Diskussion:Kindergeld/Archiv/2008
Fragen zu dem Betrag von 7.680 Euro
Ich bin übrigens noch in der Ausbildung bzw. im Studium. Was darf man eigentlich vom Bruttoeinkommen alles absetzen? Wie sind die Fahrtkosten genau geregelt? Ich hab mal gehört, man bekommt nur ab dem 21 km und auch nur für den einfachen Weg zur FH! Welche Lehrmittel darf man absetzen, wenn man noch in der Ausbildung ist? Gibt es da einen Höchstbetrag? Mit wieviel darf man einen gekauften Laptop absetzen?
Vielen Dank für die Antworten Thomas
siehe: Stichwort Werbungskosten
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Wir wollen das Kindergeld fuer alle erhöhen"
Angela Merkel Live N-TV 13:19 Uhr 11.02.2008 http://www.n-tv.de/61215.html 193.184.130.2 12:26, 11. Feb. 2008 (CET)
- Artikeldiskussionen sind weder ein allgemeines Forum noch Nachrichtenseite. Da du auch in anderen Artikeldiskussionen seltsame bzw. unpassende Beiträge geschrieben hast, behalte ich dich etwas im Auge. --Uncle Pain 12:19, 14. Feb. 2008 (CET)
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Maximalvergütung der Kinder
Im ganzen Artikel sind die Höchsteinkommensgrenzen genannt, die ein Kind haben darf, um parallel zur Ausbildung oder dem Studium sein Kindergeld zu bekommen. Dabei muss der Artikel meiner Meinung nach überarbeitet werden, da einige Maximalbeträge vom Brutto und manache vom Nettolohn ausgehen. Diese Ergänzungen fehlen an vielen Stellen jedoch völlig. Vor allem sind Bezüge zur Vergangenheit zu beachten, denn da ging man beim Höchsteinkommen vom Bruttolohn aus, heute jedoch vom Nettolohn des Kindes.
- Bitte gib genauere Stellen an. Grundsätzliche sind zu prüfen Einkünfte und Bezüge, wobei beides prinzipiell steuerliche netto-Begriffe sind und waren. Allerdings waren die Beiträge zur Sozialversicherung früher nicht abziehbar. --> Bitte nenne die Stellen, die im Widerspruch stehen. danke to --Tobias heinrich karlsruhe 09:20, 5. Jun. 2008 (CEST)
Einkünfte und Bezüge?
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen.
Finde keine Belege dafür, dass die Abzüge auch bei Einkünften, nicht nur bei Bezügen, gelten.
- Hier die Belege, inwieweit ist das sinnvoll, die einzuarbeiten? Vielleicht anstelle des Links auf aktuelle Entscheidungen?
- Merkblatt Kindergeld BZSt, 28.02.2007, o.Az
BFH Urteil vom 16.11.2006 - III R 74/05 (veröffentlicht am 17.01.2007) Entscheidungsstichwort (Thema) Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mindern die Einkünfte des Kindes
BFH Urteil vom 14.12.2006 - III R 24/06 (veröffentlicht am 17.01.2007)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld: Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung mindern die Einkünfte des Kindes
--Tobias heinrich karlsruhe 09:17, 5. Jun. 2008 (CEST)
Euro
Gibt es in Schweden und UK etwa schon Euro? --Jefo 23:29, 4. Okt. 2008 (CEST)
Steigender Satz?
Was ich im Artikel leider nicht gefunden habe ist das, was ich nachlesen wollte: Warum steigt der Satz des Kindergeldes mit zunehmender Anzahl Kinder? Jetzt wurde das Kindergeld wieder erhöht, und der Unterschied wird noch größer. Mir ist klar, dass das Kindergeld nicht die Ausgaben für das Kind deckt - vielleicht sind wir auf dem Weg dahin, vielleicht nicht, das ist aber nicht der Punkt... Es ist doch einfach komplett widersinng, mehr Geld für das 2. oder 3. Kind zu geben. 1) die Kosten für weitere Kinder sinken, da die kleineren (varhassterweise) die Kleidung der grossen auftragen müssen. 2) vielleicht entscheidender: es ist ein falsches Steuerungssignal: in China mit hoher Überbevölkerung gibt es harte Strafen für >2 Kinder - hier wird es "belohnt" mehr als 3 Kinder zu haben (im Vergleich zu jemand mit nur 1 Kind oder 2). Man möchte doch eigentlich heutzutage Familien mit 10 Kindern oder mehr vermeiden - aber gerade Frauen (oder ihrem Partner) die noch Kinderlos sind den Verzicht auf den Beruf für die Kinderaufzucht etwas versüßen.... es ist für den Staat sicher von Vorteil, wenn Eltern mit hohem Bildungsstand mehr Kinder haben, z.B. weil die Eltern einen Grossteil der Erziehung tragen - wenn sie eine gute Bildung haben, entlastet das die Schulen bei der Ausbildung und im Endeffekt ist die Chance höher, wieder gutausgebildete neue Staatsbürger zu bekommen. usw. usw. das sind nur ein Paar Dinge, die mir so auf anhieb einfallen - die Diskussion beim Beschluss des Kindergeldes muss aber ganz anders gelaufen sein - ein paar Sätze darüber im Artikel wären gut. Iridos 00:47, 7. Dez. 2008 (CET)
BKGG - sozialrechtliches Kindergeld
Kindergeld nach dem BKGG ist sog. sozialrechtliches Kindergeld, eine echte Sozialleistung. Das BKGG ist Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB), vgl. § 68 Nr. 9 SGB I (Entsprechend geht der Rechtsweg zu den Sozialgerichten, das Kind kann die Auszahlung an sich nach § 48 SGB I verlangen). Kindergeld nach EStG nennt man auch steuerliches Kindergeld. (nicht signierter Beitrag von 141.84.225.210 (Diskussion | Beiträge) 13:28, 13. Mai 2008 (CEST))