Diskussion:Kleinlokomotive

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Echoray in Abschnitt Diskussion ist die Köf eine Lok oder ein Fahrzeug?
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Köf

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An dem Artikel hängt mein Herz nicht, aber: wäre hier eine Beschreibung des Bezeichnungssystems nicht sinnvoll? Dann könnte aus Köf ein Redirect werden. --Ska13351 12:15, 28. Sep 2005 (CEST)

Moin Ska13351, der Artikel Köf gibt allerhöchstens einen Redirect her. Der bestgeeignete Artikel um das Thema zu ordnen ist gewiß Kleinlokomotive. Das Bezeichnungssystem gehört gewiß hierher UND in die Artikel Baureihenschema der DRG und Baureihenschema der DB. Besten Gruß, Chrrssff 12:51, 28. Sep 2005 (CEST)

Ok, ich mache heute abend was fertig. --Ska13351 13:23, 28. Sep 2005 (CEST)
So, erledigt. Ich habe es am Bezeichnungssystem aufgehängt. Baureihen-Verlinkungen könnte jemand anderes machen. Ob und wie Teile zu den Baureihenschemen übernommen werden können mag ebenfalls jemand anderes entscheiden. --Ska13351 21:40, 28. Sep 2005 (CEST)
ich denke man sollte einen eigenen Artikel Köf II machen, der sich nur mit dieser Baureihe auseinandersetzt und nicht wieKöf auch mit anderen Kö´s.
DRG Kleinlokomotive Leistungsgruppe II würde ich dann in "Kleinnlokomotive" eingliedern.
--Bergi 20:23, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Diskussion ist die Köf eine Lok oder ein Fahrzeug?

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Sg Herren Autoren. Sie schreiben hier von der Köf. Die Abkürzung Köf bedeutet K=Klein Öl(Diesel) und f =Fahrzeug. Ein Fahrzeug ist keine Lokomotive, deshalb wird es Fahrzeug genannt. Ein Fahrzeug ist ein auf die Strecke übergangsfähiges "Neben F ahrzeug". Dieses Fahrzeug hat keine Lokattribute wie Pfeife(SIGNALE!), Bremse, hohen Einstieg usw.sonst wäre es eine Lokomotive und auch nur von einem Lokführer bedienbar. Gegenüber dem österr.TfZf mit 22 Nonaten Ausbildung hat der DB Lokführer ein anderes Ausbildungsspektrum von etwa 12 Monaten.!.Natürlich auch eine andere Entlohnung. Der Bediener eines Kleinölfahrzeuges ist kein Lokführer sondern ein kleinölführer und sonst nichts-jedoch -in Personalunion mit der Haupttätigkeit eines Magazinleiters der auch für die "Beigaben"die Zugspapiere ausstellt!. Schreiben hier Fachleute oder Analphabeten? (nicht signierter Beitrag von 91.112.8.38 (Diskussion | Beiträge) 13:40, 11. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Lieber Mitleser, danke für die Anmerkung. Bitte unterschreiben Sie Ihren Beitrag mit vier Tilden (~), dann wissen wir, mit wem wir es zu tun haben. Nach mir vorliegenden Unterlagen (ich habe gerade das Buch Loyal/Große/Glaubitz: "Kleinlokomotiven der Leistungsgruppen I-III" aufgeschlagen), steht das f nicht für Fahrzeug, sondern für Flüssigkeitsgetriebe. Das fehlt den Kö nämlich im Gegensatz zu den Köf. Nach Ihrer Annahme wären dann Kö ja gar keine Fahrzeuge. Und im Übrigen halte ich "Analphabeten" hier für eine nicht angebrachte Anmaßung. Viele Grüße, Benedictus 13:53, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Ich vermute, dass die letzten Änderungen bei den Kleinlokonotiven von Ihnen stammen, insofern wäre ich mit der Aussage der "Analphabeten" sehr vorsichtig. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Schweinen werfen ;-) . Im übrigen gehören Zurechtweisungen keinesfalls in die Artikel und sollten auch in den Diskussionen freundlich verpackt werden. Ihre Anregung nehme ich aber gerne mal auf. Ich nehme an, Sie sind bei der DB angestellt (gewesen)? Dass das f nicht für Fahrzeug sondern für Flüssigkeitsgetriebe steht, dürfte belegt sein. Aber dass Kleinloks keine Lokführer benötigen, ist mir auch bekannt. Wie heißen denn dann genau die "Köf-Führer"? Im übrigen war das doch auch der Grund, warum die V60 von der 260 zur 360 wurde - damit sie als Kleinlok keine teuren Lokführer mehr benötigt. Benedictus 14:36, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Spätestens seit den 80er Jahren sprach man bei der DB vom "Kleinlokbediener". Wie dieser Dienstposten in den frühen Jahren der DB oder bei der DRG genannt wurde, damit kann ich leider nicht dienen. Den Kleinlokbediener gibt es heute nicht mehr. Am ehesten vergleichbar ist heute in Deutschland der Triebfahrzeugführer Klasse 1. Dieser darf ebenso wie der alte Kleinlokbediener nicht auf die Strecke übergehen, ist aber nicht mehr an die Kleinlok gebunden. Tf 1 dürfen auch "verdammt große" Lokomotiven bedienen, soweit sie darauf ausgebildet sind. Der Tf 1 passt allerdings überwiegend nicht mehr in die Wirklichkeit der modernen Güterbahn. Soweit sie im Güterverkehr arbeiten sind die alten Kleinlokbediener meist zum Tf 2 oder Tf 3 weiterqualifiziert worden, damit sie auch auf die freie Strecke übergehen können - dies ist heute erforderlich, weil man vom Konzept der dezentralen Stationierung von Kleinlokomotiven wieder abgekommen ist. Wenn man so will, wird heutzutage auf den Unterwegsbahnhöfen wieder wie in den frühen Jahren der DRG mit der Zuglok rangiert.
Dem "Kleinlok-Verschwörungstheoretiker", der die Diskussion angefangen hat, sei folgendes geantwortet: Ich kenne das österreichische Eisenbahnrecht nicht. Aber nach deutschem Recht ist die Köf II ein Regelfahrzeug. Um diesen Nachweis zu führen habe ich jetzt extra die originale EBO von 1967 rausgekramt. Es gab auf der Köf ursprünglich kein Typhon, weil es auch keine Druckluftanlage gab. Stattdessen war aber ein Läutewerk vorhanden. Damit war der EBO Genüge getan. Extra für die Kleinlok machte die EBO schon damals eine Ausnahme bei der durchgehenden Bremse - die Kleinlok darf ohne. Die Triebfahrzeugeigenschaft am "hohen Einstieg" festmachen zu wollen ist schon sehr kurios. Die EBO fordert nichts dergleichen. --Echoray 22:09, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten