Diskussion:Kindergeld/Archiv/2007
Kindergeld in Frankreich
Seh ich das richtig, dass man in Frankreich für ein Kind kein Kindergeld bekommt? Das kommt mir etwas komisch vor. --Gronau 19:47, 14. Jan. 2007 (CET)
Bundesfinanzhof
Focus berichtet das der Bundesfinanzhof "eine Erhöhung des Kindergeldes von derzeit 154 auf 265 Euro" pro Kind und Monat prueft. Link: Kindergeld: Große Chance auf höheren Zuschuss. Sollte man dies in den Text unter z.B aktuell einbauen? mfg ––Cyrus Grisham 20:18, 14. Mär. 2007 (CET)
Kinderfreibetrag vs. Kindergeld vs. Eintragen in Lohnsteuerkarte
Hallo zusammen,
ich bin auf die Seite zum Kinderfreibetrag und auf diese Diskussion gekommen, um eine Frage zu klären, die ich recht fundamental finde und vielleicht auch beantwortet wird, mir sich aber als Laie die Antwort nicht erschließt. Vielleicht könnt ihr mir die Frage beantworten und vielleicht können wir dann den Artikel erweitern/verbessern.
Ich bin zum zweiten Mal Vater geworden. Beim ersten Mal bereits bestand für mich große Verwirrung, ob ich Kindergeld und/oder Kinderfreibetrag beantragen soll, und ob ich das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen soll. Ich habe beim ersten Kind sogar zunächst doppelt Geld erhalten (in der Größenordnung von ca. 150 Euro im Monat), welches ich im Jahresausgleich auf einen Schlag zurückzahlen musste. Wie dies kam, weiß ich leider nicht mehr, aber selbst Elster hat mir diese Rückzahlung vorangekündigt.
Ich frage mich also:
- Unter welchem Umstand muss ich Kindergeld, oder aber Kinderfreibetrag, oder sogar keins oder beides beantragen?
- Wie mache ich das?
- Unter welchem Umstand lasse ich mein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintrage?
- Wie mache ich das?
- Welchen Effekt hat dies genau?
Ich habe dieselbe Diskussion auch auf der Diskussionsseite zum Kinderfreibetrag eingerichtet.
TheReincarnator 14:10, 1. Dez. 2007 (CET)
In Deutschland hat man den steuerlichen Etikettenschwindel perfektioniert. "Solidaritätszuschlag", "Ökosteuer" und eben auch "Kindergeld". Man muß den Wikipediabeitrag nur genau lesen. Das sogenannte Kindergeld ist weiter nichts als ein Steuertrick, mit einer Sozialleistung hat es so gut wie nichts zu tun.
- Kindergeld ist kein Steuertrick, sondern ein Tatsache, zur Motivation des Gesetzgebers will und kann ich nicht Stellung nehmen *g*
- Unter welchem Umstand muss ich Kindergeld, oder aber Kinderfreibetrag, oder sogar keins oder beides beantragen?
- Wie mache ich das?
Das Kindergeld wird meines Wissens nach bei der Familienkasse des Arbeitsamtes beantragt. Der Kinderfreibetrag wird bei der Jahressteuererklärung beantragt. Hierbei handelt es sich unterm Strich um eine mögliche zusätzliche Förderung. (Es steht dem Steuerpflichtigen nur Kindergeld oder Freibeträge zu!) Ist die Anwendung der Freibeträge günstiger, so wird die Differenz (der Mehrbetrag) über die Steuer ausgezahlt. Ist die Anwednung der Freibeträge schlechter, passiert nicht (keine Schlechterstellung!)
- Unter welchem Umstand lasse ich mein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintrage?
Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte beeinflusst einzig die Ermittlung der Kirchensteuer und des Soli, auf die Lohnsteuer selbst hat die Eintragung keinen Einfluss. Die Eintragung erhöht damit das netto minimal, was Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen haben kann
- Wie mache ich das?
Gemeinde
- Welchen Effekt hat dies genau?
Siehe oben --Tobias heinrich karlsruhe 09:44, 5. Jun. 2008 (CEST)