Diskussion:Kommunalunternehmen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lysippos in Abschnitt Kleine Überarbeitung erforderlich
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Ich habe den alten Inhalts des Artikels nach Kommunales Unternehmen verschoben, da der Begriff Kommunalunternehmen aufgrund seiner Verwendung in der Bayerischen Gemeindeordnung eine spezielle Bedeutung hat. Der Artikel hatte sich vorher (teilweise aufgrund von Missverständnissen) aber mit kommunalen Unternehmen im Allgemeinen beschäftigt. --Alkibiades 21:34, 6. Okt 2005 (CEST)

Kleine Überarbeitung erforderlich

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Der Artikel ist inzwischen ein kleines bisschen veraltet und bayernlastig: Mittlerweile sind fünf Bundesländer nachgezogen, neben den bereits genannten NRW, RP und Nds auch Bbg und SH. SH verwendet seit mehr als sieben Jahren ebenfalls den gesetzlichen Begriff des Kommunalunternehmens, so dass nicht einmal mehr die Bezeichnung eine bayerische Besonderheit ist. Wenn nicht irgendjemand eine grundsätzliche Überarbeitung des Artikels plant und fast fertig in der Schublade hat, werde ich ihn mal ein bisschen entstauben. Und keine Angst: Dass Bayern Vorreiter und Wegbereiter war, wird nicht unter den Teppich gekehrt ;-) -- Melopsittacus 14:11, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel vor knapp fünf Jahren mal geschrieben. Das mit SH muss mir damals irgendwie entgangen sein. Dabei komme ich gar nicht aus Bayern, aber irgendwie scheinen die Bayern ihr Modell mehr rumposaunt zu haben ;-) Mittlerweile bin ich auch gar nicht im Thema drin, und habe insofern nicht vor, ihn zu überarbeiten. Also bitte, nur zu! --Alkibiades 19:45, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade selber gemerkt, wie schnell man da was übersieht: Sachsen-Anhalt ist auch schon 2001 nachgezogen. Ich sehe mal, was ich so zustande bekomme. -- Melopsittacus 08:48, 21. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel zeigte in seiner ursprünglichen Fassung erhebliche Redundanzen mit der Anstalt des öffentlichen Rechts. Darum habe ich mal eine Straffung und Verallgemeinerung eingearbeitet. Kommunalunternehmen sind nach meiner Kenntnis aus Praxis und Ausbildung lediglich kommunale Unternehmen verschiedenster Rechtsformen. Optimal ist der Text noch nicht, da er sich in der Geschichte auf die "Anstalt" bezieht. Seit dem 19. Jahrhundert wurden wirtschaftliche Unternehmen der Städte und Gemeinden tatsächlich oft als Anstalt bezeichnet, was in der Schweiz immer noch ein gängiger Rechtsbegriff in diesem Handlungsfeld ist. Die deutsche Kommalpraxis ist aber bereits stark verändert und kennt im häufigen Maße den Eigenbetrieb, die GmbH oder die AG. --Lysippos (Diskussion) 14:18, 21. Okt. 2018 (CEST)Beantworten