Diskussion:Kanton Hennef
31 Gemeinden?
[Quelltext bearbeiten]Das mit den Gemeinden in der Zeit von 1808 bis 1813 ist m.E. noch unbelegt. Hatte es zwischenzeitlich bei Aegidienberg eingebaut, dann aber wieder rausgenommen. In der Beschreibung des Départements Rhein vom November 1808 ist bei den Kantonen, darunter Hennef, zwar von "communes" (Gemeinden) die Rede. Dies könnte sich aber sehr gut auch einfach auf die Abgrenzung des Verwaltungsgebiets der Kantone beziehen, ohne dass mit "communes" eine eigenständige Verwaltungseinheit gemeint wäre. Jedenfalls heißt es in der 1966 erschienenen Schrift 150 Jahre Regierungsbezirk Köln: Anders als in vier linksrheinischen Departements wurde aber im Großherzogtum Berg bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten der neuen Gemeinde-Ordnung damit begonnen, jeweils mehrere kleinere Gemeinden in Mairien zusammenzufassen. Auf diese Weise traten bis zum Jahre 1809 an die Stelle der 1313 Gemeinden, aus denen das Großherzogtum im Jahre 1807 bestand, 286 Mairien. (S. 251/252) Dass unterhalb dieser 286 Mairien (darunter die Mairie Hennef in den Grenzen der späteren Bürgermeisterei Hennef) mit der Gemeinde- eine weitere Verwaltungsebene bestanden hat, ist daher zumindest dem Wortlaut der Quelle nach eher unwahrscheinlich. Was in dem Fall unklar bleibt: Wann genau soll überhaupt die Bezeichnung Gemeinde an die Stelle der Kirchspiele oder Honschaften getreten sein? Direkt mit der Bildung des Großherzogtums Berg im Jahre 1806 als Überführung der Kirchspiele in Gemeinden? Ein passendes und darum wahrscheinliches Datum wäre die am 13. Oktober 1807 erlassene bergische Gemeindeordnung. Wenn ich auch noch auf die Ortsteile zu sprechen kommen soll: Wenn man Honschaften als eine Form von Gemeinden ansieht, müsste man das Datum ihrer Eingliederung in eine der preußischen Gemeinden 1816 als Eingemeindungsdatum ansehen. Andere Argumente (vielleicht auch regional unterschiedlich) sprechen aber eher dafür, Kirchspiele als Vorläufer der Gemeinden anzusehen. Verwirrend ist es aber, dass jetzt bei einigen Hennefer Ortsteilen von 1806 bis 1813 zum Kanton Hennef steht, wenn dieser doch erst 1808 gegründet wurde. --Leit (Diskussion) 00:38, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Wie bitteschön? unbelegt? Das "Décret sur la circonscription territoriale du grand-duché de Berg vom 14. November 1808" ist und war verlinkt. Was die Leute damals möglicherweise als "communes" verstanden haben mögen ist "Wurscht". Es waren Gemeinden, alles andere ist Theoriefindung. Und dieses bot-mäßige Herausnehmen des Datums der Eingemeindung eines Ortes in die heutige Stadt Hennef mit dem Edit-Kommentar "Eingemeindungsdatum entfernt, Ort war nie eigene Gemeinde" ist aus meiner Sicht falsch weil z.B. Lescheid nicht immer schon zu Hennef gehört hat, sondern (zusammen mit Uckerath) 1969 eingemeindet wurde. --Update (Diskussion) 03:02, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Ich will deine Reaktion sehen, wenn ich eine umstrittene Aussage mit einer Regionalliteratur "belege". Darüber hinaus sprach ich nicht explizitiv von einem unbelegten Zeitraum 1808, sondern 1808–1813. Du gehst überhaupt nicht darauf ein, dass die Mairien laut oben angegebener Quelle bis 1809 an die Stelle der 1313 Gemeinden traten. Das einzige, was daher belegt wäre, ist der kurze Zeitraum vor Existenz des Kantons (1806–1808). Was hilft es in diesem Zusammenhang noch von Gemeinden zu sprechen, wenn diese nur noch auf dem Papier und als Abgrenzung für die Kantone und Mairien existierten? In der o.g. Quelle ist nirgendwo von Institutionen der Gemeinden (Gemeinderat etc.) die Rede, nur denen auf Basis der Mairien. Man kann auch nicht übersehen, dass noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung einer "Gemeinde" völlig uneinheitlich geregelt war – insofern belegt ein Wort aus einer anderen Sprache ("communes") erst recht nicht die offizielle Existenz von Gemeinden – das Amt Blankenberg wird auch als «Bailliage» (=Vogtei) bezeichnet. Wegen der Ortsteile: Die Entfernung war richtig, weil Eingemeindungsdatum einfach falsch war. Zitat Eingemeindung: Mit Eingemeindung bezeichnet man die Eingliederung einer politischen Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bestehende Gemeinde. Trifft also nicht für schon bisherige Teile einer Gemeinde zu. Das Datum der Zuordnung zu Hennef ist lediglich das Datum der letzten Umgliederung. Was ausschlaggebend ist, ist also das Datum des Verlusts der kommunalen Selbstständigkeit. Falls nicht, möge man die Infobox um einen entsprechenden weiteren Parameter erweitern.--Leit (Diskussion) 12:11, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Das Rhein-Département, zu dem der Kanton Hennef gehörte, gliederte sich in 26 Kantone, 90 Mairien und 462 Gemeinden, sagt dieses Buch. --Update (Diskussion) 14:19, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Ja, aber in welchem Jahr? Dieses Buch ist ansonsten eine ausführlichere Quelle als die mir bisher bekannten. Ab S. 387 ist der tatsächliche Sachverhalt zusammengefasst. Auf S. 388: Es trat dennoch fast überall die Fusion ein, wozu hauptsächlich wohl der Umstand wird Anlass gegeben haben, dass die Gesetzgebung für die zulässigen Verwaltungsorgane der besondern Gemeinden keine Ergänzung vorschrieb, auch die Vertretung derselben unbestimmt war, und selbst die Ministeralverfügungen über diesen Gegenstand sehr schwankten. Dazu passt, dass in der Tabelle auf S. 385 nicht der Begriff Gemeinde, sondern Ortsbezirk Verwendung findet – für den Kanton Hennef exakt die 31, die hier als Gemeinden aufgeführt sind. Es ist sicher nicht falsch, zu sagen, der Kanton Hennef sei Ende 1808 aus 31 Gemeinden gebildet worden und diese auch aufzuführen. Aber anschließend waren es nur noch Quasi-Ortsteile oder "erloschene"/"geschäftsunfähige" Gemeinden ohne eigenen Haushalt. In den Munizipalrat der Mairie sind dann zwar vorzugsweise aus jeder vormaligen Gemeinde bzw. größeren Ortschaft Vertreter gewählt, auch für jede Gemeinde eine eigene Person zu einigen blos örtlichen Verrichtungen bestellt worden. Das hat aber mit eigenständigen Gemeinden nichts mehr zu tun, also auch nicht vergleichsweise mit den Ortsgemeinden in RLP. Wie bereits bemerkt, handelte es sich um Ortsbezirke.--Leit (Diskussion) 15:21, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Wenn man diese Theorie fortschreiben wollte, dann waren mehr oder weniger alle Gemeinden in der späteren Rheinprovinz zwischen 1815 und 1846 Quasi-Ortsteile der Bürgermeistereien (z.B Honnef ein Quasi-Ortsteil von Königswinter? Nä, nee). Die preußischen Bürgermeistereien waren doch anfangs exakt so gestrickt wie die vorher französischen Mairien (zumindest linksrheinisch, warum hätten die Preußen das im ex-Großherzogtum anders machen sollen?). Die "Eigenständigkeit" der preußischen Gemeinden im Verhältnis zur Bürgermeisterei war zumindest bis 1846 eingeschränkt und sind genau so wenig vergleichbar mit den heutigen Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Die erste Gemeindeordnung für die Rheinprovinz gab es erst 1846. Das Buch vom Mülmann sollten wir nochmal genauer durchlesen. Hier noch ein Buch aus dem Jahr 1809: Kanton Hennef = 31 Gemeinden (Überschrift "5. Kanton Hennef" nach der Zeile "... 15.034 Seelen" fehlt), warum die 29 nicht namentlich aufgeführten Gemeinden dann im Text mit "29 Herrschaften" bezeichnet werden, entzieht sich meiner Kenntnis. --Update (Diskussion) 16:08, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Nachtrag: Gemeindeordnung war 1845, nicht 1846. --Update (Diskussion) 17:43, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Wenn ich Aegidienberg als Beispiel für die Stellung der Gemeinden in preußischer Zeit bis 1846 nehmen darf: Bis dahin gab es dort einen „aus Schöffen bestehenden Gemeindevorstand“. Gab es das von 1808 bis 1813? Dem Buch von Mülmann zufolge nicht. Außerdem ist dann m.E. missverständlich, was als Standard in den (sicher sonst nicht schlechten) Bürgermeisterei-Artikeln aus der Region geschrieben steht: Unter der preußischen Verwaltung wurden 1816 Regierungsbezirke, Kreise und Bürgermeistereien sowie zugehörige Gemeinden gebildet. Können Gemeinden 1816 gebildet worden sein, wenn sie schon zuvor so in französischer Zeit ab 1806 oder 1808 existierten?--Leit (Diskussion) 16:31, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Formell ist diese Aussage auch richtig. Weil Preußen diese Verwaltungsstruktur von oben nach unten mit diesen Begrifflichkeiten ja einführte. Es liesse sich aber trefflich darüber streiten in wie weit vor oder nach 1808 die Gemeinden wirklich selbständig handlungsfähig waren. Gleiches träfe im Übrigen auf die Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu, die einer Verbandsgemeinde angehören. Der Publikationen die sich mit der Entstehung der Verwaltungsstruktur befassen gibt es zudem einige (von Bär, Romeyk, Chales Schmidt (Das Großherzogtum Berg 1806-1813) usw. Gruß. --HOPflaume (Diskussion) 16:43, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Mit diesen Begrifflichkeiten? Vielleicht ist es nicht falsch, den Begriff Gemeinde subsumierend für die preußische Zeit 1816–1845 zu verwenden. Dass er aber von Preußen offiziell eingeführt wurde, ist so eindeutig nicht. In Volkszählungsergebnissen bis 1845 werden die ab diesem Jahr offiziell so genannten Gemeinden noch als Pfarreien bezeichnet, zum Teil fand auch der aus vorpreußischer Zeit übernommene Begriff Honschaft noch Verwendung. Anders sieht es aus, wenn die bergische Gemeindeordnung von 1807 (das Wort "Gemeinde" ist ja Bestandteil) in Preußen unverändert weitergegolten hat. Ob das so war, weiß ich nicht. In diesem Zusammenhang ist auch folgender Satz im Artikel Bürgermeisterei klärungsbedürftig: Die den Bürgermeistereien zugeordneten Gemeinden wurden durch Gemeindevorsteher vertreten. Galt das nicht erst nach Erlass der Gemeindeordnung in den 1840er-Jahren? Ansonsten wäre der Begriff Gemeinde auch für die Zeit davor belegt.--Leit (Diskussion) 13:35, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Wenn man diese Theorie fortschreiben wollte, dann waren mehr oder weniger alle Gemeinden in der späteren Rheinprovinz zwischen 1815 und 1846 Quasi-Ortsteile der Bürgermeistereien (z.B Honnef ein Quasi-Ortsteil von Königswinter? Nä, nee). Die preußischen Bürgermeistereien waren doch anfangs exakt so gestrickt wie die vorher französischen Mairien (zumindest linksrheinisch, warum hätten die Preußen das im ex-Großherzogtum anders machen sollen?). Die "Eigenständigkeit" der preußischen Gemeinden im Verhältnis zur Bürgermeisterei war zumindest bis 1846 eingeschränkt und sind genau so wenig vergleichbar mit den heutigen Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Die erste Gemeindeordnung für die Rheinprovinz gab es erst 1846. Das Buch vom Mülmann sollten wir nochmal genauer durchlesen. Hier noch ein Buch aus dem Jahr 1809: Kanton Hennef = 31 Gemeinden (Überschrift "5. Kanton Hennef" nach der Zeile "... 15.034 Seelen" fehlt), warum die 29 nicht namentlich aufgeführten Gemeinden dann im Text mit "29 Herrschaften" bezeichnet werden, entzieht sich meiner Kenntnis. --Update (Diskussion) 16:08, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Ja, aber in welchem Jahr? Dieses Buch ist ansonsten eine ausführlichere Quelle als die mir bisher bekannten. Ab S. 387 ist der tatsächliche Sachverhalt zusammengefasst. Auf S. 388: Es trat dennoch fast überall die Fusion ein, wozu hauptsächlich wohl der Umstand wird Anlass gegeben haben, dass die Gesetzgebung für die zulässigen Verwaltungsorgane der besondern Gemeinden keine Ergänzung vorschrieb, auch die Vertretung derselben unbestimmt war, und selbst die Ministeralverfügungen über diesen Gegenstand sehr schwankten. Dazu passt, dass in der Tabelle auf S. 385 nicht der Begriff Gemeinde, sondern Ortsbezirk Verwendung findet – für den Kanton Hennef exakt die 31, die hier als Gemeinden aufgeführt sind. Es ist sicher nicht falsch, zu sagen, der Kanton Hennef sei Ende 1808 aus 31 Gemeinden gebildet worden und diese auch aufzuführen. Aber anschließend waren es nur noch Quasi-Ortsteile oder "erloschene"/"geschäftsunfähige" Gemeinden ohne eigenen Haushalt. In den Munizipalrat der Mairie sind dann zwar vorzugsweise aus jeder vormaligen Gemeinde bzw. größeren Ortschaft Vertreter gewählt, auch für jede Gemeinde eine eigene Person zu einigen blos örtlichen Verrichtungen bestellt worden. Das hat aber mit eigenständigen Gemeinden nichts mehr zu tun, also auch nicht vergleichsweise mit den Ortsgemeinden in RLP. Wie bereits bemerkt, handelte es sich um Ortsbezirke.--Leit (Diskussion) 15:21, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Das Rhein-Département, zu dem der Kanton Hennef gehörte, gliederte sich in 26 Kantone, 90 Mairien und 462 Gemeinden, sagt dieses Buch. --Update (Diskussion) 14:19, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Ich will deine Reaktion sehen, wenn ich eine umstrittene Aussage mit einer Regionalliteratur "belege". Darüber hinaus sprach ich nicht explizitiv von einem unbelegten Zeitraum 1808, sondern 1808–1813. Du gehst überhaupt nicht darauf ein, dass die Mairien laut oben angegebener Quelle bis 1809 an die Stelle der 1313 Gemeinden traten. Das einzige, was daher belegt wäre, ist der kurze Zeitraum vor Existenz des Kantons (1806–1808). Was hilft es in diesem Zusammenhang noch von Gemeinden zu sprechen, wenn diese nur noch auf dem Papier und als Abgrenzung für die Kantone und Mairien existierten? In der o.g. Quelle ist nirgendwo von Institutionen der Gemeinden (Gemeinderat etc.) die Rede, nur denen auf Basis der Mairien. Man kann auch nicht übersehen, dass noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung einer "Gemeinde" völlig uneinheitlich geregelt war – insofern belegt ein Wort aus einer anderen Sprache ("communes") erst recht nicht die offizielle Existenz von Gemeinden – das Amt Blankenberg wird auch als «Bailliage» (=Vogtei) bezeichnet. Wegen der Ortsteile: Die Entfernung war richtig, weil Eingemeindungsdatum einfach falsch war. Zitat Eingemeindung: Mit Eingemeindung bezeichnet man die Eingliederung einer politischen Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bestehende Gemeinde. Trifft also nicht für schon bisherige Teile einer Gemeinde zu. Das Datum der Zuordnung zu Hennef ist lediglich das Datum der letzten Umgliederung. Was ausschlaggebend ist, ist also das Datum des Verlusts der kommunalen Selbstständigkeit. Falls nicht, möge man die Infobox um einen entsprechenden weiteren Parameter erweitern.--Leit (Diskussion) 12:11, 28. Jun. 2012 (CEST)
Bleibt mir nur noch das Kaiserliche Decret über die Eintheilung des Großherzogtums Berg nebst einer speciellen Uebersicht der Departemente, Bezirke, Kantone, und Gemeinden. Der Artikel 2 beginnt mit den Worten "Die Kantone und Gemeinden, aus welchen die Bezirke bestehen ...", die dort erwähnte Übersicht ist auch dabei, der Kanton Hennef steht auf Seite 15. Ansonsten behauptet hier auf Seite 3 jemand, "galten die französischen Gemeindegesetze in allen Gebietsteilen, die zum Kaiserreich Frankreich gehört hatten...". Hier auf Seite 5steht auch noch einiges dazu. Mehr fällt mir jetzt nicht mehr ein. --Update (Diskussion) 17:43, 28. Jun. 2012 (CEST)
- M.E. kann man nur schwerlich diese 31 Orte als Gemeinden bezeichnen - jedenfalls waren diese weder vor 1806 (Auflösung des Herzgotums Berg) noch nach 1845 (Einführung der rheinischen Gemeindeordnung) selbständige Gemeinden gewesen. In dem im Lemma zitierten Einzelnachweis "Handbuch der für die Königl. Preußischen Rheinprovinzen verkündeten Gesetze ..." aus 1842 heißt auf Seite 9 unten: ... 5. Le canton de Hennef, qui comprend les communes suivantes du bailliage de Blankenberg ... und dann werden auf S. 10 oben dann diese 31 Orte genannt - sie werden als "villages" bezeichnet. Ich persönlich würde diese von daher dann eher als Dörfer bezeichnen. In 1789 werden diese 31 Orte/Dörfer bei Fabricius (Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Bd. Die Karte von 1789, Einteilung und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794, S. 309 ff) in der Mehrzahl als "Honschaften" bezeichnet und zwar: Kirchspiel/Gericht Blankenberg mit den Honschaften Lauthausen und Striefen sowie der Stadt Blankenberg; Kirchspiel Geistingen-Hennef mit den Honschaften Hennef, Geistingen, Kurscheid, Lanzenbach, Soeven, Altenbödingen, Braschoß, Happerschoß; Kirchspiel Neunkirchen mit den Honschaften Eischeid, Herkenrath, Neunkirchen, Söntgenrath, Wolperath; Kirchspiel Oberpleis mit den Honschaften Oberpleis, Berghausen, Hasenbosen (= Hasenpohl/Hasenboseroth ?), Oberhau, Wahlfeld; Kirchspiel Stieldorf mit den Honschaften Birlinghoven, Oelinghoven, Stieldorf, Rauschendorf, Vinxel; Kirchspiel Uckerath mit den Honschaften Adscheid, Bülgenauel, Lichtenberg, Uckerath, Wellesberg.
Was die "französische Zeit" (1806-1813) betrifft, so waren die Mairien im Allgemeinen die unterste Verwaltungseinheiten, sodass es m.E. sehr unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet im Kanton Hennef die genannten 5 Mairien aus mehreren selbständigen Gemeinden bestanden haben sollen. Was die Zeit danach bis 1845 betrifft, habe ich keine näheren Angaben vorliegen. Aber nach 1845 (Einführung der Gemeindeordnung) setzten sich die 5 Bürgermeistereien (vormalige Mairien) wie folgt zusammen: Bürgermeisterei Hennef mit den Gemeinden Blankenberg und Geistingen; Bürgermeisterei Lauthausen mit den Gemeinden Altenbödingen, Braschoß, Happerschoß und Lauthausen; Bürgermeisterei Neunkirchen mit den Gemeinden Neunkirchen und Seelscheid; Bürgermeisterei Oberpleis mit den Gemeinden Oberpleis und Stieldorf; Bürgermeisterei Uckerath mit der Gemeinde Uckerath.--Fallkner (Diskussion) 14:45, 30. Jun. 2012 (CEST)- Du schreibst: „Was die "französische Zeit" (1806-1813) betrifft, so waren die Mairien im Allgemeinen die unterste Verwaltungseinheiten, sodass es m.E. sehr unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet im Kanton Hennef die genannten 5 Mairien aus mehreren selbständigen Gemeinden bestanden haben sollen.“ Was heisst für Dich "im Allgemeinen" beziehst Du das auf diese Region, auf das Großherzogtum Berg oder worauf? Linksrheinisch bestanden unterhalb der Mairien durchaus Communen. In den ersten Jahren wurden so beispielsweise auch die neu eingeführten Personenstandsregister (1798) nach Kommunen getrennt geführt und nicht immer innerhalb der jeweiligen Mairie. Aber natürlich stellten nicht alle Ansiedlungen auch immer eine "Gemeinde" im engeren Sinn dar. Die Größe ist hierfür aber im Zweifelsfall nicht von belang. Auch linksrheinisch gab es Ortschaften von 50 bis 150 Einwohnern die als Gemeinde firmierten. --HOPflaume (Diskussion) 15:37, 30. Jun. 2012 (CEST)
- Diese Angabe bezieht sich auf das Großherzogtum Berg. Z.B. in dem Buch "150 Jahre Regierungsbezirk Köln" aus 1966 heißt es auf S. 251/252:: ... Die am 13. Oktober 1807 erlassene bergische Gemeindeordnung lehnte sich inhaltlich eng an die auf dem linken Rheinufer geltende französische Gemeindeverfassung an. Anders als in vier linksrheinischen Departements wurde aber im Großherzogtum Berg bereits unmittelbar nach dem Inkraftreten der neuen Gemeindeordnung damit begonnen, jeweils mehrere kleinere Gemeinden in Mairien zusammenzufassen. Auf diese Weise traten bis zum Jahre 1809 an die Stelle der 1313 Gemeinden, aus denen das Großherzogtum im Jahre 1807 bestand, 286 Mairien... . Auch in anderen Büchern finde ich diese Aussage, wie z.B. in dem Buch von Manfred van Rey "100 Jahre Wahlen und Parteien im Rhein-Sieg-Kreis" aus 1978, bestätigt.--Fallkner (Diskussion) 15:55, 30. Jun. 2012 (CEST)
- Interessant bezüglich der linksrheinischen Situation ist aus der Quelle "150 Jahre Regierungsbezirk Köln" auch folgender Satz (S. 251): Zur Vereinfachung der Verwaltung und infolge des Mangels an geeigneten Maires gingen die Präfekten bald dazu über, jeweils mehrere kleinere Gemeinden unter einem einzigen Maire und unter einem gemeinsamen Munizipalrat zu sog. Mairien zu vereinigen, eine Maßregel, die durch den Konsulerlaß vom ?0. Juni 1802 ohne Einschränkung gesetzlich sanktioniert wurde. Hier bedeutet "sanktionieren" wohl "geregelt". Weiterhin von Interesse ist, was unmittelbar mit dem Übergang der Gebiete in das Großherzogtum Berg geschah – ich nehme nicht an, dass es damals (bis 1808) zu irgendwelchen Zusammenlegungen der ehemaligen Honschaften gekommen ist, bis eine endgültige Regelung gefunden war. Wenn man also die Honschaften in dieser kurzen Zeit bis zur Einführung der Mairien Ende 1808 pauschal als Gemeinden bezeichnet hat, bedeutet dies nicht allzu viel – hätte man nicht auch die Kirchspiele (die ja immer zusammen mit den Honschaften existierten und i.d.R. ab 1816 die preußischen "Gemeinden" bildeten) so nennen können oder sollen? Für die Zeit nach 1816 bis 1845 wäre es m.E. aufschlussreich, wenn es dort zu Stadterhebungen oder sonstigen Gebietsveränderungen (Ausgliederung einer Gemeinde oder Eingemeindungen) gekommen wäre. Bisher sind mir solche Fälle nicht bekannt. Bei einer Stadterhebung müsste dann ja stehen: Gemeinde XY wird zur Stadt erhoben und bei einer Eingemeindung: Gemeinde XY wird in Gemeinde YX eingegliedert – oder eben nicht, weil die Bezeichnung Gemeinde so nicht im Umlauf war. Was mir auch noch auffällt: In einigen der hier zitierten Quelle wird Mairie mitunter als Synonym für Gemeinde gebraucht. Sofern die Bezeichnung Gemeinde nicht offiziell geregelt war, handelt es sich m.E. ohnehin nur um externe Einordnungen – die man nicht ungeprüft übernehmen kann. Auch noch stellt sich die Frage, ob 1815/16 denn von Fall zu Fall entschieden wurde, ob (wie bei Lauthausen) eine ehemalige Honschaft oder (wie bei Honnef) ein Kirchspiel eine Gemeinde zu bilden hatte.--Leit (Diskussion) 18:10, 30. Jun. 2012 (CEST)
- Du schreibst: „Was die "französische Zeit" (1806-1813) betrifft, so waren die Mairien im Allgemeinen die unterste Verwaltungseinheiten, sodass es m.E. sehr unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet im Kanton Hennef die genannten 5 Mairien aus mehreren selbständigen Gemeinden bestanden haben sollen.“ Was heisst für Dich "im Allgemeinen" beziehst Du das auf diese Region, auf das Großherzogtum Berg oder worauf? Linksrheinisch bestanden unterhalb der Mairien durchaus Communen. In den ersten Jahren wurden so beispielsweise auch die neu eingeführten Personenstandsregister (1798) nach Kommunen getrennt geführt und nicht immer innerhalb der jeweiligen Mairie. Aber natürlich stellten nicht alle Ansiedlungen auch immer eine "Gemeinde" im engeren Sinn dar. Die Größe ist hierfür aber im Zweifelsfall nicht von belang. Auch linksrheinisch gab es Ortschaften von 50 bis 150 Einwohnern die als Gemeinde firmierten. --HOPflaume (Diskussion) 15:37, 30. Jun. 2012 (CEST)
- M.E. kann man nur schwerlich diese 31 Orte als Gemeinden bezeichnen - jedenfalls waren diese weder vor 1806 (Auflösung des Herzgotums Berg) noch nach 1845 (Einführung der rheinischen Gemeindeordnung) selbständige Gemeinden gewesen. In dem im Lemma zitierten Einzelnachweis "Handbuch der für die Königl. Preußischen Rheinprovinzen verkündeten Gesetze ..." aus 1842 heißt auf Seite 9 unten: ... 5. Le canton de Hennef, qui comprend les communes suivantes du bailliage de Blankenberg ... und dann werden auf S. 10 oben dann diese 31 Orte genannt - sie werden als "villages" bezeichnet. Ich persönlich würde diese von daher dann eher als Dörfer bezeichnen. In 1789 werden diese 31 Orte/Dörfer bei Fabricius (Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Bd. Die Karte von 1789, Einteilung und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794, S. 309 ff) in der Mehrzahl als "Honschaften" bezeichnet und zwar: Kirchspiel/Gericht Blankenberg mit den Honschaften Lauthausen und Striefen sowie der Stadt Blankenberg; Kirchspiel Geistingen-Hennef mit den Honschaften Hennef, Geistingen, Kurscheid, Lanzenbach, Soeven, Altenbödingen, Braschoß, Happerschoß; Kirchspiel Neunkirchen mit den Honschaften Eischeid, Herkenrath, Neunkirchen, Söntgenrath, Wolperath; Kirchspiel Oberpleis mit den Honschaften Oberpleis, Berghausen, Hasenbosen (= Hasenpohl/Hasenboseroth ?), Oberhau, Wahlfeld; Kirchspiel Stieldorf mit den Honschaften Birlinghoven, Oelinghoven, Stieldorf, Rauschendorf, Vinxel; Kirchspiel Uckerath mit den Honschaften Adscheid, Bülgenauel, Lichtenberg, Uckerath, Wellesberg.
Da sich hier seit ein paar Tagen nichts mehr regt, würde ich einen Versuch der Zusammenfassung wagen. In Großherzogtum Berg#Verwaltungsstrukturen heißt es: Im Dezember 1808 löste die Munizipalverwaltung für die Städte und Gemeinden die früheren Vogteien, Honnschaften und Ämter endgültig ab. Das konkrete Datum spielt in diesem Augenblick keine Rolle, es reicht, dass es nicht unmittelbar mit dem Wechsel zum Großherzogtum Berg zur Ablösung der vormaligen Verwaltungsstrukturen gekommen ist. Mit Bildung der Bürgermeistereien im Dezember 1808 wurden jedenfalls die Gemeinden obsolet – wenn der Name Gemeinde mit der bergischen Gemeindeordnung vom 13. Oktober 1807 für die ehemaligen Honschaften eingeführt worden ist, bliebe also ein Zeitraum von gerade einmal etwas mehr als einem Jahr in dem dieser Begriff Anwendung fand. Das Problem ist noch, dass der Inhalt der (Großherzoglich-)bergischen Gemeindeordnung unbekannt ist – habe dazu auf Diskussion:Großherzogtum Berg nachgefragt. Die Bezeichnung Gemeinde für die Zeit des Großherzogtums Berg bis 1815/16 kann man nach derzeitigem Quellenstand m.E. nur rechtfertigen, wenn sich die Situation der Gemeinden danach bis zum Erlass der ersten Gemeindeordnung 1845 überhaupt nicht verändert hat. Das versuche ich gerade herauszufinden. Jedenfalls sind in der Auflistung der communes des Kantons Hennef aus 1808 nur eins bis zwei (Eigen und evtl. Hasenpohl) dabei, die in der Auflistung der Honschaften von Fallkner fehlen – davon ist Eigen ein Sonderfall, weil es wohl keinen Ort beschreibt, sondern eine Zusammenfassung von Greuelsiefen und Dondorf.--Leit (Diskussion) 12:30, 3. Jul. 2012 (CEST) Nachtrag: Ich sehe gerade, dass durch diese Liste wohl eine Überarbeitung einiger Artikel notwendig ist.--Leit (Diskussion) 14:06, 3. Jul. 2012 (CEST)