2006 (CET)
Also dies läuft jetzt über die Diskussion, ob diese Argument hier stehen soll hinaus. Dir ging es scheinbar mehr um die Diskussion um das Gesetz als um den Inhalt des Artikels. Also es ist denke ich unnbestritten, dass es hierein gehört. Nun, natürlich bietet der Kündigungsschutz keine Arbeitsplatzgarantie. Doch er bietet eine gewisse Planungssicherheit. Und wenn man, wie Du es tust, sagt, man würde mehr einstellen, wenn es den Kündigungsschutz nicht gebe. Warum stellt man dann nicht einfach Saisonarbeiter ein? rusti 22:35, 13. Dez. 2006 (CET)
- Nö ich will nicht lang und breit über das Gesetz diskutieren. Ich wollte nur begründen warum ich diesen Artikeleintrag für fragwürdig halte. Das ist eine ziemlich eigenwillige und unwissenschaftliche Argumentation der Gewerkschaftsseite. Wenn man Jobsicherheit und Planungssicherheit so einfach dadurch schaffen könnte, dass man freien Menschen (Unternehmern) verbietet, eingestellte Leute wieder zu entlassen, dann ist das einfach lebensfernes Wunschdenken. Man sieht ja auch in der Realität, dass der existierende (!) Kündigungsschutz überhaupt keine Pleiten, Kündigungen und hohe Arbeitslosigkeit verhindern kann. Von "Sicherheit" ganz zu schweigen. Und die Frage, warum man nicht einfach Saisonarbeiter einstellt, verstehe ich nicht: Denn es werden doch Saisonarbeiter eingestellt (nach jedem Winter sinkt die saisonale Arbeitslosigkeit), und es werden befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen (diese darf man jedoch nicht beliebig oft verlängern). Ohne Kündigungsschutz hätten viele Arbeitgeber natürlich viel weniger Hemmung, jemanden unbefristet einzustellen, und DAS würde eine etwas höhere Planungssicherheit bedeuten, im Gegensatz zu Praktika und befristeten Jobs, mit denen man derzeit versuchen muss, den Kündigungsschutz zu umgehen... 217.232.34.242 23:52, 13. Dez. 2006 (CET)
Vor- und Nachteile
[Quelltext bearbeiten]Ist es überhaupt enzyklopädisch Vor- und Nachteile aufzulisten? - ^_^ 09:30, 5. Jan. 2007 (CET)
- Na gut... dann lösche ich das eben mal. - ^_^ 17:36, 21. Mär. 2007 (CET)
wenn sich niemand fuer so eine bloedsinnige frage interessiert und antwortet, heisst das nicht, dass du einen freipass bekommst, hin und her zu loeschen! da haben viele leute energie reingesteckt und ich denke das die argumente sehr NPOV waren. mach deine loeschung sofort rueckgaengig!!! --Philtime 19:46, 21. Mär. 2007 (CET)
- Vor- und Nachteile sind nie NPOV! Schlag mal ein richtiges Lexikon auf. Weißt du warum da bei keinem Artikel Vor- und Nachteile stehen? Weil Vor- und Nachteile rein objektiv sind und in einem Lexikon nichts zu suchen haben! Nachteile sollten in Fließtext stehen, in Formulierungen wie "Es wird hingegen kritisiert, dass..." oder noch besser "Laut (irgendjemandem) besteht beim Kündigungsschutz jedoch die Gefahr, dass...". Bevor du hier so vermeintlich koordiniert deine Finger über die Tastatur schwingst, empfehle ich dir, das Gehirn einzuschalten! Und bloß weil viele Leute Energie in etwas stecken, muss es nicht gut sein. "Lass uns alle auf einen großen Haufen scheißen und es den Leuten weiterverkaufen. Unser Kot ist der Beste, denn wir haben sooo viel Energie reingesteckt!" - ^_^ 21:40, 21. Mär. 2007 (CET)
- soso, es existiert also in der ganzen wiki keine "Vor- und Nachteile" Textstellen und das Kapitel "kritik" gibts also auch nirgens... wenn viele daran gearbeitet haben, heisst das dass vermutlich einige drunter waren, die mehr von der sache und von der wiki verstehen als du... mach also deine ueberheblichkeit rueckgaengig. --Philtime 11:39, 23. Mär. 2007 (CET)
- Du verstehst nicht, um was es geht, richtig? Und anscheinend hast du auch keinen Gedanken daran verschwendet, warum man eine Vor- und-Nachteile-Sektion in keinem Lexikon findet. Im Übrigen habe ich große Zweifel daran, dass du Dinge kritisch hinterfragen kannst, wenn du Themen nach dem Motto "Das haben viele gemacht, also wird es richtig sein." angehst. Darum geht es hier nämlich. Dass einige Leute Sachen nicht kritisch hinterfragen können (auch Du nicht, typisches Wikipedia-Opfer!). Vor- und Nachteile SUGGERIEREN nur eine vermeintliche Neutralität. Die kritischen Wikipedia-Autoren (ich z.B.) sind dazu verpflichtet, den dummen, unkritischen (du z.B.) unter die Arme zu greifen, und Artikel so neutral wie möglich zu gestalten, damit niemand auf Manipulationen von Seiten anderer hereinfällt. Ich hoffe, du versteht das jetzt, wenn ich das so deutlich schreibe. - ^_^ 13:55, 23. Mär. 2007 (CET)
- du verstest dich also als oberste WP-Politik-Instanz? kannst du deine Meinung ueber deine Enzyklopaedepolotik durch irgendein von einem meinungsbild bestaetigten dokument/website unterlegen/belegen? nein. dachte ichs doch. das ziel der WP ist information und nicht krampfhafte neutralitaet. deine niveaulosigkeit wird durch repetieren von falschen argumenten nicht besser --Philtime 18:47, 23. Mär. 2007 (CET)
- Du verstehst nicht, um was es geht, richtig? Und anscheinend hast du auch keinen Gedanken daran verschwendet, warum man eine Vor- und-Nachteile-Sektion in keinem Lexikon findet. Im Übrigen habe ich große Zweifel daran, dass du Dinge kritisch hinterfragen kannst, wenn du Themen nach dem Motto "Das haben viele gemacht, also wird es richtig sein." angehst. Darum geht es hier nämlich. Dass einige Leute Sachen nicht kritisch hinterfragen können (auch Du nicht, typisches Wikipedia-Opfer!). Vor- und Nachteile SUGGERIEREN nur eine vermeintliche Neutralität. Die kritischen Wikipedia-Autoren (ich z.B.) sind dazu verpflichtet, den dummen, unkritischen (du z.B.) unter die Arme zu greifen, und Artikel so neutral wie möglich zu gestalten, damit niemand auf Manipulationen von Seiten anderer hereinfällt. Ich hoffe, du versteht das jetzt, wenn ich das so deutlich schreibe. - ^_^ 13:55, 23. Mär. 2007 (CET)
- soso, es existiert also in der ganzen wiki keine "Vor- und Nachteile" Textstellen und das Kapitel "kritik" gibts also auch nirgens... wenn viele daran gearbeitet haben, heisst das dass vermutlich einige drunter waren, die mehr von der sache und von der wiki verstehen als du... mach also deine ueberheblichkeit rueckgaengig. --Philtime 11:39, 23. Mär. 2007 (CET)
du gibst also zu, dass deine duemmliche argumentation ins leere laeuft? --Philtime 19:25, 26. Mär. 2007 (CEST)
also ich stimme Dir zu, dass der Abschnitt "Vor- und Nachteile" hier hinein gehört. Deshalb habe ich ihn wieder reingesetzt. rusti 21:48, 26. Apr. 2007 (CEST)
- Das sind also deine Argumente: "Ich stimme Dir zu."? Hast du die Diskussion überhaupt gelesen? Ich habe den entsprechenden Abschnitt wieder entfernt, da nicht enzyklopädisch! - ^_^ 07:26, 27. Apr. 2007 (CEST)
- Nachtrag: Wenn du die Wikipedia qualitativ kaputt machen willst, soll mir das auch egal sein. Macht also mit dieser Sektion was ihr wollt, ich mische mich hier nicht mehr mit ein. - ^_^ 12:52, 27. Apr. 2007 (CEST)
Was ist bitte los? Begründe doch bitte, warum das nicht enzyklopädisch sein soll. Ich denke, dass das hier reingehört. rusti 15:19, 27. Apr. 2007 (CEST)
- Gründe stehen oben. Ansonsten soll bitte ein kompetenter Wikipedia-Benutzer mit dem zugehörigen Maße an Intelligenz und Weisheit sich die Sache anschauen und darüber entscheiden. Ansonsten bitte so wie immer machen: Der Benutzer, der sich gerade danach fühlt, soll so handeln, wie er sich fühlt. - ^_^ 22:20, 30. Apr. 2007 (CEST)
um diesen bloedsinn zu entkraeftigen, Vor/Nachteile gehoeren nicht hier rein: Tobin-Steuer --Philtime 12:27, 1. Mai 2007 (CEST)
Warum das? Und warum schreibst Du oben genau gegenteiliges? rusti 16:43, 1. Mai 2007 (CEST)
ah, ich habe jetzt verstanden, was Du mit "gehören nicht hier rein" meinst. Natürlich ist es richtig, dies nicht an erste Stelle zu setzen. Habe nur die Version von zuvor übernommen. Aber so ist natürlich besser. rusti 16:44, 1. Mai 2007 (CEST)
"Vor- und Nachteile sind nie NPOV" (Revert-Kommentar von Philtime). OK, haha, ich geb's auf. Der unkritische Durchschnitts-Wiki-Wichser frisst nun mal per Definition den Kot der Lobbys mit. - ^_^ 19:56, 1. Mai 2007 (CEST)
Könntest Du Dich vielleicht mal ein wenig zivilisiert verhalten und ausdrücken. Danke. rusti 20:48, 1. Mai 2007 (CEST)
Hallo alle zusammen. Nun bitte mal alle schön mit der Ruhe; hier wird auf eine enorm aggressive Art und Weise „diskutiert“, die sich im Verlaufe des ganzen so stark hochgeschaukelt hat, dass ich Jacks grinsende Rache eben für zwei Tage im Hinblick auf unseren Grundsatz Nummer 4 („Keine persönlichen Angriffe!“) den Schreibzugriff entzogen habe. Bitte beachtet, dass das nicht bedeutet, dass sie damit automatisch inhaltlich Unrecht hat. Ohne inhaltlich tätig zu werden, möchte ich hier im Hinblick auf unsere Grundsätze 1 und 2 anmerken, dass es mit Sicherheit einen guten Grund geben wird, weshalb sich derartige Pro/Contra-Schlagwortlisten – die an sich eher Schülerreferatscharakter haben – nicht in anderen, seriösen Enzyklopädien finden. Ich hoffe, dass nach Ablauf der zwei Tage der Editwar nicht erneut losbricht, die Diskussion hier aber wieder auf einer konstruktiveren Ebene weitergeführt werden kann, und möchte bis dahin noch eine kleine Lektüre mit auf den Weg geben: en:Weasel word. Grüße an beide Seiten, --Gardini 00:02, 2. Mai 2007 (CEST)
Nochmal: Vor- und Nachteile
[Quelltext bearbeiten]Die Aussagen im Artikel zu vermeintlichen Vor- und Nachteilen finde ich ärgerlich. Hier werden nicht nachweisbare Fakten, sondern Meinungen der Befürworter und der Gegner eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes dargelegt. Man kann das sicher in einer Enzyklopädie machen - es ist eine Tatsache, daß Befürworter diese und Gegner jene Argumente vortragen. Aber dann sollte man auch deutlich machen, daß es sich um Meinungen und nicht um Tatsachen handelt. Im Artikel selbst wird ja sogar angedeutet, daß das erste Argument gegen einen Kündigungsschutz überhaupt nicht belegbar ist. M.E. gilt das für alle diese Argumente. Ich habe ehrlich gesagt den Eindruck, daß unter dieser Überschrift Politik gemacht werden soll. Auch das ist legitim, solange es keiner merkt, aber das hier ist mir zu offensichtlich. Wenn schon Vor- und Nachteile eines Kündigungsschutzes beschrieben werden sollen, dann bitte mit Belegen und Quellenangaben. Da es die zu diesem Thema nicht gibt (die BILD-Zeitung einmal ausgenommen) ist die ganze Passage m.E. zu löschen. --Heinz.Biermann
hallihallo! also bis jetzt waren die Argumente, welche gebracht wurden, dass die Vor/Nachteile einfach POV seien und wir uns auf Deppen-niveau bewegen. Ich stimme ueberein, dass bis jetzt alle gelisteten argumente nicht von propaganda-muell befreit wurden. was aber nicht bedeutet dass alle Vor/Nachteile unwissenschaftlich oder wertlos sind. Die behauptung, es gebe keine Quellen und Belege fuer gewisse Auswirkungen des Kuendigungsschutz ist schlicht erbaermlicher Nonsens. man betrachte die Links oder schaue mal in eine Universitaetsbibliothek. Ich schlage Folgendes Vorgehen vor: wir loeschen alle Nicht-Akademischen Links und Quellen. (also insbesondere zB den ZDF Artikel) und versuchen die gebrachten Argumente durch Akademische Links und Quellen zu belegen, also insbesondere mal die Links, welche sich auf *IABInfoSpezial zum Thema Kündigungsschutz befinden. die OECD-Studie hat sicher auch viele gute inhalte. --Philtime 20:31, 9. Mai 2007 (CEST)
Wirklich Wissenschaft?
[Quelltext bearbeiten]Was hat das denn mit Wissenschaft zu tun? Wenn ich schon gleich als zweiten Eintrag den Artikel von Herrn Adomeit lese, wird mir klar, wie wissenschaftlich das ist. Herr Adomeit hat einmal im Rahmen der Frage, was im Rahmen des Günstigkeitsprinzips eigentlich günstiger ist, ausgeführt, es sei alles am Erhalt des Arbeitsplatzes zu messen, so daß jede noch so beschissene Arbeitssituation günstiger sei, als arbeitslos zu sein (ich gebe zu, Herr Adomeit hat das anders formuliert). Wenn der jetzt als wissenschaftlicher Beleg für oder gegen den Kündigungsschutz aufgeführt wird, kann ich mir ungefähr denken, wie wissenschaftlich das wirklich wird. Nur weil einer Professor ist, wird doch nicht jede Blase, die er aus dem Kopf läßt, gleich zu einer wissenschaftlichen Erkenntnis. Im übrigen kann man gerade die Herren Arbeitsrechtler in ihren Aufsätzen sehr deutlich als Vertreter der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer erkennen. Im Ergebnis machen sie genau so Meinung, genau so Politik, wie ein Herr Hundt oder ein Herr Bzirske.
Die Problematik an der Einschätzung des Kündigungsschutzes liegt doch auf der Hand: Die Arbeitgeber behaupten, sie würden keinen einstellen, weil sie ihn nicht mehr loswerden könnten. (Ich dachte immer, sie beschäftigen so viele Arbeitnehmer, wie sie benötigen). Die Arbeitnehmer oder Gewerkschaften halten es für unsinnig, daß die Beschäftigungspolitik in diesem Bereich etwas bewirken könnte. Die Anzahl der Beschäftigten eines Betriebes lasse sich nicht an der Lösbarkeit der Arbeitsverhältnisse, sondern ausschließlich an der Menge zu bewältigender Arbeit messen.
Beide Argumente lassen sich trefflich mit weiteren Argumenten belegen oder bekämpfen. Aber genau dieses Argumentieren geschieht doch im Nebel.
Wirtschaftlich gesehen rechnet es sich natürlich für die Arbeitgeber, keinem Kündigungsschutz zu unterliegen. Die Arbeitnehmer, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssen, weil sie langen Befristungen oder vereinfachter Kündigung unterliegen, werden seltener krank, werden keinen Betriebsrat gründen, werden eher mal Überstunden, Lohnkürzungen oder dergleichen hinnehmen, weil sie angesichts der Vielzahl von Arbeitslosen oft relativ problemlos ersetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus nachvollziehbar, daß Arbeitgeber ein hohes Interesse an geringem Kündigungsschutz besitzen. Das Interesse der Arbeitnehmer am Kündigungsschutz ist existenzieller Natur. Mit dem Damoklesschwert im Nacken, daß ich meinen Arbeitsplatz jederzeit wieder verlieren kann, kann ich keine Lebensplanung aufbauen, kein Haus bauen, keine größere Investition eingehen. Außerdem werde ich ein Stück rechtloser. Wer verklagt denn heute noch seinen Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin vollkommen zerrüttet ist!
Also versuchen wir es mit Wissenschaft. Wir stellen fest, daß, trotzdem der Kündigungsschutz in den letzten drei Jahren nicht verringert wurde, plötzlich die Arbeitslosenzahlen sinken. Vorher konnten wir feststellen, daß trotz einer Verringerung des Kündigungsschutzes (Erhöhung des Schwellenwertes, Erleichterung betriebsbedingter Kündigungen, Verwässerung der Sozialauswahl) die Arbeitslosenzahl gleich hoch blieb. Als Ursache für die sinkende Arbeitslosigkeit wird keinesfalls der Kündigungsschutz angeführt, sondern vielmehr die gesamtwirtschaftliche Situation. Kein Ergebnis.
Nun können wir Befragungen veranstalten. Wir befragen z.B. die Arbeitgeber, ob sie bereit sind, mehr Leute einzustellen, wenn der Kündigungsschutz gelockert wird. Sie werden die Frage bejahen, weil sie sich wirtschaftliche Vorteile versprechen. Befragen wir die Arbeitslosen, ob sie erwarten, einen Job zu kriegen, wenn der Kündigungsschutz gelockert wird. Sie werden unterschiedlich antworten. Echte Erkenntnisse besitzen sie nicht. Befragen wir die Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz, ob sie eine Lockerung des Kündigungsschutzes befürworten. Sie können die Frage nicht ernsthaft bejahen. Wieder kein ernstzunehmendes Ergebnis.
Also beobachten wir die Abwanderung von Firmen ins Ausland. Die erfolgt aber nicht wegen des Kündigungsschutzes, sondern primär wegen der Höhe der Löhne und damit der Höhe der Produktionskosten. Der fehlende Kündigungsschutz geht in den Ländern, die gerade attraktiv für eine Abwanderung sind, mit der fehlenden Lohnhöhe und den fehlenden sonstigen Arbeitnehmerrechten einher. Die Situation, daß ein Unternehmen ins Ausland abwandert und dort niedrige Löhne, aber einen hohen Kündigungsschutz vorfindet, existiert nicht. Wieder kein Ergebnis.
Warum wohl?
Weil es keinen meßbaren oder nachweisbaren Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Einstellungsverhalten der Arbeitgeber gibt.
Nimmt man diese These an, ergibt sich für die Diskussion über Vor- und Nachteile eine sehr viel sachlichere Grundlage: Kündigungsschutz ist für Arbeitenhmer vorteilhaft, weil sie auf Basis einer höheren Arbeitsplatzsicherheit eine "ungefährlichere" Lebensplanung durchführen können und ihre Arbeitnehmerrechte bereit sind, wahrzunehmen. Kündigungsschutz ist für Arbeitgeber nachteilig, weil ihr Direktionsrecht dadurch eingeschränkt wird und die Arbeitnehmer ihre Rechte eher bereit sind durchzusetzen. Dies sind die einzigen greifbaren Fakten zur Frage der Vor- und Nachteile des Kündigungsschutzes. Der Kündigungsschutz sorgt für einen Ausgleich unterschiedlicher Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Aufgrund des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) ist er in einer Weise ausgestaltet, die die strukturelle Ungleichheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt. Wer diese Ungleichheit verneint, mag zu seinem nächsten Einstellungsgespräch mit einem vorgefertigten Arbeitsvertrag gehen und dem potentiell neuen Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen vorschreiben, zu denen eine Einstellung erfolgen soll. Die Detailentscheidungen, wie Schwellenwert, persönlicher Geltungsbereich, Ausgestaltung des Kündigungsschutzes im einzelnen trifft der Gesetzgeber. Dabei läßt er sich alleine davon leiten, wie wirtschaftsfreundlich oder wie sozial er aufgrund der letzten Bundestagswahl zusammengesetzt ist.
Mein Fazit: Weg mit der unsinnigen Aufstellung von ausschließlich politisch bzw. wirtschaftlich motivierten Vor- und Nachteilen des Kündigungsschutzes aus einem Artikel in einer Enzyklopädie, die sich auf die Fahne geschrieben hat, keine politische Ausrichtung zu besitzen. --Heinz.Biermann 01:04, 10. Mai 2007 (CEST)
- Der Fehler liegt dabei, dass du anfaengst politik zu machen! Als "Wahrheit" wird im allgemeinen das genommen, was mit wissenschaftlichen Methoden statistisch relevant nachgewiesen werden kann. Und als Wissenschaft wird im allgemeinen die Akademie anerkannt. wenn du alle professoren in den Politischen Sumpf wirfst und einfach Gewerkschaftspropaganda runterleierst, untergraebst du deine Glaubwuerdigkeit total. Ich schlage vor den Titel "Vor/NAchteile" in "Auswirkungen des Kuendigungsschutzes im Arbeitsrecht" umzutaufen. und dir Heinz schlage ich vor 1) mal die Wirtschaftsgeschichte von Neuseeland und Suedkorea anzuschauen.... bezueglich gewerkschaft <=> wohlstand... und 2) eine akademische Quelle fuer "Weil es keinen meßbaren oder nachweisbaren Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Einstellungsverhalten der Arbeitgeber gibt." anzugeben. --Philtime 19:33, 10. Mai 2007 (CEST)
- Wirklich schade, daß Du Dich nicht inhaltlich mit meiner Argumentation auseinandersetzt. --Heinz.Biermann 01:00, 11. Mai 2007 (CEST)
- nein tue ich nicht, weil es nicht um Inhalte gehts sondern um das Meta. und dazu hast du es wohl nicht noetig, dich zu aeussern... Die Inhalte werden von Leuten gemacht, die sich wissenschaftlich damit befassen. also nicht von dir und mir. --Philtime 10:13, 11. Mai 2007 (CEST)
- Zu dumm! --Heinz.Biermann 18:17, 11. Mai 2007 (CEST)
Schade. Die Diskussion hat letztenendes irgendwie einen leicht schalen Nachgeschmack. Der Vergleich mag vielleicht hinken, aber es schmeckt etwas nach "Die Nationalsozialisten setzen sich gegen die schweigende Mehrheit durch". - ^_^ 01:16, 28. Mai 2007 (CEST)
- Das dürfte einer der schwachsinnigsten Nazivergleiche aller Zeiten sein. Näheres unter Godwins Gesetz 87.184.44.165 09:38, 28. Mai 2007 (CEST)
- Stimmt schon. - ^_^ 13:27, 28. Mai 2007 (CEST)
Diese Pro und Contra Aufstellung ist grundsetzlich sinnvoll. Aber einige Behauptungen sind schlichtweg überzogen und stellen die Meinung einzelner dar. Der Satz:" Deshalb ist es für behinderte Menschen in Deutschland so gut wie unmöglich eine Arbeitsstelle zu finden (auch wenn sie für diese qualifiziert sind)." ist so nicht richtig. Er basiert nicht auf Tatsachen und ist eine völlig übertriebene, wenn nicht sogar falsche Behauptung. Offensichtlich wird hier verkannt, dass Betriebe einen festgelegten Prozentsatz an Behinderten Menschen einstellen MÜSSEN. Tun sie das nicht, müssen sie Strafen zahlen. Daher ließt man in Stellenanzeigen oft "Behinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt...". Im öffentlichen Dienst sind die geforderten Anteile an behinderten Menschen besonders hoch. Daher findet man in diesen Anzeigen sehr häufig solche Formulierungen.
Ich werde den Satz deshalb löschen.
Auszug aus dem SGB IX: § 77 (1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menswchen eine Ausgleichsabgabe (...)
(2) Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz
1. 105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz,
2. 180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3%
3. 260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2%.
(...)
(4) Die Ausgleichsabgabe zahlt der Arbeitgeber jährlich zugleich mit der Erstattung der Anzeige nach § 80 Abs. 2 an das für seinen Sitz zuständige Integrationsamt. (...)
Angesichts derart drakonischer Strafen für die Nichtbesetzung von Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte ist selbstverständlich jeder Arbeitgeber willens und bereit, seinen Betrieb behindertengerecht einzurichten, den Zusatzurlaub von Schwerbehinderten dafür in Kauf zu nehmen und möglicherweise erhöhte Zeiten von Arbeitsunfähigkeit gerne zu tolerieren ....
Heinz.Biermann
Danke Heinz. Da hast du ja sofort die richtigen Fakten genannt. SUPER! 8091daniel 20:50, 1. Aug. 2007 (CEST)
Fragt sich nur noch, ob Du vor dem Hintergrund dieser Fakten Deine Löschung nicht nochmal überdenkst ... Heinz.Biermann
Literatur
[Quelltext bearbeiten]hallo! ich habe ein paar Literaturquellen angegeben, mit der wir die diskussion versachlichen koennen. Quellen, welche ich zwar gut finde, fuer den Artikel aber nicht so wichtig, dass sie drin stehen muessen sind sind im folgenden gelistet.
- Franz, Wolfgang (2005): Den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher machen * eine Strategie für die neue Bundesregierung. In: ZEW news, H. September, Sonderausgabe zur Bundestagswahl 2005. S. 1-16; 195 KB. Link
- (Wirtschaftstheoretische Uebersicht) Jahn, Elke J. (2002): Brauchen wir einen allgemeinen Kündigungsschutz?. Erlangen u.a.: 23 S.; Reihe / Serie: Universität Erlangen, Nürnberg, Lehrstuhl für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik. Diskussionspapiere Nr. 09. http://www.arbeitsmarkt.wiso.uni-erlangen.de/pdf/DP9.pdf
- Lang, Anna-Naomi (2005): Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzsysteme und ihre Sanktionen * ein Vergleich des englischen, deutschen und schweizerischen Rechts. Bern u.a.: Lang 336 S. Reihe / Serie: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft Nr. 4210.
- Rehwald, Rainer (2003): Weniger Kündigungsschutz gleich mehr Beschäftigung? - Die Gewerkschaftssicht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. Zweiwochenschrift für die betriebliche Praxis, Jg. 20, H. 21, Sonderbeilage. S. 46-47.
- Pull, Kerstin (2005): Standortfaktoren Arbeitsrecht * die Bewertung durch ausländische Investoren. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 10. S. 638-645.
- Walwei, Ulrich (2001): Mehr Arbeitsplätze durch weniger Beschäftigungssicherheit?. In: D. Ehring & P. Kalmbach (Hrsg.), Weniger Arbeitslose - aber wie? : gegen Dogmen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Marburg: Metropolis-Verlag S. 143-176.
gruesse, P.
Argumente contra Kündigungsschutz
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Abschnitt etwas gekürzt und Argumente entfernt, die so meiner Meinung in keinen Studien bezüglich des Kündigungsschutzes auftauchen, auch nicht, wenn diese die Abschaffung fordern. Es wird doch wohl von niemandem behauptet, dass der langfristige Strukturwandel vom Kündigungsschutz behindert wird (etwa den Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft oder von alten zu neuen Technologien). Es geht doch immer nur darum, dass Unternehmen bei schlechter Auftragslage nicht fähig wären, kurzfristig Mitarbeiter zu entlassen und im Falle anziehender Konjunktur zunächst zögern würden. So ein Kündigungsschutzverfahren dauert doch keine Jahrzehnte, und wenn Unternehmen aus absteigenden Branchen keine Mitarbeiter entlassen könnten, würden sie ohnehin insolvent gehen. Falls es dennoch belastbare Quellen geben sollte, müssen diese angegeben werden.--Eigntlich 18:29, 19. Apr. 2008 (CEST)
Löschung ohne Ahnung
[Quelltext bearbeiten]Daß meine Bearbeitung des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes duch Eigntlich unter dem lapidaren Hinweis auf POV gelöscht wurde, ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch ärgerlich. Ich habe jetzt sämtliche Angaben mit Quellen belegt und gehe davon aus, daß Leute, die sich nicht sicher darin sind, was sie tun, die Finger davon lassen. Meine Hauptquelle, der Erfurter Kommentar, ist übrigens kein sozialistisches Schmierblatt, sondern der wohl derzeit anerkannteste juristische Kurzkommentar zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzen. --Heinz.Biermann 19:28, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, POV war etwas zu hoch gegriffen, das tut mir leid. Der eingefügte Text sieht aber eben aus, als ob er sehr nah an der Textfassung aus dem Buch liegen würde und die Löschung auch deshalb, weil der Text komplett unwikifziert war und Du einen wikifzierten durch einen nicht wikfizierten ersetzt hast.--Eigntlich 19:49, 20. Apr. 2008 (CEST) So, ich habe deinen Text nun wiederhergestellt und würde mich freuen, wenn Du dich an der Wikifizierung (insbesondere Wikilinks) beteiligen würdest. Die Literatur habe ich mal entfernt, das entspricht so nicht den Gepflogenheiten, mitten im Fließtext ein Buch indirekt zu "empfehlen" (auch wenn das Buch das beste zum Thema ist). Wenn Du möchtest, kannst Du es im Literaturteil wiedereinfügen. Ich werde außerdem versuchen, einige Sätze etwas anders zu fassen, um dem enzyklopädischen Standard etwas näher zu kommen.--Eigntlich 20:09, 20. Apr. 2008 (CEST)
Noch folgende Anmerkungen zu dem von Dir eingefügten Text:
- Der Absatz Dieses Spannungsfeld lässt sich nicht auflösen […] kommt m.E. einer zusammenfassenden Interpretation der Auseinandersetzung um den Kündigungsschutz dar und ist insofern eine Wertung. Ich würde den Absatz daher streichen. Dass es sich bei der Angelegenheit nur eine Abwägung zwischen zwei Interessenseiten handele, würden eben diese beiden Seiten wohl bestreiten. Es gibt nämlich auch einige Argumente, die aus Sicht der Befürworter des Kündigungsschutzes auch für die Arbeitgeberseite Vorteile sehen (siehe den Abschnitt Vor- und Nachteile eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes). Zu nennen wäre hier längerfristige Planbarkeit für beide Seiten; mehr Risikosicherheit für die Arbeitnehmer und darausfolgernd geringere Sparquote und mehr private Investitionen (Immobilien, Auto etc.), die wiederum dem Arbeitgeber zu gute kommen; stärkeres Engagement der Arbeitgeber für Fortbildung und Qualifikation; besseres Betriebsklima und daher höhere Produktivität; weniger Aufwand für Personalbeschaffung. Der Textabschnitt zieht aber die implizite Schlussfolgerung, dass es für Arbeitgeber in jedem Fall positiver sei, wenn es den Kündigungsschutz nicht gäbe. Zumindest für eine neutrale Darstellung ist dies ungünstig.
- Abschnitt Einschränkungen des Kündigungsschutzes: Hier wäre unbedingt zu nennen, wann, mit welchen Gesetzen und durch welche parlamentarische Mehrheit diese Einschränkungen erfolgt sind. Weiterhin bedürfte es wohl einer näheren Erläuterung, was genau die Leistungsträger sind, die von der Sozialwahl ausgenommen werden.--Eigntlich 20:28, 20. Apr. 2008 (CEST)
Die Darstellung des Spannungsfeldes zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Kündigungsschutz bzw. an dessen Abschaffung stammt nicht von mir sondern maßgeblich aus der Darstellung von Herrn Dr. Thomas Dieterich, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemaliger vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichts, im bereits bezeichneten Erfurter Kommentar. Zur Information über Herrn Dr. Dieterich empfehle ich: http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Dieterich.
Er führt zu der Frage der Berufsfreiheit aus:
"Für das Arbeitsrecht ist ein grundrechtliches Spannungsverhältnis charakteristisch: Seine zwingenden Vorschriften und Grundsätze haben regelmäßig berufsregelnde Tendenz und beschränken die Freiheit der Berufsausübung zumindest für den Arbeitgeber, der durch sie gehindert wird, andere Vertragsgestaltungen oder betriebliche Organisationsstrukturen zu wählen, sein Unternehmen mit anderen Verfahren oder in andere Richtungen zu steuern (...). Das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechspositionen muß zum Ausgleich gebracht werden. Daraus ergibt sich jedoch nicht etwa ein bestimmtes Arbeitsrecht, das verfassungsrechtlich zwingend vorgeschrieben wäre. (...)
Hier (beim Kündigungsschutz) sind beide Vertragsparteien betroffen und sowohl die Abwehr- wie auch die Schutzfunktion der Berufsfreiheit wirksam. Der Arbeitgeber darf an einmal begründete Dauerschuldverhältnisse nicht unbegrenzt, also übermäßig gebunden werden; andererseits bedarf der Arbeitnehmer des Schutzes gegen einseitige Ausübung privater Gestaltungsmacht, soll seine Freiheit der Arbeitsplatzwahl nicht leerlaufen."
Auch wenn genau dies den ganzen aufgesetzten Pro- und Contra-Argumenten zuwiderläuft, leugnet auf der Ebene des Bundesverfassungsgerichts und auf der Ebene des Bundesarbeitsgerichts nach wie vor niemand die Tatsache, daß ein grundsätzlicher Konflikt zwischen unterschiedlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen existiert, der sich insbesondere in der Problematik des Kündigungsschutzes zeigt. Dies zeigt ja schon die hiesige Diskussion (an der ich mich auch schon beteiligt habe).
Es handelt sich daher bei der Darstellung eines Spannungsfeldes zwischen unterschiedlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen keinesfalls um eine Wertung oder eine Interpretation, sondern um eine Tatsache, die insbesondere von der Rechtsprechung zur Grundlage ihrer Entscheidungen gemacht wird. Wer dies bestreitet, versucht, seine Intention zu vertuschen oder weiß nicht, wovon er spricht. Zur Erläuterung sei noch ein Auszug aus einer Entscheidung des Bundesvefassungsgerichts aus dem Jahr 1985 zitiert:
"Wenn Betriebsräte ihre Rechtsposition konsequent, extensiv und möglicherweise in Anlehnung an von den Gewerkschaften entwickelte Vorstellungen wahrnehmen, dann verstoßen sie weder gegen Verfassungsnormen, noch gegen Vorschriften des BetrVG. Dies hat der Arbeitgeber unabhängig davon hinzunehmen, ob es ihm aus seiner Sicht einen Vorteil bringt, oder sich gegen seine Interessen richtet. Die Vorschriften des BetrVG dienen gerade dazu, den vorgegebenen Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der betrieblichen Interessenvertretung angemessen zum Ausgleich zu bringen. Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf.
Dieses Spannungsfeld kann nicht aufgelöst werden. Deswegen ist das BVerfG bestrebt, das Spannungsfeld "angemessen zum Ausgleich zu bringen" - mithin Regelungen zu akzeptieren, die beide Positionen teilweise berücksichtigen und so einen Kompromiss finden. Die heutige Ausgestaltung des Kündigungsschutzes ist ein solcher Kompromiss.
Sofern die eine Seite versucht, der anderen Seite eigene Vorteile eines höheren Kündigungsschutzes nahezubringen, mag dies argumentativ ganz geschickt sein. Es ändert jedoch nichts daran, daß es eine "eine" und eine "andere" Seite gibt und die grundsätzliche Interessenlage - die durchaus auch Ausnahmen verträgt - nicht überein zu bringen ist. Es ist für Arbeitgeber grundsätzlich positiver, wenn es keinen Kündigungsschutz gibt.
Aus diesen Gründen bin ich dafür, meine Darstellung der "Problematik des Kündigungsschutzes" wieder aufzunehmen. Ich wäre auch dafür, die ganzen unsinnigen und politisch motivierten Argumente "Pro" und "Contra" Kündigungsschutz hier komplett zu löschen. Wenn ich im Rahmen einer möglichst neutralen Darstellung den Kündigungsschutz beschreiben will, haben diese ganzen Argumente hier nichts zu suchen. Im Ergebnis wird dadurch doch nur versucht, die Diskussion über den Kündigungsschutz auch hier zu führen.
Übrigens stammt der Teil "Kündigungsschutz und AGG" nicht von mir, der stand schon vorher da - mit dieser komischen Buchempfehlung. Ich hatte ihn stehen gelassen, weil er nicht so schlecht war, wie der Rest, der da stand.
Zuletzt möchte ich betonen, daß ich nichts "aus einem Buch abgeschrieben" habe. Ich habe, wie die Fußnoten belegen, mich auf ganz unterschiedliche Kommentarstellen bezogen.
Übrigens sind auch die übrigen Ausführungen in diesem Artikel, insbesondere zum Miet- und zum Versicherungsrecht so grottenschlecht und teilweise falsch, daß sie eigentlich gelöscht gehören.
--Heinz.Biermann 23:06, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Uff, das ist jetzt eine lange arbeitsrechtliche Begründung für diesen Text mit dem Interessengegensatz. Jedoch hat der Kündigungsschutz nicht nur eine rechtliche Seite (die Du offensichtlich besser kennst als ich), sondern vor allem auch eine betriebs- und volkswirtschaftliche. Um diese geht es letztendlich ja. Daher muss der Abschnitt mit "Pro" und "Contra" selbstverständlich erhalten bleiben, was ist daran denn "politisch motiviert", eben die in der öffentlichen Diskussion genannten Argumente darzustellen? Einen Interessengegensatz gibt es natürlich, aber trotzdem ist diese Darstellung des Spannungsfeldes wie Du schreibst eine Bewertung eines Richters am Bundesverfassungsgericht. Warum soll diese eine Bewertung für Wikipedia maßgeblich sein. Ich kann mir vorstellen, dass es noch hundert andere gibt, jedenfalls bewegt man sich nicht nahe am Neutralen Standpunkt, wenn man diesen Erfurter Kommentar einfach nur in seinen Inhalten wiedergibt. Dieser Kommentar ist ja wohl etwas, was man eine rechtliche Abhandlung nennen kann, und darauf basiert im Wesentlichen der von dir eingefügte Text, aber wie geschrieben ist der Kündigungsschutz nicht nur eine rechtliche Thematik, sondern gleichermaßen eine wirtschaftliche. Vielleicht sollte man dann diese beiden Aspekte in der Tat trennen. Am besten sollte man dann Deinen Text in den Artikel Kündigungsschutzgesetz überführen, denn dort passt er wohl besser hin.--Eigntlich 23:22, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Ich habe den Text vorerst wieder eingestellt. Es müsste aber klar werden, dass diese Bewertung des Kündigungsschutzes aus diesem Erfurter Kommentar stammt und vor allem welche Bedeutung diesem im Arbeitsrecht zukommt (das alleine als Quelle anzugeben ist unzureichend). Ich kenne mich da überhaupt nicht aus, denke aber doch, dass es in der Rechtswissenschaft immer unterschiedliche Meinungen gibt und insofern müsste dieser Erfurter Kommentar oder die Meinung des Verfassungsgerichtes auch als solche dargestellt werden.--Eigntlich 23:41, 20. Apr. 2008 (CEST)
Es handelt sich bei der Frage des Interessenkonflikts und des Spannungsfeldes nicht um eine Einzelmeinung, sondern um die herrschende Meinung. Bestimmt gibt es andere Meinungen, aber ich würde einfach mal abwarten, wie der Text von anderen diskutiert wird.
--Heinz.Biermann 23:55, 20. Apr. 2008 (CEST)
- OK. Der Interessenkonflikt liegt doch auf der Hand. Aber was genau darunter zu verstehen ist, ist eine andere Frage.--Eigntlich 00:04, 21. Apr. 2008 (CEST)
Überarbeiten: Übersichtlichkeit und BKL
[Quelltext bearbeiten]Die Seite ist thematisch zu umfassend. Ein rechtsgebietsübergreifender Vergleich des Kündigungsschutzes im Miet-, Versicherungs- und Arbeitsrecht ist ein Habil.-Thema und weder für die Bearbeiter noch für die Normal-User von wikipedia. Ich schlage vor, hieraus eine BKL zu machen und die Themen mit eigenen Seiten zu bedienen, also
--Hans-Jürgen Streicher 21:54, 28. Mär. 2009 (CET)
- Deckt sich mit dem QS-Antrag, der Ursache für das Überarbeiten-Bapperl war. Daher: Sei mutig! --Flominator 19:24, 6. Mai 2012 (CEST)
Harmonisierung mit Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)
[Quelltext bearbeiten]M.E. nötig. --Hans-Jürgen Streicher
Auch diese Aspekte sollten in diesem wie auch in eigenen Artikeln Berücksichtigung finden.--Der Spion (Diskussion) 19:44, 27. Jan. 2014 (CET)
Pro-Argumente mitten im Abschnitt "Contra Kündigungsschutz"
[Quelltext bearbeiten]Mir geht es um die Stellung (nicht den Inhalt) des folgenden Absatzes: "Diesen Argumenten [denjenigen der Kündigungsschutz-Gegner] ist gemein, dass ... auch von zum Beispiel intellektuellen, ästhethischen, moralischen und ideologischen subjektiven Interessen geleitet ist." Da, wo er jetzt steht, liest sich dieser Absatz wie eine neutrale Stellungnahme zu den Argumenten der Kündigungsschutz-Gegner, nach dem Motto: "So beurteilen wir, die Wikipedia, das Ganze, nachdem wir die Argumente beider Seiten geprüft haben". Wie gesagt geht es mir nicht um den Inhalt dieses Absatzes (auch wenn er wohl kürzer sein dürfte), sondern nur um seine Stellung. Ich würde ihn in die Liste mit den Argumenten der Kündigungsschutz-Befürworter verschieben. Das wäre ja sonst auch eine ziemlich orginelle Form von NPOV: man stellt schön brav die Argumente beider Seiten dar, aber hinter die Argumente der einen Seite schreibt man in einem Extra-Absatz, warum diese Argumente nicht stimmen... Gruß, Jochim Schiller (Diskussion) 21:20, 19. Nov. 2014 (CET)