Diskussion:Kymco CV 3 550i
Allgemeinverständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel ist einiges nicht ohne Weiteres verständlich, zum Beispiel Folgendes: „Das Roll-Lock-System fühlt sich schwammig an und hat keinen Sitzkontakt.“ Ich verstehe nicht, was es sagen soll, wobei mir auch der nächste Satz nicht weiterhilft. Was mit „Roll-Lock-System“ gemeint ist, glaube ich aus dem Zusammenhang zu ersehen. Den Schluss des Artikels ab dem Abschnitt über das Führerscheinrecht meine ich schon einmal an anderer Stelle gelesen zu haben. Er ist hier genauso verwirrend wie da. Irgendwie ist mir unter anderem unklar, warum man „einerseits“ die Doppelsitzbank abbauen sollte, „andererseits“ aber einen Koffer für zwei Helme anbringen kann. Wozu brauche ich zwei Helme, wenn ich keine zweite Person mehr mitnehmen kann? Das „einerseits – andererseits“ passt da nicht. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 18:26, 20. Nov. 2022 (CET)
- Dem stimme ich zu. Kymco nutzt hierzu ein unter KALS (Kymco Advanced Leaning Suspension) patentiertes System, welches den Roller am Umkippen hindert (sic!), aber eben doch noch gegen Druck eine Neigung (gebremst) bis zu einem gewissen Grad zulässt. Ähnlich soll sich auch die Yamaha TriCity verhalten. Man hat nicht das Gefühl, die Neigung sei gesperrt oder blockiert, aber umkippen tut der Roller eben nicht. In ausgereizter Schräglage braucht es dann allerdings weniger Druck, um ihn doch noch zum Umkippen zu bringen.
- Mit "Sitzkontakt" kann ich nur mutmaßen, dass der Autor einen Sitzsensor meint (wie beim Auto, um an das Anlegen des Sicherheitsgurts zu erinnern), der zum Blockieren der Neigung etwas beitragen soll. Allerdings erschließt sich mir nicht, warum eine gewünschte Neigungs-Blockade davon abhängen soll, ob jemand darauf sitzt oder nicht. Fällt der Fahrer runter, soll der Roller ja auch nicht umfallen ... oder gerade doch? --2A01:C22:7A51:7D00:D0E2:2A6:DAB0:DF83 11:37, 22. Nov. 2022 (CET)
- Am Kymco kann man nicht "die Sitzbank" abmontieren, denn diese besteht aus zwei Teilen: Einer hochklappbaren Sitzbank mit dem Fahrersitz und einem demontierbaren Soziussitz.
- Der Soziussitz ist demontierbar, damit man einerseits das von Kymco hergestellte TopCase anstelle des Sitzes, oder ein Trägersystem unter dem Soziussitz montieren kann, welches ein TopCase hinter dem Soziussitz aufnehmen kann. SHAD stellt ein solches Trägersystem, zu dessen Montage der Soziussitz abgenommen und nach der Montage wieder aufgesetzt wird. Damit kann ein TopCase befestigt werden unter voller Nutzbarkeit beider Sitze. --2A01:C22:7A51:7D00:D0E2:2A6:DAB0:DF83 12:25, 22. Nov. 2022 (CET)
- Ein ernst gemeinter Vorschlag und eine Bitte: Melde Dich als Benutzer an und arbeite direkt am Artikel wie auch an anderen Artikeln mit. Offenbar kennst Du den Roller genau, besitzt möglicherweise sogar einen und kannst die Bedienungsanleitung als Beleg nennen. Das Hin und Her hier auf der Diskussionsseite ist sehr umständlich. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 12:29, 22. Nov. 2022 (CET)
Nicht sachgerecht
[Quelltext bearbeiten]Folgende Zitate gehören meines Erachtens nicht in einen sachgerechten Artikel und sollten gelöscht werden:
"Autofahrer, die durch die Bestandsschutzregelung einen Dreiradroller fahren dürfen, sind jedoch nicht davon entbunden, ausreichende Fahrkenntnisse mit einem Moped/Motorrad nachweisen zu können. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen (§ 3 StVO)."
- warum sollte dieser Satz ausgerechnet hier stehen? Die Platzierung mutet eher als subjektive Meinung an, denn bei den Einträgen zur dreirädrigen Konkurrenz findet sich so ein Hinweis nicht. Auch ist ein "Nachweis" nicht erforderlich, denn der offizielle Nachweis wird mit der FS-Regelung vom Gesetzgeber derzeit als ausreichend erachtet. Sollte hieran Kritik geübt werden, ist die geeignete Stelle dafür der Eintrag zur StVO.
Ich empfehle hier, sich an der Sachlichkeit zu orientieren, wie sie auch beim Eintrag zum Piaggio MP3 vorliegt.
"Erfahrene Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer halten Dreiradroller für bessere Rollstühle, und sogar die Großrollerfahrer belächeln das zweite Vorderrad oft als Stützrad, zumindest in Deutschland."
- das ist keine Kritik, sondern eine Meinung - "beächeln" ist keine sachliche Kritik sondern eher eine Rezeption.
Kritik wäre z.B. ein nachweislich schlechteres Handling von Dreirädern an sich gegenüber Zweirädern (dagegen sprechen die Erfahrungen mit der Yamaha Niken) oder z.B., dass Kymco beim CV3 die Schalter für den Tempomaten vor die Lichtschalter am linken Griff gesetzt haben, was das Abblenden erschwert - insbesondere wenn Handschuhe (Herbst-/Winterhandschuhe) getragen werden, oder dass das Helmfach keine Helme der Größe XL fasst, oder dass die Leistung der 12V-Buchse mit 1 A nicht mehr den zunehmenden Ansprüchen von Schnellladebuchsen für Smartphones gerecht würde (das müsste mit Blick auf die zunehmende Käuferschaft betrachtet werden) oder dass der CV3 eben weder Navigationsgerät noch GPS-Empfänger hat: Noodoe navigiert als App auf dem Smartphone und gibt die Fahranweisungen nebst Standortdaten an das gekoppelte Display im Cockpit weiter. Ohne Smartphone geht da navigationstechnisch: NICHTS. Richtig sei lediglich die Formulierung, dass der CV3 mit Noodoe über ein Navigationssystem "verfügt" (auch wenn verschwiegen wird, dass ohne Smartphone als essenzieller Bestandteil des Systems nichts geht).
--2A01:C22:7A51:7D00:D0E2:2A6:DAB0:DF83 10:57, 22. Nov. 2022 (CET)
- Die Ausführungen zur Fahrerlaubnis, die noch in einigen anderen Artikeln über Dreiradroller vorkommen, sind verwirrend, und was das Zitat zum Schnellfahren bezwecken soll, ist mir auch unklar. Vielleicht kümmert sich der Hauptautor darum. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 11:10, 22. Nov. 2022 (CET)
Noodoe-System (Elektrik)
[Quelltext bearbeiten]"Das Cockpit des Kymco ist mit NOODOE ausgestattet, einem Multifunktionsdisplay samt Navigationssystem, das mit einem Smartphone gekoppelt werden kann und einem Tempomat."
Dies ist schlichtweg falsch. Das Noodoe-System ist nur dann navigationsfähig, wenn es mit einem Smartphone gekoppelt ist.
Die Navigation findet auf dem Smartphone statt, dieses stellt mit der Noodoe-App eigens zu kaufendes Kartenmaterial und eine Routenplanung. Navigationsanweisungen werden per Kopplung an das Display im Cockpit übermittelt und dort dargestellt. Auch GPS-Signale werden auf dem Smartphone verarbeitet, der Roller selbst hat weder einen GPS-Empfänger noch ein Navigationsgerät. D.h. um ein Navigationssystem nutzen zu können MUSS ein Smartphone gekoppelt werden, auf welchem die Noodoe-App eingerichtet ist.
Wetterdaten werden über die Noodoe-App von AccuWeather bezogen, einen Temperatursensor an Bord gibt es nicht. D.h. wenn 4° C auf dem Display angezeigt werden, ist dies die Temperatur, die AccuWeather vom gegebenen Standort her kennt. Dass die Temperatur vor Ort bereits unter 3° C gefallen sein könnte, kann mangels eigenem Temperatursensor nicht erkannt werden. Der Peugeot Metropolis hat einen eigenen Temperatursensor, der eine Eiswarnung ausgibt, sollte diese 3° C oder darunter fallen.
(meiner Meinung nach ist diese Temperaturanzeige beim CV3 vor allem zur kalten Jahreszeit ein Sicherheitsrisiko, da sie über potenzielle Gefahren hinwegtäuscht). --2A01:C22:7A51:7D00:D0E2:2A6:DAB0:DF83 11:12, 22. Nov. 2022 (CET)
In chronologischer Reihenfolge meine Bearbeitung erörtert:
- Sätze beginnen in deutscher Sprache mit einer Majuskel und Komposita enthalten grundsätzlich keine Leerzeichen.
- „Vierventiltechnik“ ist kein besonders aussagekräftiger Begriff, besser ist DOHC-Ventilsteuerung, wobei es auch sein kann, dass Kymco hier einen SOHC-Motor konstruiert hat (bei solch kleinen Ventilen wäre das konstruktiv möglich). Ich schreibe daher vorerst „Vierventil-Zylinderkopf“
- „Einspritzer“ ist kein besonders aussagekräftiger Begriff, weil das gleichbedeutend ist mit „kein Vergaser“, aber nicht erklärt, was gemeint ist; besser ist Saugrohreinspritzung
- Die Höchstgeschwindigkeit sollte in der Infobox und im Abschnitt zu den Fahrleistungen ident sein, zwei verschiedene Angaben (158 km/h und 150 km/h) sind unsinnig
- Der Fahrzeughersteller gibt tatsächlich 37,5 kW als Motorleistung an. Ist das aber wirklich so in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter P.2 eingetragen? Oder müssen dort natürliche Zahlen stehen?
- Was soll denn eine „WAVE-Bremsscheibe“ sein? Ich habe so einen Begriff als Gattungsbegriff noch nie gehört; ich vermute dahinter den Markennamen eines mehr oder weniger bekannten Fahrzeugzulieferers, der seine Bremsscheiben nicht rund, sondern wellig konstruiert, um sich von seinen Marktbegleitern abzuheben.
- Wie soll denn bei einer Vollbremsung nur mit dem Vorderrad im Vergleich zur Bremsung mit Vorder- und Hinterrad auf besondere, hier nennenswerte Weise die Haftreibung vergrößert werden? Ich denke da an eine Haftreibungsvergrößerungsvorrichtung. Wenn aber mit dem Satz gemeint ist, dass mehr Kraft auf den Reifen wirkt und damit mehr Haftreibung erzeugt wird, dann ist die Aussage hier falsch, weil sie für ein beliebiges Fahrzeug mit Gummireifen gilt (wie etwa für ein Fahrrad)
- Die Betrachtung mit der „dynamischen Achslastverlagerung“ ist sehr allgemein und hier unsinnig
- Bei Bremsen spricht man vom Bremsmoment; Bremsenergie kann man nicht erzeugen
- In der Quelle wird das hier thematisierte Fahrzeug nicht erwähnt; sie scheint ein Ratgeber zu sein und ist damit nicht geeignet. Zur Veranschaulichung folgedes Beispiel: „Die Daimler-Benz AG bot die Baureihe 124 ab Werk mit einem Dieselmotor an. Der Dieselmotor hat einen hohen thermodynamischen Wirkungsgrad und ermöglicht einen geringen Kraftstoffverbrauch“ – das ist zwar wahr, aber im Artikel über die BR 124 freilich nicht sinnvoll zu schreiben, weil es auf jedes Kfz mit einem Dieselmotor zutrifft.
- Die Fahrzeugmasse in einen Kontext zu stellen und einen Vergleich mit anderen Krädern aufzustellen ist ohne geeignete Quellenangabe Theoriefindung und nicht in Wikipedia erlaubt
- Der Reifendruck von luftgefüllten Reifen ist variabel. Es ist nicht sinnvoll zu schreiben, dass der Bildschirm einen Reifendruck von 2,0 bar bzw. 2,7 bar anzeigt; dafür gibt es Aufkleber im Tankdeckel
- Die Betrachtungen zur Fahrerlaubnis gehören nicht hierher; sie treffen wieder auf jedes Kfz zu. Ironischerweise steht im Text „Peugeot Metropolis“; ich glaube, ich muss das nicht weiter ausführen.
- „Alle Pkw-Führerscheinbesitzer dürfen [hier beliebiges Kfz einfügen] fahren“ ist eine falsche Aussage.
- „Inhaber der Fahrerlaubnis [hier beliebige Fahrerlaubnis einfügen] dürfen“ macht keinen Sinn, weil man der Fahrerlaubnis keine Materialeigenschaften zubilligen kann.
- Die Dopplung der 21-Jahre-Erwähnung ist nicht sinnvoll, sondern maximal verwirrend.
- Wenn der Hersteller ab Werk eine Drosslung des Motors auf 35 kW anbietet, dann ist eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 ausreichend für das Fahrzeug; A2 ist eine echte Teilmenge von A.
- „Konkurrenz“ ist erstens kein enzyklopädischer Begriff, zweitens fehlen für die Einordnung geeignete Quellenangaben (dto. WP:KTF) und drittens ist die Verlinkung auf quadro-vehicles.de hier reiner Linkspam; Post Scriptum: den Verweis auf den Spiegel hatte ich übersehen. Tatsächlich ist das hier meiner Meinung nach aber zu vernachlässigen: Im Spiegel wird der Kymco CV 3 550i nicht erwähnt, es erfolgt also nicht der von mir entfernte unbelegte Vergleich
- Was der Fahrzeughersteller für Ausreden dafür hat, keine Fahrleistungen anzugeben, ist für Wikipedia uninteressant. Damit wird indirekt die Meinung des Herstellers transportiert und das sollte hier nicht sein (Wikipedia ist eine nüchterne und sachliche Darstellung). Weiters frage ich mich, wie „kaum eine Angabe erfolgen“ kann: Entweder, man macht Angaben oder eben nicht. Man kann ja auch nicht „kaum“ das Abblendlicht einschalten oder „kaum“ eine Fahrstufe einlegen.
- Das Einheitenzeichen für die Sekunde ist s. SEC ist der Markenname für Coupés der Daimler-Benz AG.
- „Motorstärke“ ist ein unsinniger Begriff und gemeint ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Grenze von 35 kW (bei einem Krad, das standardmäßig nicht mehr als 70 kW Motorleistung hat).
- „B-Führerscheininhaber“ ist ebenso ein unsinniger Begriff; wenn damit gemeint sein soll, dass jemand eine Fahrerlaubnis der Klasse B hat, dann frage ich mich aber, wozu dann die Drosselung sinnvoll sein soll? Schließlich gibt es bei der Klasse B keine Begrenzungen für die Motorleistung. Sinnvoller ist es, hier zu schreiben, dass der Hersteller auf Wunsch die Drosselung anbietet. Warum er das macht, muss hier nicht bewertet werden (zumal der für die Wertung notwendige Beleg hier fehlt).
Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 16:38, 3. Dez. 2022 (CET)
- Hallo Johannes, die Sache mit dem Führerschein ist verwirrend. Ich habe den Satz dazu sprachlich geändert, fürchte aber, dass er inhaltlich nicht richtig ist. Meine Hoffnung war, mir mithilfe des Artikels Führerschein und Fahrerlaubnis und mit Google-Suche Klarheit verschaffen zu können, was aber nicht gelungen ist. Vermutlich könnte nicht einmal ein Fahrlehrer oder Polizist auf Anhieb klar und verständlich sagen, wer ein solches Dreirad fahren darf. Hier kommt noch dazu, dass die Ausführungen an den verschiedenen Stellen im Artikel nicht übereinstimmen. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 18:00, 3. Dez. 2022 (CET)
- Hallo Lothar, die Fahrerlaubnisthematik ist in der Tat schwierig. Dieser Wikipediaartikel kann meinetwegen beschreiben, welche Fahrerlaubnis zum Führen des beschriebenen Fahrzeuges erforderlich ist (B, A2), er sollte aber meines Erachtens nicht in dem von mir monierten Detailgrad die rechtlichen Grundlagen zur Fahrerlaubnis im Allgemeinen erklären. Hier geht es schließlich um ein Kraftfahrzeug, nicht um die Erlaubnis, es zu fahren. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 19:36, 3. Dez. 2022 (CET)
- In dem von mir im Oktober verfassten englischsprachigen Artikel über den en:Unimog 405 habe ich kurz erklärt, mit welchen Fahrerlaubnisklassen das Fahrzeug in Deutschland gefahren werden kann; weiter beziehungsweise detaillierter als wie in jenem Artikel würde ich es aber allgemein nicht ausführen. Auf eine überschwengliche Rechtsbelehrung in jedem Fahrzeugartikel kann in der Wikipedia (insbesondere in englischer Sprache) verzichtet werden – schließlich ist die Fahrerlaubnisrechtslage nicht überall auf der Welt mit jener in Deutschland bzw. Europa vergleichbar. --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 19:44, 3. Dez. 2022 (CET)
- Ja, meine Bitte ist zu prüfen, ob der Satz über die Fahrerlaubnis im Artikel richtig ist und ob er mit den anderen Ausführungen dazu im Artikel im Einklang steht. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:15, 3. Dez. 2022 (CET)
- In dem von mir im Oktober verfassten englischsprachigen Artikel über den en:Unimog 405 habe ich kurz erklärt, mit welchen Fahrerlaubnisklassen das Fahrzeug in Deutschland gefahren werden kann; weiter beziehungsweise detaillierter als wie in jenem Artikel würde ich es aber allgemein nicht ausführen. Auf eine überschwengliche Rechtsbelehrung in jedem Fahrzeugartikel kann in der Wikipedia (insbesondere in englischer Sprache) verzichtet werden – schließlich ist die Fahrerlaubnisrechtslage nicht überall auf der Welt mit jener in Deutschland bzw. Europa vergleichbar. --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 19:44, 3. Dez. 2022 (CET)
- Hallo Lothar, die Fahrerlaubnisthematik ist in der Tat schwierig. Dieser Wikipediaartikel kann meinetwegen beschreiben, welche Fahrerlaubnis zum Führen des beschriebenen Fahrzeuges erforderlich ist (B, A2), er sollte aber meines Erachtens nicht in dem von mir monierten Detailgrad die rechtlichen Grundlagen zur Fahrerlaubnis im Allgemeinen erklären. Hier geht es schließlich um ein Kraftfahrzeug, nicht um die Erlaubnis, es zu fahren. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 19:36, 3. Dez. 2022 (CET)
- Hallo Johannes, die Sache mit dem Führerschein ist verwirrend. Ich habe den Satz dazu sprachlich geändert, fürchte aber, dass er inhaltlich nicht richtig ist. Meine Hoffnung war, mir mithilfe des Artikels Führerschein und Fahrerlaubnis und mit Google-Suche Klarheit verschaffen zu können, was aber nicht gelungen ist. Vermutlich könnte nicht einmal ein Fahrlehrer oder Polizist auf Anhieb klar und verständlich sagen, wer ein solches Dreirad fahren darf. Hier kommt noch dazu, dass die Ausführungen an den verschiedenen Stellen im Artikel nicht übereinstimmen. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 18:00, 3. Dez. 2022 (CET)
- Mit Deinen Ausführungen bist Du zu kurz gesprungen. Alle Dreiradroller-Hersteller werben damit, dass man diese insbesondere mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren darf, wenn u. a. die Motorleistung 48 PS nicht übersteigt. Nachdem der CV3 jedoch diese Leistung übersteigt, darf man die CV3 nur dann mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren, wenn sie gedrosselt wird. Ohne der Drosselung greift eben die Bestandsregelung nicht. Hinzu kommt, dass ebenfalls damit von allen Dreiradroller-Herstellern damit geworben wird, dass diese Autofahrer problemlos zu so einem Dreirad-Motorroller wechseln können. Auch das ist problematisch, weil ein Autofahrer ohne jegliche Motorradkenntnisse diesen Roller eben nicht problemlos fahren kann, ja sich und andere gefährdet. Deshalb der Hinweis auf §3 StVO. Also sind entweder ein paar Fahrstunden in einer Motorradfahrschule angesagt oder zumindest eine Reihe Testfahrten auf Privatgelände. Hinzu kommt, dass alle Tests und Fahrberichte von erfahrenen Bikern geschrieben werden. Wenn diese auf die hohe Sicherheit und bequemes Fahren hinweisen, dann machen sie das aus Bikersicht und eben nicht aus der Sicht eines reinen Autofahrers. ohne Motorradfahrpraxis. --Partynia ∞ RM 15:46, 4. Dez. 2022 (CET)
- Was Fahrzeughersteller angeben und welche gesetzlichen Regelungen zu Fahrerlaubnisklassen gelten, ist hier meines Erachtens nicht relevant. Ich habe noch nie in Wikipediaartikeln über leichte Nutzfahrzeuge solche Abhandlungen gesehen, obwohl das Prinzip hier dasselbe ist; Ein Mercedes-Benz T 2 etwa kann je nach Ausführung entweder mit Klasse B oder C1 gefahren werden. Und der Unimog 435 je nach Ausführung mit C1 oder C (gerade für die Feuerwehr interessant, bei der nicht jeder Maschinist unbedingt C hat). Und im Artikel über den Unimog 435 steht ja auch nicht, dass bei Fahrten entsprechend dem § 35 StVO die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden müssen. Oder dass man sich beim Bremsen gut festhalten muss, weil es keine Sicherheitsgurte gibt. Springe ich kurz zum Unimog 405: In der Ausführung, die mit Klasse T gefahren werden darf, ist die bbH auf 60 km/h begrenzt. Das heißt, dass Personen unter 18 Jahre damit nicht fahren dürfen (selbst wenn sie Klasse T haben) und dass Fahrten außerhalb von Land- oder Forstwirtschaft (sagen wir mal Brötchenholen) nicht erlaubt sind. Und ich spinne es noch weiter: Mit Klasse B kann man, sofern man ein Auto mit Wandlerautomatgetriebe fährt, auch problemlos zu einem Fahrzeug mit unsynchronisierten Klauengetriebe wechseln. Der Punkt ist, dass alles das, was ich da gerade beschrieben habe, für Wikipedia völlig belanglos ist. Sie führt es nicht in diesem Maße aus und stellt auch keine Bewertungen an. Es reicht im Einzelfall aus, kurz zu schreiben, welche Fahrerlaubnisklasse(n) erforderlich ist(sind). In den meisten Fällen ist sogar das gar nicht notwendig. Eine ausführliche Abhandlung zu diesen Fahrzeugklassen ist erst recht Quatsch, weil sie in jedem anderen Fahrzeugartikel 1:1 so übernommen werden könnte. Hier in diesem Artikel über den Kymco CV 3 550i war diese Abhandlung beispielsweise 1:1 aus dem Artikel Peugeot Metropolis kopiert. Das sollte man sich wirklich sparen. Eine Ausnahme muss dann gemacht werden, wenn eine bedeutende Quelle genau diese Ausführungen genau in Bezug auf das genannte Fahrzeug macht. Dass Bewertungen, Tests, Fahreindrücke usw. von erfahrenen Motorjournalisten geschrieben werden sollten, ist denke ich selbsterklärend. Einen Ratgeber Palliativmedizin sollte schließlich auch nicht von einem Ingenieur geschrieben sein. Besagte Tests und Fahrberichte vermisse ich allerdings. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 17:55, 4. Dez. 2022 (CET)
- Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du weder einen Motorradführerschein hast, noch jemals einen Dreiradroller gefahren bist, noch als unbedarfter Autofahrer (mit altem Klasse3 Führerschein auf einen Dreiradmotorroller umgestiegen bist. Und weil das so ist, ergehst Du Dich in allgemeinen Ausführungen, die jedoch für den Leser nicht zielführend sind. (Zweifellos kann man die eine oder andere Aussage besser formulieren.) Die von Dir eingeführte Aussage, dass man den CV3 "auf Wunsch" vom Werk gedrosselt erwerben kann, ist falsch. Der werkseitig gelieferte CV3 kann ggf. (für einen vierstelligen Betrag) vom Vertragshändler gedrosselt werden, sollte ein Klasse3-Führerscheininhaber ihn fahren wollen. Andernfalls würde er sich strafbar machen. Vergleiche mit Artikeln zum Unimog sind hier nicht zielführend. Nachdem Dir WAVE-Scheibenbremsen nicht geläufig sind, empfehle ich Dir diesen Artikel. Adventsgrüße --Partynia ∞ RM 20:31, 4. Dez. 2022 (CET)
- Meine persönlichen Erfahrungen sind völlig irrelevant und auf die Ad-Personam-Schiene lasse ich mich nicht ein. Dass meine Ausführungen für den Leser nicht relevant sind, habe ich doch klar so gekennzeichnet – das ist ein Beispiel dafür, welche Aussagen vom Prinzip nicht sinnvoll für den Leser sind, damit der geneigte Leser meines Beitrages erkennt, dass die umseitig von mir entfernten Textbestandteile in das Muster fallen. Wenn das Fahrzeug nicht ab Werk mit einer Drosselung angeboten wird, erübrigt sich doch jegliche Ausführung zur Fahrerlaubnis aus Prinzip. Inhaber bzw. Besitzer eines Klasse-3-Führerscheins können diesen auch an die Wand nageln. Ob man einen Führerschein der Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 besitzt, ist unerheblich dafür, welches Fahrzeug man fahren darf. Man benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein ist hingegen nicht strafbar, zumindest nicht in Deutschland. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 20:48, 4. Dez. 2022 (CET)
- Oh je: §21 StVG. Persönliche Erfahrung ist nichgt irrelevant, weil Dir ohne sie das Problembewußtsein fehlt.--Partynia ∞ RM 21:18, 4. Dez. 2022 (CET)
- Meine persönlichen Erfahrungen sind völlig irrelevant und auf die Ad-Personam-Schiene lasse ich mich nicht ein. Dass meine Ausführungen für den Leser nicht relevant sind, habe ich doch klar so gekennzeichnet – das ist ein Beispiel dafür, welche Aussagen vom Prinzip nicht sinnvoll für den Leser sind, damit der geneigte Leser meines Beitrages erkennt, dass die umseitig von mir entfernten Textbestandteile in das Muster fallen. Wenn das Fahrzeug nicht ab Werk mit einer Drosselung angeboten wird, erübrigt sich doch jegliche Ausführung zur Fahrerlaubnis aus Prinzip. Inhaber bzw. Besitzer eines Klasse-3-Führerscheins können diesen auch an die Wand nageln. Ob man einen Führerschein der Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 besitzt, ist unerheblich dafür, welches Fahrzeug man fahren darf. Man benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein ist hingegen nicht strafbar, zumindest nicht in Deutschland. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 20:48, 4. Dez. 2022 (CET)
- Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du weder einen Motorradführerschein hast, noch jemals einen Dreiradroller gefahren bist, noch als unbedarfter Autofahrer (mit altem Klasse3 Führerschein auf einen Dreiradmotorroller umgestiegen bist. Und weil das so ist, ergehst Du Dich in allgemeinen Ausführungen, die jedoch für den Leser nicht zielführend sind. (Zweifellos kann man die eine oder andere Aussage besser formulieren.) Die von Dir eingeführte Aussage, dass man den CV3 "auf Wunsch" vom Werk gedrosselt erwerben kann, ist falsch. Der werkseitig gelieferte CV3 kann ggf. (für einen vierstelligen Betrag) vom Vertragshändler gedrosselt werden, sollte ein Klasse3-Führerscheininhaber ihn fahren wollen. Andernfalls würde er sich strafbar machen. Vergleiche mit Artikeln zum Unimog sind hier nicht zielführend. Nachdem Dir WAVE-Scheibenbremsen nicht geläufig sind, empfehle ich Dir diesen Artikel. Adventsgrüße --Partynia ∞ RM 20:31, 4. Dez. 2022 (CET)
- Dass das Führerscheinrecht verwirrend ist ..., geschenkt. Es gibt eine Leistungsbeschränkung von FS-Inhabern der Klasse B ... aber eben nicht auf 35 kW, sondern auf 15 kW für dreirädrige Fahrzeuge, wenn das Mindestalter von 21 Jahren nicht überschritten wurde.
- Es gibt auch eine Leistungsbeschränkung auf 35 kW, aber diese gilt nur für Inhaber der Klasse A2 (hier wäre eine Drosselung notwendig. Aber macht jemand den A2 ohne B?)
- Als ob das nicht schon kompliziert genug wäre, nein. FS-Inhaber der Klassen 3 und B haben auch die Klassen A und A1 ... (kein Witz!) allerdings jeweils mit Zusatzschlüssel 79.03 (d.h. A 79.03, A1 79.03), was die jeweiligen A-Klassen auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt - leistungsoffen.
- Nachzulesen in § 6 FeV plus Anlage 3
- Ferner wird die Eignung vom Gesetzgeber mit dem Text des § 2 StVG geregelt. Und nicht von persönlichen Einschätzungen und Maßregelungen. Wenn also Kritik daran geübt werden soll, sind Artikel zu den Fahrzeugen die eindeutig falsche Stelle, denn diese machen die Gesetze nicht. --2A01:C23:C4A7:5400:8946:DD1A:9304:7A26 02:17, 5. Dez. 2022 (CET)
- Was Fahrzeughersteller angeben und welche gesetzlichen Regelungen zu Fahrerlaubnisklassen gelten, ist hier meines Erachtens nicht relevant. Ich habe noch nie in Wikipediaartikeln über leichte Nutzfahrzeuge solche Abhandlungen gesehen, obwohl das Prinzip hier dasselbe ist; Ein Mercedes-Benz T 2 etwa kann je nach Ausführung entweder mit Klasse B oder C1 gefahren werden. Und der Unimog 435 je nach Ausführung mit C1 oder C (gerade für die Feuerwehr interessant, bei der nicht jeder Maschinist unbedingt C hat). Und im Artikel über den Unimog 435 steht ja auch nicht, dass bei Fahrten entsprechend dem § 35 StVO die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden müssen. Oder dass man sich beim Bremsen gut festhalten muss, weil es keine Sicherheitsgurte gibt. Springe ich kurz zum Unimog 405: In der Ausführung, die mit Klasse T gefahren werden darf, ist die bbH auf 60 km/h begrenzt. Das heißt, dass Personen unter 18 Jahre damit nicht fahren dürfen (selbst wenn sie Klasse T haben) und dass Fahrten außerhalb von Land- oder Forstwirtschaft (sagen wir mal Brötchenholen) nicht erlaubt sind. Und ich spinne es noch weiter: Mit Klasse B kann man, sofern man ein Auto mit Wandlerautomatgetriebe fährt, auch problemlos zu einem Fahrzeug mit unsynchronisierten Klauengetriebe wechseln. Der Punkt ist, dass alles das, was ich da gerade beschrieben habe, für Wikipedia völlig belanglos ist. Sie führt es nicht in diesem Maße aus und stellt auch keine Bewertungen an. Es reicht im Einzelfall aus, kurz zu schreiben, welche Fahrerlaubnisklasse(n) erforderlich ist(sind). In den meisten Fällen ist sogar das gar nicht notwendig. Eine ausführliche Abhandlung zu diesen Fahrzeugklassen ist erst recht Quatsch, weil sie in jedem anderen Fahrzeugartikel 1:1 so übernommen werden könnte. Hier in diesem Artikel über den Kymco CV 3 550i war diese Abhandlung beispielsweise 1:1 aus dem Artikel Peugeot Metropolis kopiert. Das sollte man sich wirklich sparen. Eine Ausnahme muss dann gemacht werden, wenn eine bedeutende Quelle genau diese Ausführungen genau in Bezug auf das genannte Fahrzeug macht. Dass Bewertungen, Tests, Fahreindrücke usw. von erfahrenen Motorjournalisten geschrieben werden sollten, ist denke ich selbsterklärend. Einen Ratgeber Palliativmedizin sollte schließlich auch nicht von einem Ingenieur geschrieben sein. Besagte Tests und Fahrberichte vermisse ich allerdings. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 17:55, 4. Dez. 2022 (CET)
- Erst mal vielen Dank für die Bearbeitung des Artikels in Richtung mehr Sachlichkeit.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") zum Kymco CV3 stehen 38 kW - auf dem Datenblatt des Herstellers, welches beim Kauf mitgegeben wird, stehen 37,5 kW.
- Es dürfte eine Rundung von Amts wegen sein (-> natürliche Zahlen). [Anm.: Beim Peugeot Metropolis (Bj 2015, Modell 2016) gibt der Hersteller 27,4 kW an, in der Zulassungsbescheinigung sind 27 kW eingetragen.] --2A01:C23:C4A7:5400:8946:DD1A:9304:7A26 02:25, 5. Dez. 2022 (CET)
Wave-Bremsscheibe
[Quelltext bearbeiten]Hintergrund: Es geht um diese Bearbeitung.
Das besagte Buch, das als Quellennachweis für die Aussage über die Wave-Bremsscheibe angegeben ist, (Bremsenhandbuch) ist völlig ungeeignet als Beleg für die von mir entfernte Aussage. Ich habe das Buch in der 5. Auflage vorliegen (also eine neuer als die umseitig ehemals zitierte): Bert Breuer, Karlheinz H. Bill (Hrsg.): Bremsenhandbuch – Grundlagen · Komponenten · Systeme · Fahrdynamik, 5. Auglage, Springer-Verlag, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-15488-2. Das Unterunterkapitel des Unterkapitels 10.1.4 „Bremsverhalten und Bremsen von Einspurfahrzeugen“ zu den Wave-Bremsscheiben beginnt auf S. 278. Die Wave-Bremsscheibe wird in Anführungszeichen gesetzt, wobei ich vermute, dass die Autoren darstellen wollen, dass das kein Gattungsbegriff ist. Der letzte Satz auf S. 278 lautet: „Einzig im Off-Road-Bereich hilft diese Geometrie, bei Schlammdurchfahrten den Schacht des Bremssattels zu reinigen, damit die Bremsscheibe nicht klemmt.“ Weiters heißt es auf S. 279: „Bei einigen Straßenmotorrädern gibt es Pseudo-Wave-Bremsscheiben mit angedeutetem Wellenrand, bei denen der Bremsbelag konstant voll trägt“; vorstehend auf S. 278 ist in der Erklärung der Wave-Bremsscheibe erwähnt: „Der Bremsbelag steht (…) teilweise über den Scheibenrand hinaus und verursacht damit ungleichmäßigen Verschleiß an Scheibe und Belag“. Viel wichtiger ist allerdings die Tatsache, dass das Buch das hier thematisierte Kraftrad kein einziges Mal erwähnt. Und ich gehe davon aus, dass dies auch für die Auflage von 2013 gilt, weil das umseitig thematisierte Kraftrad erst 2018 auf den Markt gekommen ist.
Das heißt im Klartext: In der Quelle wird das im Artikel behandelte Krad nicht erwähnt (vergleiche meinen Aufsatz en:WP:CTRL+F) und in der Quelle ist zu entnehmen, dass Krafträder für gewöhnlich nicht mit Wave-Bremsscheiben ausgestatt werden. Viele Grüße, --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 07:20, 10. Dez. 2022 (CET)
- Wie Du aus dem Link zu Kymco CV 3 550i entnehmen kannst, verfügt der Roller hinten über eine Wave-Bremsscheibe. Deshalb ist Deine Löschung Vandalismus. Nachdem Dir eine Wave-Bremsscheibe anscheinend unbekannt war, habe ich den Link zu allgemeinen Ausführungen über die Wave-Bremsscheibe hinzugefügt. Da muss der Kymco CV 3 550i nicht erwähnt sein. Du hast auch oben die Vermutung abgestellt, "Wave" sei eine Werbebezeichnung eines Herstellers, was ebenfalls falsch ist. Dazu kannst du Tante Google befragen, die verschiedenste Hersteller benennt. Es ist auch nicht Aufgabe der WP darüber zu sinieren, ob das nur bei Geländefahrzeugen sinnvoll sei oder nicht, denn die Kymco CV 3 550i hat nunmal eine solche gewellte Bremsscheibe. Auch die Jahreszahlen der Bücher sind nicht relevant, weil die Wave-Bremsscheibe nach 2013 beim Kymco CV 3 550i eingeführt worden ist. Wave-Scheiben sind verfügbar für viele Motorräder von Aprilia - Bimota - Buell - Cagiva - Ducati - Honda - Kawasaki - Laverda - Moto Guzzi - Suzuki - Triumph und Yamaha. Weiterhin verfügbar für viele Maxi-Scooter von Aprilia - Gilera - Honda - Kymco - MBK - Suzuki und Yamaha.
Vorteile der Wave-Bremsscheibe:
- Starke Anfangs-Bremswirkung bei guter Modularität.
- Die Oberflächen der Bremsbeläge werden gleichmäßiger abgerieben.
- Der obere Rand der Scheibe kann mehr Wärme ableiten.
- Die Teile der Bremsscheibe können sich um den mittleren Umfang ausdehnen, ohne daß sich die Scheibe konisch verformt,
- Das Gewicht ist geringer als bei einer klassischen Bremsscheibe,
- Die kontinuierliche Änderung der Kontaktfläche zwischen Belägen und Scheibe verhindert ein Festfressen der Beläge.
Ich habe es deshalb wieder hergestellt. --Partynia ∞ RM 12:42, 10. Dez. 2022 (CET)
- Meine Löschung ist Vandalismus? Was für ein Schwachsinn. „Nachdem mir eine Wave-Bremsscheibe anscheinend unbekannt war“ BLABLABLA. Kannst du dich mal bitte von dieser Ad-personam-Ebene entfernen? Das ist ja fürchterlich. Wavebremsscheiben sind spezielle Scheibenbremsen, die vereinzelt in Geländefahrzeugen eingesetzt werden. Bei Krafträdern mag das vielleicht bei Motocrossmaschinen sinnvoll sein, bei 35-kW-Rollern mit zwei Vorderrädern sind solche Bremsscheiben jedenfalls aus technischer Perspektive völliger Unsinn. Ich weiß ja nicht, ob du dir da anhand des Buches irgendwas zusammengegooglet hat (ich will dir das nicht unterstellen, aber ich habe keine bessere Erklärung dafür), aber in dem Buch, das ich hier vorliegen habe(!) steht sinngemäß geschrieben, dass die angeblichen Wavebremsscheiben bei Krafträdern nur wie Wavebremsscheiben aussehen und in ihrer Funktion wie stinknormale Scheibenbremsen funktionieren. „Vorteile der Wave-Bremsscheibe“ – was du da als Vorteile aufgelistet hast… Woher hast du diese Fehlinformationen? Ich habe die Befürchtung, dass du einem riesigen Irrtum aufgesessen bist.
- „Starke Anfangs-Bremswirkung“ ist eine Eigenschaft aller Scheibenbremsen – Scheibenbremsen von der Stange bleiben bis rund 900 K thermisch stabil, ab 1000 K wird es kritisch.[1] Aber das gilt für alle Scheibenbremsen. Das ist keine alleinige Eigenschaft irgendeiner Pseudowavebremsscheibe.
- Deine Behauptung, „Die Oberflächen der Bremsbeläge werden [bei Wavebremsscheiben] gleichmäßiger abgerieben“ ist nicht nur falsch, sondern lässt mich zu dem Schluss kommen, dass du das von dir zitierte Buch nicht gelesen hast – dass da das genaue Gegenteil steht, habe ich ja schon erwähnt („Der Bremsbelag steht (…) teilweise über den Scheibenrand hinaus und verursacht damit ungleichmäßigen Verschleiß an Scheibe und Belag“[2])
- Der obere Rand der Scheibe kann mehr Wärme ableiten? Ja wie denn? 90 % der Wärmeenergie dringt beim Bremsen zunächst in die Scheibe ein – wenn da mangels vorhandener Kontaktfläche keine Wärmeenergie reingeht, kann ja auch keine rausgehen, oder wie soll das funktionieren?
- …
- „Die kontinuierliche Änderung der Kontaktfläche zwischen Belägen und Scheibe verhindert ein Festfressen der Beläge“ – ja natürlich tut es das! Wenn das Rad blockiert, also keine „kontinuierliche Änderung der Kontaktfläche zwischen Belägen und Scheibe“ mehr stattfindet, dann kann die Bremsscheibe die Bewegungsenergie auch nicht mehr in Wärmeenergie umwandeln.
- …
- Man kann das jetzt noch weiter fortführen, aber das spare ich mir. Dass „Wave“-Bremsscheiben bei Krafträdern nur ein riesiger Marketinggag sind und die ganzen Behauptungen irreführend sind, will ich nicht noch weiter ausführen. Ich habe das deutlich genug getan und ich denke nicht, dass von meiner Seite noch weitere Hinweise sinnvoll sind. Man schreibe gerne nach Belieben und dem eigenen Gutdünken im Artikel herum, zitiere aus irgendwelchen Büchern, die man nie gelesen hat und schreibe am besten gleich in jeden Rollerartikel, ja eigentlich jeden Fahrzeugartikel eine wissenschaftliche Abhandlung über die rechtliche Lage der Fahrerlaubnissituation in der Bundesrepublik Deutschland mit Verweis auf §21 StVG bei Fahren ohne Führerschein, damit der Leser stets bestens informiert ist. Ich verabschiede mich an dieser Stelle, nehme den Artikel von meiner Beobachtungsliste und versuche stattdessen dafür zu sorgen, dass zumindest ein kleiner Teil der Artikel über Kraftfahrzeuge in der Wikipedia auf einem hohen Niveau ist. Hier scheinen sinnvolle Bearbeitungen von fachkundigen Autoren mit Zugriff auf technische Fachliteratur unerwünscht zu sein. --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 14:02, 10. Dez. 2022 (CET) --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 14:02, 10. Dez. 2022 (CET)
- Du hast es immer noch nicht verstanden. Laut Hersteller verfügt die Kymco CV 3 550i am Hinterrad über eine Wave-Bremsscheibe. (siehe Link). Mehr steht nicht im Artikel. UND NUR DARUM GEHT ES! Deshalb ist Deine (mehrfache) Löschung einer belegten Aussage Vandalismus. Meine Ausführungen zu den Vorteilen in der Disk. stehen nicht im Artikel. Diese kannst Du in Frage stellen, sind aber hier nicht relevant. Das kann man in einem (noch zu erstellenden) Artikel über Wave-Scheibenbremsen diskutieren. Um Deine Erinnerung aufzufrischen: Oben hast Du ausgeführt:"Was soll denn eine „WAVE-Bremsscheibe“ sein? Ich habe so einen Begriff als Gattungsbegriff noch nie gehört; ich vermute dahinter den Markennamen eines mehr oder weniger bekannten Fahrzeugzulieferers, der seine Bremsscheiben nicht rund, sondern wellig konstruiert, um sich von seinen Marktbegleitern abzuheben." Das zu Deinen Ausführungen BLABLABLA. --Partynia ∞ RM 14:24, 10. Dez. 2022 (CET)
Vertrieb - Garantie/Gewährleistung
[Quelltext bearbeiten]Die Fa. MSA Motor Sport Accessoires GmbH hat die Händler in D zum 24.01.2023 darüber informiert, dass die "Gewährleistung" für den Kymco CV3 nun drei Jahre dauert und dass dies auch für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt. Da die Information per email verteilt wurde, gibt es noch keinen besseren Quellenverweis. Auf der Homepage des Generalimporteurs findet sich auch noch keine Information dazu. Insbesondere bei der verwendeten Begrifflichkeit "Gewährleistung" müssten die Bedingungen zur Inanspruchnahme noch überprüft werden. --2A01:C22:7A85:8900:8426:D942:7A80:35AB 00:55, 25. Jan. 2023 (CET)
- Mittlerweile ist die dreijährige Gewährleistung auch auf der Seite https://kymco.de/roller/300-550ccm/cv3-550i-abs öffentlich.
- Keine Ahnung, ob es - bzgl. des Geschäftsgebahrens - interessant bleibt (der Vollständigkeit halber oder rein als dokumentarisches Wissen), dass zunächst keine Herstellergarantie gegeben wurde und die Gewährleistung erst später von den gesetzlichen zwei um ein freiwilliges drittes Jahr verlängert wurde. Ggf. würde ich den ursprünglichen Hinweis so stehen lassen wollen ("wird" -> "wurde") und auf die mittlerweile öffentliche Anpassung verweisen ... --2A01:C23:C115:CB00:546D:A3C3:E740:300F 18:41, 27. Feb. 2023 (CET)
Quellen?
[Quelltext bearbeiten]Ich will ja keine Bauklötze setzen, aber ist die Quellenlage nicht etwas dünn? Das Bremsenhandbuch beschreibt sicher nicht das Fahrzeug, das Youtube-Video ist als Quelle fraglich und wenn man jetzt mal den Verweis zu den technischen Daten und das Zubehördatenblatt ausklammert, bleibt eigentlich nur mehr dreiradfun als Quelle, wobei ich da nur 404 bekomme. Meine 5 Ft zum Thema... --89.147.112.37 21:41, 2. Jul. 2023 (CEST)
- ↑ Idealisiertes Modell nach: Bert Breuer, Karlheinz H. Bill (Hrsg.): Bremsenhandbuch – Grundlagen · Komponenten · Systeme · Fahrdynamik, 5. Auglage, Springer-Verlag, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-15488-2, S. 46
- ↑ Bert Breuer, Karlheinz H. Bill (Hrsg.): Bremsenhandbuch – Grundlagen · Komponenten · Systeme · Fahrdynamik, 5. Auglage, Springer-Verlag, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-15488-2, S. 278