Diskussion:Konfitüre

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:908:1862:C880:F175:4B19:8C03:4AE2 in Abschnitt Unterschied Konfitüre - Fruchtaufstrich: Zuckergehalt, weniger ist schlechter
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Übertrieben

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" im deutschsprachigen Raum " ist übertrieben. In Österreich hat es immer nur Marmelade gegeben - vor allem die Marillenmarmelade aus der Wachau. aber auch alle anderen Früchte - Der Ausdruck Konfitüre war in Österreich nie gebräuchlich. auch in Südtirol, wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht - aber die hat ja kein EU-Recht K@rl 17:12, 26. Okt 2003 (CET)

Text entsprechend überarbeitet- OK so?Rob 17:53, 26. Okt 2003 (CET)
tadellos danke ok K@rl 18:20, 26. Okt 2003 (CET)

Blätter von Pelargonium odoratissimum

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In der EU-Verordnung stehet

Blätter von Pelargonium odoratissimum:in Konfitüre,Konfitüre extra,Gelee,Gelee extra aus Quitten;

Bedeutet das, das dieses Blätter nur in Quitten-Konfitüre und Quitten-Gelee rein dürfen, oder das die Blätter immer, bei Gelee-Extra aber nur bei Quitten-Gelee-Extra verwendet werden dürfen?Rob 17:53, 26. Okt 2003 (CET)

  1. Fruchtsaft: ausschließlich in Konfitüre;
  2. Saft von Zitrusfrüchten bei aus anderen Früchten hergestellten Erzeugnissen

Muss ich das verstehen? ... Hafenbar 00:38, 15. Feb 2004 (CET)

Nein, es ist auf EU-Jargon basierend und man sollte beim Lesen die Unterschiede zwischen Konfitüre,Konfitüre-Extra,Marmelade, Gelee und Gelee-Extra verstanden haben, da dies nicht der Fall war, ist der Artikel nicht perfekt. Vielleicht werde ich auch eine Tabelle basteln damit man diese 5 Begriffe einfacher vergleichen kann. Also danke für Deinen Einwand. Ich haben dies jetzt in:

  • Saft von Zitrusfrüchten bei aus anderen Früchten hergestellten Erzeugnissen (Konfitüre aus Zitrusfrüchtenpülpe heißt Marmelade);

Erlaubte Zusätze nur in Konfitüre:

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  • Fruchtsaft: ausschließlich in Konfitüre (jedoch nicht in Konfitüre-Extra);

Abgeändert. Den Artikle über Gelee und Gelee-Extra werde ich in den nächsten 2 Monaten schreiben. Also nur zu vorher diesen Artikle zu kritisieren. Gruss Rob 12:31, 15. Feb 2004 (CET)

Vorher der Konfitürenverordnung und danach

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Wär es möglich genauer herauszustellen, was vor der Verordnung als Konfitüre bezeichnet wurde und wie es im Gegensatz dazu heute gehandhabt wird ? So finde ich es etwas unverständlich ...

Kritik!

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Der Artikel wirkt wie eine Erläuterung der EU-Konfitüreverordnung, es wäre toll wenn auch Aspekte wie Chemie (d. h. was genau läuft bei der Gelierung ab?) sowie Geschichte (Wer hat's erfunden? Wie wurde Marmelade gemacht ehe es Rübenzucker gab?) behandelt würden. Maikel 01:15, 4. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

steinloesens oder steinlos?

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Aus Absschnitt --Konfituere extra --: Aus Mischungen der nachstehenden Früchte mit anderen Früchten kann keine Konfitüre extra hergestellt werden: Äpfeln, Birnen, nicht steinlösenden Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbissen, Gurken, Tomaten/Paradeisern.

Muss es hier nicht "steinlosen Pflaumen etc. heissen? Wenn nicht, ich kann mir unter der Eigenschaft "steinloesend" so gar nichts vorstellen... Aber dass es steinlose Pflaumen geben koennte, kann ich mir eben so wenig vorstellen... gruebel...

Gruss, --Krokofant 09:57, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Marmelade darf ja nur der Brotaufstrich genannt werden, der aus Zitrusfrüchten hergestellt wird. Andere Früchte laufen unter Konfitüre - warum aber kann unter Konfitüre extra dann wiederum Orange laufen?

Gruss

Begriffsbestimmung und anderes

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Steinlösende Pflaumen sind z.B. Zwetschgen. Wenn man bei denen mit dem Messer einen Meridianschnitt (vom Stielansatz über die Spitze und zurück) macht, kann man die beiden Hälften auseinandernehmen und der Stein fällt heraus. Dies funktioniert auch bei reifen Pfirsichen und Nektarinen, nicht jedoch bei blauen und roten Pflaumen. Dort haftet das faserige Fruchtfleisch am (zerklüfteten) Stein, sodass man diesen ’’auslutschen’’ muß, weil es sich um nichtsteinlösende Pflaumen handelt.

Zum Verbot Marmelade aus anderen als Zitrusfrüchten Marmelade zu nennen kam es, weil sich in Brittannien hartnäckig die Sage hält, dass eine Britin (ich glaube aus Schottland, deshalb nicht Engländerin) die Marmelade erfunden habe. Als ein spanisches (?) Schiff, das Blutorangen geladen hatte, die Hafengebühren nicht bar bezahlen konnte, bezahlte der Kapitän mit Naturalien und da die Orangen schon kurz vor dem verfaulen waren, schnitt die Frau des Hafenmeisters sie klein, kochte sie mit Zucker auf und füllte sie in Gläser – die Marmelade war geboren. Daher auch der lautmalerische Name, der der Babysprache entlehnt scheint.

Die Portugiesen haben eine andere Sage. Aber das gibt’s überall. Ich behaupte ja auch, die Currywurst wurde in Hamburg erfunden und nicht in Berlin und habe zum Beweis eine tolle Story anzubieten….

Seltsam finde ich allerdings, dass Marmelade aus Zitrusfrüchten (übrigens, typisch british, mit einem hohen Anteil von Ingwer) und nicht nur aus Orangen oder gar Blutorangen sein darf. Wobei es recht schwierig ist, Marmelade aus dem Namensgeber der Zitrusfrüchte der Zitrone zu finden. Meistens handelt es sich hier um Zitronengelee (engl. Jelly) aus dem Zitronensaft, wohl weil das Zitronenfleisch sehr hart und ungenießbar und die innere Schale pelzig und wie ’’Watte im Mund’’ ist.

Übrigens so viel Lobby-Glück wie die Briten mit der Marmelade hatten die Deutschen in Brüssel mit dem rund 500 Jahre alten Reinheitsgebot für Bier nicht - leider.

Eine Frage habe ich noch:

In Spanien heißt Marmelade Mermelada, weiß jemand, ob dies auch verboten ist, oder ob diese Bezeichnung weiter benutzt werden darf? Na ist auch egal, die Spanier würd’s sowieso nicht scheren.

Ja und die Dänen sind da ganz pragmatisch. Um sich aus allen Ungereimtheiten herauszuhalten und sich nicht mit diesem EUBehördenRhabarber zu belasten, nennen sie Ihre wunderbare Orangenmarmelade einfach “Fruchtaufstrich“- Steinkauz (19:15, 4. Jun. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Du bist irgendwie in der falschen Artikeldiskussion, Marmelade wird dort behandelt. Außerdem sind das hier deine Anschauungen, welche die Artikelarbeit wohl kaum voranbringen.Oliver S.Y. 20:09, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Redundanz zu Marmelade

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Ich habe dieses Thema auf WP:FZW#Konfitüre/Marmelade angesprochen, könnte man es dort zentral diskuttieren? --Liberaler Humanist 20:44, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten


Erklärung der Firma Schwartauer Werke

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Ich habe mir die "FAQ" der Schwartauer Werke angesehen (url:www.schwartauer-werke.de/faq/#c702). Ich finde die dortige Erklärung zur Frage "Gibt es einen Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade?" verständlich. Wenn dies überprüft und bei Zutreffen die Fakten in die Artikel eingearbeitet werden, wäre das Thema erledigt.
Ergänzen könnte man noch die Klassifikation nach dem Nizza Abkommen. Die internationale Basisnummer für Marmeladen ist 290079, die für Konfitüre allgemein ist 290024 (Ingwerkonfitüre 290051).
Gruß Martin
-- Seekatz 22:04, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Bissl knapp gehalten, was ist der Vorteil dieser Erklärung gegenüber dem Artikelinhalt hier? Was das für Basisnummer sind, wüßte ich dann aber nochmal ganz gern. Die Warengruppen des Harmonisierten Systems haben zwar 6 Stellen, aber 2900 gibt es nicht, bzw. das Kapitel 29 umfasst Organische chemische Verbindungen. Marmeladen und Konfitüren fallen unter die Nummer 2007m und es wird nach 200710 homogenisiert, 200790 von Zitrusfrüchten und 200799 "Andere" unterschieden, ansonsten aber alles gemeinsam eingestuft (und auch verzollt).Oliver S.Y. 10:39, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Konfitüre vs. Fruchtaufstrich

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M. W. nach ist 'Fruchtaufstrich' eine "Konfitüre", die sich aber nach der Verordnung nicht so nennen darf (also genau wie "Orangensaft" vs. "Orangennektar"). Habe hier ein qualitatives Produkt vorliegen, bei dem mich mal interessieren würde, warum das sich nicht Konfitüre nennen darf. Zutaten sind erfreulich zusatzfrei: Erdbeeren 54,4%, konzentrierter Traubensaft 44,8%, Geliermittel Pektin. KEIN Zuckerzusatz (sehr selten!) Könnte die "Untersagung" der Bezeichnung "Konfitüre" am zugesetzten Traubensaft liegen? Die Frage ist nicht ganz so einfältig wie sie scheint, denn der Traubensaft könnte in der Liste der Fruchtsaftzusätze im Artikel ggf. auch vergessen worden sein - und demnach gleichwohl zulässig. -andy 77.190.60.55 07:57, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ohne dass ich jetzt näher damit befasst habe sondern nur mal einen kurzen Blick ins Gesetz geworfen habe und kein Kommentar zur Verfügung steht: Konfitüre besteht u.a. Aus Zuckerarten. Bei dem von dir genannten Produkt ist kein Zucker enthalten, das Herstellungsverfahren ist also etwas anders, wobei ich das nicht als Nachteil ansehen würde.--HolgerB (Diskussion) 18:42, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Und der andere Hinweis, Brotaufstriche benennen sich nicht selbst, sondern werden benannt. Und dabei gibt es sowohl die umgangssprachliche Definition, als auch die fachliche. Ich denke nicht, daß es hier um den Zuckeranteil oder die Zugabe von Traubensaft geht, sondern vor allem um den fehlenden Fruchtanteil. Ich denke persönlich, viele "Fruchtaufstriche" erfüllen die Definition von Gelee, die Hersteller umgehen aber mit dieser Bezeichnung einerseits bestimmten Kontrollen, da Fruchtaufstrich nicht definiert ist, anderseits unterscheidet sich das umgangssprachliche Verständnis von Gelee stark von fachlichen hinsichtlich der Konsistenz.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:57, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn 54 % Erdbeeren enthalten sind, wird der Fruchtanteil sogar für Konfitüre extra überschritten (45 %). Meiner Meinung nach muss dem Wortlaut der Konfitürenverordnung nach Zucker enthalten sein, weil dies auch der typischen Herstellungsweise entspricht (Einkochen mit Zucker). Ich werde mich aber diesbezüglich in den nächsten Tagen noch mal schlau machen.--HolgerB (Diskussion) 18:47, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Meine praktische Erfahrung (einschließlich einer schriftlichen Erläuterung mehrerer Erzeuger) ist die, dass Fruchtaufstriche häufig weit über 50% Frucht enthalten und damit von den oft kleinen Produzenten quantitativ und qualitativ oberhalb von Konfitüre angesiedelt werden. --Kolya (Diskussion) 13:53, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Standardsprachlicher Gebrauch statt "Umgangssprache"

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Die allfällige Verwendung des Begriffs "Marmelade" ist nicht als "umgangssprachlich" zu qualifizieren. Dies impliziert, es gebe zu "Marmelade" ein standardsprachliches Äquivalent. Die Eingangsformulierung des Artikels, die Bezeichnung "Konfitüre" sei "früher in Deutschland eher selten und meist für Aufstriche benutzt (worden), die nur aus einer Fruchtsorte hergestellt" gewesen seien und die noch Fruchtstückchen" enthalten hätten, stellt den laut Duden (Wermke, Matthias et. al. (Hgg.), Der Duden in 12 Bänden, Bd. 1 (24. Aufl. 2006), Lemma "Konfitüre") gegenwärtig geltenden Sprachstand fälschlicherweise als vergangen dar; ich habe sie entsprechend ins Präsens gesetzt. (Unbeschadet dessen hätten die beiden Relativsätze auch in der Ursprungsversion präsentisch formuliert werden müssen, der zweite Relativsatz aus Kongruenzgründen zwingend pluralisch.)

Die Konfitürenverordnung der EU berührt lediglich den administrativen Sprachgebrauch im Hinblick auf die Handelsbezeichnung für industriell gefertigte Marmeladen. In diesem Sinne gehört der Begriff "Konfitüre" zu einem fachsprachlichen System, einer Handelssprache in begrifflicher Opposition zur standardsprachlichen Verwendung. Der Wortinhalt des Begriffs "Konfitüre" ist im standardsprachlichen System anders besetzt; es ist dies aber kein "umgangssprachliches", sondern ein allgemeinsprachliches Verständnis. "Marmelade" stellt auf dieser Ebene ein Archilexem (vgl. Wiktionary, "Konfitüre" als Unterbegriff von "Marmelade") für alle Arten von eingekochten Fruchtzubereitungen dar. "Konfitüre" ist hier eben "Marmelade mit Fruchstücken" und Gelee "Marmelade aus Fruchtsaft", "Fruchtzubereitung", die Fruchtstücke enthält, "Konfitüre".

Wo der Tenor des Artikels stellenweise Verwunderung darüber zum Ausdruck zu bringen scheint, dass der Begriff "Konfitüre" nicht im Sinne der Verordnung in den Sprachgebrauch eingegangen ist, übersieht er neben der Tatsache, dass Sprachbildung nicht obrigkeitlich-normativ zu steuern ist, vor allem die kommunikative Unpraktikabilität von Handelsbezeichnungen ("Mutti, schmier mir doch bitte noch ein Fruchtaufstrichbrötchen") im gesellschaftlichen Verkehr. Die Rede von "Marmelade" als "traditioneller Bezeichnung" und insbesondere die Qualifikation als "umgangssprachliche Verwendung" erweckt den Eindruck, der Sprecher äußere sich dergestalt salopp, ungenau, rückwärtsgewandt und könne oder müsse es besser wissen.

Bezeichnenderweise hält der Artikel selbst den Konfitürebegriff nicht stringent durch; die exemplarische Darstellung von "Erdbeer-, Quitten- und Pflaumenkonfitüre" in der Abbildung trägt kurioserweise den Dateinamen "Marmeladesorten.jpg" und wird in der Filehistory mit "Verschiedene Sorten Marmelade" kommentiert. Hinsichtlich der Erdbeermarmelade fällt bei genauerer Inaugenscheinnahme schwer zu entscheiden, ob dort nicht Fruchtstücke enthalten sind – dann wäre es nach der Konfitüreverordnung ein "Fruchtaufstrich".

Die zweite Abbildung "Lebensmittel-im-supermarkt-by-RalfR-05.jpg" behauptet mit der Bildunterzeile die Darstellung "verschiedener Konfitüren" und vereinnahmt dabei die abgebildeten Gelees und Fruchtaufstriche gleich mit. Wesentlicher erscheint allerdings, dass hier die Hersteller (mit Ausnahme von Zentis) auf den Sichtetiketten der abgebildeten Marmeladengläser sämtlich auf den Konfitürebegriff verzichten und ihn auf die Rückseite ins Kleingedruckte abschieben. So gerät er tatsächlich auch als Handelsbezeichnung aus dem Blick.

Es gibt keinen Grund, der Sprachregelung der EU-Konfitürenverordnung eine höhere Gültigkeit bei der Ordnung der außersprachlichen Wirklichkeit beizumessen als der standardsprachlichen Verwendung; der Artikel muss über Begriffsbedeutung und -verwendung in beiden Referenzsystemen gleichermaßen und gleichberechtigt informieren. In diesem Sinne habe ich die notwendigsten Änderungen vorgenommen. Wünschenswert allerdings wäre es auf Sicht, im Aufbau des Artikels noch klarer zwischen den Rechtsnormen zur industriellen Fertigung von Konfitüre nach der EU-Konfitüreverordnung und dem allgemeinen Verständnis zu unterscheiden. --Thomas Ottermann (Diskussion) 04:32, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Unterschied Konfitüre - Fruchtaufstrich: Zuckergehalt, weniger ist schlechter

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In dem Artikel stehen Mindestgehalte an Früchten, die aber von Fruchtaufstrich überschritten werden, warum darf sich dann Fruchtaufstrich nicht Konfitüre nennen? Konfitüre braucht einen Mindestzuckergehalt, und der wird von Fruchtaufstrich (mehr Frucht, weniger Zucker) unterschritten. Zucker ist Konservierungsstoff, wenn die Konfitüre mehr als 65% oder so Zucker enthält, kann die nicht schimmeln. Und Fruchtaufstrich muß im Kühlschrank aufbewahrt werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1862:C880:F175:4B19:8C03:4AE2 (Diskussion) 21:45, 19. Nov. 2021 (CET))Beantworten