Diskussion:Kontaktschuld

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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von 2003:DC:7F1B:F7C3:52C:FF8C:D377:E431 in Abschnitt Bitte überarbeiten.
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Themengebiet

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Kontaktschuld betrifft nicht das Themengebiet Recht (sonst wäre ja jeder Polizist, jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Verteidiger, jeder Gefängispfarrer schuldig), sondern die Themengebiete Gesellschaft und Politik. Mit dem Begriff Kontaktschuld soll niemand starfrechtlich verurteilt werden, sondern bloß als gesellschaftlich oder politisch unzuverlässig und missliebig dargestellt werden. Nur in den ganz äußerst seltenen Fällen einer richterlich angeordneten Kontaktsperre ergibt sich aus einem Kontakt eine Schuld im (straf-)rechtlichen Sinne, aber für diese sehr seltenen Fälle wird der Begriff (zumindest rechtlich) nicht verwendet.--2003:4C:6F53:A401:80FD:DA8B:36A7:3FD0 15:24, 7. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Mängel

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Unzutreffend ist die Eingangsformulierung "Kontaktschuld ist ein Begriff aus dem bundesdeutschen Recht der Nachkriegszeit". Denn in keiner Rechtsvorschrift wird der Begriff jemals verwendet worden sein. Wenn belegt ist, was im zweiten Abschnitt steht, nämlich "Eingeführt wurde der Begriff Kontaktschuld von Heinrich Hannover", dann müsste man etwa formulieren: "Der Begriff wurde erstmals 1962 von Heinrich Hannover verwendet, um ein Argumentationsmuster zu charakterisieren, mit dem die Generalbundesanwaltschaft unter Leitung von Oberbundesanwalt Wiechmann in dem 1956 eingestellten Strafverfahren gegen Heinrich Elfes versucht hatte, diesem Gründung und Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gemäß § 90a Abs. 1 StGB bzw. einer kriminellen Vereinigung in staatsgefährdender Absicht gemäß § 94 Abs. 1, § 129 Abs. 1 StGB anzulasten." Zum Anwendungsbereich sei angemerkt, dass das Richterdienstgericht Rheinland-Pfalz einen Richter, der Kontakte ins "Rotlichtmilieu" unterhalten hatte, zwangsweise in den Ruhestand versetzte (Justiz: Kontakte im Rotlicht in: TAZ vom 2. August 1995). Weiterhin enthält der Artikel unzulässige Theoriebildung.--Lexberlin (Diskussion) 12:42, 1. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Sippenhaft

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Ist die Kontaktschuld eine Form von Sippenhaft? --Indoor-Fanatiker (Diskussion) 14:47, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Bitte überarbeiten.

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"Der Vorwurf der Kontaktschuld stellt die äußerliche Tatsache eines „Kontaktes“ mit zu Recht oder zu Unrecht politisch verdächtigten Personen als solchen heraus, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, von welcher Art die Beziehungen waren oder welchen Inhalt die bei Gelegenheit des „Kontaktes“ geführten Gespräche gehabt haben. "

Das ist kein Deutsch. Bitte überarbeiten, so dass auch Nicht-Juristen verstehen können, worum es hier geht. --2003:DC:7F1B:F7C3:52C:FF8C:D377:E431 04:45, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten