Diskussion:Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Joker.mg in Abschnitt weitere korrekturversuche
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Was fehlt

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Hier fehlt noch vieles: Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind nur stichpunktartig aufgezählt, der Hinweis auf den (im KJHG verankerten) Jugendhilfeausschuss fehlt ganz - dies wäre ggf. ein eigener Artikel. --Wolfgang Pohl 22:23, 17. Okt 2004 (CEST)

Naja stimmt schon, allerdings kann der Artikel meines erachtens nur schwer für sich stehen, ohne Redunanzen zu erzeugen. Vieleicht wird aber noch nicht deutlich, dass dieser Artikel eine Einstiegsartikel ist für derzeit folgenden Zentrallartikel: Jugendamt (hier ist auch der Jugendhilfeausschuss genannt) Hilfen zur Erziehung, Jugendfreizeiteinrichtung....
was meinst du? Was hier auf alle Fälle fehlt ist die Geschichte der Jugendhilfe, und die Entsprechung in anderen Ländern, wo sie ja z.T. noch heute Jugendfürsoge heißt. --Aineias © 13:54, 18. Okt 2004 (CEST)

Ich bin kein Experte in dieser Thematik, wollte nur festhalten, was ich spontan vermisse; wenn Du dran arbeitest, ist es gut. Ich bin gerade dabei, die Kommunalpolitik zu kategorisieren, das ist schon eine kleine Lebensaufgabe (naja, für die nächsten Wochen). --Wolfgang Pohl 00:46, 20. Okt 2004 (CEST)

Ich würde dem an dieser Stelle hinzufügen, dass es sinnvoll wäre wenn man vom Begriff "Jugendpflege" hierher umgeleitet wird vll. auch ein paar Worte zur Geschichte der Jugendhilfe zu verlieren. --95.117.119.171 20:33, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Fortführung der Diskussion

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Zunächst einmal ist deine Überarbeitung gut und leserlich gelungen. Allerdings habe ich weiterhin inhaltliche Differenzen mit einigen, bzw. Fragen:

  • Ich würde die Fachaufsicht der freien Träger auch weiterhin als Andere Aufgabe bezeichen. Ich bin nicht der Meinung, dies den freien Trägern selbst, bzw. einen bestimmten, zu überlassen, steht so auch nicht im Gesetzestext. Auch wenn die Tendenz mancher Orts deutlich ist, und ich von vollständigen Outsourcen dieser aufgaben auchc schon gehört habe.
  • Das KJHG sagt an entscheidender Stelle nicht, wer anerkannter Träger der JH ist. Dies regeln die Landeresjugendämter - in Anlehnung an andere Richtlinien (soweit ich dass weis). Deshalb sind die wichtigsten überall gleich. Aber dieses Gesetz existert nicht im KJHG, und das KJHG greift nicht darauf zurück! Deshalb finde ich meine Formulierung der bundesweit bekanntesten besser, und rechtlich auch sauberer - oder habe ich da etwas verpasst?
  • Du stellst den Unterschied zwischen örtlichen und überörtlichen öffentlichen Träger besonders heraus. Um ehrlich zu sein, ich habe nie so richtig begriffen wozu das wichtig ist. Der Text ist zwar nicht mehr verwirrdend, aber dennoch wäre hier eine Erleuterung der Info hilfreich.
  • AG Jugendhilfe. Laut §78 sind die JÄ dazu angehalten Arbeitsgemeinschaften einzurichten - ich habe heute gerade wieder eine besucht - bei denen sie selber und die Träger der freien bzw. geförderten JH vertreten sind. Dieses AG´s heißen nicht selten AG Jugendhilfe, und arbeiten praktisch (also faktisch) dem JHA zu. Heute (in Magdeburg) hieß sie AG Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, in Berlin-Friedrichshein meines Wissens AG JH.
Gruß --Aineias © 22:52, 31. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Hallo Aineias, Zu deinemBeitrag möchte ich ein paar Anmerkungen machen (die ich in eine entsprechende Überarbeitung schon umgesetzt habe):

  • Es gibt keine Fachaufsicht über die freien Träger. Die freie Jugendhilfe ist in ihrer Selbstständigkeit zu achten (§ 4 Abs. 1 SGB VIII). Es kann eine gewisse Kontrolle ausgeübt werden, indem mit der Finanzierung Auflagen verbunden sind. Das ist aber keine Fachaufsicht.
  • § 75 Abs. 3 bestimmt, wer per Gesetz anerkannter Träger ist. Weitere Träger werden von den Jugendämtern (auf örtlicher Ebene) und von den Landesjugendämtern (auf überörtlicher Ebene) anerkannt. Die Grundlage ist ebenfalls § 75 SGB VIII und die Landesausführungsgesetze zum SGB VIII.
  • Der Unterschied zwischen örtlich und überörtlich ist der zwischen Kommune und Land - und damit fundamental in unserem Staatsaufbau. Die unterschiedlichen Aufgaben von örtlichen und überörtlichen Trägern sind in § 85 SGB VIII (sachliche Zuständigkeit) bestimmt. Auch praktisch hat das eine Bedeutung hinsichtlich der Frage an wen ich mich mit welchen Ansprüchen richten muss.
  • Die AGs nach § 78 sind nicht zu verwechseln mit der AGJ. Schau mal auf die Zusammensetzung der AGJ, dann wird dir das deutlich.

GrußDisko 10:33, 1. Jun 2005 (CEST)

Schon der Link auf die Definitionseite KICK ist ziemlich inhaltsleer aber dann noch der Weiterverweis auf das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz ...ohne weitere Erklärungen ... das bringt doch nichts. WEnn wir hier eine Seite für jedes Änderungsgesetz zum KJHG einführen würden, hätten wir viel zu tun (außerdem gehört das eher in einen Kommentar zum KJHG als in eine Enzyklopädie). Mein Vorschlag: Löschen des Link und Löschen der Seite Disko 22:25, 18. Jan 2006 (CET)

Leichtfertige Überarbeitungen machen die Wikipedia nicht besser

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Liebe Mitwirkende, ich bin etwas abgenervt, wie leicht(fertig) immer wieder an Artikeln rumgemacht wird. Ist das eigentlich nur bei pädagogischen Themen der Fall, oder ist der etwas "großzügige Umgang" mit Fakten und die fehlende Berücksichtigung schon geführter Diskussionen auch anderswo üblich? Ich will mal zwei Beispiele aus diesem Artikel wählen: Wir haben hier in der Diskussion m.E. die Frage der Fachaufsicht über die Träger geklärt. Der Artikel wurde geändert und jetzt gibt es schon wieder die Behauptung einer Fachaufsicht. Das SGB VIII unterscheidet zwischen "Aufgaben" (Oberbegriff) sowie "Leistungen" (Zweites Kapitel) und "Anderen Aufgaben" (Drittes Kapitel). Das steht im Gesetz und der etwas freihändige Umgang mit den Begriffen ist einfach schwierig. Im übrigen war der Artikel schon besser; Zusammenhänge sind auseinandergerissen, Infos fehlen, dafür ist die ausführliche Darstellung einer Spezialfrage "Erziehungsberatung über virtuelle Beratungsstellen" aufgenommen. Ich bin ratlos, weil in diese Artikel viel Zeit reingesteckt wird. Wenn dies aber zu Zirkelprozessen führt, dann lohnt sich die Zeit vielleicht doch nicht. Disko 12:22, 25. Apr 2006 (CEST)

Das, was du da ansprichst ist ein Grundsätzliches Problem der Wikipedia, zum einen ist das ihre Stärke, zum anderen ihre größte Schwäche, alles ist in Prozess und ständig muss man aufpassen. Die Änderungen die du kritisierst stammen alle von Benutzer:ThoKay (siehe hier: [1]). Einige seiner Edits (es sind mehrer in Folge) sind in meinen Augen sinnvolle Veränderungen gewesen, da gehen dann andere wenniger sinnvolle unter. Was die Fachaufsicht angeht gebe ich dir recht, dass stand im alten Text besser, gleiches gild auch für die Aufgaben und Leistungen. Hier würde ich am besten mich direkt mit ThoKay in kontakt treten. Wobei ein Revert auf die letzte Sinnvolle Version mit nachträglichen Einpflegen der sinnvollen Änderungen (z.B: Mütter wurden durch Sorgeberechtigte erstzt, Inobhutnahme gibt es nicht mehr, ...). Schöne Grüße --213.211.247.210 21:37, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Danke für die Rückäußerung; ich kam mir schon irgendwie blöd vor. Technisch bin ich mit der Wikipedia noch nicht so vertraut, dass ich das Zurücksetzen und anschließendes Einpflegen machen würde - aber ich helfe gerne mit den Artikel wieder in einen guten Zustand zu versetzen. .. Aber, wie kommst du darauf, dass es Inobhutnahme nicht mehr gibt? Der § 42 SGB VIII ist zwar durch das KICK neu gefasst worden, aber es gibt ihn noch und auch die Inobhutnahme. GrußDisko 23:08, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Stimmt, das war ja auch die Herausnahme, hatte dass etwas zu sammen gewürfelt. Überhaupt hat gestern der Server generft, er wollte einfach meinen Text nicht abspeichern und wenn dann endlich doch ohne meinen Namen, ich hoffe heute klapt das. Zum technischen. Das Zurücksetzten auf eine ältere Version ist ganz einfach. Man klickt diese in der Versionsgeschichte an und geht auf bearbeiten, speichern. Es kommt dann zwar eine Warnung, aber genau das will man ja machen. Die Zwischenversionen bleiben natürlich dennoch erhalten, so dass man Textelemete und passagen übernehmen kann. ein schönes WE --Aineias © 08:34, 6. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Sorry, bei der Bearbeitung des Artikels kam es mir in erster Linie auf Lesbarkeit und Gliederung an, und dabei habe ich die Diskussion auf dieser Seite sowie die inhaltliche Überprüfung der Fakten (bearbeitete wie eingeführte) offensichtlich vernachlässigt. Ich wollte mich schon seit längerem dem gesamten Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, dem Kategorienplan, den vielen Lücken und auch Ungereimtheiten mehr widmen, werde aber leider wohl auch in den kommenden Wochen zuwenig Zeit dafür haben. Bitte nochmals um Entschuldigung; Gruß --ThoKay 17:20, 6. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Besser so? (Aufgaben geändert und Fachaufsicht gestrichen. Die Beiträge Vernetzung und Zusammenarbeit und Erziehungsberatung über Virtuelle Beratungsstellen mag ich nicht weiter beurteilen, sie stammen nicht von mir). --ThoKay 09:23, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die Begrifflichkeit KJHG sollte durch SGB VIII ersetzt werden (Zusammenfassung im SGB VIII)

Es gibt eine lange Diskussion zu dieser Frage [[2]]. Wir sollten diese Diskussion nicht noch einmal neu aufmachen und mir scheint die jetzige Lösung befriedigend. Disko 12:03, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Praktische Umsetzung

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Hallo zusammen! Ich finde, hier könnte auch was über die Praxis der Jugendhilfe stehen. Der Text bislang behandelt vor allem Formales. Was ist mit der differenten Praxis in Kommunen und Bundesländern? Thema Wirkung? Außerdem fehlt mir noch ein historischer Abschnitt. --Ichichselbst 10:01, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Was würdest du denn aus der Praxis beschreiben wollen? Ich kann mir jetzt im Rahmen einer Enzyklopädie dazu nichts vorstellen. Der Hinweis auf die fehlende Historie leuchtet mir ein. Disko 15:58, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

wieder ein paar Schräge Sätze

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Hallo Leute, der Artikel war schon mal ganz gut. Jetzt sind da wieder so ein paar schräge Sachen drin. Bevor ich wieder dran rummache, möchte ich mich mal rückversichern, ob sich dabei jemand was Bedeutsames gedacht hat: - "Eine Aufgabe der Jugendhilfe ist beispielsweise die Familienbildung, die meist genutzte Leistung ist die Erziehungsberatung und andere Aufgabe sind zumeist rechtsbestimmte Aufgaben." An dem Satz stimmt nicht sehr viel. Das SGB VIII unterscheidet folgende "Aufgaben"´, nämlich "Leistungen" und "andere Aufgaben" (bitte nachlesen § 2) Also ist der erste Satzteil so zumindest unpräzise. Woher die Auffassung kommt, dass Erziehungsberatung die meist genutzte Leistung wäre, ist mir ziemlich schleierhaft; und ich dachte, dass ich mich in der Jugendhilfestatistik einigermaßen auskenne. Auch was "rechtsbestimmte Aufgaben" sein mögen erschließt sich mir nicht. Wir haben es beim SGB VIII mit einem Leistungsgesetz zu tun, dass eine Reihe von Aufgaben von Rechts wegen bestimmt .. nicht nur die "anderen Aufgaben". Das kommt alles richtiger und ausführlicher danach.

- Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist keine Leistung (im Sinne des SGB VIII, sonst mag das für manchen Träger eine mächtige Leistung sein ;-), sondern das Angebot der Kindertagesbetreuung.

- Die freien Trägerverbände nehmen nicht nur Einfluss auf die Politik des Bundes, sondern viel mehr noch auf die der Kommunen. Immerhin sind sie hier in den einflussreichen Jugendhilfeausschüssen. Also wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich mich mal gelegentlich dransetzen und etwas aufräumen. Kann man denn nicht verhindern, dass an guten Artikeln immer wieder rumgemurkst wird??? Disko 21:17, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Titel

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Wenn es eigentlich Kinder- und Jugendhilfe heißt, dann sollte der Artikel auch nach Kinder- und Jugendhilfe verschoben werden. Gibt es irgendwelche Quellen hierfür? Secular mind 22:52, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das war mal eine Entscheidung zu gunsten des einfacheren Lemas. --Aineias © 00:58, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Würde eine Weiterleitung nicht ausreichen? Secular mind 15:50, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Es sind eine Reihe von Begrifflichkeiten falsch. So gibt es nach SGB VII z.B. keine "Jugendförderung" (gemeint ist wohl Jugendarbeit). Es gibt eine "Förderung der Jugendverbände" und eine "Förderung der freien Jugendhilfe" aber das ist etwas anderes. Es herrscht auch ein ziemlicher Durcheinander bei den Begruiffen "Jugendhilfe", "Jugendarbeit" "Jugendsozialarbeit" Ich werde mich bemühen etwas Ordnung rein zu bringen. Zuerste werde ich die Überschrift "Jugendförderung" ändern. --Günnie 10:36, 21. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


weitere korrekturversuche

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jugendförderung: teil der jugendarbeit, viele punkte, 6 unterpunkte. das sind mitnichten "pflichtaufgaben". nicht, weil es im gesetz keine pflichtaufgaben gibt, (es gibt unter dem begriff keine) sondern weil dieser begriff von jugendämtern gern genutzt wird, um leistungsberechtigte fortzuweisen. dann unterscheiden diese die vorhandenen, individuellen leistungsansprüche (ist-zu-, soll- und kann-aufgaben) schlicht in pflichtausgaben und keine. jugendförderung bewegt sich außerhalb dieser sprechweise und ist eine art programmaufgabe: sie soll (von den kommunen) bereitgestellt werden, die jugendlichen haben keinen individ. anspruch, es gibt in den meisten bundesländern keinen %-geldsatz im haushalt für diesen titel, aber wenn politische bürger sich an den jha wenden (teil des jugendamts laut SGB VIII) wird dieser prüfen, machen, veranlassen, beschließen...--—|joker.mg|— 21:56, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten