Diskussion:Klostertod

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 84.190.92.193 in Abschnitt Neutralisierung
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Besitz/Schulden

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Wenn man bei Eintritt in ein Kloster seinen Besitz bzw. sein Vermögen verlor, gilt dasselbe auch für allfällige Schulden?--SAFS - NOeSSzett (Diskussion) 21:59, 3. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Neutralisierung

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"...da Ordensangehörige aufgrund der damals verbreiteten ideologischen Engführung der Aussage..."

Diese POVige und polemische Formulierung halte ich für dringend neutralisierungsbedürftig und erlaube mir daher, eine Umformulierung vorzunehmen. --84.190.92.193 17:03, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten