Diskussion:Kannibale von Koblenz
"... zur psychiatrischen Verwahrung verurteilt" ?
[Quelltext bearbeiten]Im ersten Verfahren wurde der Beschuldigte zur psychiatrischen Verwahrung verurteilt, ging jedoch in Revision. Da nach deutschem Recht die Strafe für eine Person, die in Revision geht, nicht härter ausfallen darf als die ursprünglich verhängte Strafe, konnte er nicht mehr einem Kapitalverbrechen angemessen bestraft werden. Das Landgericht Koblenz musste den Beschuldigten somit frei sprechen, obwohl es von der Schuld Thomas S. überzeugt war.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich so verhält. Vermutlich unglücklich formuliert? Sonst würde das ja heißen, wenn man Revision einlegt, bleibt nur ein Freispruch --roboT 10:00, 5. Apr. 2008 (CEST)
- Das Lemma ist Unsinn, der Mann hat mit Koblenz nur insofern etwas zu tun, als da der Gerichtsprozess stattgefunden hat - sonst nichts. Es gibt auch keinen Nachweis über die sog. Schlagzeilen - es gibt überhaupt keine Nachweise! -- Stoabeissa ...parbleu! 18:40, 10. Jul. 2013 (CEST)
Vergleich mit dem Fall Meiwes
[Quelltext bearbeiten]Mir geht es nur um die Information, ich schlage gar keine Änderung vor. Zumal die wohl wegen der Informationslage nicht einfach wäre. -- Frage also: Hat jemand eine Erklärung dafür, dass Armin Meiwes mit vollem Namen geführt und der WP-Artikel auch unter seinem Namen steht, während der Familienname von Thomas S. auch nicht in den Zeitungen aufgelöst worden ist? Erstaunlich auch, dass offenbar kein genaues Geburtsdatum zu erfahren ist. Wo liegen die Gründe dieser Ungleichbehandlung?
- "Thomas S. (* 1979), bekannter unter der Bezeichnung Kannibale von Koblenz, ist ein deutscher Straftäter, Mörder und Kannibale."
- "Armin Meiwes (* 1. Dezember 1961 in Essen) ist ein wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter deutscher Computertechniker."