Diskussion:Kindergeld

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gerlindewurst73 in Abschnitt Abschnitt zu Österreich bedarf Überarbeitung/Aktualisierung
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Europäischer Gerichtshof urteilt

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Kindergeld nur mit Aufenthaltsrecht . Imo im Artikel erwähnenswert. --Neun-x (Diskussion) 11:22, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Kindergeldtabelle Luxemburg

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Das ist meine erste Diskussion, falls etwas nicht den Richtlinien entspricht, freue ich mich über konstruktive Kritik. Ich habe zwei Anmerkungen:


1. Neue Regelung des Kindergeldes für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 01. August 2016

Das Kindergeld wurde reformiert, es wird in Zukunft nicht mehr zwei Teilleistungen geben (Kindergeld und Kinderbonus) und es wird nicht mehr nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für jedes Kind wird ein einheitlicher Betrag von 265,- € ausgezahlt. Diese Reform gilt allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für Kinder, die ab dem 01. August 2016 geboren werden, bzw. für Grenzgänger, die ab dem 01 August 2016 eine Arbeit in Luxemburg aufnehmen. Außerdem erhalten alle Einzelkinder diesen Betrag unabhängig ihres Geburtsdatums (Für Einzelkindern die vor dem 01. August 2016 geboren wurden bedeutet dies eine leichte Erhöhung des Kindergeldes). (Quelle siehe unten Reformiertes Kindergeld)


2. Korrektur des bisherigen (für Kinder mit Geburtsdatum bis 31.07.2016) Kindergeldes

Ich weiß nicht, wie exakt die tabellarischen Angaben sein sollen, daher liste ich einfach kurz auf, welche Infos noch fehlen.

Die bisherigen luxemburgischen Leistungen für Kinder bestehen noch aus einer weiteren Zulage, dem sogenannten Kinderbonus. Dieser steht zwar für sich selbst und gehört nicht zum Kindergeld, aber ich frage mich, ob er nicht trotzdem hier aufgeführt werden sollte, denn es ist eine zusätzliche monetäre Leistung in Höhe von 76,88 € pro Monat? Außerdem wurde diese Leistung, wie oben beschrieben in der Reform mit dem Kindergeld zusammengefügt.

Außerdem ist das Kindergeld nach Alter gestaffelt; ab dem 6. Lebensjahr gibt eine Aufstockung in Höhe von 16,17 € nach dem alten und 20,- € nach dem neuen Modell und ab dem 12. Lebensjahr 48,52 € nach dem alten und 50,- € nach dem neuen Modell.

Quelle:

Aktuelle Regelung (frz.) Aktuelle Regelung (deu)

Reformiertes Kindergeld


--Treveroh (Diskussion) 14:39, 22. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt zu Österreich bedarf Überarbeitung/Aktualisierung

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Habe den Überarbeiten-Baustein gesetzt. Der Abschnitt ist teils eine eher unzusammenhänge, wohl stückweise angelegte Aneinanderreihung von Änderungen der Regeln. Dort fehlt auch jegliche Quellenangabe. Der Absatz zur Kürzung des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder wird so getan, als wäre das die Idee des Rechungshofes gewesen. Die damalige (hier garnicht erwähnte) türkis-blaue Regierung Kurz I, die das mit viel Begleit-PR umgesetzt hat, wird garnicht erwähnt. Veraltet ist auch dieser Abschnitt. --Tsui (Diskussion) 22:09, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Auch Infos zum Kinderbetreuungsgeld wären sicher sinnvoll. 80.120.172.250 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 80.120.172.250 (Diskussion) 23:05, 5. Aug. 2020 (CEST))Beantworten
Des weiteren kann die Familienbeihilfe unter gewissen Umstaenden (Arbeitsunfaehigkeit oder sowas in der Art - sry dass ich das auch nicht genauer benennen kann - eingetreten vor dem 18. Lebensjahr oder so) auch ueber das 25. Lebensjahr hinaus (unbefristet) gewaehrt werden. --Gerlindewurst73 (Diskussion) 23:59, 17. Sep. 2023 (CEST)Beantworten