Diskussion:Kirchardt/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Reinhardhauke in Abschnitt Gemeinderat und Ortschaftsrat
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einwohnerzahlen

Bitte nur Zahlen des Statistischen Landes- oder Bundesamtes verwenden, weil die Gemeinden selbst z.T. unterschiedliche Berechnungsgrundlagen haben. Und beim Aktualisieren auch bitte Angaben wie die Bevölkerungsdichte nicht vergessen, diese ändert sich i. d. R. auch. --Rosenzweig δ 17:45, 24. Feb 2006 (CET)

Zement-Lattenzäune

Die Zement-Lattenzäune hatte ich einst ergänzt, sie wurden dann als "Witz" bezeichnet und gellöscht, und jetzt hab ich sie nach reiflicher Überlegung wieder rein. Es bestehen zwei solcher Zäune des Baujahrs 1936 längs einer viel befahrenen Hauptstraße, eine eingelassene Inschrift bezeichnet Bauweise und Baujahr. Aus Zement wurde hierbei die Gestalt eines Lattenzaunes mit paralleler "Latten" geschaffen. Diese sehr speziellen Konstruktionen der Vorkriegszeit, die das Gesicht der sie umgebenden Siedlung prägen, sind anderswo nur noch sehr selten anzutreffen und haben durchaus museale Relevanz.--Schmelzle 03:25, 10. Mär 2006 (CET)

Ehrenbürger Hitler

Ich habe inzwischen mehrfach einen Passus entfernt, wonach Gunter Haug behauptet, die Gemeinde würde sich weigern, Adolf Hitler die seit den 1930er Jahren bestehende Ehrenbürgerwürde abzuerkennen. Dies halte ich nicht für spezifisch Kirchardt-relevant. Weder gibt es darüber eine irgendwie geartete öffentliche Debatte, noch ist Kirchardt die einzige Gemeinde, in der die Ehrenbürgerwürde nicht formell wieder aberkannt wurde. Dies bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass Kirchardt heute Hitler noch als Ehrenbürger betrachtet! Mir scheint, dass mit dem mehrfachen Eintrag ein persönliches Anliegen von Gunter Haug propagiert werden soll, deswegen werde ich entsprechende Einträge bis zur Vorlage weiterer Quellen, die das Thema „Hitler als Ehrenbürger von Kirchardt“ zum Inhalt haben, reverten. Gibt es andere Meinungen dazu?--Schmelzle 16:36, 20. Mär. 2007 (CET)

Es ist anscheinend wahr das Hitler Ehrenbürger von Kirchardt ist, da die Aussage von Haug nicht dementiert wurde. Warum sollte man das dann nicht im Artikel erwähnen? -- Hanshubert 20:47, 20. Mär. 2007 (CET)

Der Passus, der bisher rausgenommen wurde, bestand aus deutlich mehr als nur aus der Erwähnung der Ehrenbürgerschaft. So sah das ein bisschen nach Privatfehde aus. Gibt es auch noch andere Quellen zur Thematik? Es wäre nicht schlecht, wenn man da etwas mehr hätte als diesen einen, der Website entnommenen Satz von Herrn Haug. Wann wurde beispielsweise Hitler zum Ehrenbürger ernannt? Gibt es eine Stellungnahme der Gemeinde bzw. weiß man definitiv, dass es keine gibt? --Rosenzweig δ 22:15, 20. Mär. 2007 (CET)
Also das mit der Ehrenbürgerschaft von Hitler muss schon den Artikel. Ich habe bei Google geguckt und habe keine Seite gefunden wo drin steht das er nicht Ehrenbürger ist. Und außerdem geht die Privatfehde glaube ich eher um den angeblichen Mord an August Voll -- Hanshubert 20:53, 21. Mär. 2007 (CET)
„Ich habe bei Google geguckt und habe keine Seite gefunden wo drin steht das er nicht Ehrenbürger ist.“ Ist das dein Ernst? Du schaust bei Google, wenn du Detailinformationen über eine kleine Gemeinde wie Kirchardt bzw. die Kirchardter Geschichte wissen willst, und ziehst dann Schlüsse daraus, wenn du nichts findest? Dir ist schon klar, dass Google nicht nur nicht alles, sondern in diesem Fall sogar praktisch nichts ist? Um eins klarzustellen: wenn Adolf H. tatsächlich noch Ehrenbürger ist, will ich das keineswegs aus dem Artikel fernhalten. Auch dann nicht, wenn er irgendwann 1933 oder so zum Ehrenbürger ernannt und nach dem Krieg dann wieder „ausgebürgert“ wurde (siehe z.B. in Weinsberg#Ehrenbürger). Aber etwas fundiertere Angaben täten dazu schon not. --Rosenzweig δ 21:28, 21. Mär. 2007 (CET)
Wo soll ich den sonst gucken wenn nicht bei Google? Warum willst du eigentlich noch mehr Quellen? Warum soll die Aussage von Gunter Haugnicht glaubwürdig sein? --Hanshubert 22:06, 21. Mär. 2007 (CET)
„Wo soll ich den sonst gucken wenn nicht bei Google?“ Von Büchern und Tageszeitungen hast du schon gehört? Oder ist dir das zu mühsam? Herrn Haugs Aussage ist nicht per se unglaubwürdig, sie ist einfach sehr mager und undetailliert. Etwas bessere Quellen als „Herr Haug hat gesagt, dass ...“ (ohne jegliche Details) dürften es schon sein. --Rosenzweig δ 22:35, 21. Mär. 2007 (CET)
Mir scheint, nach Dursicht der diversen Edits und Diskussionsbeiträge von heute abend, dass mit dem provokanten Hitler-Eintrag und der obskuren Forderung nach einer Ehrenbürgerschaft des vermeintlichen NS-Opfers Voll ausschließlich Haugs Buch beworben werden soll. Vorschlag: Haugs Anliegen mit diesem Buch könnte hervorragend in seinen Personenartikel Gunter Haug eingearbeitet werden. Dort findet sich bislang dazu nämlich nur: Sein neues Buch "Dieses eine Leben", das im September 2006 erschienen ist, hat schon vor der Veröffentlichung zahlreiche Schlagzeilen gemacht. Anstelle dieser Plattitüde wären Hintergrundinformationen wünschenswert.--Schmelzle 01:30, 22. Mär. 2007 (CET)
Ihr könnt auch mal sagen was gegen die Aussage spricht -- Hanshubert 19:05, 22. Mär. 2007 (CET)
Mir scheint, hier ist eben jene Spezies am Werke, die alles nur 150 % richtig machen will. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.242.63.119 (DiskussionBeiträge) 09:27, 23. Mär. 2007)

Diese Diskussion ist genauso idiotisch wie überflüssig. Denn es bleibt dennoch einzig und allein die Frage: WIESO ist Hitler immer noch Ehrenbürger von Kirchardt, nachdem die Gemeindeverwaltung vor 2 (!) Jahren darauf aufmerksam gemacht wurde. Wie auch in Haugs Buch nachzulesen, war damals die Antwort: solch eine Ehrenbürgerschaft ende mit dem Tod. Das aber stimmt schon deshalb nicht, weil ein Ehrenbürger dann z.B. das Recht auf ein (kostenloses) Ehrengrab hat. Die Ehrenbürgerschaft für August Voll wurde von Herrn Haug nirgendwo gefordert! Vielleicht will aber der in dieseser Sache engagierteste Diskussionsteilnehmer von der eigentlichen Kernfrage ablenken? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Gmpri (DiskussionBeiträge) 10:00, 23. Mär. 2007)

Wenn die Gemeinde meint, dass die von ihr verliehenen Ehrenbürgerschaften mit dem Tod enden, dann ist das wohl auch so, selbst wenn Gunter Haug das anders sieht. Ich denke auch, dass es Herrn Haug nicht dazu benötigt, die Gemeinde darüber aufzuklären, wer ihr Ehrenbürger ist und wer nicht. Darüber führt die Gemeinde üblicherweise selbst einen Nachweis. Über ein Hitler-Ehrengrab bin ich in Kirchardt bislang noch nicht gestolpert, und dass dort eines errichtet werden soll, halte ich - gelinde gesagt - für äußerst unwahrscheinlich. Für mich ganz klar: Hier versucht jemand, künstlich einen vermeintlichen Skandal aufzubauschen, der dann Publicity für Haugs Buch machen soll. Weitere Diskussionen scheinen mir auch überflüssig.--Schmelzle 13:21, 24. Mär. 2007 (CET)

Es wurde nur damit argumentiert, es wurde nicht auf geltende Gesetzte verwiesen. Es lässt sich also darüber streiten ob er noch Ehrenbürger ist. -- Hanshubert 18:21, 24. Mär. 2007 (CET)

@Hanshubert: Genau, es lässt sich darüber streiten. Woher beziehst du dein Wissen über „Es wurde nur damit argumentiert, es wurde nicht auf geltende Gesetzte verwiesen.“? Liegt dir eine diesbezügliche Aussage, ein Schreiben etc. der Gemeinde vor?
@Gmpri: Diese Diskussion ist weder „idiotisch“ noch „überflüssig“. Sie ist ganz im Gegenteil dringend nötig, weil du anscheinend ebenso wie Hanshubert nicht begriffen hast, was die Wikipedia ist und wie sie funktioniert. Was ihr beide in den Artikel einzufügen versucht, hat mit einem neutralen Enzyklopädie-Artikel nichts mehr zu tun, da Anklagen, Beschuldigungen und bloße Behauptungen enthalten sind. Zudem sahen manche Edits in der Tat nach arg penetranter Werbung für das Buch Haugs aus.
Ob eine Ehrenbürgerschaft mit dem Tod des Geehrten endet oder nicht, darüber gibt es wohl unterschiedliche Meinungen, siehe Ehrenbürger. Deswegen kann man nicht einfach in den Artikel schreiben „Die Ehrenbürgerschaft bleibt trotz der Argumentation, dass die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod ende, bestehen.“ Das ist schlichtweg POV. Worauf stützt du deine Behauptung, ein Ehrenbürger habe das Recht auf ein kostenloses Ehrengrab?
Nochmals: Dass Hitler irgendwann (vermutlich 1933) zum Ehrenbürger Kirchardts ernannt wurde, ist durchaus möglich, das haben in der Zeit sehr viele Städte und Gemeinden gemacht. Man sollte es aber schon definitiv wissen, bevor man das reinschreibt, denn die Wikipedia sollte nicht zur Ansammlung halbgarer Vermutungen werden. Was genau schreibt Haug dazu? Wann war z.B. die Ernennung? Wie war das weitere Vorgehen Haugs? Bitte mal den ganzen Vorgang aus dem Ungefähren holen und Daten und Fakten nennen. --Rosenzweig δ 18:36, 24. Mär. 2007 (CET)

Das ganze soll ne Vermutung sein? Ganz bestimmt. Das wurde immerhin mit der Gemeindeverwaltung besprochen. -- Hanshubert 18:41, 24. Mär. 2007 (CET)

Dann bring mal Fakten, Hanshubert. Die Gemeindeordnung von BaWü sagt in §22 (Ehrenbürgerrecht): (1) Die Gemeinde kann Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. (2) Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens entzogen werden. Mit der Verwirkung des Bürgerrechts wird auch das Ehrenbürgerrecht verwirkt. In §39 findet sich noch die Bestimmung, dass Entscheidungen über das Ehrenbürgerrrecht nur vom Gemeinderat, nicht aber von einem Ausschuss gefällt werden dürfen. Alle anderen Details sind Sache der Gemeinde. Gegen welche Gesetze soll verstoßen worden sein?--Schmelzle 18:46, 24. Mär. 2007 (CET)

Was willst du von mir? Ich habe nie behauptet das gegen Gesetzte verstoßen wurde. Aber toller Beitrag von dir wo drinsteht das ne Ehrenbürgerschaft nicht mit dem Tod endet.-- Hanshubert 18:48, 24. Mär. 2007 (CET)

Du schreibst: Ich habe bei Google geguckt und habe keine Seite gefunden wo drin steht das er nicht Ehrenbürger ist. - Dem gegenüber steht allerdings die Feststellung der Gemeinde Kirchardt, dass die dortige Ehrenbürgerschaft mit dem Tod ende. Wenn die Gemeinde das so festgelegt hat, dann ist es so. In der BaWü-Gemeindeordnung steht nichts gegenteiliges, und diese schließt eine entsprechende Regelung auch nicht aus. Für mich ist die Diskussion hier wirklich beendet, weiter über spekulative Behauptungen aus einem biografischen Roman zu diskuttieren, wäre lächerlich und gehört nicht hierher.
PS: Ich habe bei Google geguckt und habe keine Seite gefunden, wo explizit drin steht dass ich nicht Ehrenbürger von Kirchardt bin. Bin ich deswegen zwingend einer? ;-) --Schmelzle 19:01, 24. Mär. 2007 (CET)

Aber - im gegensatz zu diesem Fall - auch keine wo steht das du einer bist. Die Aussagen von Herr Haug sind keine spekulative Behauptungen. Es wurde mit der Gemeindeverwaltung darüber geredet -- Hanshubert 19:08, 24. Mär. 2007 (CET)

Auch für dich gilt: bitte Daten und Fakten nennen, nicht nur „Es wurde mit der Gemeindeverwaltung darüber geredet.“ --Rosenzweig δ 19:24, 24. Mär. 2007 (CET)

Frag Benutzer Gmpri. Ich warte auch noch auf "Daten und Fakten" über Haugs angebliche "spekulative Behauptungen" -- Hanshubert 20:06, 24. Mär. 2007 (CET)

Da es anscheinend keine Argumente gegen Hitlers Ehrenbürgerschaft gibt habe ich den Absatz wieder in den Artikel eingefügt. -- Hanshubert 17:51, 26. Mär. 2007 (CEST)

Die Argumente wurden genannt. Die Gemeinde hat festgelegt, dass ihre Ehrenbürgerschaften mit dem Tod enden.

Woher weist du das? -- 80.171.192.131 19:04, 26. Mär. 2007 (CEST)

Das schreibt Haug in dem Buch, wie weiter oben in der Diskussion geschrieben steht: Wie auch in Haugs Buch nachzulesen, war damals die Antwort: solch eine Ehrenbürgerschaft ende mit dem Tod. In der Gemeindeordnung von Ba-Wü steht auch nichts Gegenteiliges. Wo bleiben deine Beweise für das Gegenteil?

Das war keine Aussage von Günter Haug sondern vom Benutzer Gmpri und in der Gemeindeordnung von Ba-Wü steht auch nichts was für deine Version spricht. -- 80.171.192.131 19:19, 26. Mär. 2007 (CEST)

Bitte eine amtliche Quelle nennen, in der steht, dass Hitler Ehrenbürger ist. So lange es keine solche gibt, ist alles andere unbelegte Spekulation und wird revertet. EOD.--Schmelzle 19:21, 26. Mär. 2007 (CEST)

Bitte Beweise gegen Haugs Aussagen sonst bleibt es drin -- 80.171.192.131 19:24, 26. Mär. 2007 (CEST)

Haug sagt selber, dass die Gemeinde ihm mitgeteilt hat, dass die Ehrenbürgerchaft mit dem Tod ende. Ich glaube der Gemeinde mehr als Haug, der daran Zweifel zu haben scheint. Wer ist Haug? --Schmelzle 19:31, 26. Mär. 2007 (CEST)

Wann hat Haug das gesagt ? Klammer dich nicht an die Aussage von Gmpri. -- 80.171.192.131 19:38, 26. Mär. 2007 (CEST)

Ich klammere mich nicht an Haug und will auch keine Brieffreundschaft mit dir. Ich würde lieber sehen, was in der offiziellen Stadtchronik von Kirchardt steht oder eine offizielle Stellungnahme der Gemeinde lesen. Alles andere sind Vermutungen. Basta.--Schmelzle 19:40, 26. Mär. 2007 (CEST)

Ich will endlich was sehen was dagegen spricht das Hitler heute noch Ehrenbürger ist. -- 80.171.192.131 19:48, 26. Mär. 2007 (CEST)

Blödsinn, beweise erstmal, DASS er es ist, bevor wir über Gegenargumente reden.--Schmelzle 20:02, 26. Mär. 2007 (CEST)

Ich hab ne Quelle du nicht also musst du mir Gegenargumente liefern -- 80.171.192.131 20:08, 26. Mär. 2007 (CEST)

Dann bring deine Quelle endlich mal! WANN wurde Hitler mit welcher Begründung zum Ehrenbürger verliehen? Bitte antworte.--Schmelzle 20:11, 26. Mär. 2007 (CEST)

Die Quelle hast du doch schon gesehen und es zählt nur das er zum Ehrenbürger erklärt wurde -- 80.171.192.131 20:16, 26. Mär. 2007 (CEST)

Nein, ich kenne keine Quelle für seine Ehrenbürgerschaft. Wo (in welchem amtlichen verzeichnis) steht das? Wann wurde er zum Ehrenbürger erlärt? Welche Begründung wurde dafür gegeben?--Schmelzle 20:21, 26. Mär. 2007 (CEST)
PS: Wie saubere Ehrenbürger-Einträge aussehen, kannst du in Liste der Heilbronner Persönlichkeiten oder z.B. im Sadtartikel Weinsberg sehen.--Schmelzle 20:23, 26. Mär. 2007 (CEST)
Die einzige Quelle, die ich bisher gesehen habe, ist die Website über Haugs Buch. Das ist aber nicht mehr als eine vage Aussage, keine gute Quelle im Sinne von WP:QA. Dann gibt es noch Aussagen, im Buch selbst stehe mehr (oben von Gmpri). Details, Daten etc. sind da leider auch nur spärlich bis gar nicht enthalten. Fazit: Ich habe mir Haugs Buch jetzt selbst bestellt, um zu schauen, was genau eigentlich drinsteht. --Rosenzweig δ 20:24, 26. Mär. 2007 (CEST)

Mir liegt inzwischen eine Stellungnahme des Kirchardter OB Rudi Kübler in Mail-Kopie vor. Er schreibt: Zunächst können Sie dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und dem Kommentar dazu entnehmen, dass das Ehrenbürgerrecht als reines Persönlichkeitsrecht durch Tod des Ehrenbürgers erlischt. Insofern ist auch eine förmliche Aberkennung nicht notwendig, sogar gar nicht möglich, denn ich kann nichts aberkennen, was kraft Gesetz nicht mehr besteht, zumal auch zwingend vorgeschrieben ist, dass die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden muss und mit allgemeinen Rechtsmitteln angefochten werden kann (§ 22 II. Verlust des Ehrenbürgerrechts im Kommentar zur GO - siehe Anlage). Bei Toten ist das nun mal nicht möglich. Aber ungeachtet der rein rechtlichen Gründe hat sich der Gemeinderat im Zuge der Erstellung der Ortschronik im Jahr 1978 mit dem Thema befasst, wo auch festgestellt wurde, dass dieses Ehrenbürgerrecht erloschen ist. Diesem Gemeinderatsbeschluss von 1978 ist wohl nichts hinzuzufügen und die Diskussion hier abgeschlossen. Fazit: Der Autor Haug behauptet etwas, was nicht stimmt. Denn Hitlers Ehrenbürgerschaft ist erloschen, der Gemeinderat hat dies bereits 1978 ausdrücklich festgestellt.--Schmelzle 20:03, 28. Mär. 2007 (CEST)

In Bad Doberan endet eine Ehrenbürgerschaft auch mit dem Tod aber wegen dem ganzen Medienrummel wegen des G 8- Gipfels wird die Ehrenbürgerschaft nachträglich nochmal aberkannt. Wahrscheinlich wollte Haug soetwas -- 85.182.69.102 20:45, 28. Mär. 2007 (CEST)

  • Mir liegt Haugs Buch (Dieses eine Leben, ISBN 3-927374-48-2) jetzt vor. Tatsächlich sind ein paar mehr Daten drin als bisher daraus gebracht wurden. Demnach hat der Kirchardter Gemeinderat Hitler die Ehrenbürgerschaft am 15. März 1933 angetragen; am 29. März hat er geantwortet und angenommen. Haugs Passage zur angeblich noch bestehenden Ehrenbürgerschaft liest sich so: „Und diese Ehrenbürgerschaft für Adolf Hitler besteht nach wie vor. Vom Gemeinderat ist sie nämlich niemals aufgehoben worden. Man begründet diese erstaunliche Tatsache auf dem Kirchardter Rathaus mit dem Hinweis darauf, dass eine Ehrenbürgerschaft automatisch mit dem Tod des Geehrten erlösche. Deshalb habe man nach dem Krieg auch gar keinen dementsprechenden Beschluss mehr fassen müssen. Eine stattliche Anzahl anderer Gemeinden in Deutschland hat sich diese unnötige Mühe dennoch gemacht.“ (S. 95) Haug macht es sich hier etwas einfach. Vielleicht passt das besser zum Grundton der Empörung, der das Buch durchzieht. Er berücksichtigt jedenfalls nicht, dass die Gemeindeordnungen, die üblicherweise die Ehrenbürgerschaftsverhältnisse regeln, je nach Bundesland unterschiedlich sind und das womöglich auch unterschiedlich regeln, dass außerdem heute in Kirchardt ganz sicher eine andere Gemeindeordnung gilt als in der Nachkriegszeit. Womöglich war in der Nachkriegszeit eine Aberkennung von Ehrenbürgerschaften möglich; die Stadt Weinsberg beispielsweise hat Hitler 1946 die verliehene Ehrenbürgerschaft aberkannt. Für die heutige Zeit ist aber jedenfalls die begründete Auskunft der Gemeindeverwaltung maßgeblich, dass die Ehrenbürgerschaft erloschen ist und auch nicht aberkannt werden kann, da die fragliche Person ja tot ist. Dass Haug trotzdem meint, behaupten zu müssen „diese Ehrenbürgerschaft für Adolf Hitler besteht nach wie vor“, das lässt Rückschlüsse auf den Autor zu, ist für uns hier aber irrelevant.
    Nach Haugs Recherchen wurden gleichzeitig mit Hitler auch Hindenburg und ein gewisser „Reichspolizeikommissar Heinrich Robert Wagner“, von Haug später auch als „oberster Reichspolizist“ bezeichnet, zu Kirchardter Ehrenbürgern ernannt. Zu besagtem Wagner lässt sich rein gar nichts finden. Ich vermute, da liegt ein Fehler vor und es ist der badische Gauleiter und spätere Reichsstatthalter Robert Wagner gemeint; der hieß mit zweitem Vornamen Heinrich und war, bevor er am 5. Mai 1933 zum Reichstatthalter wurde, wahrscheinlich Reichskommissar (vgl. bei seinem bayerischen „Kollegen“: Franz Ritter von Epp#Nationalsozialistischer Politiker). Wieso in Haugs Buch dann dieser „Reichspolizeikommissar Heinrich Robert Wagner“ auftaucht, ist fraglich. Ich vermute einen Quellenfehler, dem Haug nicht nachgegangen ist. Es spricht nicht gerade für sein Buch als Quelle, zumindest nicht für die Ehrenbürgerschaft dieses Herrn Wagner.
    Auch bisher nicht erwähnt, aber ganz interessant: der August Voll, dessen Lebensgeschichte im Buch dargestellt wird, ist der Großvater von Haugs Ehefrau. Das erklärt natürlich Haugs Interesse am Fall.
    Wie also jetzt verfahren? Die Daten sind jetzt einigermaßen klar: Hitler und Hindenburg wurden vom Gemeinderat am 15. März 1933 zu Ehrenbürgern ernannt (Wagner lassen wir wegen besagter Unklarheiten mal außen vor). Es gab keine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft, diese ist aber mit dem Tode erloschen. Damit sind beide de facto keine Ehrenbürger mehr, egal was Haug schreibt. Das könnte man in der Form reinsetzen. Allerdings wären das die beiden einzigen (ehemaligen) Ehrenbürger, die erwähnt wären. Nur diese beiden reinzusetzen und keine anderen, wäre auch eine Form von nicht-neutraler Darstellung (POV); es sei denn natürlich, es gäbe sonst keine. Hier muss man weitere Quellen beschaffen. @Schmelzle: kannst du die dir verschaffen? Ansonsten würde ich mal schauen, dass ich sie mir besorge. @Hanshubert und alle anderen, die hier andauernd diese Hitler-Passagen eingefügt haben: das ist KEIN Versuch, die Hitler-Ehrung irgendwie unter den Teppich zu kehren oder aus dem Artikel fernzuhalten. Es soll aber richtig in den Artikel. Viele Grüße --Rosenzweig δ 23:32, 31. Mär. 2007 (CEST)
Ich bin dran, mir die Ortschronik von Kirchardt zu beschaffen. Dem Artikel fehlt ja auch an anderen Ecken nocht etwas Fleisch.--Schmelzle 09:21, 1. Apr. 2007 (CEST)

Kann mal bitte einer den Auszug aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der gegen die Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft sprechen soll hier reinschreiben. -- Otm Shank 20:05, 3. Apr. 2007 (CEST)

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg befasst sich nicht mit solchen Kinkerlitzchen. Relevant ist nur Paragraph 22, der besagt, dass Gemeinden verleihen bzw. wieder entziehen können. Paragraph 13 (Verlust des Bürgerrechts) erwähnt nicht explizit den Tod; dass nur lebende Personen Bürger sein können, hat man als selbstverständlich vorausgesetzt, ohne mit der Spitzfindigkeit einiger Wikipedianer zu rechnen. Den genauen Text der Gemeindeordnung kann sich jeder selbst ergoogeln. Und wer's immer noch nicht glaubt, kann unter [1] oder [2] nachschauen; aus diesen Quellen geht klar hervor, dass die betreffenden Gemeinden nur Lebende zu ihren Ehrenbürgern zählen.
Ansonsten kann ich nur feststellen, dass diese Diskussion sagenhaft sinnlos ist und vermeidbar gewesen wäre, wenn gewisse Personen ein Minimum an Recherche (und gesundem Menschenverstand) investiert hätten, und spreche Schmelzle und Rosenzweig meine Unterstützung aus. -- Ssch 22:30, 3. Apr. 2007 (CEST)

Den Paragraph 22 haben wir auch oben. Ich wollte eigentlich wissen was eine Aberkennung verbieten würde -- Otm Shank 15:40, 4. Apr. 2007 (CEST)


Kopie von Benutzer Diskussion:Otm Shank


Hallo Otm Shank,
bzgl. deiner Fragen zur Gemeindeordnung etc. auf meiner Diskussionsseite antworte ich dir (auch) hier. Du willst wissen, ob § 22 GemO Baden-Württemberg wirklich gegen eine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft bei einem Toten spricht, und monierst, dass in dem Paragraphen keine förmliche Zustellung verlangt wird. Wirklich beantworten kann dir diese Frage m.E. nur ein Jurist. Ich bin kein Jurist. Ein paar Sachen kann ich dir aber dazu sagen. Zum einen ist eine Aberkennung ein Verwaltungsakt. Wie die Form solcher Verwaltungsakte auszusehen hat, ist nicht in jedem Einzelgesetz geregelt, sondern zentral z.B. in einem Verwaltungsverfahrensgesetz. Was für den vorliegenden Fall vorgesehen ist, weiß ich nicht. Zum zweiten gibt es in Deutschland nicht nur das kodifizierte Recht, also das Recht, das gewissermaßen in Gesetze gegossen ist, sondern auch Richterrecht, das durch Gerichtsentscheidungen entstanden ist. Auch hier kann ich mir vorstellen, dass es Präzedenzfälle und -entscheidungen zum vorliegenden Problem gibt. Der Kirchardter BM verweist auf den (mir nicht vorliegenden) Kommentar zur Gemeindeordnung, der anscheinend auf das nämliche Problem eingeht. Ich habe keine Veranlassung, anzunehmen, dass seine Ausführungen nicht stimmen. Womöglich kann man es auch anders sehen (nach dem Motto „zwei Juristen, drei Meinungen“), aber dass seine Position völlig unhaltbar sein sollte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Aussage ist letztlich, dass das Problem in Kirchardt geprüft wurde und dass sie dort zu dieser rechtlichen Auffassung gekommen sind. Dass das komplett falsch sein sollte, kann ich mir wie gesagt nicht vorstellen. Alles andere muss man aber akzeptieren, auch wenn es einem nicht gefällt.
Noch ein Hinweis: rechtliche Fragen wie diese kannst du auch auf Portal Diskussion:Recht stellen. Da lesen etliche Juristen mit, die dir vielleicht genauer Auskunft geben können als ich. Viele Grüße --Rosenzweig δ 19:45, 4. Apr. 2007 (CEST)

Ende der Kopie


Absatz zwecks leichteren Editierens

Liebe Benutzer, vorneweg möchte ich anmerken, dass ich in dieser Diskussion einige Vorteile habe: Ich bin Jurist, ich bin Gemeinderat der Gemeinde Kirchardt, ich kenne die Vorgänge um Gunter Haugs Buch aus Unterhaltungen mit ihm, seiner Frau und dem Bürgermeister, ich habe Haugs Buch gelesen (auch wenn es zeitweise mühselig war)und vor allem: Ich bin reaktionären oder rechtsradikalen Gedankenguts gänzlich unverdächtig. Zur Sache: In Wirklichkeit geht es doch gar nicht um die Rechtsfrage ob eine Ehrenbürgerschaft aberkannt werden kann oder nicht. Tatsächlich soll folgende Verknüpfung transportiert werden: In Kirchardt sind nach wie vor rechtsradikale Kräfte am Werk - Beweis: Hitler ist immer noch Ehrenbürger! Diese politisch motivierten Aussagen haben (wenn ich die Philosophie von Wikipedia richtig verstanden habe) auf Wikipedia nichts zu suchen. Hier möchte ich ausschließich objektve Tatsachen sehen. Wer zu der Auseinandersetzug um Haugs Buch und die Frage der Ehrenbürgerschaft Informationen haben möchte, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Hier nur so viel: Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland noch tausende andere Gemeinden gibt, die Hitler zum Ehrenbürger gemacht haben. Der entsprechende Passus wäre also in die Artikel zu all diesen Gemiende aufzunehmen - Quatsch. Rein juristisch wäre die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft tatsächlich ein rein symbolischer, rechtlich unerheblicher Akt. Der Geminderat hat schon vor Jahren genau diesen Akt vollzogen und erklärt, dass Hitler nicht als Ehrenbürger von Kirchardt gesehen wird. Und genau darum geht es: Gibt es in der Verwaltung oder im Gemeinderat irgendwelche Kräfte, die anders denken? Hier kann ich aus eigenem Wissen klarstellen: Nicht einmal ansatzweise wurde und wird ähnliches Gedankengut gepflegt oder geäußert - ganz im Gegenteil. Abschließend noch eine eigene leidvolle Erfahrung: Bei der Buchvorstellung wurde ich in der Funktion als Gemeinderat von den Verlagsvertretern (Rotabene Verlag) angesprochen. Wir haben uns sehr nett unterhalten und es entwickelte ich eine gute und interessante Diskussion. Am Ende haben sich meine Gesprächspatner sehr verwundert gezeigt, dass ein Kirchardter Gemeinderat kein reaktionäres Gedankengut hegt und «differenziert denken» kann. Das empfand ich für mich und für meine Ratskollegen als zutiefst beleidigend! Wer hat diesen Leuten denn um Gottes Wille jemals etwas anderes erzählt? Empfehlung: Erst genau informieren und nur objektivierte Tatsachen verbreiten, gerade wenn es um eine so schöne Sache wie Wikipedia geht! Liebe Grüße: Markus Trunzer, Rechtsanwalt, Gemeinderat und bekennender Antifaschist. (nicht signierter Beitrag von 91.17.246.31 (Diskussion) 21:32, 18. Apr. 2007)

Danke für deinen Beitrag, das ist alles gut nachvollziehbar. Kannst du noch ein Datum zur Gemeinderats-Erklärung liefern? Dann ließe sich da ein Knopf dran machen. Es soll hier nicht verschwiegen werden, dass Hitler mal Ehrenbürger war (auch bei den tausenden anderen Gemeinden nicht), aber es sollte schon im richtigen Kontext transportiert werden. Wünschenswert wäre dazu, auch die anderen Kirchardter Ehrenbürger anzugeben, sofern es welche gibt. Gibt es irgendwo eine Liste von denen? Die Kirchardter Heimatbücher geben dazu wohl nichts her. Viele Grüße --Rosenzweig δ 21:43, 18. Apr. 2007 (CEST)

Ich bin Bürgermeister der Gemeinde Kirchardt und möchte den Beitrag von Rosenzweig vom 18.04.2007 dahingehend ergänzen, dass im Gemeinderat der Gemeinde Kirchardt am 29.09.1978 in öffentlicher Sitzung festgestellt wurde, dass das Ehrenbürgerrecht von Paul von Hindenburg, Adolf Hitler und Heinrich Robert Wagner durch den Tod der Betroffenen erloschen ist. Demnach bedarf es meiner Meinung nach keiner weiteren förmlichen Aberkennung. Einziger Ehrenbürger bisher war mein leider inzwischen verstorbener Vorgänger als Bürgermeister, Heinz Maag. Nachdem auch hier gilt, dass das Ehrenbürgerrecht mit dem Tod erlischt, hat Kirchardt derzeit keinen Ehrenbürger.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 194.76.39.219 (DiskussionBeiträge) 11:50, 20. Apr. 2007)

Der hieß nicht Heinrich Robert Wagner sondern Robert Heinrich Wagner. -- Geraldf 18:37, 20. Apr. 2007 (CEST)

Die Reihenfolge der Namen kommt so auch in Haugs Buch vor. Vielleicht haben sie sich 1933 in Kirchardt dabei vertan? --Rosenzweig δ 20:41, 20. Apr. 2007 (CEST)

Wenn das wirklich der Bürgermeister ist würde ich gerne mal wissen warum er gelogen hat und behauptet hat das Ehrenbürgerschaften nicht mehr symbolisch aberkannt werden können. PS:Wozu die neue Überschrift? -- Otm Shank 21:15, 21. Apr. 2007 (CEST)

Wer hat wann wo „gelogen“? Bitte vorsichtig mit solchen Anschuldigungen, womöglich sind sie justiziabel. Die neue Überschrift kam mit dem IP-Beitrag des BM, kann aber auch wieder raus. --Rosenzweig δ 21:25, 21. Apr. 2007 (CEST)

Er hat was behauptet was er nicht beweisen konnte. Jetzt wo er anscheinend hier mitschreibt kann er ja mal die Aussagen aus der Mail mit Gesetzten oder anderem belegen. Der aus dem Gemeinderat könnte als Jurist uns vielleicht auch helfen. -- Otm Shank 21:33, 21. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Otm Shank, ich bin "der aus dem Gemeinderat". Erkläre mir bitte mal Deine Motivation, eine solche Banalität so vehement zu vertreten. Herr Bürgermeister Kübler hat die Fakten wohl ausreichend erklärt: Es gibt keinen Ehrenbürger, der in Wikipedia Erwähnung finden könnte oder müsste und hat dies schlüssig begründet. Dass Du das gerne anders sehen würdest, habe ich begriffen. Jemanden einfach mal so der Lüge zu bezichtigen ist aber trotzdem nicht nur beleidigend, sondern sogar strafbar. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass es Dir um politische Inhalte oder um bloße Werbung (für ein Buch)geht. Wenn Du dazu Fragen hast, kannst Du mich anrufen. Ich stehe im Telefonbuch. Wikipedia ist aber definitiv nicht der Ort für so etwas. Also: Halte Wikipedia bitte sauber. An anderer Stelle bin ich für Diskussionen (unter Einhaltung des normalen Anstands) jederzeit bereit. Nenne Deinen Klarnamen und wir können in Kontakt treten. Dann beweise ich Dir gerne, dass Kirchardt kein reaktionäres Loch, sondern ein recht angenehmer Ort ist, um dort zu leben. Markus Trunzer, Fan von Anstand und Toleranz.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.17.232.130 (DiskussionBeiträge) 23:30, 21. Apr. 2007)

Mir liegt inzwischen eine Stellungnahme des Kirchardter OB Rudi Kübler in Mail-Kopie vor. Er schreibt: Zunächst können Sie dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und dem Kommentar dazu entnehmen, dass das Ehrenbürgerrecht als reines Persönlichkeitsrecht durch Tod des Ehrenbürgers erlischt. Insofern ist auch eine förmliche Aberkennung nicht notwendig, sogar gar nicht möglich, denn ich kann nichts aberkennen, was kraft Gesetz nicht mehr besteht, zumal auch zwingend vorgeschrieben ist, dass die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden muss und mit allgemeinen Rechtsmitteln angefochten werden kann (§ 22 II. Verlust des Ehrenbürgerrechts im Kommentar zur GO - siehe Anlage). Bei Toten ist das nun mal nicht möglich. Aber ungeachtet der rein rechtlichen Gründe hat sich der Gemeinderat im Zuge der Erstellung der Ortschronik im Jahr 1978 mit dem Thema befasst, wo auch festgestellt wurde, dass dieses Ehrenbürgerrecht erloschen ist. § 22 II. Verlust des Ehrenbürgerrechts lautet "Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens entzogen werden. Mit der Verwirkung des Bürgerrechts wird auch das Ehrenbürgerrecht verwirkt" Erkläre mir warum eine Aberkennung nicht möglich ist und ich entschuldige mich. -- Otm Shank 16:25, 23. Apr. 2007 (CEST)

Weil sich das auf lebende personen bezieht! Viel wichtiger und schlussendlich amtlich ist, dass im Gemeinderat der Gemeinde Kirchardt am 29.09.1978 in öffentlicher Sitzung festgestellt wurde, dass das Ehrenbürgerrecht von Paul von Hindenburg, Adolf Hitler und Heinrich Robert Wagner durch den Tod der Betroffenen erloschen ist. Diese amtliche Feststellung von 1978 braucht hier nicht pausenlos in Zweifel gezogen zu werden.
Zur weiteren Überarbeitung des Artikels wäre es nett, von den mitlesenden Kirchardter Rathausleuten noch ein paar Lebensdaten von Alt-BM Heinz Maag zu bekommen, da ich diese nicht in den Heimatbüchern finden konnte: Geburts- und Sterbedatum und -ort sowie Zeitpunkt der Verleihung der Ehrenbürgerwürde. Vielen Dank.--Schmelzle 18:01, 23. Apr. 2007 (CEST)

Trotzdem wäre es schön wenn endlich mal jemand diesen Satz erklärt. PS: Wenn Hitler nicht Ehrenbürger von Kirchardt ist und auch nicht im Artikel genannt werden soll müsste man die Liste der Ehrenbürger von Stuttgart auch ein wenig kürzen. -- Otm Shank 18:10, 23. Apr. 2007 (CEST)

Hitler, Hindenburg und Wagner sollen durchaus im Artikel genannt werden, aber wenn, dann richtig, und auch erst, wenn noch Details zum vierten und bislang letzten Ehrenbürger, Heinz Maag, vorliegen.--Schmelzle 18:14, 23. Apr. 2007 (CEST)

Gerne liefere ich die Daten zu meinem Vorgänger Heinz Maag. Heinz Maag wurde im Oktober 1965 zum Bürgermeister von Kirchardt gewählt und hat sein Amt am 30.10.1965 angetreten. Er trat am 31.03.1984 in den Ruhestand und erhielt anlässlich seiner offiziellen Verabschiedung und meiner Einsetzung am 12. April 1984 die Ehrenbürgerwürde verliehen. Heinz Maag wurde am 26.04.1926 geboren und ist am 02.02.2006 verstorben. Rudi Kübler, Bürgermeister der Gemeinde Kirchardt (unsigniert durch IP 194.76.39.219)

Super, vielen Dank! Ich habe die Ehrenbürger jetzt mal in den Artikel aufgenommen. Viele Grüße. --Schmelzle 11:27, 24. Apr. 2007 (CEST)

Änderungen von Geraldf

Benutzer Geraldf meint, in den Artikel unbedingt diese Änderung bzgl. der Ehrenbürger einfügen zu müssen: [3]. Was soll das? Gelesen hat er anscheinend weder die Gemeindeordnung B-W noch obige Diskussion, sonst wüsste er, dass da drin eben nicht steht, dass Ehrenbürgerschaften mit dem Tod enden (sein O-Ton: „das sie mit dem tod enden steht in der gemeindeordnung“). Ssch hat dazu am 3. April geschrieben: „Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg befasst sich nicht mit solchen Kinkerlitzchen. Relevant ist nur Paragraph 22, der besagt, dass Gemeinden verleihen bzw. wieder entziehen können. Paragraph 13 (Verlust des Bürgerrechts) erwähnt nicht explizit den Tod; dass nur lebende Personen Bürger sein können, hat man als selbstverständlich vorausgesetzt, ohne mit der Spitzfindigkeit einiger Wikipedianer zu rechnen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Der ebenfalls in der Änderung von Geraldf enthaltene Satz „In anderen Städten in denen auch diese Gemeindeordnung gilt werden Tote aber als Ehrenbürger geführt.“ legt nahe, dass Markus Trunzer (als IP) am 18. April recht hatte, als er schrieb: „Tatsächlich soll folgende Verknüpfung transportiert werden: In Kirchardt sind nach wie vor rechtsradikale Kräfte am Werk - Beweis: Hitler ist immer noch Ehrenbürger!“ Nachdem nun dargelegt wurde, dass Hitler eben kein Ehrenbürger mehr ist und das vom Kirchardter Gemeinderat schon 1978 öffentlich festgestellt wurde, soll nun anscheinend auf diese Weise versucht werden, Kirchardt als braunes Nest darzustellen. Dazu passt, dass der Benutzeraccount Geraldf erst am 20. April angelegt wurde und fast nur im Artikel Kirchardt editiert hat [4]. Das ist meines Erachtens eine Sockenpuppe reinsten Wassers. Und wie ist es zu verstehen, dass dieser Account fremde Benutzer- und Benutzerdiskussionsseiten eines Benutzers editiert, der bislang überhaupt keine Beiträge hat (26. April, 18:15 Uhr)? Das legt schon den Verdacht nahe, dass hier Sockenpuppen auf Vorrat angelegt werden.

Fazit: Ich erwarte von Geraldf eine baldige Erklärung bezüglich seiner Änderung. Sollte diese nicht zufriedenstellend ausfallen, werde ich sie erneut entfernen und weitere Änderungen dieser Art als Trollerei und Vandalismus behandeln. --Rosenzweig δ 18:55, 26. Apr. 2007 (CEST)

Im übrigen bezieht sich die Gemeindeordnung nicht nur auf Kirchardt, und das Problem der Ehrenbürgerschaften bzw. deren Ende mit dem Tod wird im Artikel Ehrenbürger bereits thematisiert, ist also in einem beliebigen Städteartikel äußerst redundant.--Schmelzle 19:23, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ich warte noch auf eine Erklärung von Geraldf. Oder zieht dieser es vor, jetzt wieder als IP zu editieren? Interessant ist auch dieser Edit. Die zugehörige IP 141.17.83.200 gehört zum Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie in Hamburg. Schon interessant, wo überall man sich für verflossene Ehrenbürger nordbadischer Kleingemeinden interessiert. --Rosenzweig δ 16:09, 27. Apr. 2007 (CEST)
Habe erneute Sperrung des Artikels unter Vandalismusmeldung beantragt. Die ununterbrochenen, nicht durch Quellen belegten Änderungen der IP, die immer nur fordert, man solle ihr „das Gegenteil beweisen“ (was längst geschehen ist) oder hier liege ein „Sonderfall“ vor (ist es nicht, eher sind nachträgliche symbolische Aberkennungen der Sonderfall) , ist purer Vandalismus, über den es sich nicht mehr zu diskutieren lohnt.--Schmelzle 16:13, 27. Apr. 2007 (CEST)

Ehrenbürger nach dem tod nicht mehr als ehrenbürger auszuweisen ist ne ausnahme zu ehrenbürger nach dem tod weiter als ehrenbürger auszuweisen und ne rechtliche grunglage zu den entscheidungen sollte man schon dazuschreiben. -- 80.171.55.144 16:29, 27. Apr. 2007 (CEST)

Zu welchem Zweck? Warum soll unbedingt hier etwas hinein, dass, da allgemeiner Art, im Artikel Ehrenbürger viel passender aufgehoben ist? Der Satz „In anderen Städten in denen auch diese Gemeindeordnung gilt werden Tote aber als Ehrenbürger geführt.“ ist da schon verräterisch und legt den Verdacht nahe, dass nach wie vor Kirchardt als eine Art braunes Nest verleumdet werden soll. --Rosenzweig δ 16:37, 27. Apr. 2007 (CEST)

Erstmal: § 22 (2) Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens entzogen werden. Mit der Verwirkung des Bürgerrechts wird auch das Ehrenbürgerrecht verwirkt. Also endet sie mit dem Tot.

Ja das kann auch in den Artikel Ehrenbürger eingetragen werden, sollte aber zumindest mit einem Satz hier erwähnt werden denn außer Kirchardt habe ich von keiner Stadt gelesen die Tote nicht weiter als Ehrenbürger führt. -- 80.171.55.144 16:46, 27. Apr. 2007 (CEST)

In Kirchardt besteht keine wie auch immer geartete Ausnahme im Umgang mit NS-Ehrenbürgern. Das Ehrenbürgerrecht als Persönlichkeitsrecht endet mit dem Tod. Das von Kriegsverbrechern endete im Übrigen generell 1946 mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38, deren Quelltext im Artikel Ehrenbürger verlinkt ist. Ob und wie Gemeinden in ihren offiziellen Publikationen Ehrenbürgerlisten führen, ist ihnen überlassen. Wen sie in diesen Listen führen, ist ebenfalls ihre Sache. Als Beispiel: In Weinsberg hat man 1946 symbolisch Hitlers Ehrenbürgerschaft entzogen. Die von Hindenburg hat man unangetastet gelassen, dieser wird aber trotzdem im Jahrbuch der Gemeinde nicht mehr unter früheren Ehrenbürgern geführt. Für den Umgang mit früheren Ehrenbürgern gibt es keine generelle Grundlage und so wie die Gemeinden es machen, ist es zu akzeptieren. Auf der Website von Bitterfeld war Hitler sogar noch bis vor kurzem als früherer Ehrenbürger zu finden, was ja auch den Tatsachen entspricht. Dass er inzwischen von der Website entfernt wurde, wird in der hierüber geführten Diskussion eher als Geschichtsklitterung empfunden. Im Fall von Kirchardt wird nichts verschwiegen oder gemauschelt, sondern hat sich die Gemeinde bereits 1978 mit den NS-Ehrenbürgern beschäftigt und das Erlischen deren Ehrenbürgerschaften, auf die im Übrigen auch im Heimatbuch von 1991 (S. 214ff.) eingegangen wird, bestätigt. Hier ist kein Sonderfall und keine Unregelmäßigkeit zu erkennen.
Zusammenfassendes Fazit:
  • Ehrenbürgerschaften enden mit dem Tod des Geehrten (so wie auch das normale Bürgerrecht oder das Wahlrecht mit dem Tod erlischt)
  • Kriegsverbrecher verloren außerdem ihre Ehrenbürgerwürde mit Kontrollratsdirektive Nr. 38 von 1946.
  • Gemeinderat von Kirchardt hat 1978 bestätigt, dass die NS-Ehrenbürgerschaften nicht mehr bestehen.
Alles dem Widersprechende ist durch Quellen zu belegen und wird andernfalls als Vandalismus aus wie auch immer gearteten Gründen betrachtet.--Schmelzle 17:10, 27. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe jetzt einen Hinweis auf die Gemeindeordnung B-W eingefügt, aber in passenderer Formulierung (gemäß statt laut) und nur dort, wo es auch stimmt; denn dass da stand, Kirchardt habe laut der GemO keine Ehrenbürger mehr, war natürlich grober Unfug. Der Nachsatz „In anderen Städten in denen auch diese Gemeindeordnung gilt werden Tote aber als Ehrenbürger geführt.“ ist weiterhin nicht nur unnötig, sondern m. E. auch ein Versuch, die Gemeinde doch irgendwie in die Nähe des Rechsextremismus zu rücken. Deshalb bleibt er draußen. --Rosenzweig δ 23:06, 28. Apr. 2007 (CEST)

http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_top_11089_11101.htm http://www.karlsruhe.de/rathaus/ehrenbuerger/ab1821 http://www.tuebingen.de/1560_6028.html http://www.weinheim.de/servlet/PB/menu/1105986/index.html http://www.bad-bad.de/gesch/ehrenbuerger.htm Die meisten Städte führen Tote weiterhin als Ehrenbürger. Warum sollte man das nicht erwähnen? Und was hat das mit Rechsextremismus zu tun wenn da steht das die eine Stadt Tote als Ehrenbürger führt und die andere nicht? PS: Hindenburg wird immer noch als Ehrenbürger von Weinheim angegeben und Hitlers Ehrenbürgerschaft in Bitterfeld wurde 1990 aberkannt. -- 80.171.193.109 20:49, 30. Apr. 2007 (CEST)

Oben ging es um Weinsberg, nicht um Weinheim.--Schmelzle 09:07, 2. Mai 2007 (CEST)
Und interessanterweise nennt bis auf Baden-Baden (in der Anmerkung) keine der aufgeführten Städte Hitler als Ehrenbürger, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass alle oder die meisten ihn 1933 zum Ehrenbürger ernannt haben, da dies seinerzeit tausende von Städten und Gemeinden getan haben. Wie andere Städte es mit ihren Ehrenbürgern halten, kann man bei diesen oder allgemein im Artikel Ehrenbürger aufführen. Im Artikel Kirchardt ist diese Info deplatziert. Schreibt man es im Artikel dazu, so ist das einem Vorwurf gleichzusetzen. Man würde dann andeuten, dass Hitler eigentlich doch noch Ehrenbürger ist („Beweis“: andere Städte führen Tote ja noch als Ehrenbürger) und dass die Kirchardter Argumentation nur vorgeschoben ist. Die Schlussfolgerung daraus wäre dann, dass es in Kirchardt doch noch rechtsextrem Tendenzen gibt. Das alles hat mit einer neutralen Darstellungsweise (WP:NPOV), wie sie hier gefordert ist, nichts mehr zu tun. Es wäre vielmehr der – mehr oder minder subtile – Versuch, Kirchardt doch noch irgendwie schlecht aussehen zu lassen, nach dem schon zu römischen Zeiten bekannten Motto „immer fleißig verleumden, irgendwas bleibt immer hängen“ (audacter calumniare, semper aliquid haeret). Deshalb kann es NICHT geduldet werden. --Rosenzweig δ 21:16, 30. Apr. 2007 (CEST)

Das ist doch kein Vorwurf wenn man rein schreibt das Kirchardt sich (im Gegensatz zu anderen Städten) an die Gemeindeordnung hält. -- 80.171.193.109 21:49, 30. Apr. 2007 (CEST)

Da stand aber nicht, dass „Kirchardt sich an die Gemeindeordnung hält“ (was an sich eine überflüssige Info wäre); da stand „In anderen Städten in denen auch diese Gemeindeordnung gilt werden Tote aber als Ehrenbürger geführt.“ Eben darin verbirgt sich der implizite Vorwurf, den ich oben näher ausgeführt habe. --Rosenzweig δ 00:39, 2. Mai 2007 (CEST)

Geraldf „ist auf eigenen Wunsch hin nicht mehr in der Wikipedia tätig“ – nach gerade mal 9 Edits. Eine Stellungnahme hier, wie oben von mir angemahnt, gehörte nicht dazu. --Rosenzweig δ 01:02, 2. Mai 2007 (CEST)

Aktualisierung der Einwohnerzahl

kann jemand mal die aktuelle Einwohnerzahl vom 30.09.06 einbauen: 5492. Dazu fehlt mir leider die befugnis. danke-89.52.161.165

Erledigt. --Rosenzweig δ 20:45, 4. Mai 2007 (CEST)

Kreisstadt SNH

"Nach der Erhebung von Sinsheim zur Kreisstadt 1936 wurde aus dem Amtsbezirk Sinsheim der Landkreis Sinsheim..." - was will uns der Autor mitteilen und was ist in dem Satz falsch?--Reinhardhauke 22:45, 18. Jun. 2009 (CEST)

Wohnungen und Arbeitsplätze

"für angemessene Unterkünfte und für die Schaffung regionaler Gewerbestrukturen zu sorgen" - ist hier von Wohnungen und Arbeitsplätzen die Rede?--Reinhardhauke 22:49, 18. Jun. 2009 (CEST)

Kirchardt nach dem Zweiten Weltkrieg

Das ganze Kapitel sollte überarbeitet werden!--Reinhardhauke 22:54, 18. Jun. 2009 (CEST)

Gemeinderat und Ortschaftsrat

"Diese Gremien sind zu wichtigen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören." - deutsch: Diese Gremien müssen bei wichtigen Angelegenheiten gehört werden.--Reinhardhauke 23:00, 18. Jun. 2009 (CEST)