Diskussion:Kathrin Kolloch

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Cimbail in Abschnitt Verurteilung
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Verurteilung

[Quelltext bearbeiten]

Hallo xqt, einen Verstoß gegen WP:BIO vermag ich hier nicht zu erkennen. Das Ganze ist erst 2014 passiert, das Urteil wurde mehrfach bestätigt und ist rechtskräftig und das Ganze wurde umfangreich in den Medien behandelt - inklusive Nennung des vollen Namens + Bild der Betroffenen. Die Berichte sind auch allesamt online verfügbar und per Suchmaschine auffindbar. Von daher wohl kein Problem, ansonsten hätte sie Google wohl schon längst entfernt. Gerne können wir auch per 3M weitere Meinungen einholen. Grüße --EH (Diskussion) 19:19, 20. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Zum einen war das Thema nicht zeitüberdauernd von Bedeutung sondern nur singulär um 2014 herum, siehe WP:RK. Zum anderen gilt insbesondere WP:BIO#Weniger bekannte Personen und WP:BIO#Resozialisierung. Kathrin Giese ist als Sportlerin relevant, nicht als Rechtsanwältin wohin dieser Fall zuzuordnen ist.  @xqt 22:56, 20. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Es ist bezüglich der Person durchaus ein bekanntes Thema in den Medien gewesen. Dementsprechend sollte es nicht einfach gelöscht werden. Auf welchen Abschnitt von WP:RK beziehst du dich? Auf welchen SLA beziehst du dich, für mich klingt es so, als hätte es dort einen Konsens gegeben? --Minihaa (Diskussion) 14:16, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Das Thema ist zeitüberdauernd von Bedeutung. Laut diesem Bericht wurde die Dame 2015 zu einem teilweisen Berufsverbot verdonnert: Sie darf bis 2019 als Anwältin keine Betreuungsfälle mehr übernehmen. Eine Resozialisierung ist also von Seite des Staates noch lange nicht vorgesehen. In diesem Artikel geht es auch nicht nur um sie als Sportlerin. --EH (Diskussion) 15:13, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten

3M erbeten. Grüße --EH (Diskussion) 15:20, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten

3M: Volle Zustimmung zu xqt weiter oben. Auch ich werte WP:BIO hier deutlich höher, zumal die erwähnte Episode nichts mit ihrer relevanzstiftenden Tätigkeit als Sportlerin hat. --HanFSolo (Diskussion) 16:11, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten

3M: Grenzwertig. Die Frage lautet abstrakt: Sind bei einer aufgrund bestimmter Eigenschaften relevanten Person auch solche Fakten relevant, die mit der relevanzstiftenden Eigenschaft nichts zu tun haben? Biographische Artikel sollen ein umfassendes Bild einer Person in allen in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Facetten bieten. Für die Biographie Gieses ist die Verurteilung zweifellos relevant, sie wirkt sich auch aktuell noch aus. Man kann auch einen Zusammenhang zu ihrer Eigenschaft als Kanuweltmeisterin nicht ausschließen, denn so ein Titel verschafft - ob das nun berechtigt ist oder nicht - Prominenz, Reputation und mithin Vertrauen, die Giese natürlich sowohl als Krimiautorin als auch als Rechtsanwätin nützlich waren. Tatsächlich bezeichnet Kolloch nach eigenen Angaben ihre als ungerechtfertigt empfundene Verurteilung als Inspiration für einen ihrer beiden Krimis: Inspiriert durch wahre Begebenheiten aus ihrer Praxis, entstand bei ihr die Idee, Geschichten mit frei erfundenen Personen und Handlungen, zu einer Septologie zu verbinden. Der Zorn entstand, nachdem sie selbst - sich für unschuldig haltend - in das Visier der Justiz geraten war. Der auf einer anonymen Anzeige basierende Prozess dauert nun schon seit 2008 an. WP:BIO halte ich auch deshalb nicht für einschlägig. Unterm Strich bin ich für "Drinlassen", da wir ein Gesamtbild der Person zeigen sollen. Dazu gehören, wenn sie für die Biographie bestimmend sind, auch solche Eigenschaften und Tatsachen, die für sich genommen nicht relevanzstiftend wären. --JosFritz (Diskussion) 16:23, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Da es 3 gegen 2 Benutzer steht (eigentlich 4 gegen 2 Benutzer, siehe Disk-Archiv, wo dies schon mal besprochen wurde) und JosFritz eine umfangreiche Begründung/Erläuterung als 3M geliefert hat, würde ich den Abschnitt die Tage wieder reinnehmen, sofern sich keine weiteren Benutzer mehr melden. --EH (Diskussion) 21:12, 29. Mai 2017 (CEST)Beantworten
3M (steht ja noch auf WP:3M): Dieser Artikel ist schlecht. Grottenschlecht. Ich erspare mir heute die Mühe des Durchforstens der Versionsgeschichte, ist ja auch egal wer was hineingeschrieben hat. Meine Bedenken:
- Frau Kolloch ist wahrscheinlich auch als Autorin zweier Bücher relevant, obgleich dies zumindest derzeit hinter ihrer Bedeutung als Leistungssportlerin zurücksteht. Daher ist ihr gegenwärtiger Name, unter dem sie ihre Bücher veröffentlicht, bereits in der Einleitung zu nennen. Aber wegen des größeren Beutung ihrer sportlichen Erfolge ist sie natürlich eine "deutsche Sportlerin und Autorin; sie war mehrfach Kanu-Welt- und Europameisterin" (man beachte "mehrfach" statt "mehrfache" und das entfallende Leerzeichen).
- Der ganze Abschnitt zum Strafverfahren hat gegenwärtig ein deutliches Übergewicht gegenüber den Textanteilen zur sportlichen und schriftstellerischen Leistung. Das ist so nicht akzeptabel. Akzeptabel wäre beispielsweise: "Kathrin Kolloch wurde wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, das Urteil ist seit dem Jahr 2014 rechtskräftig."
- Insbesondere bemängele ich in dem Absatz zum Strafverfahren die Formulierungen, wiederholt "soll" sie dieses oder jenes getan haben, "laut Berichten verschiedener Medien wie etwa Focus online". Solches Geschwurbel gehört nicht in eine Enzyklopädie.
- Einzelnachweise heißen Einzelnachweise, weil ein einzelner Nachweis reicht, eine Tatsachenbehauptung für die Wikipedia zu belegen. Das ist jedenfalls meine Interpretation für diesen Artikel. Die übergroße Zahl der auf das Strafverfahren bezogenen Einzelnachweise ist auf NUR EINEN zu reduzieren.
- Bei dem Weblink ist die Vokabel "offizielle" einfach dumm. Warum muss überall und immer wieder eine private (oder privatgeschäftliche) Internetpräsenz als "offiziell" bezeichnet werden?
Grundsätzlich: Frau Giese/Kolloch ist als Sportlerin eine Person der Zeitgeschichte. Als solche hat sie ihren Orden gerne angenommen und große öffentliche Aufmerksamkeit genossen. Als Krimiautorin sucht sie auch heute die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie muss es hinnehmen, wenn auch für sie selbst unerfreuliche Tatsachen ans Licht kommen und verbreitet werden. Die Tatsache ihrer Verurteilung kann im Artikel genannt werden. Das hat aber auf eine zurückhaltende Weise zu geschehen, das Auswalzen für die genannte Person peinlicher Details hat zu unterbleiben.
Ich habe den Eindruck, dass hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen wurde, und dass dies nicht aus ehrenwerten Motiven geschehen ist. Neben den oben genannten handwerklichen Fehlern vermittelt die diffuse Sprache des in Rede stehenden Absatzes und die große Zahl der Links auf Presseveröffentlichungen den Eindruck, dass es hier um das mutwillige Beschädigen einer Person geht. Das trifft Frau Kolloch, aber es fällt auch auf den Verfasser und auf die Wikipedia zurück. Es ist peinlich. Und ich halte, wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Frau Kolloch, nicht nur die Änderung des Artikels im oben beschriebenen Sinne, sondern auch umfangreiche Versionslöschungen für geboten. -- Cimbail - (Kläffen) 04:01, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten