Diskussion:Kirchenanwalt

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Haraldmmueller in Abschnitt Advocatus Dei vs. Advocatus dei
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Verzweigung oder Begriffsklärung (BKL)

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Die Seite ist derzeit nicht wirklich eine Verzweigung, sondern eher ein vollständiger Wörtbucheintrag, wenn man von dem Link zu der Band absieht...
(Der vorstehende Beitrag stammt von Dg8fz – 18:34, 5. Mär. 2006 (MEZ) – und wurde nachträglich signiert.)

habe das erledigt, eine BKL unter diesem Lemma ist nicht sinnvoll. ↗ nerdi disk. 19:17, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hinweis zur Betonung

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Ich finde den Hinweis zur korrekten Betonung sehr hilfreich. Mehr Artikel sollten sowas haben.
(nicht signierter Beitrag von 77.7.95.212 (Diskussion) 16:59, 20. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Dem kann ich nur zustimmen. Ich hätts direkt falsch betont und damit in intellektuellen Kreisen ja wohl ziemlich blöd ausgesehen. -- 92.224.249.109 02:49, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich finde das nicht. Wikipedia ist keine Platform un klugscheisserisch Sprechen zu lernen und habe den Satz deshalb entfernt.
(nicht signierter Beitrag von 188.62.0.85 (Diskussion) 20:08, 4. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten
Wie borniert und antiintellektuell muß man eigentlich sein, um eine korrekte Aussprache als „klugscheisserisch (sic!) Sprechen“ zu bezeichnen?! Ich habe den nützlichen und sehr wohl enzyklopädischen Hinweis wieder eingefügt. --Florian Blaschke 11:55, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Quellen

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... würden auch diesen Artikel nicht umbringen. --Itu (Diskussion) 02:22, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Advocatus Diaboli

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Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Haraldmmueller (Diskussion) 08:29, 22. Jul. 2020 (CEST)

Überschrift eingefügt --pistazienfresser (Diskussion) 23:15, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Da fehlt die ugspr., sprichwörtliche Verwendung, Advocatus Diaboli wird irgendwie für Rechtsverdreher benutzt, die alles in ihrem Sinne wenden und abstoßende Rhetoriker sind, die immer Recht behalten, egal wie oder so ähnlich, hab' das nicht im Kopf. Vielleicht sagt man das auch noch zu anderen Juristen. Das heißt irgendetwas wie, 'der könnte auch Anwalt des Teufels sein'.--Maya (Diskussion) 22:17, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Kenne eine solche (umgangsprachliche?) Bedeutung nicht. Zudem ist advocatus Diaboli nach dem Text des Artikels schon die umgangsprachliche Bezeichnung für das Thema des Artikels. Insofern wäre es die andere (umgangsprachliche?) Bedeutung der umgangssprachlichen Bezeichnung für das Thema/Lemma des Artikels, also nichts mehr zum Kirchenanwalt. Das dürfte dann in einen eigenen Artikel Advocatus Diaboli gehören - und zwar (falls es Belege gäbe?) wohl eher in das Wiktionary (Wörterbuch) als in die Wikipedia (Enzyklopädie). Siehe wiktionary:de:Advocatus Diaboli bzw. wiktionary:Advocatus Diaboli. Gegebenenfalls würde auch ein eigener Artikel in Wikipedia zu Anwalt des Teufels denkbar sein (statt nur eine Weiterleitung) - allerdings nur mit entsprechenden Quellen (z. B. aus der Redekunst). --pistazienfresser (Diskussion) 23:15, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Wenn du das nicht kennst, heißt das ja nicht, dass es das nicht gibt. Das ist kein allgemein verbreitetes Sprichwort mehr, wird kaum so noch überall benutzt. Ich kenne das nur, weil Juristen das sagen. Das gehört nicht ins Wictionary, weil Verwendung und Wortbedeutung Sachinformationen sind, die in den Artikel gehören. Man hat in Artikeln ja auch Etymologien. Nur weil es ein Wictionary gibt, heißt das nicht, dass unsere Artikel jetzt keine Informationen mehr enthalten dürfen, die im Wictionary stehen könnten. Ich wollte jetzt auch nicht den Artikel irgendwie kritisieren, da der besonders informativ ist, weil ich keine Ahnung hatte, wo das Wort eigentlich herkommt, nämlich aus dem Kirchenrecht, d.h., mein Bildungshorizont hat sich jetzt wesentlich erweitert, wo ich mal wieder Beweise habe, dass die Wikipedia als solche sinnvoll ist, auch wenn Leute sich beschweren, ja da steht ja auch was Falsches mal drin. Ja, man könnte natürlich Anwalt des Teufels anlegen, das wird wohl auch gesagt, man kann das ja trennen, wo das kirchenrechtlich herkommt, und wie das dann sich fortgesetzt hat, dass man Leute Anwalt des Teufels nennt. Nur, bei kurzen Artikeln muss man das nicht trennen, man macht dann eine neue Überschrift und klärt dann die weitere Verwendung da. Ja, es gibt wohl Belege, gibt ja auch Linguisten und Sprachforschung. Muss mal gucken, ob ich was finde, wollte das hier nur mal anmerken, dass man den Artikel noch erweitern kann, falls jemand mal nachsehen möchte, ob er da eine Quelle findet, bin ja nicht der Einzige, der heir arbeitet. Liebe Grüße--Maya (Diskussion) 13:15, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Gemäss dieser Löschdiskussion habe ich mal Kirchenanwalt und Advocatus diaboli in zwei Artikel aufgeteilt. --Nordlicht 14:08, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Advocatus Dei vs. Advocatus dei

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Wieso leitet "Advocatus dei" hierher weiter, "Advocatus Dei" aber zur Heiligsprechung? --Haraldmmueller (Diskussion) 08:27, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Geht nun beides hierher - siehe hier. --Haraldmmueller (Diskussion) 11:59, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten