Diskussion:Lärmschutz
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Arbeitsschutz
[Quelltext bearbeiten]Diese Seite ist viel zusehr auf den privaten und Umweltbereich geprägt. Einen großen Wert hat der Lärm auch im Arbeitsschutz.--62.225.152.1 7. Jul 2005 14:41 (CEST)
andere Rechtsgebiete
[Quelltext bearbeiten]Zwar ist in erster Linie das Immissionsschutzrecht einschlägig, daneben spielen aber auch andere Rechtsgebiete eine Rolle, wie zum Beispiel das Baurecht, indem es unter anderem auch um Nachbarschutz geht. (nicht signierter Beitrag von 91.52.220.228 (Diskussion) 05:49, 30. Dez. 2008)
Lärmmessung
[Quelltext bearbeiten]Lärm 1.Was ist lärm? Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm.Ob Geräusche als Lärm bezeichnet werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab.[1] 2. Schallwellen Schall (von althochdeutsch scal) bezeichnet allgemein das Geräusch, den Klang, den Ton, den Knall (Schallarten), wie er von Menschen und auch von Tieren auditiv wahrgenommen werden kann. Schall stellt die Ausbreitung von kleinsten Druck- und Dichteschwankungen in einem elastischen Medium (Gase, Flüssigkeiten, Festkörper) dar. Man unterscheidet den Nutzschall, wie Musik oder die Stimme beim Gespräch, und den Störschall, wie Baustellen- oder Verkehrslärm[2]. 3. Lärm als Waffe Lärm kann auch absichtlich gegen Menschen eingesetzt werden. Sogenannte Schallkanonen können als nicht tödlich wirkende Mittel z.B. gegen Piraterie zum Einsatz kommen. Auch die New Yorker Polizei benutzte LRAD (Long Range Acoustic Devices) bei Demonstrationen. Dabei wird der Angreifende mit, für Menschen unerträglichem Lärm, mittels gerichteter Lautsprecher, beschallt. Dieser Lärm zeichnet sich durch ein speziell für Menschen sehr unangenehmes Frequenzspektrum und besonders großen Schalldruck aus[www.wikipedia.org/wiki/lärm] (nicht signierter Beitrag von 87.160.188.81 (Diskussion | Beiträge) 09:19, 12. Mai 2009 (CEST))
Stand der Technik (Richtlinien)
[Quelltext bearbeiten]Warum wird hier das Beiblatt 2 zur DIN 4109 nicht erwähnt? Im genannten Urteil des BGH heißt es ausdrücklich: „Anhaltspunkte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahr 1994 oder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 liefern.“ Quelle: MÜLLER, Alexander: Schallschutz in der Praxis – Grundlagen – Recht – Fallbeispiele. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, 2009, S. 59. Hier wird der Eindruck erweckt, dass allein die VDI-Richtlinie den Stand der Technik widerspiegelt. Dd86 18:47, 18. Aug. 2011 (CEST) Es fehlt immer noch die Erwähnung des Beiblattes 2 zu DIN 4109.Dd86 22:51, 25. Jan. 2012 (CET)
Lemmaabgrenzung, ggf. Artikel zusammenlegen
[Quelltext bearbeiten]Die Artikel Lärmschutz und Lärmbekämpfung überschneiden sich meiner Meinung nach sehr stark. Man könnte Lärmschutz als Oberziel bzw. Überbegriff verstehen und die Lärmbekämpfung als Umsetzung des Lärmschutzes.
Maßnahmen der Lärmbekämpfung sind meiner Meinung nach sowohl die rechtlichen Regelungen, Aktionsbündnisse von Menschen sowie die praktische Verwirklichung in Form von technischen Maßnahmen.
Daher sollten entweder beide Artikel zusammengeführt werden oder eine klarere Abgrenzung voneinander vorgenommen werden. Das gleiche betrifft auch den Artikel Lärmsanierung, der vom Begriff her zwar in der Schweiz eher üblich ist, aber inhaltlich das gleiche aussagt. --Joe 20:57, 21. Sep. 2011 (CEST)
- Widerspruch: Lärmschutz ist eine passive Maßnahme. Lärmbekämpfung ist die Minderung des Lärmpegels an der Quelle. Beide Artiekl bedürfen nichts desto trotz einer Überarbeitung. --Löschbold (Del) 00:13, 13. Dez. 2012 (CET)
- Der Beschreibung der Lärmbekämpfung kann ich nicht zustimmen. Der Begriff des Lärmpegels ist einfach unsinnig, da Begriffe aus derm Psycholgie nicht verpegelt werden können. Pegel werden in der Regel zusammen mit physikalischen Begriffen gebraucht und brauchen eine Bezugsgröße. -- Chrrssff (Diskussion) 14:00, 14. Dez. 2012 (CET)
- Redundanzbaustein gesetzt. --Hannover86 (Diskussion) 10:45, 24. Okt. 2018 (CEST)
Schallschutz-Lärmschutz
[Quelltext bearbeiten]Schall muss kein Lärm sein! Lärm wird gemeinhin als störender Schall bezeichnet, wobei hier die individuelle als auch sozikulturelle Wahrnehmung eine Variable darstellt. Schall ist dagegen das physikalische Phänomen, messbar, normierbar und oft vermeidbar. Im Bauordnungsrecht wird daher überwiegend von Schall gesprochen. Im Planungs- und Immissionsrecht dagegen steht Lärm an erster Stelle, da es sich hier in der Regel um bewiesenermaßen schädliche Größenordnungen des Schalls handelt.
Die Weiterleitung von Schallschutz zu Lärmschutz ist m. E . ein grober und vermeidbarer Fehler!(nicht signierter Beitrag von Holzwurm52 (Diskussion | Beiträge) 13:10, 31. Jan. 2013 (CET))
Eine solche Weiterleitung existiert zwar seit Mai 2013 nicht mehr, aber der Zustand ist jetzt auf andere Weise unbefriedigend. Ich bin nicht vom Fach (aber ein Nachschlagewerk ist ja auch für solche Leute da, die noch nicht alles wissen!) und bin gerade nur durch Zufall darauf gestoßen, dass es Lärmschutz und Schallschutz als zwei verschiedene Artikel gibt (mit verschiedenen Inhalten). Das Problem ist, dass die Artikel sich gegenseitig überhaupt an keiner Stelle (zur Abgrenzung) erwähnen. Ich hätte gedacht, das wären einfach zwei verschiedene Wörter wie „Heftzwecke“ und „Reißzwecke“, und ich bin bestimmt nicht der einzige, der nicht unbedingt darauf kommt, das andere auch noch nachzuschlagen, wenn er eins davon eh schon gefunden hat. Man könnte das hinter dem in beiden Artikeln ähnlich vorkommenden Satz „Der Begriff Lärm ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Schall.“ erledigen, aber das ist vielleicht zu weit oben für solche Feinheiten.--79.225.94.171 16:19, 22. Mai 2019 (CEST)
Korrektur Einzelnachweis-Link Nr. 2
[Quelltext bearbeiten]Der Link von Einzelnachweis Nr. 2 ist tot. Nach kurzem Suchen kam ich auf diesen Link: Laerm-Duesseldorf-Hintzsche.pdf. Ist dieser korrekt?
--LukWe99 (Diskussion) 19:38, 8. Jun. 2013 (CEST)
Besteuerung von Lärmemissionen
[Quelltext bearbeiten]- In Deutschland werden die Lärmemissionen von KFZ ab 3,5 To in die KFZ Steuuer ein bezogen und somit ein gewisser Anreiz für den Kauf von leiseren KFZ (LKW) gegeben.
- Wie ist die Situation in anderen EU Staaten ?
- Stimmt es das die Besteuerung von Lärmemissionen auf KFZ unter 3,5 To ausgeweitet wird ?
23:16, 15. Sep. 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Europafan (Diskussion | Beiträge))
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/LAI_Erfahrungsbericht_1_Stufe.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.eaue.de/Vortrag/SilentCity_Duesseldorf/Laerm-Duesseldorf-Hintzsche.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 00:15, 27. Nov. 2015 (CET)
passiven Lärmschutz
[Quelltext bearbeiten]Ich komme über diesen Begriff auf diese Seite und finde unter den Links eine werbemäßige Seite für Zäune. Das ist nicht sehr hilfreich. Außerdem enthält diese Seite keine Informationen zu dem Thema. Daher habe ich die Links gelöscht. Es gibt bestimmt was besseres. --BunteWelt (Diskussion) 14:33, 31. Jan. 2017 (CET)
Wenn man in den Gesetzestext der Verkehrslärmschutzverordnung hineinschaut, findet man dort keine Anhänge für die folgenden im Artikel behaupteten Richtlinien:
- RLS-90 – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
- VLärmSchR 97 – Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
Ich würde diese Aussage deshalb gern streichen bzw. die beiden Richtlinien gesondert aufführen. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:37, 30. Jan. 2018 (CET)