Diskussion:Kaiser’s Tengelmann

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 91.20.5.13 in Abschnitt Filial-Zahl
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kaiser’s Tengelmann“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Kritik

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Ich hatte folgendes am 20.01. hinzugefügt:

Im September 2008 wurde einer Kassiererin einer Berliner Filiale unter dem Verdacht gekündigt, zu Unrecht zwei Pfandbons im Wert von 1,30€ eingelöst zu haben. Die Tat konnte nicht bewiesen werden, daher wurde Barbara E. nach 31 Jahren Arbeitsverhältnis eine Verdachtskündigung ausgesprochen. Barbara E. beteiligte sich zuvor als eine von anfänglich acht Beschäftigten der Filiale am Streik im Einzelhandel, zu dem die Gewerkschaft ver.di aufgerufen hatte. Nach und nach hörten alle Kolleginnen und Kollegen auf zu streiken, bis auf Barbara E., genannt "Emmely". Für das Komitee "Solidarität mit Emmely" steht die Kündigung im Zusammenhang mit dem Streik.

Benutzer Benzen hat die Änderungen rückgängig gemacht und letzte Version von Tilla wiederhergestellt. Ich bitte um Erklärung! Kritik an einem Unternehmen darf nicht geäußert werden? --Shopper 21:59, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Meine Vermutung:
  • Sehr einseitige und polarisierende Darstellung, daher nicht enzyklodädisch -> Siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt
  • Laufendes Verfahren, diese Darstellung wäre eine Vorabverurteilung durch Vorwegnahme
  • Nicht relevant genug für das Gesamtunternehmen, da nur ein Einzelfall

Und beim nächsten Mal bitte den Beitrag in der Diskussion signieren. --Lichtjäger 22:39, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es zeugt im übrigen von schlechtem Stil, Diskussionen, die nicht nach eigenem Gusto verlaufen einfach zu entfernen, daher habe ich die Diskussion wiederhergestellt. --Lichtjäger 12:28, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Meine Gründe waren übrigens nur die einseitige Darstellung (die sehr nach der Yahoo-Quelle geklungen hat) und mein Verdacht, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt hat. -- Benzen 13:57, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Zunächst einmal: Ich bin 'neu hier' und habe deshalb aus Verzweiflung diesen Diskussionsbeitrag hier rein gestellt. Ich wurde von Benzen darauf hingewiesen, erst einmal mit ihm zu diskutieren. Deshalb habe ich diesen Beitrag wieder gelöscht, nicht weil mir der Diskussionshergang missfiel.
Dann zu den Argumenten: Ja, es ist ein Einzelfall, aber was bedeutet das schon? Wenn ein Mensch oder ein Unternehmen eine Straftat begeht ist das zunächst einmal ein 'Einzelfall', dass kann aber die Straftat nicht relativieren! Die Kritik, welche in den Medien großen Anklang fand (siehe Pressespiegel der letzten Monate: http://www.netzwerkit.de/projekte/emmely/emmelypresse), ist notwendige Kritik, weil sie einen Menschen an ihre existenziellen Grenzen getrieben hat, weil es hier um Menschenrechte geht! Somit ist ein Einzelfall ein Fall zu viel! Und noch was: Die Methode der Verdachtskündigung ist KEIN Einzelfall! Die Methode Kollegen zu feuern welche für ihre Rechte eintreten ist auch KEIN Einzelfall. Dieser Fall ist nur die Spitze des Eisbergs und wurde öffentlich gemacht. Deshalb gehört er meiner Meinung auf die Kaiser's Tengelmann Seite, weil diese Firma diesen Fall zu verantworten hat.
Die Vermutung der 'einseitigen Darstellung' kann nicht bestätigt werden, da mein letzter Entwurf beide Stimmen aufgenommen hat.
--Shopper 14:28, 24. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mäzenatentum des Josef Kaiser

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Ich habe folgende, erst vor wenigen Tagen von 80.137.26.224 in den Artikel eingefügte Passage entfernt:

In Viersen, dem wichtigsten Produktionsort der Firma, sorgte Josef Kaiser für den Bau eines Hallenschwimmbades mit Wannenbädern im Untergeschoss. Arbeiterinnen, die Backwerk und Schokolade verpackten, sollten zweimal in der Woche dort baden. Der Eintrittspreis wurde ihnen ersetzt, und gegen Abgabe der Eintrittkarte gab es weitere 20 Pfennige Prämie - angesichts eines Stundenlohnes von unter einer Mark um 1912 ein erheblicher Anreiz. Heute ist das Hallenbad an der Burgstraße in Viersen als Baudenkmal ausgewiesen; es ist ein repräsentativer Jugendstilbau, der nach erheblichem Widerstand aus der Bürgerschaft nicht abgerissen wurde, sondern vorbildlich erhalten ist und wie vor fast einhundert Jahren wieder seiner Bestimmung dient.
Das Mäzenatentum des Unternehmers Josef Kaiser hat bis heute in der Stadt Viersen deutliche Spuren hinterlassen: Seit 1914 ist die Festhalle ein Konzert- und Theaterbau, der ursprünglich als Turnhalle dienen sollte. Ob bewusst oder unbewusst, man weiß es heute nicht mehr, diese Festhalle gilt als eine der Konzerthallen mit der weltweit besten Akustik. Besonders deutlich wurde dies nach dem II. Weltkriege, als bedeutende Konzerte und Schallplattenaufnahmen nur in Viersen möglich waren, weil alle anderen erreichbaren Konzerthallen zerstört waren. Wie das Jugendstilbad so ist auch die Festhalle inzwischen mit Hilfe der Bürgerschaft und den entsprechenden Fördervereinen oder dem Heimatverein in einen Zustand gebracht worden, der dem Sinne des Stifters entspricht, sie ist wieder ein kulturelles Zentrum für die Stadt und den Kreis Viersen. In der Festhalle prangt ein Relief, das den Stifter mit seinem neuen Titel "Kommerzienrat" bezeichnet. Denn Josef Kaiser wurde nicht nur als Unternehmer, sondern auch als Mäzen von dem deutschen Kaiser Wilhelm II. geehrt. - Mehr von örtlicher Bedeutung sind die zahlreichen kleinen Stiftungen aus der Familie Kaiser: Es gab einen Zuschuss für Wöchnerinnen, es gab eine äußerst großzüge Betriebskrankenkasse, die katholische Kirche wurde sehr unterstützt, immerhin war die Familie Kaiser tiefgläubig.
Das persönliche Prestige des Unternehmers Josef Kaiser wurde eigentlich nur noch übertroffen durch seinen geschäftlichen Erfolg. Es gelang ihm, binnen kurzem ein Einzelhandelsunternehmen zu etablieren, das in Europa seinesgleichen suchte. Es war für Josef Kaier wahrscheinlich nicht einfach, in dem Kreis der ortsansässigen Textilindustrie( Webereien, Bauwollverarbeitung, Spinnereien) als gleichwertig anerkannt zu werden; hinzu kam, dass diese Unternehmen ( Freiherr von Diergardt) oft von evangelischen Unternehmern gegründet und geführt wurden.

Die in dem Text enthaltenen, sehr detaillierten Informationen über Leben und Wirken Josef Kaisers in Viersen wären m.E. in einem eigenen Lemma über den Unternehmensgründer besser aufgehoben, als in der Geschichte der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann. Der eigentliche Grund für die Herausnahme ist aber, dass sich der Abschnitt liest wie eine einzige Laudatio und Lobhymne auf Josef Kaiser (Beispiel: "Das persönliche Prestige ... wurde eigentlich nur noch übertroffen durch seinen geschäftlichen Erfolg") und damit zumindest in der vorliegenden Form wohl nicht den Grundsätzen des neutralen Standpunkts entspricht. --Okfm 15:45, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Regionen Nordrhein und Westfalen (Einleitung)

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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß es mindestens einen Tengelmann-Laden im Nordrheinischen und auch mindestens einen Kaiser's Laden im Westfälischen (Bochum) gibt. Also, so ganz präzis ist das nicht ;-) . Grüße --MaurizioBochum 01:36, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Kaiser's Tengelmann hat vier Niederlassungen in Deutschland und um diese vier Niederlassungen herum befinden sich die Filialen. Eine dieser Niederlassungen ist in Viersen und Kaiser's Tengelmann bezeichnet die dazugehörige Vertriebsregion selbst als "Region Nordrhein", siehe [1]. Dass diese "Vertriebsregion" nicht exakt mit der "politischen Region" Nordrhein übereinstimmt, wundert mich nicht. Es gibt dafür, aus Sicht von Kaiser's Tengelmann, ja auch keinen Grund, einen Laden in Bochum kann man problemlos von Viersen aus beliefern.
Anderswo ist das genauso: Es gibt mehrere Tengelmann-Filialen in Augsburg, das wäre dann die Vertriebsregion "München/Oberbayern", obwohl Augsburg "politisch" gesehen nun wirklich nicht Oberbayern ist.
M.a.W.: Die Einleitung ist nur insoweit "präzis", als sie von Kaiser's Tengelmann selbst so benannte Vertriebsregionen aufführt. Diese stimmen zwar weitgehend mit den "politischen Regionen" überein, aber halt nicht exakt.
Warum es im Nordrheinischen einen Laden gibt, der "Tengelmann" heißt, kann ich mir hingegen auch nicht erklären. Wird wohl ne Ausnahme sein.
Gruß, --Okfm 08:41, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ne Ausnahme ist das nicht, es sind schon mehr als fünf Läden. Und der Grund, weshalb es auch im Nordrheinischen Tengelmann-Läden gibt, liegt vielleicht bei der Tengelmann-Holding (Mutterkonzern von Kaiser's Tengelmann). Die sitzt nämlich im Nordrheinischen (Mülheim). Grüße --MaurizioBochum 22:32, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Alle Filialen in Mülheim sind Tengelmann Filialen, da dort die Zentrale der TUG (Tengelmann Unternehmensgruppe) ist. Desweiteren wohnt dort der Inhaber der TUG, die Familie Haub!

Gewerkschaftlich tätige Kassiererin fristlos wegen 1,30 Euro gekündigt

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Vielleicht ist dieser Vorfall ja in der einen oder anderen Weise für den Artikel interessant:

„Entlassung auf Verdacht zulässig: Gewerkschaftlich tätige Kassiererin fristlos wegen 1,30 Euro gekündigt“:

79.213.245.48 11:09, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ich denke nicht, dass es zu diesem Artikel gehört. Es handelt sich um ein Arbeitsrechtliches Thema, zu dem sich zu fast jeder größeren Firma Beispiele finden lasen. Es ist also nicht wirklich relevant für Kaiser's, nur weil just dieser Einzelfall durch die Gewerkschaft in der Presse breit getreten wurde. Würde man das Thema hier derart breit treten, müsste man es in allen anderen Artikeln zu größeren Firmen ebenfalls zulassen, was dem enzyklodädischen Gedanken sicherlich nicht zu Gute käme. Schliesslich gibt es derartige Kündigungen und die entsprechenden Verfahren fast jeden Tag. --Lichtjäger 13:00, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Welche anderen ähnlich gelagerten Fälle kennst du denn, wo wegen 1,30 eine einunddreißigjährige Mitarbeit gekündigt wurde? Das dürfte ganz klar ein Alleinstellungsmerkmal sein. Ich bitte darum, auf Formulierungen wie breit treten zu verzichten, sie überschreiten m.E. die Grenze zu KPA. Chubbiee 11:39, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten


Bagatell-Kriminalität von Arbeitnehmern beschäftigt die Arbeitsgerichte immer wieder. Und mit Betrug, Diebstahl oder persönlicher Bereicherung haben sie wenig Geduld. So billigte das Bundesarbeitsgericht in den 80er Jahren die Entlassung einer Bäckerin, die ein Stück Bienenstich verputzt hatte. (...) Häufig sind auch Entlassungen wegen gefälschter Reisekostenabrechnungen Quelle:

FAZ - „Kaiser's“ darf Kassiererin fristlos entlassen

Solche Fälle gibt es sehr viele: von geklauten Druckerpatronen über Kuchenstücke (siehe Zitat oben). Im Endeffekt ist es dennoch Diebstahl („Griff in die Kasse“)

Den hier vorliegender Fall sollte erst nach einer kritischen Diskussion in der Wikipedia stehen, da er ja nur ein Einzelfall ist. PS: Was heißt den KPA? Ich kenne nur kPA. -- Benzen C6H6 13:55, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Muss beipflichten. Der geschilderte Fall fällt gegenwärtig noch unter Tagesaktualitäten, seine Nachhaltigkeit können wir noch nicht abschätzen. Ein eigener Absatz zum Fall erweckt den Eindruck, das Unternehmen sei durch diesen Fall bekannt, was definitiv falsch ist. Irgendwo erwähnen könnte man den Fall sicherlich, aber bitte nicht als eigener Absatz (und @chubbiee: bitte auch nicht wieder als Präzendezfall in Klassenjustiz). Grüße -- · peter schmelzle · d · @ · 14:19, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Gehört der "Kokainskandal" überhaupt zu Immendorff, die NS-Vergangenheit zu Schleyer, das Atomprogramm zum Iran ? (nicht signierter Beitrag von 195.3.113.13 (Diskussion | Beiträge) 01:48, 9. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Doch doch, Kaisers ist durch diesen Fall sehr stark in die Schlagzeilen geraten. Es handelt sich wohl um einen PR-Gau. Und im Unterschied zu den oben genannten Fällen hat dieser - als Alleinstellungsmerkmal - die große Wahrscheinlichkeit, vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Wo gibt es auch sowas, dass nach 31jähriger Tätigkeit jemand für 1,30 Euro gekündigt wird. Unabhängig davon ist auch die Bildung einer Solidarisierungsgruppe ein Alleinstellungsmerkmal. Dass das hier unschön für Kaisers ist, gebe ich gerne zu. Aber nicht jede tagesaktuelle Nachricht ist nicht schon deswegen nicht enzyklopädiewürdig. Immerhin gibt es auch enzyklopädiewürdige Nachrichten. Diese gehört m.E. klar dazu. Chubbiee 20:04, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Dass hier über den Fall Emmely diskutiert wurde, lese ich erst jetzt. Frühere Versionen des Artikels, die zu dieser Diskussion führten, habe ich mir noch nicht angesehen. Nachdem es den Artikel Fall Emmely jetzt gibt, sehe ich keinerlei Grund, den Fall hier nicht aufzuführen und auch den Ansehensverlust, der im Emmely-Artikel belegt war - diesen Beleg habe ich hier jetzt nachgetragen - nicht auch zu nennen. --Textkorrektur 16:21, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

"Fall Emmely" - relevant oder nicht relevant?

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Ist der "Fall Emmely" für die Wikipedia relevant? Ich denke das sollte hier erst ausdiskutiert werden!

Argumente die gegen die Veröffentlichung sprechen:

  • „Nicht relevant genug für das Gesamtunternehmen, da nur ein Einzelfall“ -> nicht Enzyklopädie würdig
  • "Tagesaktualitäten"

...

-- Benzen C6H6 21:09, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Antwort / Diskussion siehe Diskussion:Verdachtskündigung -- 790 04:01, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Der Fall Emmely ist - anders als vergleichbare Fälle - mit einer Anzahl Alleinstellungsmerkmale verstehen, die zusammen genommen diesen Fall relevant und enzyklopädiewürdig machen. Es ist für eine Enzyklopädie nicht schädlich, aktuell zu sein. Chubbiee 09:51, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Aktuell sein ist hier aber nicht das Thema. Das Thema lautet: Gehört dieser Einzelfall zu den wichtigsten Dingen, die in einen Artikel Kaiser’s Tengelmann gehören? Also: In welchen anderen Unternehmensartikeln werden Arbeitsgerichtsprozesse dargestellt? Ist dieser Prozess besonders unternehmenstypisch? Hat er auf die bisherige oder weitere Arbeit des Unternehmens irgendeine Bedeutung? Wird man in 10 Jahren noch darüber lesen wollen? Selbst in Verdachtskündigung ist die Darstellung mehr als zweifelhaft, da es eben einer unter tausenden Fällen ist. Hier gibt es außer der zufälligen Tatsache, dass der Arbeitgeber Kaiser’s Tengelmann ist, keinen Bezug. Es ist eben nichts spezifisches für das Unternehmen. Rewe, Lidl oder jeder andere Supermarkt hätten genauso gekündigt. Und genauso Recht bekommen.Karsten11 10:44, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Nocheinmal meine Begründung, wieso der Fall Emmely hier genannt werden sollte:

  • Dem Fall Emmely sind derart viele Alleinstellungsmerkmale eigen (
  1. extemes Mißverhältnis zwischen Schaden und Strafe,
  2. Urteil auf Verdacht,
  3. Solidargruppe,
  4. Weiterung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
  5. exorbitant lange Mitarbeit von 31 Jahren),
dass der Fall klar enzyklopädiewürdig und relevant ist.
  • Der Sachverhalt ist präzise durch Quellen belegt.
  • Ich bestreite, dass andere Firmen eine 31jährige Mitarbeit einer dreifachen Mutter bei einem solchen Schaden gekündigt hätten. Belege für Deine Behauptung?
  • Nicht alles was aktuell ist, ist deswegen gleich enzyklopädieunwürdig. Ich habe nicht behauptet das Aktuell sein hier Thema wäre.

Meine Argumente. Chubbiee 10:45, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Alle Deine 5 Punkte sind sicher korrekt. Nur haben sie alle nichts mit dem Unternehmen zu tun. In der Tat ist meine Aussage, andere Unternehmen hätten das genauso gemacht, objektiv nicht zu belegen. Wenn ich mir die Vielzahl von Urteilen und Literatur zum Thema "Verdachtskündigung" anschaue, ist das aber sicher kein Einzelfall. Aber umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wäre Kaiser’s Tengelmann das einzige Unternehmen, dass so handeln würde, bestünde ein Bezug zum Artikel hier. Dies ist aber offenkundig nicht so (bzw. wenn Du das anders siehst: Nicht belegt). Was im Artikel Verdachtskündigung ggf. relevant ist, ist nicht in jedem Unternehmen darzustellen, in dem eine Verdachtskündigung erfolgt.Karsten11 10:59, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Doch, es ist ein Einzelfall, da hier in ziemlich einzigartig einer langjährigen Mitarbeiterin nach 31 Jahren mit dieser Begründung gekündigt wird. Das gibt es nur bei Kaisers. Die Einzigartigkeit resuliert aus den 5 genannten und quellbelegten Gründen. Chubbiee 11:06, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
  • In der Öffentlichkeit wurde dieser Fall bekannt als eine Supermarktkassiererin, der wegen Unterschlagung von € 1,30 gekündigt wurde. Punkt. Dass Kaiser's Tengelmann und nicht irgendein ein anderer Konzern ihr Arbeitgeber war, spielte in der öffentlichen Wahrnehmung bisher keine Rolle. Falls ich mich hier irre, wäre das mit reputablen Quellen zu belegen (also nicht die Kündigung als solche, sondern die Verbindung zum Konzern Kaiser's Tengelmann). Ansonsten hat das im Unternehmensartikel nichts verloren.
  • Der Abschnitt ist im jetzigen Zustand sprachlich, stilistisch und orthografisch absolut indiskutabel und sollte allein deshalb schleunigst aus dem Artikel verschwinden. Es wäre schön, wenn die Leute, die sowas mittels Edit-War in den Artikel prügeln, daraus auch wenigstens ansatzweise korrektes Deutsch machen würden. -- BWesten 12:38, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

relevant oder nicht, jedenfalls gibt es keine "Berufung" beim oder zum BVerfG, habe den Satz deshalb gestrichen.chrissie 04:07, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Der Abschnitt hört sich im Moment sehr nach POV an -- Benzen C6H6 07:56, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten


auf jeden Fall relevant und gut belegt. Deswegen vor Löschungen hier begründen. Wir machen keine Werbung für Kaisers, sondern stellen die Wirklichkeit dar. Havelländer 10:43, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Bitte vor auch Wiedereinstellungen hier begründen -- Benzen C6H6 16:06, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wer nicht gerade ausschliesslich Lebensmittelprospekte liest, muss mitbekommen haben dass der Fall nun mittlerweile seit einem 3/4 Jahr den öffentlichen Diskurs um die Lebensmittelkette bestimmt. Ich könnte jetzt hier Seitenweise Links und Reportagen der etablierten Presse listen, aber schaut besser selber in der Suchmaschine euerer Wahl. Der Fall ist absolut aussergewöhnlich. Vor der Filiale finden Demonstrationen statt, eine politische Initiative hat sich gegründet, Kaisers soll nun auch mit einer Imagekampagne reagiert haben. Mehrere Personen des öffentlichen Lebens äussern sich zu dem Fall. Die Relevanz ist selten so eindeutig gegeben und belegbar und eine Seitensperre äusserst unangebracht. --Nicor 13:33, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Darstellungen des Falles, die im Artikel bis zur Sperrung immer wieder eingestellt und herausgenommen wurden, waren sehr detailliert. Zuletzt wurde der Fall bis in Einzelheiten beschrieben, der Instanzenzug angeführt, die Reaktion eines bestimmten Politikers wörtlich zitiert, ein Ausblick gegeben, welches Gericht "Emily" als nächstes anrufen werde. Eine Art Presseschau eben, die den Rahmen dieses Artikels völlig sprengte.
Meines Erachtens spräche aber nichts dagegen, den Fall kurz im Artikel anzusprechen (ein Satz?) und dabei auf das sachnähere Lemma Verdachtskündigung zu verweisen. Dort hat man eigentlich einen ganz guten Kompromiss zwischen der Darstellung des Einzelfalls und der grundsätzlichen Problematik gefunden. --Okfm 15:26, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, das klingt sinnvoll. Eine Presseschau und Zitate einzelner Personen haben hier nichts verloren. Allerdings müssen dennoch alle Faktoren aufgeführt werden welche die Thematik überhaupt erst relevant machen, also gegebenenalls auch die Tatsache dass die Debatte von führenden Politikern kommentiert wurde, sowie die Solidaritätsinitiative und evtl. zukünftige öffentliche Reaktionen. Wieviele Sätze das dann schlussendlich sein werden würde ich vorerst einmal offen lassen. Bis auf die letzten beiden Sätze (Zitat und zukünftiges Vorhaben) halte ich den bisherigen Absatz aber zunächst für brauchbar. --Nicor 15:56, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Weiterhin: Dieser Fall hat nur einen äußerst geringen Bezug zum Unternehmen Kaiser’s Tengelmann, um das es hier geht. Vergleichbare Fälle gibt es zuhauf. Im Artikel Verdachtskündigung habe ich zumindest die Wichtigsten aufgelistet. Emily hätte genauso gut bei Lidl, Rewe oder der Commerzbank arbeiten können.Karsten11 16:02, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, der Fall hat einen ganz direkten Bezug zu Kaisers, denn das Unternehmen muss sich mit dem Thema auseinandersetzen, agieren und reagieren, wird in der Öffentlichkeit entsprechend wahrgenommen und diskutiert. Wer sich darüber informieren möchte schaut zunächst hier nach und nicht unter Verdachtskündigung. Es käme doch auch niemand auf die Idee den Absatz der Datenschutzaffäre der Deutschen Bahn nach Arbeitnehmerdatenschutz zu verschieben. Wirf mal einen Blick in die Presse. Auch die Berichterstattung dreht sich primär um den Konflikt zwischen dem Unternehmen und der Kassiererin und nicht um das juristische Phänomen der Verdachtskündigung. --Nicor 19:03, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich bin da eher der Meinung von Karsten11. In der Öffentlichkeit wird in erster Linie darüber diskutiert, ob es sein kann/darf, dass jemand auf Grund des bloßen Verdachtes, 1,30 Euro unterschlagen zu haben, seinen Arbeitsplatz verliert. Genau das ist aber das juristische Phänomen der Verdachtskündigung und dazu gibt es tatsächlich viele vergleichbare Fälle. Die besonders große öffentliche Aufmerksamkeit, die dieser Fall auf sich gezogen hat, führt (zu Recht) dazu, dass er im Artikel Verdachtskündigung aufgelistet wird, macht aus dem "Phänomen Verdachtskündigung" aber noch kein "Phänomen Kaiser’s". Es gibt neuere Presseartikel, z.B. [2], in denen das Unternehmen noch nicht mal namentlich genannt wird.
Allerdings seh ich schon das Problem, dass jemand, der sich informieren möchte, zuerst hier nachschaut und sich wundert, dass man gar nichts über den Fall findet. Deshalb mein Vorschlag, einen kurzen Hinweis einzufügen, der aber wirklich nur ein Einzeiler mit dem Verweis auf Verdachtskündigung sein sollte. --Okfm 10:09, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Gegen einen Einzeiler hat niemand etwas. Auch wenn ich nicht wirklich daran glaube, dass in 10 oder 50 Jahren jemand diese Info für wesentlich hält.Karsten11 10:31, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Was in 50 Jahren sein wird, darüber brauchen wir uns momentan wirklich keine Gedanken zu machen. Wikipedia und ihre Schwesterprojekte werden sich bis dahin bezüglich Struktur, Details, Organisation und Technik vollkommen verändert haben. Sicher ist auf jeden Fall dass die Informationsgesellschaft tendentiell eher nichts vergessen, sondern alles nachrecherchieren können möchte. Vielleicht haben wir bis dahin ja auch die Möglichkeit Informationen gefiltert nach gewissen Relevanzstufen abrufen zu können. --Nicor 22:56, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Apr. 2009 (CEST)

Der Fall Emmely steht bereits unter Verdachtskündigung und lässt sich mit der Volltextsuche finden. Imageschaden durch Fall Emmely siehe Wirtschaftswoche vom 09.03.2009: YouGov BrandIndex - Kündigung wegen Pfandbons belastet Image von Kaiser’s von Boris Hedde -- Noebse 17:39, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Es geht nicht darum den Fall mit dem Suchbegriff "Emmely" irgendwo bei Wikipedia finden zu können. Sondern auch wer sich allgemein und zielstrebig über Tengelmann informieren möchte, sollte über alle hierzu relevanten gesellschaftlichen Diskurse aufgeklärt werden. --Nicor 19:18, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Eben: Nur über die bezüglich Tengelmann relevanten gesellschaftlichen Diskurse... Die Diskurse über Verdachtskündigung finden sich eben dort.Karsten11 19:57, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Es geht bei dem Vorfall um eine kontroverse Verdachtskündigung des Unternehmens Tengelmann. Es gibt sowohl Leser die sich über bekannte Fälle von Verdachtskündigungen informieren wollen als auch solche die sich über kontroverse öffentliche Debatten um das Unternehmen Tengelmann informieren möchten. Es kann doch nicht sein dass irgendwo bei Wikipedia Informationen über Tengelmann stehen die über den Tengelmann-Arikel nicht auffindbar oder zumindest verlinkt sind.
Die Handelsartikel von Tengelmann werden ebenfalls sowohl hier als auch im Artikel Handelsmarke aufgeführt und auf die Idde den Abschnitt "Zusammenführung und Sanierung" nach Fusion (Wirtschaft) zu verschieben käme auch niemand. --Nicor 22:27, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Im Abschnitt darüber habe ich mich zum Fall Emmely und seine Einbindung in den Artikel geäußert. Gruß --Textkorrektur 17:01, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Apostroph

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Unter Sonstiges habe ich die Aussage entfernt, das Apostroph in "Kaiser's" wäre heutzutage unkorrekt. Nach der neuen Rechtschreibung ist es freigestellt ein Genitiv-Apostroph zu verwenden und ist daher nicht als Fehler zu werten.[3] --Coolbiker 19:25, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das ist falsch, das gilt nur in wenigen Fällen (z.B. Andrea´s - Andreas), freigestellt ist das nicht. --Zollernalb 12:22, 28. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Zitat: "Nach neuer Rechtschreibung ist der sächsische Genitiv wieder zulässig, wenn damit die Grundform eines Personennamens verdeutlicht werden soll." Ob und wann jemand die Grundform verdeutlichen will, sollte man bitte jedem selbst überlassen. Aber jetzt ist genug, ich habe keine Lust weiter mit Sprachschützern zu diskutieren, ihr seid für eure Verbissenheit in der Wikipedia bestens bekannt. Bitte jetzt nicht antworten sondern weiterlöschen (da nicht "relevant"). --Coolbiker 12:39, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Die Verwendung des Apostrophs zur verdeutlichenden Abtrennung des Genitiv-S-es ist für den "Rat für deutsche Rechtschreibung" nicht falsch. Vgl.: http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf , Seite 99:
"E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie". Wenn es weder für Duden noch den RfdR falsch ist, ist es das auch hier nicht. -- S-b 23:16, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


War der Firmenname immer schon Kaiser's mit Apostroph? Beim Artikel Gaskammer (Holocaust) wird nämlich irgendwo behauptet dass GasLastwagen getarnt waren mit der Aufschrift Kaiser's Kaffee und da dachte ich spontan, das ist doch seltsam dass eine deutsche Firma schon vor 1945 einen Namen mit dem doch so englischsprachigen Apostroph hat. Weiss da jemand was? --SwissAirForceSoldier 22:24, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, wurde so geschrieben, wie diese Lithographie zeigt. Ein solcher Apostroph wurde auch früher häufiger mal in Reklamen u.ä. diverser Firmen verwendet.So rein gefühlsmäßig (nach meinen rein privaten und nicht wissenschaftlichen Beobachtungen) kam es um 1900 sogar recht häufig vor, ging dann stark zurück und kam irgendwann wieder. --Scribist (Diskussion) 13:13, 14. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Orthographische Konferenz von 1901 - da wurden verbindliche Rechtschreibregeln festgelegt, und da Kaiser's Tengelmann älter ist als die Konferenz, dürfte der Firmennamen eine Art Bestandsschutz erhalten haben. --H.A. (Diskussion) 11:32, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Kaiser's und Tengelmann im Ausland

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Müsste wohl ein komplett neuer Abschnitt her, zumindest konnte ich es im bisherigen Text nicht finden. Unter dem Namen Kaiser's werden nämlich in Ungarn 20 Filialen durch die dortige Spar betrieben (Logo und Schriftzug zeigen deutlich eine Verbindung auf, allerdings ist mein ungarisch nicht wirklich prächtig, so dass ich nicht viel mit dem entsprechenden Text anfangen kann), wie es in anderen Ländern aussieht: http://www.spar.hu/spar/spar_csoport/uzletek/kaisers.htm -- BSF 03:08, 20. Jan. 2010 (CET) Hier steht mehr: http://www.tengelmann.de/27.html?&tx_ttnews%5BpS%5D=1230240511&tx_ttnews%5Btt_news%5D=11&tx_ttnews%5BbackPid%5D=30&cHash=47e7c2380e

Die Wiki-Software mag keine [ ] in URLs. Sie müssen durch %5B und %5D ersetzt werden (siehe Hilfe:Links). Das hab ich mir erlaubt im vorigen Beitrag zu ändern. --PhChAK 22:20, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Gibt Tengelmann die Region Rhein-Main-Neckar auf?

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In der Zeitung (Schwäbisches Tagblatt vom 19. Mai 2010) geht es heute um die bevorstehende Schließung einer Tengelmann-Filiale in Tübingen. Dort steht auch, dass Tengelmann alle Läden in der Region Rhein-Main-Neckar schließen wolle. Genaueres habe ich aber noch nicht gefunden, weiß da jemand mehr? Wäre ja für den Artikel auch wichtig, wenn man eine vor sowieso nur 4 Regionen verlässt. -- Yassakka 16:35, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Tengelmann wird zu REWE

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kann es sein, dass REWE einige Tengelmann-Fialen übernimmt? In Wörth ist seit 24.Juni der Tengelmann zu einem REWE geworden, in Hagenbach wird Tengelmann ab 14.Juli zu REWE. --final.countdown™ DiskusssionBilder 22:05, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, in der Rhein-Main-Region hat Rewe offensichtlich einige (alle?) Tengelmann-Filialen übernommen und führt sie nun unter dem eigenen Namen weiter. Siehe z.B. auch diese Artikel aus der Frankfurter Rundschau vom 3.7.2010: Artikel 1 und Artikel 2. --Yassakka 10:42, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

"Star Marke" auch für Lbm aller Art ? / "Von Hier" - Region

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In einem IP-Edit war zu lesen, daß "Star Marke" von KT jetzt auch für Lbm aller Art verwendet wird (typischer "A&P" Bereich -> Überschneidung oder will KT A&P -> Star Marke migrieren ??

Ich revertiere erstmal, da nicht nur Schreibfehler "Lebensmitteln Artikel" sondern auch völlig ohne Beleg. Wenn jemand näheres weiß bitte (möglichst mit einer guten Quelle) wieder einfügen.

Ist "Von Hier" wirklich deutschlandweit aus Berlin/Brandenburg oder immer aus der jeweiligen Region, in der der Markt ist (wie analog bei EDEKA & Co.). Bitte ggf. ändern, wer es sicher weiß bzw. Quellen/Belege findet. Ich laß Berlin/Brandenburg aber erstmal stehen ... --PhChAK 23:22, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Bei Tengelmann in München sowie bei Kaiser's im Rheinland/Ruhrgebiet gibt es "Von Hier" nicht, deshalb sind das nicht nur Produkte aus Berlin/Brandenburg, sondern die Marke wird auch nur bei Kaiser's in Berlin/Brandenburg angeboten. Wenn ich den Internetauftritt der Marke (www.vonhier.com/) richtig interpretiere, handelt es sich aber auch gar nicht um eine "exklusive" Eigenmarke von Kaiser's, sogesehen wäre es am konsequentesten, "Von Hier" ganz zu löschen. In München führt Tengelmann übrigens eine ähnliche "Einheimischen"-Produktreihe namens "Unser Land", die aber auch keine Eigenmarke von Tengelmann ist.
Starmarke wird tatsächlich für Lebensmittel aller Art verwendet. Hab grade in meiner Tiefkühltruhe nachgeschaut und eine Packung "Starmarke Rahmspinat" gefunden. Als Beleg genügt ein Blick auf die Kaiser's Tengelmann-Homepage, da sind einige der Produkte abgebildet (kaisers.de/eigenmarken/starmarke_index.html). Von Reis über Marmelade bis hin zu Tiefkühlkost ist alles vertreten. Die Abgrenzung zu A&P findet über Preis und Positionierung statt: A&P ist die "Billigeigenmarke", Starmarke die "Qualitätseigenmarke", analog zur Konkurrenz, bei der die "teuren" Eigenprodukte "Rewe" die "billigen" Eigenprodukte "ja!" heißen. Gruß, --Okfm 17:19, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Zentrale Kaiser's Tengelmann

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Info an die Autoren: Die KT Zentrale wurde Mitte/Ende 2010 von Viersen nach Mülheim verlegt. (nicht signierter Beitrag von 217.110.173.66 (Diskussion) 12:29, 10. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Klage von Rewe gegen Übernahme von KT durch Edeka

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Dass Rewe bereits nach der Entscheidung des Kartellamts geklagt hat, stimmt nicht, ist rechtlich zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht möglich und wird durch die angegebene Quelle auch nicht gedeckt. Richtig ist vielmehr, dass Rewe damals lediglich angekündigt hat, im Falle einer Ministererlaubnis für die Übernahme Rechtsmittel dagegen ergreifen zu wollen. --Futter (Diskussion) 11:35, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Aufteilung

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Kaiser’s Tengelmann; Teile, teile, Segen - die Übernahme für Kaiser's steht, Wirtschaftswoche, 2. Dezember 2016 --87.155.247.49 03:34, 3. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Übernahme durch Edeka

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Seit 1. Januar gehört die Kaiser's-Tengelmann-Sparte, wie bereits im Artikel angemerkt, zu Edeka. Wie geht es nun weiter? In diversen Mitteilungen war zu lesen, dass nun auch die Marke Kaiser's Tengelmann aus der deutschen Supermarktlandschaft verschwinden wird, wenn auch nicht gleich. Die Umbeflaggung auf Edeka respektive REWE soll im Laufe des Jahres stattfinden. Sofern Kaiser's Tengelmann ein eigenständiges Unternehmen (mit eigener Rechtform) ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieses nun in absehbarer Zeit (HR-Eintrag) liquidiert wird. --H.A. (Diskussion) 22:48, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Offenbar kommt die "Umetikettierung" von Kaiser's Tengelmann zu REWE oder EDEKA schneller voran als geplant, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 10:12, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten
In Berlin sind fast alle ehemaligen Kaisers Filialen nun REWE, bzw Edeka Filialen.
In München gibt es der Beschilderung nach noch viele Tengelmannfilialen. Ich glaube, da ist noch keine äußerlich auf Edeka umgestellt. Das Sortiment ändert sich allerdings nach und nach, auch konnte ich schon lesen, dass Filialen einen Tag geschlossen waren, weil das Personal für das neue Kassensystem o.Ä. geschult wurde.217.110.209.235 16:27, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hier im Lemma Tengelmann (Unternehmen) steht aktuelle noch

Zum 1. Januar 2017 wechselte die Sparte Kaiser's Tengelmann den Eigentümer. Sie ist seither nicht mehr Teil des Tengelmann-Konzerns, sondern gehört jetzt zu Edeka.[7]

Wer Zeit hat könnte mal die genaue Aufteilung in beide Lemmata einfügen.

--Über-Blick (Diskussion) 17:53, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Auch bemerkenswert, Edeka sowie Rewe sind laut Lemmata genossenschaftlich organisiert, jedoch in unterschiedlichen Kategorien einsortiert: Rewe unter "Genossenschaft (Deutschland)" und Edeka unter "Genossenschaftswesen".

--Über-Blick (Diskussion) 10:35, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Kaiser’s Tengelmann#Geschichte

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In dem Abschnitt müsste noch etwas zur Geschichte der Rabattmarkenheftchen hinein. Leider habe ich keine passende Quelle dazu gefunden. --Zahnputzbecher (Diskussion) 13:59, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Filial-Zahl

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Mitte Oktober 2018 gab es noch zehn Kaiser's-Filialen in Nordrhein-Westfalen. (restliche Kaiser's-Filialen in NRW, abgerufen am 12. Oktober 2018) --91.20.5.13 12:50, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten