Diskussion:Kommandoflagge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Istiller in Abschnitt Kaiserliche (1872 bis 1918)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kommandoflagge“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Kommandozeichen Generalinspekteur & Verteidigungsminister

[Quelltext bearbeiten]

Es wäre vielleicht zu erwähnen, dass der Generalinspekteur, sofern er auf einer seegehenden Einheit eingeschifft ist, seinen Stander als Kommandozeichen führt. Ebenso führt der Bundesverteidigungsminister in Friedenszeiten bzw. der Bundeskanzler im Krieg die Bundesdienstflagge als Kommandozeichen an Bord. --141.30.213.187 21:47, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Personalflaggen

[Quelltext bearbeiten]

Den Flottillenadmiral gab es ja erst mit der NATO. Wie war das mit den Kommandoflaggen der Admirale in der Kaiserlichen, der Reichs- und der Kriegsmarine? Das schwarze Kreuz ohne Punkte war doch kein Großadmiral, oder?--Mehlauge (Diskussion) 00:14, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Aber Mehlauge!!! Guck mal in den Artikel, da ist doch alles zu sehen. (Übrigens, was ist eine "Personal"flagge? Personal sind immer mehrere Personen. Ist sie bestimmten Personen zugeordnet, so nennt man das Stander in Deutschland.) --Ekkehart Baals (Diskussion) 12:14, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort; aber da ist einiges schief. Mache mich schlau.--Mehlauge (Diskussion) 14:21, 11. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Historisch sind dazu Sonderregelungen zur Kriegsflagge für die deutschen Souveräne und die ersten Bürgermeister der freien Hansestädte bekannt.
Vergl. Ferdinand Perels: Das allgemeine öffentliche Seerecht im Deutschen Reiche. E.S. Mittler & Sohn, Berlin 1901 (Online – Internet Archive). --Tom (Diskussion) 13:45, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Kaiserliche (1872 bis 1918)

[Quelltext bearbeiten]

Unter der Kaiserlichen Flagge steht folgender Satz:
"Breitwimpel des Kaisers: Höchste Kommandoflagge, die nur der Kaiser selbst hissen durfte (1895–1918)"
Ist das "selbst hissen" wörtlich zu nehmen und musste der Herr Kaiser selbst am Seil ziehen?
oOer soll damit ausgedrückt werden, dass der Wimpel nur gehisst werden dürfte, wenn der Kaiser an Bord ist. Was doch aber für alle Flagoffiziere gilt.
Etwas irritiert :-)
-- Istiller (Diskussion) 19:35, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Habe etwas klarer formuliert.--Fornax (Diskussion) 10:38, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke :-) --Istiller (Diskussion) 14:11, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten