Diskussion:Kollegialitätsprinzip

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Markus Bärlocher in Abschnitt Mehrheitsprinzip
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Ich hätte zu diesem Artikel ein paar Einwände, wage mich aber nicht daran, diesen grundsätzlich abzuändern. Jemand, der weniger feige ist als ich, kann dies als Input für seinen Text nehmen oder auch nicht.

Meiner Meinung ist das Kollegialitätsprinzip nicht eine spezielle Eigenart der schweizer Regierungen, sondern existiert in vielen anderen Exekutiven. Kollegialitätsprinzip ist dabei der schweizerische Ausdruck für ¨Kollegialprinzip¨. Es bedeutet, dass man als Kollegium entscheidet (und auch vertritt). Beispielsweise gilt auch für die Bundesminister in Deutschland[1] (dort aber Mitglieder derselben Koalition) ein Kollegialprinzip und wohl auch in vielen anderen Behörden.

Des weiteren denke ich, dass der Umstand, dass alle grossen Parteien in der Schweizer Regierung vertreten sind nichts mit dem Kollegialitätsprinzip zu hat, sondern mit Konkordanz. Dieser Satz wäre meiner Meinung nach zu streichen.

Ein politischer Artikel in Wikipedia sollte ebenfalls versuchen, ein bisschen ausgewogen und weniger wertend sein ("Politik der lauen Kompromisse¨) zu sein. Positive Punkte einer Kollegialregierung sollten auch genannt sein.

Ich wäre für eine komplette Überarbeitung des Artikels.

[1] http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/Regierung/Bundesregierung/Bundesminister-.4711.htm

[2] http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a177.html

Ich wäre ebenfalls für eine komplette Überarbeitung, da der aktuelle Text nicht neutral geschrieben ist.

Neuer Artikel

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Ich habs mal versucht, und mich nur mit dem kollegialitätsprinzip und nicht mit der konkordanz befasst (dem artikel konkordanzdemokratie habe ich dafür ein abschnitt über die schweiz beigefügt. Hoffe passt dort rein?)

Über bemerkungen und anregungen bin ich immer erfreut. Wenn z.B jemand weiss ob die österreicher auch so was wie ein kollegialitätsprinzip kennen soll er sich melden (ich hab darüber nichts gefunden.) (taugenichts)

Nach/Vorteile:

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Nachteile sind:

   * Mitglieder, die nicht der Meinung der Mehrheit sind, müssen trotzdem die Beschlüsse des Gremiums mittragen.

Vorteile sind:

   * Einzelne Mitglieder können für Entscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

sind das wirklich nachteile? für micht klingen die eher wie vorteile. lol

Ansichtssache bzw. unbequellt. -- 83.76.141.228 01:37, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Letzter Abschnitt

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Zu Belegen wären folgende POV's: "erstmals ein einflussreicher Oppositionsführer" "populistische Politik"

"wieder unter Beschuss" -> Worauf zielt das ab? Wann geriet der Bundesrats vorher als Kollegialitätsbehörde unter Beschuss und warum wird der Fall nicht aufgeführt. "Kritiker " -> Welche? "die Blockierung des Bundesrates durch die weit auseinanderliegenden Meinungen der einzelnen Mitglieder" -> Hat nichts mit dem Kollegialitätsprinzip. Ich sehe nur im letzten Satz einen Zusammenhang mit dem Kollegialitätsprinzip. Blochers Wahl hat, so wie es jetzt steht, nichts mit dem Kollegialitätsprinzip zu tun. Mindestens müsste man noch schreiben, dass ihm Kollegialitätsverletzungen vorgeworfen wurden, dass solche stattgefunden haben, oder dass durch das Verhalten Blochers eine Diskussion über das KP ausgelöst wurde; so wie es jetzt steht, hat es keine Relevanz. -- 84.75.16.193 22:31, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe den gesamten Absatz entfernt, da unenzyklopädischer Essay. -- 83.76.141.228 01:22, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Siehe auch

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Unter Kollege steht: Die ursprüngliche Verwendung des Begriffs lässt sich in die Epoche der römischen Republik zurückverfolgen, in der eine verbindliche Doppelbesetzung (Kollegialität) von Oberämtern (magistratus) zur Verhinderung von Machtkonzentration und zur gegenseitigen Kontrolle vorgesehen war. Offenbar meint die Aufforderung Siehe auch, dass dort auch noch Dinge stehen, die eigentlich hierher gehören :-) Vielleicht kann man die beiden Artikel abgleichen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:37, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

FAZ

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Ist die FAZ hier wirklich von Bedeutung? Scheint mir mehr übernommenes Framing zu sein, gibt auch umseitig keinen externen Beleg dazu. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 21:52, 1. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Mehrheitsprinzip

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Umseitig verlinkt der Begriff Mehrheitsprinzip auf den Artikel Mehrheit. Dort kommt der Begriff aber gar nicht vor (und wird also auch nicht erklärt.

Bitte also den Begriff entweder hier erklären - oder besser: den entsprechenden Artikel schreiben und dorhin verlinken. Gruss, --Markus (Diskussion) 17:22, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten