Diskussion:Kino.to/Archiv
Wann ging die Seite Online?
Und wieso steht das nicht längst im Artikel? (nicht signierter Beitrag von 95.116.152.40 (Diskussion)) 00:00, 8. Jun. 2011 (CEST)
Seite gesperrt
Wenn man auf kino.to geht, sieht man folgenden Text:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Vielleicht sollte man das noch im Artikel erwähnen und beobachten in den nächsten Tagen ob die Seite danach noch existiert. Gruß. --Thomas Hoffmann 14:19, 8. Jun. 2011 (CEST)
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,767375,00.html --89.236.158.159 14:49, 8. Jun. 2011 (CEST)
Man sollte eventuell auch noch erwähnen, dass die Aktion aufgrund eines Strafantrags der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU) erfolgte. Dieser wurde am 28. April 2011 eingereicht. Zuvor hat die GVU offenbar monatelang ermittelt. So heisst es in einer Pressemitteilung der Gesellschaft heisst es: "Erkenntnisse zum System 'kino.to' deuten auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."
Gruss Ole --Ole Olson 16:07, 8. Jun. 2011 (CEST)
- Na ich nehme mal an, dass die Betreiber nun endlich hinter Schloss und Riegel sind. Auf jeden Fall muss das beobachtet werden des Artikels wegen. --DerErbse 15:44, 13. Jun. 2011 (CEST)
- Jetzt gibt es halt Kinox.to, was aber der WIRKLICHE Nachfolger von Kino.to ist. Also auch hier auf der Seite darauf verweisen?--78.43.117.191 21:50, 13. Jul. 2011 (CEST)
- nö, siehe rest der diskussionsseite; siehe auch aktuelle news-meldungen. --JD {æ} 22:11, 13. Jul. 2011 (CEST)
- Jetzt gibt es halt Kinox.to, was aber der WIRKLICHE Nachfolger von Kino.to ist. Also auch hier auf der Seite darauf verweisen?--78.43.117.191 21:50, 13. Jul. 2011 (CEST)
Form
"Der Firmensitz soll sich in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden" was soll das bedeuten? klingt meinem empfinden nach abwerten. "in ländern wie [..]". außerdem würde ich nicht vermutungen in einer enzyklopädie verbreiten, irgendwie nicht der richtige ort. (nicht signierter Beitrag von 85.127.30.98 (Diskussion | Beiträge) 09:45, 19. Jul 2009 (CEST))
In dem Einzelnachweis von focus.de (eine seriöse Quelle) wird es zumindest behauptet. Unrealistisch klingt es nicht, da solch eine Seite in der EU sehr schnell down wäre und auch andere unseriöse Seiten wie firstload.de dort ihren Firmensitz haben. -91.67.125.173 11:38, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Im Focus-Text ist eine solche Aussage nur über die Werbetreibenden zu finden. Ich habe den Satz im Artikel daher geändert. --A.Hellwig 11:47, 19. Jul. 2009 (CEST)
- .to server liegen in russland. soweit ich weiß liegt auch der hoster der website dort. kann man aber einfach auch mal mit einem ip-routing tool nachprüfen. sry. wg annonym post. -- 85.22.18.120 22:14, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Auch wenn das hier alt ist: .to-Server liegen mit Sicherheit _nicht_ immer in Russland. Die TLD .to gehört zu Tonga, sagt aber noch lange nichts über den Aufenthaltsort des Servers oder gar der Domaininhaber aus. Im Falle von Kino.to wurde der Serverstandort mindestens dreimal gewechselt (Russland, Niederlande, dann wieder Russland). --6b616e 10:27, 28. Dez. 2009 (CET)
Weblinks
Wie ich gesehen habe, hat jemand einen Weblink zur Seite kino.to eingestellt. Ich finde es nicht richtig zu der angegebenen Seite zu verlinken, da der Uploader der Filme sicherlich nicht die Berechtigung hatte, die Filme dort hochzuladen. Ich würde daher vorschlagen diesen Link zu entfernen -- Joschi Sprich mit mir 11:14, 21. Jul. 2009 (CEST)
- wir verlinken bis auf wenige ausnahmen grundsätzlich immer auf die offizielle website zum lemma, ganz unabhängig von deren inhalt. da die über kino.to bereitgehaltenen inhalte zudem für den benutzer der website nur in den augen mancher experten rechtlich fragwürdig sind, spricht gegen eine löschung. siehe dazu den bericht auf focus.de, zum beispiel. --JD {æ} 14:48, 21. Jul. 2009 (CEST)
Zum einen hostet besagte Webseite keine Filme, sondern verlinkt nur auf diverse Filehoster. Zum anderen ist die Tatsache das der komplette Link zu besagter Webseite angegeben ist höchstens als redaktionelle Komplettierung des Artikels zu werten. Da es ja um eine Webseite geht, und man ihren Namen aus einem beliebigen Teil des Artikels entweder manuell oder per copy-paste in die URL-Zeile des Browsers eingeben kann, sorgt die automatische Vervollständigung schon dafür das http://www. vorangesetzt werden und die Seite dargestellt wird. Also sind Joschis Bedenken zum einen faktisch nicht begründet, da kein Upload stattgefunden hat, zum anderen ist es technisch irrelevant ob der Link jetzt als Link verfügbar ist, oder der Servername N-Mal im Text auftaucht. Oder sollte der Artikel und die darin genannten Servernamen komplett in "die-webseite-wo-man-filme-finden-kann-deren-namen-wir-aber-nicht-nennen-wollen-weil-man-dann-ja-darauf-zugreifen-könnte" umbenannt werden? Könnte man natürlich abkürzen zu "DWWMFFKDNWANNWWMDJDZK" -- an (nicht signierter Beitrag von 195.37.178.147 (Diskussion) 14:32, 28. Sep. 2010 (CEST))
Allgemein
In der fünften Zeile steht ohnen nennenswerte Qualitätsunterschiede. Das mag ich mal bezweifeln. Ich lösch das mal. (nicht signierter Beitrag von 82.82.187.94 (Diskussion | Beiträge) 21:08, 21. Aug. 2009 (CEST))
Ich verstehe nicht ganz die Relevanz. Soll es zu zukünftig über jede Website einen Artikel in Wikipedia geben? Allein schon wegen der ganzen Internetausdrucker (und deren Traum vom kontrollierbaren Internet) bin ich für eine Löschung. -- Dicio 23:31, 19. Dez. 2009 (CET)
- "Kino.to gehörte laut Alexa Internet im Juli 2009 zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland"... soviel zum thema "jede website". --JD {æ} 23:33, 19. Dez. 2009 (CET)
Quellen
Schade eigentlich ,dass für den Wikipedia Eintrag nur auf den focus Berricht zurück gegriffen wurde. Gut ich kann ja verstehen ,dass es nicht einfach ist sich Informationen zu diesem Thema zu holen aber ein bisschen mehr Engagement hätte ich schon erwartet.
-- 80.143.226.150 22:41, 7. Nov. 2009 (CET)Conchitis
- aha, soso. schon mal an selbst machen gedacht!? --JD {æ} 00:07, 8. Nov. 2009 (CET)
Werbung & Co
Ich finde die Gefahr wird hier stark übertrieben dargestellt. Ob es jetzt nun falsche Windowsmeldungen oder falsche Updates sind, ich (wie z.B. auch mein Bruder) klicke sie schon automatisch weg. [x] und fertig... . So wie bei Jamba & Co weiß man das man im Internet aufpassen sollte. --Buoerns (nicht signierter Beitrag von 84.177.125.163 (Diskussion | Beiträge) 03:40, 10. Jan. 2010 (CET))
- Wenn man zum ersten Mal auf die Website kommt und sieht das mit dem Pc was nicht in Ordnung sein soll werden schnelle oder unwissende User(ältere Menschen und sehr junge Menschen) diesen "Fehler" beheben wollen. Da die Abo Kosten einem nicht direkt ins Auge springen geraten da „Viele“ in diese Fallen. Wenn man dann Post kommt und man soll zahlen zahlen da auch „Viele“. Weil sie sich mit der Materie nicht auskennen. Gäbe es diese User nicht massenweise würde Kino.to nicht mehr existieren. --Drachenmeister5 05:10, 8. Okt. 2010 (CEST)
Verbesserungsvorschlag (juristische Bemerkung)
"Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) halten das Angebot für rechtswidrig. Kino.to haftet demnach hier als Aggregator zumindest als Störer."
Störerhaftung gibt es m.W. nach nicht in allen Ländern, sondern in der speziellen Form der Störerhaftung vor allem in Deutschland. Für den Fall, das der Server niemals (zumindest laut Artikel) in Deutschland stand, sondern in Russland, ist ein solcher Störfall nur möglich, wenn der Besitzer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Da diese Information dem Leser nicht mitgeteilt wird und es insbesondere in anderen Ländern auch die gängige Praxis ist sich auf den DMCA und die damit verbundene Save Harbour Regel zu berufen, ist diese leider nicht angemessen dargestellt.
Mein Vorschlag ist es, dass man auf die Störerhaftung in DE verweist, aber die Prämisse erwähnt! (nicht signierter Beitrag von 85.176.23.104 (Diskussion | Beiträge) 16:34, 10. Jan. 2010 (CET))
- Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das heißt, dass das deutsche Recht auch anwendbar ist, wenn der Anbieter im Ausland sitzt oder gar nur der Server im Ausland steht. Mit dem Hauptwohnsitz hat das überhaupt nichts zu tun. --92.228.255.179 22:09, 9. Okt. 2010 (CEST)
Es gibt tatsaechlich ein kino.to fuer Pornos, und zwar auf Sexkino.to. Vielleicht sollte man diese Info nicht vorenthalten, falls es sich um die gleichen Betreiber handelt. -91.66.145.187 19:26, 16. Jan. 2010 (CET)
Slogan
der slogan aktuell ist falsch( "best online movie streams" ). der richtige lautet "best online moviez platform". (nicht signierter Beitrag von 84.133.103.14 (Diskussion | Beiträge) )
- danke, geändert. --JD {æ} 20:50, 18. Jan. 2010 (CET)
- Was ein Quatsch.. Der Slogan lautet weiterhin "Best online movie streams" (Siehe kino.to -> Header Logo) -- Kulok1493 18:31, 8. Jan. 2011 (CET)
§44a UrhG
Das bloße Zwischenspeichern dürfte nicht illegal sein. Siehe §44a UrhG. --MrBurns 13:21, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Abgesehen von dem Paragraphen ist es so, dass z.B. bei Youtube auch zwischengespeichert wird und es ist auch nicht illegal. --93.232.240.138 19:54, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Also: § 44a UrhG besagt, dass flüchtige Kopien frei sind. Klassischer Fall ist das Laden von Daten in den RAM oder Caching. Insofern ist § 44a UrhG schon auf Streaming-Seiten anwendbar. Problematisch sind aber die europarechtlichen Vorgaben, wonach flüchtige Kopien nur zum rechtmäßigen Konsum zulässig ist. Ob der bloße Konsum in einem solchen Fall rechtmäßig ist oder nicht ist der eigentlich umstrittene Punkt. --92.228.255.179 22:12, 9. Okt. 2010 (CEST)
Auch § 44a UrhG besagt, dass es sich entweder um "rechtmäßige" Nutzung handeln muss oder nur die flüchtige Zwischenspeicherung bei einem Vermittler zwischen Dritten. Bei Streamingseiten ist der Knackpunkt folglich, dass der Nutzer die Filme etc. selbst nutzt (und eben nicht nur vermittelt) und dieses nicht rechtmäßig tut (da er kein Nutzungsrecht vom Rechteinhaber erworben hat). (nicht signierter Beitrag von 217.91.150.27 (Diskussion) 18:24, 14. Okt. 2010 (CEST))
- Im deutschen Recht gilt, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, rechtmäßig ist. Da das Streamen nicht ausdrücklich verboten ist, dürfte es wohl unter rechtmäßige Nutzung fallen und das Zwischenspeichern daher erlaubt sein. --MrBurns 22:19, 14. Okt. 2010 (CEST)
kommerziell: ja
Wie kommt Wikipedia eigentlich zur Einschätzung, eine Seite für die man sich nicht registrieren muss und durch deren (!) Nutzung keine Gebühren anfallen (im Gegensatz zu den bekannten und auch hier beschriebenen Abo-Fallen) sei kommerziell? Bitte um Aufklärung oder Änderung. MfG --85.124.37.254 15:46, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Kino.to bietet unzähligen Unternehmen Raum für Werbung in Form von Bannern, Pop-Ups, etc. - Daher ist von einem komerziellen Angebot auszugehen. --Fry Farnsworth 20:00, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ausdruck
An einigen Stellen des Artikels lässt der Ausdruck deutlich zu wünschen übrig. Ich habe nur einen Satz abgeändert; ich denke er verdeutlicht, wovon ich spreche:
"Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga schweigt sich über die Daten der Domain-Inhaber aus."
GEÄNDERT IN
"Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga macht keinerlei Angaben zu den Daten der Domain-Inhaber." --Fry Farnsworth 19:58, 20. Jul. 2010 (CEST)
- gut! --JD {æ} 20:20, 20. Jul. 2010 (CEST)
Benutzer
"Schätzungen gehen von ca. 4.000.000 (4Mio.) verschiedenen Benutzern täglich aus." Wieso verschiedene Benutzer? Ist doch irgendwo logisch, dass auf Internetseiten ein breites Spektrum an Besuchern vertreten ist. Oder? Und wenn nicht: müsste es nicht dann eher "verschiedenste" Benutzer heißen? De Mof 23:05, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Ich denke "verschiedene Benutzer" ist im Gegensatz zu Seitenaufrufen gemeint. Wenn Du 100 mal auf aktualisieren klickst hast Du 100 Seitenaufrufe, bist aber ein und der selbe Benutzer. Gruß --stfn 00:55, 19. Aug. 2010 (CEST)
Streamen?
Nach meinem Kentnisstand wird bei den meisten Anbietern nichts gestreamt(Abgesehen von wenigen, die wirklich via RTP die Daten an eine Flashanwendung streamen), sondern die avis, die auf einem normalen http server liegen, über das HTTP(HTTP GET) heruntergeladen werden. Diese werden nur mit speziellem HTML-Code(falscher MIME-Typ) so in die Seite eingebunden, dass dem Browser dies als Objekt erscheint, die zusätzliche Software zum Abspielen benötige, was allerdings nicht der Fall ist.--109.90.108.68 01:40, 13. Sep. 2010 (CEST)
Datenspeicherungsgesetz und weitere Ungenauigkeiten
Was bitte soll ein "Datenspeicherungsgesetz" sein? Gemeint ist wohl die Vorratsdatenspeicherung, von der ein normaler Webserver-Betreiber gar nicht betroffen ist. Wenn es sich um ein Zitat von kino.to handelt, sollte es auch als solches gekennzeichnet werden. Der Teil zu den juristischen Aspekten ist auch sonst wirr und unpräzise. Zum Beispiel wird die "Legalität" nicht "insbesondere", sondern nur im Hinblick auf die Besucher kontrovers diskutiert. Dass die Veröffentlichung der Streams und auch die Verlinkung rechtswidrig ist, ist schon seit Jahren juristisch geklärt und wird kaum noch diskutiert. Und auch die Behauptung, die Streams würden nicht "weiterverbreitet", weil sie nicht gespeichert werden, ist völliger Quatsch. --92.228.255.179 22:18, 9. Okt. 2010 (CEST)
Standort Russland
Laut einer Meldung bei heise.de soll sich der derzeitige Standort des Servers in Russland befinden.--JoeFG 05:55, 16. Nov. 2010 (CET)
- Nein, der Server befindet sich wie im Artikel erwähnt auf den Seychelles IP-Tracing. --Dave 23:09, 21. Jan. 2011 (CET)
- Lt. dem Internet-Dienst "Utrace" utrace.de befindet sich der Server aktuell in Russland --JoeFG 17:18, 29. Jan. 2011 (CET)
- Ein Traceroute auf den Server endete an einer Firewall in Russland: te1-1.maxwell.msk.wahome.ru 195.239.10.202 ru --JoeFG 07:49, 30. Jan. 2011 (CET)
- Scheinbar benutzt kino.to mehrere Server [91.217.178.196, 91.217.178.205, 91.217.178.214]. Diese werden je nach Anbieter auf verschiedene Länder zugeordnet. utrace.de ordnet die Server auf Russland zu, ip-adress.com, dndetails.com und network-tools.com ordnen den Server jeweils den Seychellen zu... Merkwürdig erscheint mir aber auch beim letzten Trace-Dienst der Verlauf über te1-1.maxwell.msk.wahome.ru. Hab den Serverstandort erstmal rausgenommen, bis das etwas klarer ist. --Dave 23:31, 24. Feb. 2011 (CET) (Nachtrag)
"Siehe auch"
Mir ist die Verlinkung zu Youku nicht ganz einleuchtend... Das ist doch eher was wie YouTube? --Dave 23:12, 21. Jan. 2011 (CET)
- Das Siehe-auch-Zeug sollte man sowieso nur extrem sparsam einsetzen. Ich schmeiß das mal raus; wenn's jemand wieder drinhaben will, dann soll die- oder derjenige den Link in den Text einbauen. --BerntieDisk. 23:43, 21. Jan. 2011 (CET)
Raubkopie?
"und damit rechtlich gesehen eine so genannte Raubkopie erzeugt werde" seit wann kann man rechtlich eine Raubkopie erzeugen? (nicht signierter Beitrag von 78.35.223.163 (Diskussion) 00:47, 12. Mär. 2011 (CET))
Da haste was falsch verstanden. Rechtlich gesehen wurde eine Raubkopie erzeugt, das heißt, dass vor dem Gesetz diese Kopie als Raubkopie gilt, nicht das es rechtens war, diese zu erzeugen. 178.1.57.52 15:13, 25. Apr. 2011 (CEST)
- In meinem StGB (das allerdings älter ist) kommt das Wort Raubkopie nicht vor. --Constructor 16:31, 8. Jun. 2011 (CEST)
Die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen findet sich auch nicht im Strafgesetzbuch, sondern ist speziell im Urheberrechtsgesetz geregelt, §§ 106 ff UrhG. Auch dort nicht mit dem umgangssprachlichen Begriff "Raubkopie". Der Begriff wird im juristischen Kontext nicht verwendet. Dort spricht man einfach von einer "Vervielfältigung" (§ 16 UrhG), die dann illegal ist, wenn der Vervielfältigende weder Urheber ist noch durch den Urheber oder gesetzliche Ausnahmetatbestände zur Vervielfältigung berechtigt ist. -- 93.204.32.186 22:10, 9. Jun. 2011 (CEST)
Erg. zu Österreich / VAP
laut vap ist das ansehen in ö. legal: "Zu befürchten haben die User nichts, das Ansehen der Filme ist völlig legal, so die VAP." - zit.: http://derstandard.at/1288659338691/Urheberrechtsindustrie-will-UPC-zu-Sperre-von-Kinoto-zwingen
prinzipiell würde ich im artikel einige punkte herausstreichen:
- juristische fakten vs. propaganda der medienschützer
- vgl. mit youtube (dort werden ebenso urheberrechtsverletzende inhalte, wie tv- und konzertmitschnitte angesehen), demnach müssten hunderte millionen menschen weltweit belangt werden
- vgl. mit fernsehen, auch hier kann sich der konsument nicht darum kümmern, ob ein bestimmter kanal lizenzgebühren für seine sendungen abführt, alles andere wäre absurd. ebenso ist das aufnehmen, dh. dauerhafte speichern, von sendungen (auch kinofilme und serien) völlig legal
- rechtslage bisher: upload, dh. bereitstellen oder weiterverbreiten, ist eine urheberrechtsverletzung, schadenersatzpflicht
- download (inkl. speichern): legal
- wording: raubkopie ist eine erfindung der medienindustrie, juristisch existiert der begriff nicht, ist außerdem nonsense, da kein raub oder diebstahl stattfindet - dh. immer nur zivilrechtliche fragen, nie strafrechtliche!
--84.112.42.88 18:12, 6. Apr. 2011 (CEST)
Kino.to "war" eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. (nicht signierter Beitrag von 217.226.117.2 (Diskussion) 14:17, 8. Jun. 2011 (CEST))
Kino.to "war" eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 217.226.117.2 (Diskussion) 14:18, 8. Jun. 2011 (CEST))
Kino.to sperrung
für die sperrung sollte noch einmal ein extra abschnitt gemach werden 178.3.209.133
Die Kriminalpolizei gibt folgenden Hinweis aus:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Weiß jemand mehr darüber, was er vielleicht in den Artikel schreiben könnte? — SVG 18:02, 8. Jun. 2011 (CEST)
- tipp: artikel lesen. google anwerfen. --JD {æ} 18:03, 8. Jun. 2011 (CEST)
- Upps, Cache war noch nicht geleert. Firefox spinnt ein bisschen, weil ich dran rumgespielt habe. Deswegen habe ich Opera genommen. Hauptseite war aber aktuell, das verwundert mich ein bisschen. Entschuldigt! Dank Dir, JD. — SVG 18:07, 8. Jun. 2011 (CEST)
Raubkopien zu erstellen und zu verbreiten ist ein klarer Verstoß gegen das Urhebergesetz. Bevor aber gerichtlich eine rechtskräftige Verurteilung erfolgte, wurde die Seite von der Kripo gesperrt und mit einem vorverurteilenden Text versehen. Sollte es zutreffen, dass über "kino.to" nur Links angeboten wurden, ähnlich wie bei einer Suchmaschine wie Google, YouTube etc, sind Juristen EU weit uneinig über die Auslegung des Urheberrechtes beim Konsumieren von Medienlinks (siehe EU Diskussionen zur Problematik der nationalen Urheber- und Mediengesetze). Ferner wurden auf "kino.to" auch Links zu Streamingprovidern auf Abonnementbasis angeboten. Die Nutzergemeinde des Internets inklusive der Provider (Portalbetreiber) befinden sich in einer rechtsunsicheren, häufig zitierten "Grauzone". Es gibt Bestrebungen für eine Petition (Stand 6/2011), die das Vorgehen der GVU, die Vorverurteilung verurteilt und zugleich eine Aufforderung an den dt. Bundestag enthält, klare Richtlinien bezüglich der Gesetzgebung auf EU Ebene einzufordern. Ob diese Petition eingereicht wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest. In jedem Falle entsprechen die aktuellen Mediengesetze offenbar nicht den technischen Möglichkeiten und Konsumverlangen der heutigen Internetgesellschaft (siehe auch Probleme von Google bzgl. dem Scannen von Literatur). Klare Regelungen führen dann aber auch zu einer Tranzparenz und zu einer selbstregulierenden Marktbereinigung der künftigen Videoportale wie heute bei den Musikportalen, bei denen es früher gleichartige Prbleme gab (siehe Fall Napster etc.). In den USA gibt es bereits Streamingportale wie Huhu und Netflix - HansJ (nicht signierter Beitrag von 217.91.83.33 (Diskussion) 11:06, 11. Jun. 2011 (CEST))
Mutmaßliche Betreiber
Der Text müsste wahrscheinlich eher mutmaßliche Raubkopierer heißen. Dass es sich bei den Verhafteten um die Betreiber handelt wird nur auf Spiegel online bezweifelt. Andere Zeitungen wie die süddeutsche, Die Zeit, Focus sowie Stern schreiben, dass es sich bei den 13 Betreffenden Personen um die Betreiber handelt. werde das "mutmaßliche" deshalb entfernen.--CENNOXX 23:02, 8. Jun. 2011 (CEST)
- Unschuldsvermutung. Bitte "mutmaßliche" wieder einfügen. Z.B. auch ein Jörg Kachelmann wurde freigesprochen, trotzdem ist seine Karriere im Eimer. --91.64.218.194 11:15, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Außerdem kursieren Gerüchte, wonach nur ein Teil der Betreiber erwischt wurde und die Seite bald unter anderem Namen wieder da sein könnte. --91.64.218.194 11:20, 9. Jun. 2011 (CEST)
Stimmen diese Zahlen? (erledigt)
Nach Betreiberangaben waren im März 2010 357.653 Serienfolgen, 70.431 Filme und 6.718 Dokumentationen online.
Wurde von einer IP Quellenlos im März 2010 eingefügt und unterscheidet sich stark gegenüber der Vorversion, die als Einzelnachweis belegt ist. Leider finde ich im Netz nur Websites, die grösstwahrscheinlich die Zahl von der Wikipedia übernommen haben. Wer weiss Bescheid. Danke. --KurtR 08:15, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Im Google Cache habe ich diese Version der FAQ vom 7. Juni 2011 gefunden. Laut den Angaben dort 22.101 Filme, 7.575 Dokus und 2.644 Serien. Das scheint mir auch plausibler. Sollte man zurücksetzen. --NiTen (Discworld) 08:27, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Danke für Deine Antwort! Super Idee mit dem Google-Cache, darauf kam ich nicht. Ich habe noch archive.org vom Juni 2009 bemüht und komme bei Serien auf unglaublich hohe 67.522. Vielleicht wurde da unterschieden zwischen Serienfolgen und Serien?! Ich habe das ganze mal auf Februar 2009 zurückgeändert. Sollten wir nicht die aktuellsten Cache-Zahlen nehmen? Und wie sehen wir, ob es Serienfolgen sind oder ganze Serien? Oder wie man dem sagt... ? Danke für die Hilfe! --KurtR 09:24, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Gern geschehen. Die Zahlenunterschiede resultieren aller Wahrscheinlichkeit aus dem Unterschied zwischen Folgen und Serien. Man kann jetzt die Gulli-Zahlen lassen oder die aus der FAQ im Cache nehmen. Wir müssen ja nicht unbedingt tagesaktuell die Zahlen ausgeben. :) Das es sich um sehr viel Content handelt, wird ja in beiden Angaben deutlich. Viele Grüße, --NiTen (Discworld) 09:28, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Danke Dir. Ich lass mal die Zahlen jetzt, da ich weg muss. Wenn jemand die aktuellsten Zahlen einfügen möchte, so darf er das gerne tun... Gruss --KurtR 09:31, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Hab es mal eingefügt. Grüsse --Atlasowa 11:31, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Danke Dir. --KurtR 08:18, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Hab es mal eingefügt. Grüsse --Atlasowa 11:31, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Danke Dir. Ich lass mal die Zahlen jetzt, da ich weg muss. Wenn jemand die aktuellsten Zahlen einfügen möchte, so darf er das gerne tun... Gruss --KurtR 09:31, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Gern geschehen. Die Zahlenunterschiede resultieren aller Wahrscheinlichkeit aus dem Unterschied zwischen Folgen und Serien. Man kann jetzt die Gulli-Zahlen lassen oder die aus der FAQ im Cache nehmen. Wir müssen ja nicht unbedingt tagesaktuell die Zahlen ausgeben. :) Das es sich um sehr viel Content handelt, wird ja in beiden Angaben deutlich. Viele Grüße, --NiTen (Discworld) 09:28, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Danke für Deine Antwort! Super Idee mit dem Google-Cache, darauf kam ich nicht. Ich habe noch archive.org vom Juni 2009 bemüht und komme bei Serien auf unglaublich hohe 67.522. Vielleicht wurde da unterschieden zwischen Serienfolgen und Serien?! Ich habe das ganze mal auf Februar 2009 zurückgeändert. Sollten wir nicht die aktuellsten Cache-Zahlen nehmen? Und wie sehen wir, ob es Serienfolgen sind oder ganze Serien? Oder wie man dem sagt... ? Danke für die Hilfe! --KurtR 09:24, 9. Jun. 2011 (CEST)
Bitte ausbessern
Seitenschutz? Wird hier ja immer besser. Dann bitte ich die durchlauchten Hoheiten darum, folgende Textstelle zu ändern:
Das Problem ist nur, dass dem [d.h. dem Provider] die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist. ==> Das Problem hierbei ist, dass dem Provider die Überwachung... (nicht signierter Beitrag von 178.24.241.201 (Diskussion) 01:24, 12. Jun. 2011 (CEST))
- Das ist aber ein Zitat... --Atlasowa 12:16, 14. Jun. 2011 (CEST)
Kino.to nachfolge
inzwischen ist der nachfolger von kino.to schon online. http://www.gulli.com/news/kino-to-nachfolger-bereits-online-video2k-tv-2011-06-20 . da sollte es am besten einen extra abschnitt geben, denke ich. --92.77.59.96 14:40, 22. Jun. 2011 (CEST)
quelle
ich habe hier noch eine gute quelle: http://netzfeuilleton.de/2011/06/kino-to-ist-noch-nicht-zu-ende-interview-mit-einem-uploader/ (nicht signierter Beitrag von 93.240.196.204 (Diskussion) 13:07, 9. Jul 2011 (CEST))
Infobox fehlerhaft - "Kommerziell"
Hier ein Zitat aus dem Artikel: "Kommerziell: Teilweise (kostenpflichtige Zusatzinhalte für Werbeblocker, Highspeed-Streaming und Suchfunktionen)". Das kann man so aber nicht sagen, denn Kino.to hat nur auf Websites mit den Filmen verlinkt, sie aber nicht selbst gehostet. Damit wären die Gebühren für kostenpflichtige Zusatzinhalte (wie Highspeed Streaming) bei dem Videhostern fällig, Google kassiert ja auch nicht Geld nur weil es auf Ebay verlinkt. Einige dieser Videohoster haben zwar den kino.to Inhabern gehört (wie in den Nachrichten erwähnt) aber die eine Seite hat nichts mit der anderen zu tun, wenn ich 2 Firmen habe und nur bei einer etwas anbiete bzw Geld verdiene muss ich diese Einnahmen trotzdem von der anderen Firma trennen. So ist dies auch hier zu tun - der Genauigkeit halber. Und eine Suchfunktion war sowieso dabei, da musste keiner für zahlen. Das sollte überarbeitet werden, nur leider ist der Artikel momentan gesperrt. Mfg, --78.54.89.225 21:19, 1. Sep. 2011 (CEST)
Abschnitt "Rechtslage"
Mit den Standardeinstellungen des jeweiligen Players konnten die gestreamten Filme zumeist nicht auf dem eigenen Rechner gespeichert und damit auch nicht weiterverbreitet werden. Was ist denn das für ein Unsinn? Jeder Film, den man streamt, wird (solange er nicht über den Flashplayer wiedergegeben wird) im Temp-Verzeichnis gespeichert, ob man nun will oder nicht! Dass diese Dateien dann im AVI-Format dort rauskopiert werden, ist ja mehr als naheliegend.--Junee Kay 20:32, 12. Jul. 2011 (CEST)
- Technisch klingt das tatsächlich nicht überzeugend, und das verzerrt die juristische Problematik. Wenn es sich um einen Stream völlig ohne technische Vervielfältigung handelte, dann müsste man sich über die Legalität oder Illegalität wohl kaum Gedanken machen, denn das Urheberrecht knüpft ja gerade an das Vervielfältigen an. Wahrscheinlich will der Autor darauf hinaus, dass eine solche vorübergehende (also nicht separat verwertbare) Kopie nicht als Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts gilt. Das ist aber wiederum gerade einer der besonders streitigen Punkte in der juristischen Debatte. -- 93.204.31.90 22:15, 13. Jul. 2011 (CEST)
Mehrere Verurteilungen (erledigt)
Es gab mehrere Verurteilungen bereits. Müsste recherchiert und eingetragen werden. Danke. --KurtR 11:52, 24. Dez. 2011 (CET)
- Jo. Kurzbericht ist drin. --Kuhlmac 14:00, 24. Dez. 2011 (CET)
- Danke! --KurtR 23:10, 24. Dez. 2011 (CET)
Streaming und File-Sharing sind identisch
[1] Sollte vielleicht integriert werden. --Dave 17:10, 8. Jan. 2012 (CET)
Strafrechtliche Konsequenzen
In vielen Artikeln über Kinox.to ist die Rede davon, dass künftig die User mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätten. Dies ist aber doch insofern falsch, dass die Verfolgung nicht über das Strafrecht, sondern über das Urheberrecht betrieben wird. Das bedeutet, dass der User nur mit einer Abmahnung rechnen muss. Falls er sich zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bereit erklärt ( und sie befolgt) kann er aber nicht strafrechtlich verfolgt werden.93.128.80.21 19:14, 11. Jan. 2012 (CET)
was die filmindustrie der kino.to schuldet
Die Rechtslage wird einseitig betrachtet. Eine wirtschaftliche Erwägung wird hier nicht diskutiert:
Es ist nicht gesagt, dass alle Konsumenten von kino.to (und all die sog. illegalen Kopierer) den Inhalt auch gegen Geld konsumiert hätten. D.h. der Markt ist geringer, er umfasst nicht alle die dieses Produkt (gratis) bezogen haben. Der Markt umfasst nur diejenigen, die bereit sind etwas für das Produkt zu bezahlen. Somit kann die Filmbranche nicht alle Konsumenten mal Durchschnittkonsum mal Durchschnittspreis rechnen und so auf den "verlohrenen" Gewinn zu kommen. Viel mehr erhöhten all die Konsumenten, die das Produkt gegen Geld nimmer konsumiert hätten, nun aber da es gratis ist eben doch konsumierten den Bekanntheitsgrad des Filmes und die Neigung den Film zu kaufen (weil sie ihn so populär machen) den Wert des Produktes: Auf dieser Seite zu erscheinen ist zu vergleichen mit einer Gourmet-Auszeichnung in der Restaurant-Branche. Gerade im Internet (community marketing) ist "the long tail" an Benutzern besonders wichtig. Somit hat kino.to nicht Schaden, sondern viel mehr Nutzen gestiftet.
Für diesen Nutzen (Werbung) müsste die Filmindustrie der Kino.to danke sagen und Geld bezahlen! (nicht signierter Beitrag von 46.126.215.7 (Diskussion) 23:11, 23. Aug. 2011 (CEST))
So und nicht anders, ob's allerdings in den Artikel soll (mit Quellen)? --Gabbahead. 23:14, 25. Aug. 2011 (CEST)
- Reine Theoriefindung. Falls es seriöse wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema gibt, kann mans anschauen. Aber so aus dem hohlen Bauch sicher nicht. --KurtR 04:41, 29. Aug. 2011 (CEST)
- +1 --CENNOXX 13:37, 29. Aug. 2011 (CEST)
"... Reine Theoriefindung. Falls es seriöse wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema gibt, kann mans anschauen ..." Einverstanden. Aber wenn ich im Wikipedia die Artikel durchforsche, gibt es wenig, das 1:1 mit einer Studie hinsichtlich Kausalität/Wirkunsbeziehungen belegt werden kann, abgesehen davon, dass wissenschaftliche Studien auch wieder relativ sind (z.B. können Studien nur Verhalten in der Vergangenheit analysieren, aber eigentlich nichts über das Verhalten in der Zukunft aussagen). Vieles basiert auf Theoriefindung (z.B. die ganze ökonomiemodelle ..., teils gewiss auch mit empirischen Daten belegt und doch eben nur Modelle), wenn obiger Beitrag theoretisch überzeugt, finde ich darf er zugelassen werden: es muss einfach so deklariert werden. Dies im Sinne vom ganzheitlichen Denken und um dem Beitrag seine einseitige Gewichtung (mein Urteil) zu nehmen.(nicht signierter Beitrag von 127.0.0.1 (Diskussion) 06:06, 6. Jun. 2006 (MESZ))
- Wenn du Artikel findest, bei denen du meinst, sie seinen unbelegt, dann melde dich dort auf der Diskussionsseite und verbessere die Wikipedia so ein Stück. Mag sein, das wissenschaftliche Studien relativ sind. das interressiert hier aber nicht. Wo findest du in der Wikipedia Ökonomiemodelle? Der Beitrag wird zugelassen, wenn es eine Studie, eine wissenschaftliche Untersuchung oder meinetwegen einen Artikel einer renommierten Zeitschrift zu dem Thema gibt, alles andere ist Theoriefindung, auch wenn du meinst dass dich der Beitrag "theoretisch überzeugt", das ist nunmal subjektiv. Wenn es eine einseitige Wertung gibt, dann ist auch nur eine einseitige Wertung aufzuschreiben. Auf das individuelle Urteil eines Einzelnen kann man in einer so großen Enzyklopädie nur begrenzt eingehen, wir richten unsere Artikel stattdessen an Richtlinien aus, die ihre Qualität garantieren. Wenn du weiter diskutieren möchtest, dann solltest du dich lieber in einem Diskussionsforum anmelden.--CENNOXX 13:17, 2. Feb. 2012 (CET)
Neue Seite auf der Domain "kino.to"
Auf der Domain kino.to befindet sich nun eine neue (unseriöse) Seite, da sie wahrscheinlich vom Kriminalamt freigegeben wurde.
--77.0.167.74 21:59, 18. Feb. 2012 (CET)
- Danke. Habs mal rausgelöscht. Konnte es leider nicht deaktivieren via nowiki, geht irgendwie nicht in der Infobox. Vielleicht kann das wer anders. --KurtR 01:07, 19. Feb. 2012 (CET)
Ähm, nein. Das ist ein "Hack" gewesen, die URL befindet sich immernoch im Besitz der Staatsanwaltschaft. -- 146.52.11.236 14:45, 2. Mär. 2012 (CET)
- hier noch ein Link, falls ihr das gemeint habt: http://winfuture.de/news,68230.html -- Xakos (Diskussion) 14:48, 2. Mär. 2012 (CET)
- Hab den Artikel angepasst. --KurtR (Diskussion) 06:25, 3. Mär. 2012 (CET)
Übernahme der Domain kino.to durch eine Sicherheitslücke
Auf der Website ist ein Link mit der Aufschrift "BITTE LESEN". Dieser leitet auf die HTML-Seite /apfelkuchen.html um. Auf dieser erklären pin3apple und Chomik, dass sie die Seite übernommen haben, damit kein anderer die Domain zu z.B. Werbezwecken übernehmen kann. Manche Online-Zeitungen sagen, dass das Hacker waren, jedoch wurde meiner Meinung nach hier nicht gehackt, sondern ein offenes Tor zugunsten der KriPo geschlossen. Man könnte das in dem Wiki-Artikel ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 87.157.182.101 (Diskussion) 19:23, 22. Mai 2012 (CEST))
Strafen für das Anschauen von Filmen bei kino.to?
Im Artikel heißt es: "Dennoch hat es bisher noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben." Ist das nicht mittlerweile veraltet? In diesem Forum hier behauptet jemand, Anwalt zu sein, und macht folgende Aussage: "Ich hatte einen Mandanten, der wurde von der Staatsanwaltschaft (bzw. vom Gericht) zu einer Geldstrafe von über 80.000 Euro verdonnert, weil er sich ebenfalls Filme auf kino.to angesehen hat. Ich habe aber auch schon von wesentlich höheren Strafen gehört." (http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20081025074847AAnsP28) Natürlich ist das keine verlässliche Quelle (wir wissen nicht, ob der User dort wirklich Anwalt ist und ob die Geschichte stimmt). Ich war jetzt aber bei einem entsprechenden Votrag an einer Schule gewesen. Dort hat ein Experte, der mit der Polizei zusammenarbeitet, ebenfalls gesagt, er kenne aus seiner eigenen Arbeit (!) Fälle, wo Nutzer von kino.to Geldstrafen von etwa 10.000 Euro pro angeschautem Film zahlen mussten. Der Mann arbeitet, wie gesagt, in dem Bereich, es würde mich daher wundern, wenn diese Aussage nicht stimmt. Gibt es dazu Quellen? Restitutor 19:12, 11. Mai 2010 (CEST)
- quellen ist genau das richtige schlagwort. und zwar in dem sinne, dass solches blabla erst dann diskussionswürdig wird, wenn es reputabel belegt ist. --JD {æ} 19:39, 11. Mai 2010 (CEST)
- Mein Beitrag war ja auch als Anregung zum Weiterrecherchieren gedacht und hatte nicht die sofortige Änderung des Artikels als Absicht! In diesem Sinne finde ich deine Antwort ("blabla") reichlich ungehobelt. Ich werde allerdings mal versuchen, Kontakt mit dem Experten aufzunehmen, der den Vortrag in dieser Schule gehalten hat, von dem ich oben sprach. Vielleicht kann er mir ja entsprechende Belege zukommen lassen. Ich melde mich dann noch einmal...
Restitutor 20:05, 11. Mai 2010 (CEST)
- mein beitrag sollte nicht "ungehobelt" wirken und es war auch nicht meine absicht, deine äußerungen als "blabla" abzutun. ich sag(t)e nur, dass es nur "blabla" ist, solange was für uns nicht nachvollziehbar und reputabel belegt ist. da mag in dem forum noch so viel stehen oder der experte noch so viel erzählen. darum ging's mit. tschuldigung, wenn das missverständlich gewesen sein sollte. --JD {æ} 20:08, 11. Mai 2010 (CEST)
Das würde mich wirklich interessieren; vor allen Dingen glaube ich nicht, daß diese Strafe belegbar wäre, denn dann wäre das schon längst durch die Presse gewandert und hätte ein riesiges Hallo verursacht. 80.000 oder sogar 10.000 Euro wäre ja ruiniös. In meine Verwandtschaft hat jemand 600 Euro (belegt) Strafe (Anwaltskosten??? auf jeden fall ca. 600) bekommen, weil er sich was runtergeladen hat bei som anderen Dienst emule oder so. (nicht signierter Beitrag von 84.135.167.12 (Diskussion) 20:18, 11. Mai 2010 (CEST))
- Vollkommen unrealistisch diese Angaben - 80.000 € oder auch 10.000 €. Bei Urheberrechtsverletzungen via Torrents oder Emule, wird meistens nur abgemahnt, da ein Prozess vor den Gerichten dem Kläger viel zu Riskant ist. Also kommen auf den Urheberrechtsverletzer die Abmahnkosten auf ihn zu (400€ bis 1400 €), welche meinst viel zu hoch angesetzt sind, zudem kommt noch die Unterlassungs Erklärung hin zu, hier wird ein Wert von ca. 5000 € bis 10.000 € angesetzt, die aber nur bei wiederholter Verbreitung des Werkes erfolgen. So und da man durch nutzen von Kino.to nicht selbst das Werk verbreitet, hat man sich jeglicher einer Kopie bemächtig, falls ein Gericht geurteilt hat, wird der Schaden dieser einen Kopie angenommen (bzw. mehere) und wie hoch soll der Schaden schon sein 3 € für die Videothek, 10 € für das Kino? Gut sicherlich fällt es nicht so niedrig aus, ein paar Hundert bzw. (einmalig) 1.000 € könnte ich mir ja noch vorstellen, aber keine 80.000 €. Soviel Strafe müßte vielleicht jemand bezahlen der Gewerbsmäßig verbreitet. MMn also vollkommener Quatsch. Ich glaube eher das sich um so einen 50 cent Schreiberling handelt, der für die Industrie im Internet solche Geschichten verbreitet, das zeigt auch das er schreibt "von der Staatsanwaltschaft verdonnert wurde" - Gericht setzt er zwar in Klammern, aber sowas schreibt kein RA. Ob sowas Rechtlich Illgale ist kann ich nicht wirklich beurteilen. Es heißt eigentlich jegliches runterladen von Inhalten, an denen man nicht die Urheberrecht besitzt, ist Illegal.Dann wäre aber fast jegliches aufrufen von Webseiten illegal, denn der Inhalt wird immer herunter geladen, halt nur temporär gespeichert. -- Galotta 05:21, 16. Mai 2010 (CEST)
Das anschauen ist theoretisch ach so gut wie dasselbe wie das herunterladen, da man bei dem konkreten beispiel divx allein durch eine dateikürzeländerung die filme dauerhaft auf dem pc speichern kann (nicht signierter Beitrag von 91.4.15.29 (Diskussion) 00:34, 17. Mai 2011 (CEST))
Also ihr müsst schon unterscheiden zwischen Geldstrafen, die das Gericht in einer Strafsache verhängt und irgendwelchen Zahlungen aufgrund zivilrechtlicher Angelegenheiten. 80.000 Euro Geldstrafe sind in diesem Fall sehr abwegig! DIe Geldstrafe setzt sich aus Anzahl der Tagessätze (1 Tagessatz entspricht 1 Tag Ersatzfreiheitstrafe) und der jeweiligen Höhe dieses TS. Die Anzahl der TS richtet sich nach der Tat (Vergehen). Sie kann zwar bis 360 TS gehen (1 Jahr) wird bei schwereren Fällen aber meistens mit 90 TS veranschlagt. Die Höhe der TS richtet sich nach dem Einkommen und soll ungefähr 1/30 des monatlichen Einkommens ausmachen. Bei 80.000 Euro und 90 TS wäre die Tagessatzhöhe 888,89 Euro, was einem Einkommen von 26.666,67 Euro pro Monat entspricht. Also wenn man soviel verdient (320.000 im Jahr) kann man auch mal ins Kino gehen. Halt ich also für Quatsch. Solch hohe Geldstrafen werden nicht verhängt schon garnicht für das ansehen eines Filmes im Internet. --195.200.70.37 08:29, 9. Jun. 2011 (CEST)
- Dein Argument mit der Höhe des Tagessatzes kann ich leicht entkräften: klar wird jemand, der so viel verdient, es sich finanziell leisten können, ins Kino zu gehen, aber vielleicht kann er sich den Zeitaufwand nicht leisten, denn der ist beim Kino wegen der An- und Abreise doch deutlich höher als bei kino.to, wo man nur warten muss, bis der Stream zum laden anfangt, insbesondere wenn man am Land weit weg von der nächsten Stadt wohnt. 90 Tagessätze halte ich aber für unrealistisch, da ich Urteile kenne, wo für deutlich schlimmere Vergehen deutlich weniger Tagessätze verhängt wurden, aber in Deutschland ist die maximale Höhe eines Tagessatzes nach $40 StGB 30.000€, also würden sich 80.000€ schon mit dem minimum von 5 Tagessätzen (zu je 16.000€, entspriht dann einem Monatsgehalt von ca. 480.000€) ausgehen. --MrBurns (Diskussion) 22:53, 31. Mai 2012 (CEST)
Kinox.to
Soviel zum den angeblichen "Nachfolgern"...
http://kinox.to/ (nicht signierter Beitrag von 92.224.44.87 (Diskussion) 01:46, 12. Jul 2011 (CEST))
- Kinox.to wird zur Zeit in den Medien intensiv beleuchtet. Ich denke es ist angebracht dies im Artikel zu erwähnen. Hoppelmoppel 15:18, 12. Jul. 2011 (CEST)
- kinox.to ist wieder down. scheint auch nicht der offizielle nachfolger zu sein. siehe dazu das Statement auf video2k.tv und von gulli.com, die schon früher Interviews mit kino.to geführt hatten. KinoX.to hat aber zumindest soviel publicity gekriegt, das es erwähnenswert ist.--CENNOXX 21:23, 12. Jul. 2011 (CEST)
- Ist grad etwas viel über KinoX.com drin, aber ich kann leben. In der Einführung hab ichs rausgenommen, da es hier so tönt, als wärs der Nachfolger. Es genügt, wenn weiter unten spekuliert wird im Text. --KurtR 12:34, 13. Jul. 2011 (CEST)
kinox.to ist wieder online GärdiMC 15:26, 14. Jul. 2011 (CEST)
- Immernoch online [2]. MfG Seader 02:55, 25. Jul. 2011 (CEST)
- Sieht so aus, wie der Vorgänger! Immer noch online! -- Dr. Knauff 00:16, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Dass kinox.to der Nachfolger von kino.to ist halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ansonsten wäre es auch schon längst abgeschaltet worden. Vermutlich stecken ganz andere Personen hinter kinox.to. Diese Personen haben sich legendlich das Skript beschafft und versuchen von dem "guten Namen" kino.to zu profitieren. --Alberto568 (Diskussion) 12:46, 31. Mai 2012 (CEST)
- Nichts anderes steht im Artikel.--CENNOXX 13:58, 31. Mai 2012 (CEST)
- Dass kinox.to der Nachfolger von kino.to ist halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ansonsten wäre es auch schon längst abgeschaltet worden. Vermutlich stecken ganz andere Personen hinter kinox.to. Diese Personen haben sich legendlich das Skript beschafft und versuchen von dem "guten Namen" kino.to zu profitieren. --Alberto568 (Diskussion) 12:46, 31. Mai 2012 (CEST)
- Sieht so aus, wie der Vorgänger! Immer noch online! -- Dr. Knauff 00:16, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Immernoch online [2]. MfG Seader 02:55, 25. Jul. 2011 (CEST)
Urteilssammlung
Es gibt nach Medienberichten ja schon vier rechtskräftige Urteile gegen ehemalige Betreiber von kino.to. Ich möchte hier eine Sammlung zu den Urteilen erstellen, da sie vermutlich Informationen enthalten, von denen der Artikel profitieren kann. Ich fange mal an :)
- Aktenzeichen: 200 Ls 390 Js 184/11 (AG Leipzig / Urteil / 21.12.2011 gegen den ehemaligen Administrator Martin S.) Auszug von ca. 20 Seiten der Begründung ohne dem Urteil selbst, dass laut Medienberichten drei Jahre Freiheitsstrafe lautet; auffindbar bei http://www.justiz.sachsen.de/lentschweb/ mit Suchbegriff "kino.to" --Alberto568 (Diskussion) 14:33, 31. Mai 2012 (CEST)
Aktuelle Änderungen im Artikel / Anzahl Besucher pro Tag
Betrifft diese letzten Änderungen.
Da wird eine neue Website als neues kino.to verkauft, was ich nicht so sehe. Gemäss der Eigenbezeichnung Kino.to Alternative scheint mir das nicht richtig zu sein. Darum habe ich dies zurückgeändert. Ansonsten wie immer: Bitte Belegen.
Frage zu kommerziell: Was genau wird damit gemeint? Ob die Site kostet oder ob die Anbieter kommerzielle Interessen haben?
Dann haben wir noch dies im Artikel: Nach Angaben der Betreiber wurde die Seite von rund vier Millionen Zuschauern im Monat besucht, diese Größenordnung wurde Anfang Juni 2011 auch von Behördenseite Spiegel.de angegeben.
Gemäss Quelle Spiegel.de sind es 4 Mio pro Tag, nicht pro Monat. Was stimmt?
Danke --KurtR 00:53, 12. Jun. 2011 (CEST)
- Kino.to Alternative bezieht sich auf die gesperrte Url, nicht auf den Inhalt, der ist doch jetzt nur auf http://movie-stream.to/ 1zu1 umgeleitet worden. Wir können natürlich auch warten, bis die Seite wieder unter den Top 50 ist aber es ist doch nur ein anderer Mirror. Also ich finde das Kino.to Offline-Märchen im Artikel im Moment leicht unseriös, das ist nicht die Sachlage. Nur weil sich der Dealer 1 Grad gedreht hat, ist er doch nicht verschwunden. --IrrtNie 01:32, 12. Jun. 2011 (CEST)
- Ich finde es unseriös, dass Du keine seriösen Belege bringst, wie dies verlangt wird. Solange keine seriösen Belege da sind, sind das Behauptung einer Theorie von Dir, die so nichts in der Wikipedia zu suchen hat. --KurtR 11:14, 12. Jun. 2011 (CEST)
- hier geht es um kino.to, dass als Streaming-Seite lange Zeit die Nummer 1 war. Nun ist die Seite vom Netz, aber der Content ist natürlich noch überall im Netz zu finden. In verschiedenen Presse-Artikel wird das Thema des Runs auf die "Alternative zu kino.to" diskutiert. Ich würde die Änderungen von IrrtNie nicht so im Artikel sehen sehen, zumal nicht die gleichen Betreiber dahinter stehen. Aber ein Hinweis, dass es eine Alternative zu kino.to gibt und der Content nach wie vor anderweitig verfügbar ist, könnte man einbauen. Siehe z.B. hier. Grüße, --NiTen (Discworld) 12:03, 12. Jun. 2011 (CEST)
- Danke fürs sinnvolle Ergänzen im Artikel. --KurtR 01:28, 13. Jun. 2011 (CEST)
- hier geht es um kino.to, dass als Streaming-Seite lange Zeit die Nummer 1 war. Nun ist die Seite vom Netz, aber der Content ist natürlich noch überall im Netz zu finden. In verschiedenen Presse-Artikel wird das Thema des Runs auf die "Alternative zu kino.to" diskutiert. Ich würde die Änderungen von IrrtNie nicht so im Artikel sehen sehen, zumal nicht die gleichen Betreiber dahinter stehen. Aber ein Hinweis, dass es eine Alternative zu kino.to gibt und der Content nach wie vor anderweitig verfügbar ist, könnte man einbauen. Siehe z.B. hier. Grüße, --NiTen (Discworld) 12:03, 12. Jun. 2011 (CEST)
- 4 Mio pro Tag ist richtig. --KurtR 01:28, 13. Jun. 2011 (CEST)
- Hallo Kurt, es stehen ja jetzt beide Angaben im Artikel mit den entsprechenden Belegen. Damit sollte das passen. 4 Millionen pro Tag erscheint mir auch sehr viel, allerdings sind mit 100 Millionen Deutschsprachigen und wenn man davon ausgeht, dass einige Nutzer die Seite am Tag mehrfach "besuchten" auch nicht komplett unrealistisch. Viele Grüße, --NiTen (Discworld) 11:36, 13. Jun. 2011 (CEST)
- So wirds sein :-) Setze die Threads auf erledigt. Gruss --KurtR 07:54, 14. Jun. 2011 (CEST)
- Hallo Kurt, es stehen ja jetzt beide Angaben im Artikel mit den entsprechenden Belegen. Damit sollte das passen. 4 Millionen pro Tag erscheint mir auch sehr viel, allerdings sind mit 100 Millionen Deutschsprachigen und wenn man davon ausgeht, dass einige Nutzer die Seite am Tag mehrfach "besuchten" auch nicht komplett unrealistisch. Viele Grüße, --NiTen (Discworld) 11:36, 13. Jun. 2011 (CEST)
Problem: Ich muss das ein Jahre alte Thema nochmals eröffnen. Es geht um die angeblich 4 Mio Besuchen pro Tag, die ich auch schon angezweifelt habe im Thread. Heute in der FAZ steht: "Das Geschäft lief gut, die Zahl der Besucher stieg auf mehr als 200.000 täglich mit etwa vier Millionen Klicks." Dies macht für mich mehr Sinn, ich werde den Artikel anpassen mit dieser Referenz. --KurtR (Diskussion) 09:42, 8. Jun. 2012 (CEST)
- danke für die korrektur. --JD {æ} 10:10, 8. Jun. 2012 (CEST)
- Gerngeschehen. :-) Hier die Überarbeitung. Die anderen Schätzungen habe ich rausgeworfen, da die Staatsanwaltschaft wohl die genausten Zahlen hat. Den faz.net Artikel hat es sonst noch Angaben zum Prozess und Urteile, auch gewisse Statistiken, die man verwenden kann. Ich komme nicht dazu, falls jemand Lust hat. Gruss --KurtR (Diskussion) 10:23, 8. Jun. 2012 (CEST)
Name des Verurteilten?
Warum wird der Name des Hauptverantwortlichen und Verurteilten nicht genannt? Es verwundert mich, dass hier ein verurteilter Krimineller offenbar einen gewissen "Sympathieschutz" genießt. Ich mag jetzt ein wenig übertreiben, aber ansonsten wird hier nicht so sehr hinter dem Berg gehalten. --93.200.49.185 18:19, 15. Jun. 2012 (CEST)
- Auch bei nachvollziehbarem Ärger über Straftäter und deren vermeintlichem Schutz: ich glaube nicht, dass das etwas mit Sympathie zu tun hat. Schon die im Artikel zitierte Quelle nennt den Namen des verurteilten Betreibers nicht – warum sollte ein WP-Artikel das tun? Die WP würde sich zu einem Prangerinstrument herabentwickeln, was mit Sicherheit viele Benutzer nicht gutheißen würden. ;-) Gruß, --Dschanz → Bla 18:27, 15. Jun. 2012 (CEST)
Wann wurde Kino.to "gegründet"
Die GVU spricht von 2008, hier berichtet man auch erst ab 2008 aber ich weiss dass manche es viel länger nutzten. Weiss jemand seit wann es kino.to gibt? Das wäre doch eine wichtige Info. (nicht signierter Beitrag von 95.223.192.223 (Diskussion) 08:14, 15. Jun. 2012 (CEST))
- Die menschliche Erinnerung funktioniert nicht sehr zuverlässig. Vor dem Jahr 2008 hat niemand kino.to genutzt, weil es erst 2008 gegründet [3] und auch erst von 2008 an programmiert wurde [4]. Es gab aber auch vorher schon Raubkopie-Projekte wie zum Beispiel "saugstube", für deren Betrieb der gleiche Gründer bereits 2004 schon einmal verurteilt worden war [5]. Das Phänomen existiert also schon erheblich länger als seit 2008 - aber eben nicht unter diesem Namen bzw. dieser domain. --Snevern 08:39, 16. Jun. 2012 (CEST)
- Nachtrag: Hier ein Auszug aus dem Urteil des AG Leipzig vom 21.12.2011 (gerichtlich festgestellter Sachverhalt, der Grundlage der Entscheidung gegen einen früheren Administrator der Seite war): "Im März 2008 haben sich der Angeklagte und die anderweitig Verfolgten schrittweise zusammengeschlossen, um die Internetseite KINO.TO verdeckt zu betreiben. (...) Das Zugangsportal zu KINO.TO wurde im Jahr 2008 technisch zunächst auf Servern in den Niederlanden und ab Mitte 2008 in Russland betrieben." --Snevern 11:13, 16. Jun. 2012 (CEST)
Eigentümer?
Sind die Eigentümer immer noch unbekannt? Im Artikel steht: „Im Juni 2011 wurde die Website vom Netz genommen und die Betreiber verhaftet“. --CherryX sprich! 10:22, 25. Jul. 2012 (CEST)
Offline ?
Die Seite ist doch nicht Offline.
[6] (nicht signierter Beitrag von 47.67.219.137 (Diskussion) 21:42, 20. Mai 2013 (CEST))
Fehler im Abschnitt Schweiz
"Bundesgesetz" ist ein Begriff für innerdeutsches Recht, dieser Begriff hat in Bezug auf das Rechtssystem der Schweiz nichts zu suchen. Wir haben -Bundesverfassung - Aktienrecht -Obligationenrecht ... - Verordungen
--81.13.237.223 10:00, 21. Jun. 2013 (CEST)
Artikel zur Rechtslage
Könnte bitte noch jemand folgenden neuen Artikel zur Rechtslage beim Streaming in die Literaturliste einfügen?
Sebastian Brüggemann: Streaming - Moderner Medienkonsum und strafrechtliche Verantwortlichkeit (PDF; 1,5 MB). In: JSE. 2013, S. 285–301.
78.52.149.141 15:45, 14. Sep. 2013 (CEST)
Streaming ist illegal?
"Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wurde bei der Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters von kino.to durch das Amtsgericht Leipzig festgestellt, dass auch der Abruf von urheberrechtlich geschützten Werken eine illegale Vervielfältigung darstellt."
Festgestellt wurde das in der Urteilsbegründung und das von einem Amtsrichter. Es gibt also nach wie vor keinen Präzedenzfall oder eine rechtliche Klärung, stattdessen ist der Autor hier auf die reißerische und ungebildete Online-Redaktion der Süddeutschen hereingefallen. Ich bitte dies zu ändern.--92.225.98.188 17:37, 3. Dez. 2013 (CET)